Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen im Adoptionsrecht in Kraft, die das Familienrecht grundlegend modernisieren. Ziel dieser Reform ist es, den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte abzubilden und die rechtlichen Rahmenbedingungen an die vielfältigen Lebensrealitäten moderner Familien anzupassen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Neuerungen.
Bisher durften nur verheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Mit der Reform wird diese Einschränkung aufgehoben: Auch unverheiratete Paare – egal ob hetero- oder homosexuell – können künftig gemeinsam ein minderjähriges Kind adoptieren. Diese Änderung erkennt an, dass viele Paare heute bewusst auf eine Ehe verzichten, dennoch aber stabile und liebevolle Familien bieten können.
Eine weitere Neuerung betrifft verheiratete Personen: Sie dürfen künftig auch allein ein Kind adoptieren, ohne dass der Ehepartner ebenfalls als Adoptivelternteil eingetragen werden muss. Dies ermöglicht flexiblere Familienkonstellationen, insbesondere in Fällen, in denen der Ehepartner aus persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht Teil des Adoptionsprozesses sein möchte.
Adoptierte Kinder erhalten durch die Reform mehr Selbstbestimmungsrechte. Ab dem Alter von 16 Jahren können sie eigenständig entscheiden, ob sie Informationen über ihre Herkunft einholen möchten, ohne dafür die Zustimmung ihrer Adoptiveltern zu benötigen. Dies stärkt das Recht auf Kenntnis der eigenen Identität und erleichtert den Zugang zu wichtigen Informationen über die eigene Herkunft.
Die neuen Regelungen legen verstärkt Wert auf einen offenen Umgang mit der Adoption. Adoptionsvermittlungsstellen sollen Adoptiveltern dabei unterstützen, von Anfang an transparent mit dem Kind über dessen Herkunft zu sprechen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu fördern und mögliche Identitätskonflikte zu vermeiden.
Adoptivfamilien erhalten künftig einen Rechtsanspruch auf umfassende Beratung – vor, während und nach der Adoption. Fachkräfte stehen den Familien zur Seite, um sie in allen Phasen des Adoptionsprozesses zu unterstützen. Dies gilt auch für Stieffamilien, bei denen eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt wird.
Um Kinder besser vor Missbrauch und illegalen Praktiken zu schützen, werden internationale Adoptionen künftig ausschließlich über spezialisierte Fachstellen vermittelt. Zudem wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.
Die Reform des Adoptionsrechts trägt dazu bei, die rechtliche Diskriminierung bestimmter Familienmodelle abzubauen und das Wohl des Kindes stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Sie ermöglicht es mehr Menschen, Eltern zu werden, und berücksichtigt gleichzeitig die Rechte und Bedürfnisse der Kinder.
Mit diesen Neuerungen wird das Adoptionsrecht moderner, flexibler und familienfreundlicher gestaltet – ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen Gesetzgebung, die den unterschiedlichen Lebensrealitäten in unserer Gesellschaft gerecht wird.
Ab Mai 2025 bringt die Reform des Namensrechts in Deutschland neue Möglichkeiten für die Namenswahl, die insbesondere Trennungs- und Patchworkfamilien zugutekommen. Ziel der Änderungen ist es, den Bedürfnissen moderner Familienmodelle besser gerecht zu werden und mehr Flexibilität sowie Identifikationsmöglichkeiten zu schaffen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
Kinder können künftig einen Doppelnamen führen, der aus den Nachnamen beider Elternteile gebildet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Diese Regelung ermöglicht es, die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen auch namentlich auszudrücken. Die Anzahl der Namensbestandteile wird jedoch auf zwei begrenzt, um Namensketten zu vermeiden.
Kinder, die nach einer Scheidung bei einem Elternteil leben, können einfacher den Nachnamen dieses Elternteils annehmen, wenn dieser seinen Namen ändert (z. B. Rückkehr zum Geburtsnamen)
Alternativ können sie auch einen Doppelnamen wählen, der ihren bisherigen Nachnamen und den neuen Namen des betreuenden Elternteils kombiniert. Diese Anpassung stärkt die namensrechtliche Verbindung zwischen dem Kind und seiner Hauptbezugsperson.
In Patchworkfamilien wird es einfacher, dass ein Kind den Nachnamen eines Stiefelternteils annimmt (Einbenennung). Neu ist, dass diese Einbenennung nach einer Scheidung wieder rückgängig gemacht werden kann (Rückbenennung), sodass das Kind zu seinem ursprünglichen Geburtsnamen zurückkehren kann.
Diese Regelung berücksichtigt die dynamischen Veränderungen in Patchworkfamilien und erleichtert eine flexible Anpassung an neue Lebenssituationen.
Volljährige Kinder erhalten einmalig die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen. Sie können beispielsweise den Familiennamen eines anderen Elternteils annehmen oder einen neuen Doppelnamen aus beiden Elternnamen bilden. Diese Option gibt Erwachsenen mehr Kontrolle über ihre eigene Identität und berücksichtigt individuelle Lebensumstände.
Wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht auf einen Geburtsnamen für ihr Kind einigen können, wird das Gesetz künftig automatisch einen alphabetisch geordneten Doppelnamen aus den Nachnamen der Eltern festlegen. Diese Regelung soll Konflikte vermeiden und eine neutrale Lösung bieten.
Für weitere Fragen oder Unterstützung rund um das Thema Adoption stehen wir Ihnen bei Notar Dr. Durchlaub gerne zur Verfügung!
Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA