Notarielle Beratung

Durch die notarielle Beurkundung und Vertragsprüfung bei Rechtsgeschäften wird den Beteiligten Rechts- und Beweissicherheit gewährt. Sie dient dazu, die in rechtlichen Belangen meist unerfahrenen Beteiligten vor Irrtümern und Benachteiligungen zu schützen. So lassen sich spätere Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Notarielle Auskunft

Die Gebühr für eine notarielle Beratung ohne Beurkundung – auch „notarielle Auskunft” genannt – ist gesetzlich festgelegt. Sie wird wie alle Kosten der Notartätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Zum Erheben dieser Gebühr ist der Notar nach § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet. Basis der Gebührenberechnung ist der jeweilige Wert des Rechtsgeschäfts. Weitere Informationen hierzu gibt es unter dem Menüpunkt Kosten mit verschiedenen Beispielberechnungen.

Schwerpunkte der notariellen Beratung

Anna Gilgenberg, Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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