Notarielle Beratung
Durch die notarielle Beurkundung und Vertragsprüfung bei Rechtsgeschäften wird den Beteiligten Rechts- und Beweissicherheit gewährt. Sie dient dazu, die in rechtlichen Belangen meist unerfahrenen Beteiligten vor Irrtümern und Benachteiligungen zu schützen. So lassen sich spätere Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Notarielle Auskunft
Die Gebühr für eine notarielle Beratung ohne Beurkundung – auch „notarielle Auskunft” genannt – ist gesetzlich festgelegt. Sie wird wie alle Kosten der Notartätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben. Zum Erheben dieser Gebühr ist der Notar nach § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet. Basis der Gebührenberechnung ist der jeweilige Wert des Rechtsgeschäfts. Weitere Informationen hierzu gibt es unter dem Menüpunkt Kosten mit verschiedenen Beispielberechnungen.
Schwerpunkte der notariellen Beratung
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Vorsorge
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachtenmehr erfahren
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Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung, Unternehmensumwandlung, Umstrukturierungmehr erfahren
Haben Sie weitere Fragen?
Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.
Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin