Notarkosten: GmbH-Gründung Rechner

GmbH Gründung Rechner


Anzahl der Gesellschafter

Wie viele Gesellschafter hat die GmbH?

Stammkapital

Stammkapital der zu gründenden GmbH (mindestens EUR 25.000):

 

Anna Gilgenberg

Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

 

Der Rechner für Notarkosten hilft Ihnen, die Notargebühren für die Gründung Ihrer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) transparent und verständlich zu berechnen. Im Rahmen der Gründung Ihrer GmbH begleitet Ihr Notar Sie durch den gesamten Prozess:

Von der Ausarbeitung des Beschlusses über die Erstellung der Gründungsurkunde bis hin zur Eintragung der Gesellschaftsliste im Handelsregister. Das Unternehmen und sein Anliegen stehen dabei immer im Vordergrund.

Der Notarkosten-Rechner ist ein hilfreicher Begleiter bei diesem Prozess und bietet einen ersten unverbindlichen Überblick über mögliche Kosten und Gebühren.

Was kostet der Notar bei GmbH-Gründung?

Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH variieren je nach mehreren Faktoren, wie der Anzahl der Gesellschafter, der Höhe des Stammkapitals und der Wahl zwischen einer individuellen Satzung oder dem Musterprotokoll. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung und wirken sich auf die Kosten aus:

  • Ein-Personen-GmbH mit individuellem Gesellschaftsvertrag
  • Mehr-Personen-GmbH mit individuellem Gesellschaftsvertrag
  • Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll
  • Mehr-Personen-GmbH mit Musterprotokoll

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen weitere Gebühren an, wie beispielsweise für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindliche Richtwerte sind und die tatsächlichen Kosten je nach individuellen Gegebenheiten variieren können. Es ist ratsam, vor der Gründung einer GmbH ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem Notar zu führen, um die genauen Kosten für Ihren spezifischen Fall zu ermitteln.

Was leisten Notare bei der Gründung einer GmbH?

Bei der Gründung einer GmbH spielen Notare eine Schlüsselrolle. Als Unternehmer ist es wichtig, die UG oder GmbH-Gründung so problemlos wie möglich zu gestalten und potentielle Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Die Gründungskosten, inklusive Umsatzsteuer, können variieren, weshalb ein Notarkostenrechner einen detaillierten Überblick bietet. Das Stammkapital, ein wichtiger Aspekt der Gründung einer GmbH, muss nachgewiesen und korrekt gehandhabt werden.

Zu den Leistungen des Notars zählen die sorgfältige Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags und alle weiteren notwendigen Dokumente, Durchführung der Beurkundungsverfahren und letztlich die Eintragung ins Handelsregister.

Die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung für eine GmbH

Die Beurkundung durch den Notar ist ein zentrales Element bei der Gründung eines Unternehmens, insbesondere einer GmbH. Nach dem GmbH-Gesetz ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig, um die rechtliche Gültigkeit sicherzustellen.

Die Gründungskosten, inklusive der Notargebühren, sind ein Teil der GmbH-Gründung und werden im Rahmen der Einzahlung des Stammkapitals berücksichtigt. Das Stammkapital dient als Sicherheit für potenzielle Gläubiger und zeigt die finanzielle Kraft des neu gegründeten Unternehmens auf. Die Beurkundung durch den Notar stellt sicher, dass alle Gesellschafter der GmbH ihre Verpflichtungen erfüllen und ihre eingebrachten Kapitalanteile nachweisen können.

Wie der Notarkosten-Rechner für die GmbH funktioniert

Der Rechner für die Notarkosten bei einer GmbH-Gründung ist ein nützliches Werkzeug, das entwickelt wurde, um Transparenz in den Vorgang der Beurkundung zu bringen. Er berechnet die anfallenden Kosten für die Dienstleistungen im Zuge der Gründung einer haftungsbeschränkten Firma.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine UG (Unternehmergesellschaft) oder eine klassische GmbH handelt. Der Preis orientiert sich an den Schritten, die zur Gründung des Unternehmens notwendig sind: von der Bestellung eines Geschäftsführers über die Erstellung der Gründungsunterlagen, der Einzahlung vom Stammkapital bis hin zur endgültigen Beurkundung.

Jeder dieser Schritte beinhaltet einen bestimmten Zeitaufwand und rechtliche Herausforderungen, die der Rechner berücksichtigt. Zudem werden die anfallende Umsatzsteuer und alle zusätzlichen Aufwendungen in die Berechnung einbezogen. So bietet der Notarkostenrechner einen klaren Überblick über die Kosten, die bei der Gründung einer GmbH anfallen.

Die Faktoren, die die Notarkosten bei der Gründung einer GmbH beeinflussen

Die Notarkosten bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Einer der wichtigsten Punkte ist die Beurkundung der Gründungsunterlagen.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gründung und beeinflusst daher direkt die anfallenden Notarkosten. Zudem müssen die Kosten für die Erstellung der Gesellschafterliste berücksichtigt werden.

In diesem Rahmen muss auf die Gebühr auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer angerechnet werden. Darüber hinaus fließt der Aufwand, den der Notar für weitere dienstliche Aktivitäten aufwendet, in die endgültigen Notarkosten ein.

Dazu zählt beispielsweise die Beratung im Vorfeld der Gründung und während des Gründungsprozesses. Als Gesetzgeber vorgeschriebene Dienstleistungen sind daher ein wesentlicher Kostenpunkt bei der Gründung einer GmbH.

Die Berechnung von Notarkosten für Ihre GmbH: Ein transparenter Prozess

Die Berechnung der Notarkosten für die Gründung einer GmbH ist ein transparenter Prozess, der sich klar an gesetzlichen Vorgaben orientiert. Grundlage dafür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, welches die Gebühren für diesen Vorgang regelt.

In diesen Kosten sind die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsurkunde, die Beurkundung, die Einzahlung von Stammkapital und Bestellung der Geschäftsführer sowie weitere Dienstleistungen des Notars enthalten. Zudem ist in den Notarkosten auch die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die genaue Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe des Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter. So wird gewährleistet, dass jede Gründung individuell und transparent berechnet wird.

Der Prozess zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) folgt einem klar definierten Prozess, der im GmbH-Gesetz festgelegt ist. Als Erstes wird ein Gesellschafterbeschluss gefasst, um die Gründung der GmbH offiziell zu machen. Darin werden wichtige Elemente wie die Festlegung des Geschäftsführers und die Höhe des Stammkapitals bestimmt.

Dann folgt die Ausarbeitung der Gründungsdokumente, die von einem Notar beurkundet werden müssen. Dieser Schritt ist gesetzlich verpflichtend und stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt und im Sinne der Gesellschafter gehandelt wird. Die damit verbundenen Notarkosten können dabei eine bedeutende Rolle im Rahmen der Gründungskosten spielen.

Um Ihnen eine transparente Antwort darauf zu bieten, wie diese Gebühren zustande kommen, wurde der Notarkostenrechner für Gründungskosten entwickelt. Dieses hilfreiche Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, die anfallenden Notargebühren genau nachzuvollziehen und damit einen klaren unverbindlichen Überblick über die entstehenden Kosten bei der Gründung einer GmbH zu erhalten.

Der Gesellschaftsvertrag und seine Notwendigkeit für die GmbH

Der Gesellschaftsvertrag ist ein unerlässlicher Schritt für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, selbst bei einer Ein-Personen-GmbH. Er legt die Spielregeln fest, nach denen die Gesellschaft operiert, und ist somit der Schlüssel zu ihrer reibungslosen Funktion.

Der Gesellschaftsvertrag erfasst Aspekte wie die Höhe des Kapitals, die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten und die Verwaltung des Unternehmens. Daher wird seine Bedeutung von keinem Gründer unterschätzt und er ist einer der ersten Punkte, die auf der Seite des Notarkostenrechners zur Übersicht gebracht werden.

Auch wenn es das Ziel ist, das Privatvermögen der Gesellschafter zu schützen, hat jede Rechtsform ihre eigenen Anforderungen und Vorschriften. Bevor eine GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann, muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Die Unterstützung eines erfahrenen Notars kann dazu beitragen, sicherzustellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind und die Gründung reibungslos verläuft.

Was ist die Gesellschafterliste und warum ist sie wichtig für die GmbH?

Die Gesellschafterliste ist ein zentraler Bestandteil bei der Gründung einer GmbH, sei es eine klassische GmbH oder eine Ein-Personen-GmbH. Diese Liste dient als offizielle Aufzeichnung aller Gesellschafter innerhalb der Gesellschaft und gliedert ihre jeweiligen Anteile.

Sie ist ein wichtiges Dokument für den Gesetzgeber und den Geschäftswert der Gesellschaft. Die Gesellschafterliste spielt eine signifikante Rolle bei der Haftung der Gesellschafter, da sie die Höhe ihrer Beteiligung festlegt.

Dies ist besonders relevant im Rahmen der Gründung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft wie der GmbH. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Insolvenz kann die Gesellschafterliste als Beweis für die Beteiligung und Haftung jedes einzelnen Gesellschafters herangezogen werden. Daher ist die korrekte Erstellung dieser Liste nach der Gründung einer GmbH ein essentieller Post in jedem Gründungsprozess.

Die Rolle des Notars beim Einreichen der Handelsregisteranmeldung

Die Rolle eines Notars ist bei der Einreichung der Handelsregisteranmeldung für eine UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder eine andere Rechtsform von entscheidender Bedeutung. In dieser Phase kommt es darauf an, dass alle Details des Gesellschaftsvertrags korrekt dargestellt sind und das Stammkapital korrekt eingezahlt wurde.

Der Notar sorgt in diesem Zusammenhang dafür, dass die Anmeldung den Vorschriften entspricht. Außerdem bestätigt der Notar den Geschäftswert der Gesellschaft und die Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter. All diese Punkte sind von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in das Handelsregister und die Akzeptanz der Registeranmeldung.

Fehler oder Ungenauigkeiten können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Handelsregisteranmeldung führen. Mit dem Notar als elementarer Unterstützung bei diesem Prozess wird sichergestellt, dass der Eintragung der Gesellschaft nichts im Wege steht.

GmbH-Gründung: Was passiert nach der notariellen Beurkundung?

Nach der notariellen Beurkundung Ihres Gesellschaftsvertrags bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer anderen Rechtsform beginnt der eigentliche Gründungsprozess. Ihr Geschäftsführer wird offiziell bestellt und Sie als Gründer, bzw. Gesellschafter, zahlen das vereinbarte Stammkapital ein.

Anschließend kümmert sich Ihr Notar um die Anmeldung Ihrer Gesellschaft im Handelsregister. Dies ist ein entscheidender Schritt, denn erst mit der Eintragung ins Handelsregister erhält Ihre Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit.

Die Bedeutung des Stammkapitals bei der Gründung einer GmbH

Das Stammkapital spielt eine zentrale Rolle bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dieses Kapital bildet die finanzielle Basis der Gesellschaft und wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Die Höhe des Stammkapitals beeinflusst den Geschäftswert und ist entscheidend für die Aufteilung der Anteile unter den Gesellschaftern.

Da das Stammkapital die Haftung der Gesellschaft begrenzt, schützt es die Interessen der Gesellschafter. Die Berechnung der Notarkosten und der Gebühr für die Beurkundung und Geschäftsführerbestellung erfolgt auf der Grundlage des GNotKG. Ein Notarkostenrechner bietet Ihnen einen unverbindlichen Einblick in die anfallenden Gründungskosten und unterstützt Sie bei der Kalkulation der Kosten.

Nachweis der Einzahlung: Kontoauszug oder Bankbestätigung

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Bestellung des Geschäftsführers auf dem Weg zur Gründung Ihrer Gesellschaft ist das Einzahlen des Stammkapitals die nächste wichtige Etappe. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Erhalt des Stammkapitals zu bestätigen, bevor die Handelsregisteranmeldung eingereicht werden kann.

Dieser Nachweis der Einzahlung kann in Form eines Kontoauszugs oder einer Bankbestätigung erbracht werden. Dieser Schritt ist entscheidend, da das Fehlen dieser Bestätigung die Anmeldung beim Handelsregister behindern kann. Mittels eines Kalkulators informieren wir Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Notargebühren und bieten Ihnen somit finanzielle Planungssicherheit.

GmbH-Gründung: Notarkostenrechner für die Übersicht nutzen

Ein Notarkostenrechner ist ein nützliches Tool für Gründer, die eine GmbH gründen möchten und bereits im Vorfeld Klarheit über die anfallenden Kosten sowie die Notargebühren für Beurkundung und Leistungen wünschen. Einer der häufigsten Fragen ist, wie sich die Notarkosten bei den Gründungskosten zusammensetzen.

Der Gebührensatz für den Notar ist im GNotKG festgelegt. Sollten Sie weitere Gesellschafter haben, fallen zusätzliche Notargebühren an. Ein Notarkostenrechner gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die voraussichtlichen Kosten für die Gründung Ihrer GmbH. Dies hilft Ihnen dabei, Ihr Budget effektiv zu planen und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Warum variieren die Notarkosten bei der GmbH-Gründung?

Die Notarkosten bei der GmbH-Gründung können variieren und hängen stark vom jeweiligen Geschäftswert ab. Dieser Geschäftswert ist zumeist gleich dem Stammkapital Ihrer GmbH, der Anzahl der Gesellschafter und der Satzung.

Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung zum Handelsregister sind wichtige Posten, die in die Kostenberechnung einfließen. Weiterhin können zusätzliche Gebühren entstehen, sollte der Notar weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise spezielle Beratungen, für Sie als Gründer erbringen.

Alle Notarkosten für die Beurkundung orientieren sich dabei am GNotKG, welches die gesetzlichen Rahmenbedingungen definiert und einen transparenten und fairen Kostenüberblick gewährleistet. Es ist daher empfehlenswert, gemeinsam mit Ihrem Notar Ihre individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zu besprechen, um eine genaue Kostenaufstellung zu erhalten und unerwartete Kosten zu vermeiden.

Können Notarkosten für eine GmbH-Gründung von der Steuer abgesetzt werden?

Die Notarkosten, die im Zuge der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) entstehen, können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere Gebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, der Geschäftsführerbestellung und der Handelsregisteranmeldung.

Diese Kosten werden gemäß GNotKG berechnet und basieren auf dem Geschäftswert, der normalerweise vom Stammkapital abgeleitet wird. In Kombination mit anderen anfallenden Gründungskosten erhält man eine Gesamtkostensumme, die in der Regel bei der Steuererklärung abgesetzt werden kann.

Jeder Posten wird gesondert aufgelistet und ist somit nachvollziehbar. Es empfiehlt sich jedoch, diese Thematik mit einem Steuerberater oder -beraterin zu besprechen, um alle Besonderheiten bezüglich der Gesellschafter und des spezifischen Falls zu berücksichtigen. Dies sorgt für maximale Transparenz und korrekte steuerliche Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechner lediglich zur unverbindlichen Orientierung dienen und keine verbindliche Kostenberechnung durch einen Notar ersetzen.
Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu
allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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