Notarkosten für Unterschriftsbeglaubigungen

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Die Notargebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift beglaubigt der Notar die Echtheit der Unterschrift einer ganz bestimmten Person.

Die unterzeichnende Person muss sich gegenüber dem Notar mit einem entsprechenden gültigen Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) ausweisen.

Wenn die unterzeichnende Person das erforderliche Dokument bereits unterzeichnet hat, kann der Notar die Unterschrift ebenfalls beglaubigen, sofern die unterzeichnete Person gegenüber dem Notar bestätigt, dass die vollzogene Unterschrift von ihr stammt.

Die Mindestgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) beträgt 20,00 € und die Höchstgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) beträgt 70,00 €. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Beispiel 1: Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter einer ihm vorgelegten Vollmacht zur Vornahme eines bestimmten Rechtsgeschäftes.

Der Wert der Urkunde wurde mit 50.000,00 € angegeben.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
25100 §§ 121, 98 Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf 0,2 25.000,00 23,00 23,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 4,60 4,60
Zwischensumme 27,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 5,24
Summe 32,84

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Errichtung eines Ehevertrages Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich (ohne Auslagen):


Aktivvermögen beider Eheleute Notarkosten netto
50.000,00 € 330,00 €
100.000,00 € 546,00 €
150.000,00 € 708,00 €
200.000,00 € 870,00 €
250.000,00 € 1.070,00 €
300.000,00 € 1.270,00 €
400.000,00 € 1.570,00 €
450.000,00 € 1.770,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €
550.000,00 € 2.030,00 €
600.000,00 € 2.190,00 €
650.000,00 € 2.350,00 €
700.000,00 € 2.510,00 €
750.000,00 € 2.670,00 €
800.000,00 € 2.830,00 €
850.000,00 € 2.990,00 €
900.000,00 € 3.150,00 €
950.000,00 € 3.310,00 €
1.000.000,00 € 3.470,00 €

Beispiel 2: Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf unter einem fremdsprachigen Text

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter einer ihm vorgelegten Erklärung (Vollmacht) in fremder Sprache.

Der Wert der Urkunde wurde mit 50.000,00 € angegeben.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
25100 §§ 121, 98 Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf 0,2 25.000,00 23,00 23,00
26001 Beglaubigung in fremder Sprache 25.000,00 6,90 6,90
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,98 5,98
Zwischensumme 35,88
32014 Umsatzsteuer 19 % 6,82
Summe 42,70

Beispiel 3: Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf

Der Notar entwirft eine Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks zum Kaufpreis von 50.000,00 € und beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
24101, 21200 §§ 119, 98, 47 Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf 1,0 25.000,00* 115,00 115,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 135,00
32014 Umsatzsteuer 19 % 25,65
Summe 160,65

* der Gebührenwert beträgt ½ des Gegenstandswertes


Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Erteilung einer Grundstücksvollmacht (ohne Auslagen):


Kaufpreis Maßgeblich: halber Wert des Kaufpreises für die Berechnung der Notarkosten Notarkosten netto
50.000,00 € 25.000,00 € 115,00 €
100.000,00 € 50.000,00 € 165,00 €
150.000,00 € 75.000,00 € 219,00 €
200.000,00 € 100.000,00 € 273,00 €
250.000,00 € 125.000,00 € 300,00 €
300.000,00 € 150.000,00 € 354,00 €
350.000,00 € 175.000,00 € 408,00 €
400.000,00 € 200.000,00 € 435,00 €
450.000,00 € 225.000,00 € 485,00 €
500.000,00 € 250.000,00 € 535,00 €
550.000,00 € 275.000,00 € 585,00 €
600.000,00 € 300.000,00 € 635,00 €
650.000,00 € 325.000,00 € 685,00 €
700.000,00 € 350.000,00 € 685,00 €
750.000,00 € 375.000,00 € 735,00 €
800.000,00 € 400.000,00 € 785,00 €
850.000,00 € 425.000,00 € 835,00 €
900.000,00 € 450.000,00 € 885,00 €
950.000,00 € 475.000,00 € 935,00 €
1.000.000,00 € 500.000,00 € 935,00 €

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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