Patientenverfügung: Notar und Kosten

Eine Patientenverfügung bietet Ihnen Sicherheit für den Fall, dass Sie aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr über die Durchführung von medizinischen Behandlungen entscheiden können. Patientenverfügungen sind Willenserklärungen, in denen Sie Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Maßnahmen im Vorfeld festlegen, damit diese im Ernstfall auch verbindlich umgesetzt werden.

Überlassen Sie nichts dem Zufall, treffen Sie Vorsorge und lassen Sie Ihre Patientenverfügung rechtssicher beim Notar erstellen! Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Definition Patientenverfügung

Die Definition einer Patientenverfügung ist per Gesetz vorgegeben. Patientenverfügungen sind demnach schriftliche Dokumente, die festlegen, für welche zukünftige medizinische Behandlung, Untersuchungen oder Eingriffe eine Person ihre Einwilligung oder Ablehnung gibt. Die Person muss bei der Abfassung der Patientenverfügung volljährig sein und die beschriebenen Behandlungen zu dieser Zeit nicht bevorstehen (§ 1827 Absatz 1 BGB).

Die Abfassung einer Patientenverfügung stellt für Sie nach dem Willen des Gesetzgebers keine Verpflichtung dar (§ 1827 Absatz 5 BGB). Allerdings sichert sie Sie für den Fall ab, dass Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Maßnahmen berücksichtigt werden. Patientenverfügungen können selbst erstellt oder von einem Notar im Rahmen einer notariellen Urkunde protokolliert werden (§ 1827 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB). Der Entwurf und die Beurkundung durch den Notar geht zwar mit Kosten einher, bietet aber größtmögliche Rechtssicherheit.

Ihre Patientenverfügung: Gesundheitliche Entscheidungen selbst festlegen

Die Patientenverfügung beim Notar ermöglicht Ihnen Selbstbestimmung. Sie treffen damit eine Vorsorge für den Fall, den sich niemand wünscht: selbst nicht mehr in der Lage zu sein, medizinische Entscheidungen zu treffen. Grund dafür können eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder Alterserscheinungen sein. Die notarielle beglaubigte Patientenverfügung ist ein rechtssicheres Dokument, das Sie in diesem Fall absichert.

Sie haben bei der Erstellung einer Patientenverfügung die Möglichkeit, genaue Vorstellungen und Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung für bestimmte Situationen zu formulieren: Denn Sie wissen selbst am besten, welche Entscheidung Sie treffen möchten.

Formulare allein reichen oft nicht aus, um alle Fragen zu klären. Angehörige stehen unter Schock oder sind sich unsicher, welche medizinische Entscheidung Ihrem Willen in einem bestimmten Szenario entspricht. In diesen ernsten Fällen bietet die Patientenverfügung eine Vorlage, nach der Ärzte handeln können. Ein Rechtsanwalt und Notar, wie Dr. Thomas Durchlaub, kann Sie dabei unterstützen, Ihre eigenen Wünsche präzise in die Patientenverfügung einzubringen.

Sollte man eine Patientenverfügung beim Notar erstellen lassen?

Die Coronapandemie hat eindrücklich gezeigt, wie schnell es auch bei (sogar jüngeren und) gesunden Menschen zu einer schweren Erkrankung kommen kann, die sogar das eigene Leben bedroht. In unsicheren Zeiten ist es wichtiger denn je, klare Regelungen für den Ernstfall zu treffen. Mit der Unterstützung Ihres Notars stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche in Situationen, in denen Sie nicht selbst entscheiden können, auch wirklich beachtet werden.

Ein Notar beurkundet Ihre Patientenverfügung und gewährleistet damit, dass Ärzte und Angehörige ganz genau wissen, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Ob Hausarzt oder Klinikpersonal – mit der notariellen Beurkundung Ihrer Patientenverfügung besteht Gewissheit über Ihre Entscheidung.

Sie haben es selbst in der Hand, über die Durchführung von medizinischen Behandlungen zu entscheiden, indem Sie bereits im Vorfeld festlegen, was Sie befürworten oder ablehnen. So brauchen Sie keine Angst haben, dass etwas mit Ihnen gemacht wird, was Sie nicht wollen oder etwas unterlassen wird, was Sie sich wünschen.

Durch die notarielle Beglaubigung Ihrer Patientenverfügung werden Ihre Anweisungen rechtsverbindlich umgesetzt. Das gilt für behandelnde Ärzte, Angehörige, Betreuer, Pfleger und das Gericht. Der Fall, dass jemand anderes für Sie entscheidet, tritt nur ein, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt und beglaubigt haben oder ein vom Gericht bestimmter Betreuer vorhanden ist.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer vertrauten Person Ihrer Wahl, Entscheidungen─ insbesondere auch in wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten ─ für Sie zu treffen. Eine Patientenverfügung legt dagegen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie selbst befürworten und darf daher auch nicht ignoriert werden. Ihr Notar berät Sie gern zu den unterschiedlichen Arten der Vorsorge.



Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Patientenverfügungen und notarielle Beurkundung

Patientenverfügungen sind das Fachgebiet eines Notars. Seine Aufgabe ist es, die Vorlage einer Patientenverfügung mit Ihnen zu erarbeiten und zu entwerfen. Es wird eine klare Regelung für den Fall so formuliert, dass Sie sich als Patient in einem Zustand befinden, in dem Sie nicht in der Lage sind, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden.

Hier kommt die notarielle Beurkundung ins Spiel, die die Gültigkeit und Rechtssicherheit Ihrer Patientenverfügung gegenüber Ärzten sicherstellt. Die Erarbeitung jeder Regelung innerhalb Ihrer Patientenverfügung erfordert sorgfältige Antworten auf komplexe Fragen und das Abwägen möglicher Szenarien und Situationen. Jede Person ist individuell, daher sollte es auch jede Patientenverfügung sein.

Vertrauen Sie auf die tiefgehende Expertise Ihres Notars auf dem Gebiet der Patientenverfügung. Als Notar versteht er es, die komplexen Formulierungen in Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten so zu gestalten, dass sie Ihre konkreten Vorgaben zur Behandlung in medizinischen Notfall-Situationen exakt widerspiegeln.

Die Arbeit des Notars beinhaltet nicht nur die notarielle Beurkundung Ihrer Dokumente, sondern auch die Beratung und Begleitung zum Thema Betreuerbestellung und Patientenverfügung.

Die individuelle Beratung durch den Notar für Ihre Patientenverfügung

Mit einem Notar an Ihrer Seite profitieren Sie von einer individuellen Beratung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Als Notar nimmt er sich Zeit, um Ihre persönlichen Anliegen zu klären und diese sicher in der Patientenverfügung zu verankern. Er berät Sie außerdem zu weiteren Möglichkeiten, wie einer Vorsorgevollmacht, die es einer von Ihnen gewählten Person ermöglicht, Entscheidungen für Sie zu treffen.

Ob es um die Bestellung eines Bevollmächtigten geht oder um Vorkehrungen für Unfälle: Der Notar erstellt ein passgenaues Dokument nach Ihren Wünschen. Die Kosten für diese wichtige Investition in Ihre Zukunft sind dabei gut angelegt. Schaffen Sie Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten und regeln Sie Ihre Angelegenheiten vorab selbst.

Die individuelle Beratung durch den Notar für Ihre Patientenverfügung

Mit einem Notar an Ihrer Seite profitieren Sie von einer individuellen Beratung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Als Notar nimmt er sich Zeit, um Ihre persönlichen Anliegen zu klären und diese sicher in der Patientenverfügung zu verankern. Er berät Sie außerdem zu weiteren Möglichkeiten, wie einer Vorsorgevollmacht, die es einer von Ihnen gewählten Person ermöglicht, Entscheidungen für Sie zu treffen.

Ob es um die Bestellung eines Bevollmächtigten geht oder um Vorkehrungen für Unfälle: Der Notar erstellt ein passgenaues Dokument nach Ihren Wünschen. Die Kosten für diese wichtige Investition in Ihre Zukunft sind dabei gut angelegt. Schaffen Sie Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten und regeln Sie Ihre Angelegenheiten vorab selbst.

Was beinhaltet eine vom Notar erstellte Patientenverfügung?

Eine von Notar erstellte Patientenverfügung umfasst Ihre individuellen Wünsche und Anweisungen für medizinische Behandlungen. Sie ist durch die notarielle Beurkundung gesetzlich anerkannt und rechtlich bindend. Ihr Rechtsanwalt und Notar besitzt das notwendige Fachwissen im Bereich Patientenverfügung und berät Sie umfassend zu diesen sensiblen Angelegenheiten.

Die Erstellung der Patientenverfügung beinhaltet neben der notariellen Beurkundung auch die transparente Aufschlüsselung der anfallenden Kosten. Ihre Dokumente werden sorgfältig und rechtssicher erstellt, sodass Sie sich auf die Gültigkeit Ihrer Verfügung verlassen können.

Notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung

Die notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit von Ihrem Arzt berücksichtigt werden. Der Notar Ihres Vertrauens stellt sicher, dass Ihre vollumfängliche Patientenverfügung auch vom Hausarzt und medizinischem Personal vollständig anerkannt wird.

Überdies sorgt Ihr Notar für die Eintragung Ihrer Patientenverfügungen in das zentrale Vorsorgeregister. Die Kosten hierfür sind gering. In der Folge haben berechtigte Einrichtungen, wie das Gericht, jederzeit schnellen Zugang zu Ihrem Bevollmächtigten. Der Inhalt der Patientenverfügung wird dort nicht aufgenommen.

Der Prozess der notariellen Beurkundung einer Patientenverfügung

Die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar ist ein gründlicher Prozess, der Ihnen im Ernstfall Sicherheit und Klarheit garantiert. Auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben verfasst Ihr Notar Regelung für Regelung Ihrer Patientenverfügung.

Dabei berücksichtigt er stets Ihre konkreten Wünsche und stellt sicher, dass im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Bevollmächtigten oder Ärzten klare Anweisungen vorliegen. Diese ernsten Angelegenheiten verdienen größtmögliche Sorgfalt und Fachwissen. Ihre Gesundheit ist es wert.

Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung durch den Notar

Auch nach der ersten Erstellung Ihrer Patientenverfügung ist Ihr Notar selbstverständlich Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner. Wünsche können sich mit der Zeit ändern und Patientenverfügungen müssen auch dann noch den eigenen Willen repräsentieren. Eine Aktualisierung bietet sich deshalb beispielsweise einmal jährlich an. In diesem Fall aktualisiert Ihr Notar Ihre Patientenverfügung für Sie und setzt Ihre Erklärungen rechtsgültig für Sie um und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung

Ihr Notar bietet eine akkurate Aktualisierung Ihrer Formulierungen und sichert auch hier durch die notarielle Beurkundung Legalität und Gültigkeit der Patientenverfügung im Ernstfall. Mit der zeitnahen Eintragung der Änderungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer schließt er den Prozess ab. So haben Arzt und Betreuer bei Bedarf stets Zugriff auf Ihre Bevollmächtigten.

Wie lange ist eine notarielle Patientenverfügung gültig?

Regelmäßige Aktualisierungen Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht gehen zwar mit geringen Kosten einher, sind jedoch sehr wichtig. Lebensumstände und Werte können sich ändern und sollten entsprechend in den Dokumenten reflektiert werden.

So legen Sie bereits im Vorfeld fest, dass im Ernstfall beispielsweise Ihre aktuellen Wünsche und die ausgewählten Vertreter berücksichtigt werden. Die Expertise Ihres Notars garantiert dabei, dass die notwendige Beglaubigung Ihrer Vollmachten den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Arztbesuchen und im Krankenhaus bieten Ihre immer aktuellen Dokumente Vertrauenssicherheit.

Natürlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch widerrufen. Auch das ist gesetzlich festgelegt (§ 1827 Absatz 1 Satz 3 BGB).

Kann man eine Patientenverfügung selbst erstellen?

Sie können Ihre Patientenverfügung selbstverständlich auch selbst erstellen. Das Internet bietet hierfür eine Reihe von Vorlagen. Die Formulierungen sollten eindeutig sein und Ihre persönlichen Werte und Ansichten detailliert widerspiegeln, damit die zuständigen Personen sich im Bedarfsfall danach richten können. Allgemeine Aussagen lassen viel Interpretationsspielraum zu und sind deshalb für die Ausformulierung einer Patientenverfügung wenig geeignet.

Sie selbst wissen beispielsweise, was für Sie ein „lebenswertes Leben“ ist, andere Personen verstehen darunter jedoch vielleicht etwas ganz anderes. Vorlagen, Muster und Textbausteine verschiedener Anbieter aus dem Internet bieten eine Formulierungshilfe für Patientenverfügungen, sind jedoch häufig standardisiert und damit wenig individuell. Inhalte einer Patientenverfügung sind beispielsweise:

  • Beschreibung von Situationen
  • Medizinische Behandlungen
  • Hinweise auf Vorsorgevollmacht oder weitere Vollmacht
  • weitere Bemerkungen
  • Persönliche Vorstellungen und Werte
  • Hinweise zur Organspende

Ihr Notar unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgedokumente. Er hilft Ihnen dabei, Ihre Patientenverfügung eindeutig zu formulieren und sie stets aktuell zu halten. Diese erstellt er gemäß Ihrer individuellen Vorstellung und persönlichen Situation. Als erfahrener Anwalt sorgt er für die rechtssichere Formulierung und notwendige Beglaubigung Ihrer neuen Patientenverfügung.

Das Wohl seiner Patienten steht hierbei stets im Mittelpunkt. Transparente Notarkosten stellen zudem sicher, dass Sie stets die Kontrolle behalten.

Ist bei einer Patientenverfügung ein Notar notwendig?

Die juristischen Aspekte einer Patientenverfügung sind vielfältig. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Gültigkeit, die aufgrund bestimmter Voraussetzungen gegeben sein muss. Die Patientenverfügung gilt nur, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche selbst zu äußern.

Auch Vorsorgevollmachten, die eine von Ihnen ausgesuchte Person im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit die Entscheidungen treffen lassen, können bei Ihrem Notar errichtet werden. Beides muss in der Praxis sorgfältig auf die jeweilige Situation abgestimmt werden.

Die Vorteile einer notariell beurkundeten Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung beim Notar bietet viele Vorteile, wir haben diese für Sie zusammengefasst:

Professionelle Formulierung

Ihr Notar stellt sicher, dass die Formulierungen Ihrer Patientenverfügung eindeutig sind und steht Ihnen dabei mit seiner Expertise zur Seite.

Eine notariell beurkundete Patientenverfügung bietet nicht nur für Sie als Person, sondern auch für Ihren Arzt, Anwälte und Betreuungsgericht eine verlässliche Grundlage im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit.

Kontinuierliche Aktualisierung

Der Notar passt Ihre Patientenverfügung Ihren Wünschen an und aktualisiert sie bei Bedarf auf Ihre Veranlassung auf Basis Ihrer Vorgaben.

Eintragung im Vorsorgeregister

Ihr Notar nimmt die Eintragung in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor. Dieser zusätzliche Service bietet Ihnen und allen beteiligten Menschen ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit.

Ihr erfahrener Rechtsanwalt und Notar sorgt dafür, dass Ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt und Ihre Wünsche stets respektiert werden. Dabei agiert er stets zum Wohle der Menschen, deren Anliegen er vertritt. Die Beurkundung Ihrer Dokumente, wie Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, erfolgt sorgfältig und rechtssicher, damit im Ernstfall dem behandelnden Arzt klare Anweisungen vorliegen.

Patientenverfügung beim Notar: Ganz einfach zu maßgeschneiderten Vorsorgedokumenten

Auf Grundlage Ihrer individuellen Wünsche und persönlichen Erfordernisse können Notare Ihre Patientenverfügung sowie andere relevante Dokumente, wie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, erstellen und beurkunden lassen. Dadurch, dass die Patientenverfügung rechtlich bindend ist, ist im Falle eines Unfalls oder in einer anderen Notsituation eine reibungslose Kommunikation mit dem Arzt sichergestellt. Legen Sie den Grundstein für Ihre gesundheitliche Selbstbestimmung

Was kostet eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Eine persönliche Beratung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar Ihres Vertrauens bietet zahlreiche Vorteile. Ihr Notar stellt Ihre persönlichen Bedürfnisse selbstverständlich in den Mittelpunkt und bespricht Ihre eine individuelle Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht mit Ihnen im Detail. Im Falle eines Unfalls hat Ihr behandelnder Arzt so klare Anweisungen für Sie als Patienten. Die notarielle Beglaubigung gewährleistet zudem die Rechtsverbindlichkeit Ihrer Dokumente.

Notar Dr. Thomas Durchlaub steht Ihnen für eine individuelle Beratung zu den Kosten für eine Patientenverfügung und notarielle Vorsorgevollmacht im Exzenterhaus zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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