Notar Dr. Durchlaub:
Ihr Experte für den Grundstückskaufvertrag in Bochum
Ist nach meist langwieriger Suche ein passendes Grundstück für das eigene Haus gefunden, steht der Grundstückskauf unmittelbar bevor. Hier haben Käufer und Verkäufer spezielle Rechte und Pflichten, weshalb die sachgemäße Beratung zum Vertrag durch einen Notar sinnvoll ist. Die notarielle Beurkundung ist für den Kaufvertrag für das Grundstück gesetzlich vorgeschrieben und macht den Eigentümerwechsel rechtskräftig.
Grundstückskauf: Alles zum Kaufvertrag und Eigentümerwechsel
Ein eigenes Grundstück ist der Traum vieler Menschen, die den Bau eines Eigenheims planen. Aber passende Grundstücke für den Bau einer Immobilie zu finden, kann schwierig sein. Die laut Statistischem Bundesamt (2023) steigenden Quadratmeterpreise in beliebten Gegenden wie Großstädten sowie eine tendenziell sinkende Anzahl an Baugenehmigungen für Immobilien erschweren den Grundstückskauf.
Umso wichtiger ist die rechtssichere Abwicklung beim Grundstückskauf. Wenn das passende Grundstück gefunden ist, geht es im nächsten Schritt um den Grundstückskaufvertrag. Was beim Eigentümerwechsel zu beachten ist und warum dafür ein Notar erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Wie läuft der Kauf eines Grundstückes ab?
Der Grundstückskaufvertrag wird notariell beurkundet und dient dem Schutz der Vertragspartner. Der Käufer muss sicher sein, das Grundstück, die Immobilie oder die Eigentumswohnung nach Zahlung des Kaufpreises zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu bekommen. Der Verkäufer muss sicher sein, den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten.
Sowohl beim Ablauf der Beratung in den Räumen des Notars, als auch bei der Gestaltung des Vertrages sorgt der Notar dafür, dass die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in Einklang gebracht werden. Diese Beraterleistung beschränkt sich auf die juristischen Aspekte des Grundstückskaufvertrages. Wirtschaftliche Einschätzungen, etwa zur Finanzierung des Grundstückkaufs, oder ob der Kaufpreis angemessen ist, liegen allein in der Verantwortung der beiden Vertragsparteien selbst.
Wichtigste Punkte zum Kaufprozess eines Grundstücks haben wir in Form einer Checkliste übersichtlich für Sie zusammengestellt:
- Grundbucheinsicht
- Grundstückskaufvertrag
- Prüfung
- notarielle Beurkundung und Vertragsunterzeichnung
- Änderung im Grundbuch
Vor der Vertragsunterzeichnung des Kaufvertrags für ein Grundstück prüft Dr. Thomas Durchlaub als Ihr Notar alle Unterlagen sorgfältig. Bei der Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrages begleitet Notar Dr. Durchlaub die Vertragsparteien und sorgt somit für die rechtliche Sicherheit des Vertrages. Mit seiner Unterstützung können Sie sicher sein, dass der Eigentümerwechsel korrekt abgewickelt wird und Sie bald stolzer Eigentümer Ihres eigenen Grundstückes sein können.
Die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages ist einer der wichtigsten Schritte beim Kauf eines Grundstücks. Notar Dr. Durchlaub in Bochum sorgt dafür, dass das Rechtsgeschäft reibungslos abläuft. Er berät beide Vertragsparteien umfassend zu den Rechten und Pflichten, die mit dem Grundstückskaufvertrag einhergehen, und sorgt zudem für die Änderung im Grundbuch.
Tipp: Notar Dr. Durchlaub in Bochum kann im Einzelfall und auf gesonderten Wunsch und Auftrag aufgrund seiner Ausbildung und jahrzehntelangen steuerrechtlichen Praxiserfahrung auch zu steuerlichen Fragen beraten.
Grundbucheinsicht: Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Vor dem Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks, einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung nehmen wir für unsere Klienten Einsicht ins Grundbuch. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des so genannten „berechtigten Interesses” nach § 12 der Grundbuchordnung. Er dient dem Schutz der im Grundbuch gespeicherten Daten. Der Nachweis des „berechtigten Interesses” gilt als erbracht, wenn der Eigentümer Einsicht wünscht und sich ausweist.
Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, ihr „berechtigtes Interesse” durch eine Vollmacht des Eigentümers nachzuweisen. Auch Gläubiger, Gutachter, Erben oder Mieter können sich unter Vorlage entsprechender Dokumente auf ein „berechtigtes Interesse” berufen.
Die Grundbucheinsicht erfolgt entweder beim Grundbuchamt vor Ort oder über das elektronische Grundbuch, an das wir angeschlossen sind. Unsere Zugriffsmöglichkeiten erstrecken sich dabei auf die Grundbuchämter der gesamten Bundesrepublik. Die benötigten Grundbuchauszüge von Grundbuchämtern in NRW erhalten Klienten von Notar Dr. Durchlaub in der Regel noch am gleichen Tag, wenn gewünscht per E-Mail.
Wenn Sie Rechtsgeschäfte planen, die den Kontakt zum Grundbuchamt erfordern, rufen Sie uns an. Dr. Durchlaub hilft Ihnen diesbezüglich gerne weiter. Mehr zum Thema Grundbucheinsicht erfahren Sie in der Broschüre zum Download in unserem Ratgeber.
Notarkosten: Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind festgelegt in der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug wird demnach eine Festgebühr von 10 Euro erhoben.
15 Euro beträgt die Gebühr für die Beglaubigung eines Grundbuchauszugs sowie eine isolierte Grundbucheinsicht samt Mitteilung des Inhalts oder einer Handelsregister-Vertretungsbescheinigung. In den beiden letzten Fällen kommen noch die jeweiligen Gerichtsgebühren hinzu.
Mehr zum Thema Grundbuchinhalt, Grundbucherklärungen und Grundschuld löschen erfahren Sie in unserem Blog.
Was ist ein Grundstückskaufvertrag?
Der Grundstückskaufvertrag dient der rechtlichen Absicherung von Käufer und Verkäufer und bildet den Eigentümerwechsel beim Verkauf von Grundstücken ab. Ein Kaufvertrag für ein Grundstück beinhaltet ein Rechtsgeschäft und erfordert die Beurkundung durch einen Notar.
Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?
Im Rahmen des Grundstückskaufs kann zunächst ein sogenannter Vorvertrag geschlossen werden. Er dient dazu, den Käufer wie auch den Verkäufer abzusichern. Beide Vertragsparteien gehen damit eine Verpflichtung für den späteren Grundstückskaufvertrag ein. Auch ein Vorvertrag ist, genau wie der Grundstückskaufvertrag, laut Gesetz ohne die notarielle Beurkundung nichtig.
Ein Vorvertrag ist dem Grundstückskaufvertrag inhaltlich ähnlich, enthält aber noch nicht alle Detailregelungen. Er kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Genehmigung eines Kredites oder die Genehmigung für ein Bauvorhaben noch aussteht. Sie sagen damit dem späteren Kaufvertrag für ein Grundstück zu und erhalten damit Sicherheit bei der Planung.
Ein notariell beurkundeter Vorvertrag geht ebenfalls mit Notarkosten einher und beinhaltet ein Rücktrittsrecht, das allerdings mit Schadensersatz verbunden ist. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie diese Form des Vertrags für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie in Betracht ziehen.
Was steht in einem Grundstückskaufvertrag?
Die Inhalte eines Grundstückskaufvertrages sind in der Regel ähnlich und folgen einem Muster. Hier werden neben allgemeinen Angaben, Einzelheiten zum Zustand des Grundstücks, Kosten und Details geklärt und vereinbart. Der Kaufvertrag für das Grundstück enthält beispielsweise folgende Punkte:
- Personalien: Name, Adresse und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer
- Grundbucherklärung: Erklärung des Verkaufs eines Grundstücks, die mit der Eintragung einer sog. Vormerkung abgesichert wird. So wird verhindert, dass das Grundstück zwischenzeitlich weiterverkauft wird, bevor der Kauf abgeschlossen ist.
- Preis: Der Verkaufspreis für das Grundstück, auf den die Parteien sich geeinigt haben, wird festgehalten. Außerdem Zahlung, Frist und Zinsen bei Verzug.
- Übergabezeitpunkt: Das Datum zur Übergabe an den neuen Eigentümer wird vermerkt und Angaben zur Erschließung des Grundstücks hinzugefügt.
- Gewährleistung des Verkäufers: Die Gewährleistung stellt sicher, dass der neue Eigentümer keine Lasten vom Verkäufer übernimmt und schließt gleichzeitig die Haftung für den Verkäufer aus.
- Vollmacht für eine Finanzierung: Die Finanzierungsvollmacht durch den Verkäufer ermöglicht zum Beispiel die Nutzung des Grundstücks als Sicherheit für Bauvorhaben.
- Vollzugsauftrag für den Notar: Hier werden Kosten aufgeführt und der Vollzugsauftrag für den Notar angefügt.
Dr. Durchlaub kümmert sich als Ihr Notar in Bezug auf den Vertrag um die Rechtssicherheit für beide Parteien. Auch wenn Notare in der Regel vom Käufer bezahlt werden, profitiert der Verkäufer von der Beratung. Der Zustand des Grundstücks wird ausführlich besprochen und Absprachen für den Kaufvertrag detailliert erläutert.
So sind beide Parteien in jedem Fall auf der sicheren Seite: Vertrauen Sie auf Dr. Durchlaub – Ihrem Notar, der Ihren Vertrag nicht nur auf den Inhalt, sondern auf Grundlage seiner jahrelangen Expertise auf Herz und Nieren prüft. Dabei berücksichtigt er wichtige Bereiche der Rechtsprechung und kennt die Bedeutung der Artikel bis ins Detail. Rufen Sie an und wir erläutern Ihnen gern den Ablauf eines individuellen Termins, mögliche Kosten und beantworten Ihre Fragen zum Thema Vertrag.
Wer erstellt den Grundstückskaufvertrag?
Der Kaufvertrag für ein Grundstück wird von einem Notar erstellt. Sie müssen sich in diesem Fall nicht darum kümmern, welche einzelnen Regelungen im Vertrag enthalten sein müssen. Sie bekommen den Vertrag sowohl als Verkäufer als auch als Käufer in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen vor der Unterzeichnung zur Prüfung zugestellt. Bei einem sogenannten Verbrauchergrundstückskaufvertrag müssen zwischen der Übersendung des Entwurfs und der Beurkundung mindestens 14 Tage liegen.
Sie können den Vertrag genau und in Ruhe lesen, bevor Sie unterschreiben. Sollte dennoch etwas unklar sein oder Fragen aufkommen, können Sie sich natürlich gerne an Notar Dr. Durchlaub wenden und Wünsche und Änderungen mitteilen
Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags durch Notar Dr. Durchlaub in Bochum
Sie kommen aus Bochum oder Nordrhein-Westfalen und suchen einen Notar für die Beurkundung der Kaufverträge für Ihre Grundstücke? Dr. Durchlaub kümmert sich um die Einsicht des Grundbuches und bietet Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Grundstücke und Notarvertrag.
Wir haben im Folgenden eine kurze Checkliste zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt, die in der Praxis häufig auftauchen. Kontaktieren Sie uns und wir besprechen die Einzelheiten gerne persönlich.
Wann ist ein Grundstückskaufvertrag rechtswirksam?
Im Rahmen der Beurkundung eines Kaufvertrages für ein Grundstück oder einer Immobilie sind allerdings noch weitere Grundbuchangelegenheiten erforderlich. Dazu gehört unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung (zur Absicherung des Kaufes vor der Bezahlung), die Eintragung der Grundschuld (das Grundpfandrecht für die Sicherung der aufgenommenen Kredite bei der Bank) und des Namens des neuen Eigentümers.
Kosten für die Beurkundung eines Grundstückkaufs
Beim Kauf eines Grundstücks fallen nicht nur der Kaufpreis für das Grundstück an, sondern auch Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags. Als zukünftiger Eigentümer sollten Sie diese Kosten unbedingt im Vorfeld bei der Kalkulation des Kaufpreises berücksichtigen.
Für die Beurkundung eines Grundstückkaufs gelten keine Festgebühren. Die Gebühren werden nach dem Schlüssel der Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) gemäß dem Kaufpreis des Objektes und der Höhe der einzutragenden Grundschuld berechnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt Kosten.
Kann man ein Grundstück ohne Notar verkaufen?
Nein. Es ist in Deutschland nicht möglich, ein Grundstück ohne einen involvierten Notar zu verkaufen, der den Kaufvertrag für das Grundstück beurkundet und den entsprechenden Grundbucheintrag vornimmt oder die Änderung veranlasst (§ 311 b BGB). Davon gibt es keine Ausnahmen, denn der Grundstückskaufvertrag ist ohne die notarielle Beurkundung nichtig (§ 125 BGB).
Das bedeutet, dass das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist, auch wenn Sie das Geld bereits an den Verkäufer bezahlt haben oder anderweitige Absprachen getroffen wurden. In diesem Fall haben Sie allerdings je nach Vertragsinhalt in einem Zeitraum von zehn Jahren einen Anspruch auf die Rückzahlung (§ 196 BGB).
Die Notarkosten werden vom Käufer bezahlt. Das bedeutet, dass diese Kosten zum Kaufpreis für ein Grundstück hinzukommen. Was sich zunächst wie ein finanzieller Nachteil anhört, bietet Ihnen rechtliche Sicherheit: Nach der notariellen Beurkundung und Vertragsunterzeichnung sowie der Änderung des Grundbucheintrags gehört das Grundstück wirklich Ihnen, ist Ihr Eigentum.
Weitere Leistungen Ihres Notars Dr. Durchlaub beim Grundstückskauf
Notare, wie Dr. Durchlaub, begleiten den Prozess beim Grundstückskauf und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung. Dabei nimmt der Notar nicht nur Einsicht in das Grundbuch, sondern stellt auch den ordnungsgemäßen Verlauf und die Rechtssicherheit der Kaufverträge sicher. Des Weiteren geht der Notar deshalb folgenden Fragen nach:
- Sind Vorkaufsrechte vorhanden, z. B. das Vorkaufsrecht eines Mieters?
- Ist das Grundstück mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
- Sind behördliche Genehmigungen und Bescheide erforderlich?
- Übt die Gemeinde für das Grundstück ein Vorkaufsrecht aus?
Hinweis: Die Bezahlung des Kaufpreises darf zu Ihrer Sicherheit erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide sowie die Löschungsbewilligungen der eingetragenen Gläubiger vorliegen und die Vormerkung für den Käufer eingetragen ist.
Sicherheit beim Grundstückskauf mit Notar Dr. Durchlaub aus Bochum
Notar Dr. Durchlaub in Bochum ist ein Experte für die einfache und transparente Gestaltung des Kaufprozesses eines Grundstücks. Von Anfang an legt er Wert auf eine verständliche Beratung und erklärt jeden Schritt, den Sie vor der Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags kennen müssen.
Ob es um den Kaufvertrag für ein Grundstück geht, oder die speziellen Anforderungen eines Kaufvertrags für das Haus – Dr. Durchlaub begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess. Der bevorstehende Eigentümerwechsel wird beim Grundstücks- wie auch beim Immobilienkauf reibungslos und unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen Aspekte vollzogen. Dank seiner Expertise können Sie sich somit auf eine sorgenfreie und transparente Abwicklung verlassen. Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin zur Beratung.
Haben Sie weitere Fragen?
Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.
Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin