Grundstückskauf und -verkauf
Ist nach meist langwieriger Suche ein passendes Grundstück gefunden, steht der Grundstückskauf unmittelbar bevor. Hier haben Käufer und Verkäufer spezielle Rechte und Pflichten, weshalb die sachgemäße Beratung durch einen Notar sinnvoll ist.
Grundbucheinsicht
Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, ihr „berechtigtes Interesse” durch eine Vollmacht des Eigentümers nachzuweisen. Auch Gläubiger, Gutachter, Erben oder Mieter können sich unter Vorlage entsprechender Dokumente auf ein „berechtigtes Interesse” berufen.
Die Grundbucheinsicht erfolgt entweder beim Grundbuchamt vor Ort oder über das elektronische Grundbuch, an das wir angeschlossen sind. Unsere Zugriffsmöglichkeiten erstrecken sich dabei auf die Grundbuchämter der gesamten Bundesrepublik. Die benötigten Grundbuchauszüge erhalten Klienten von Notar Dr. Durchlaub in der Regel noch am gleichen Tag, wenn gewünscht per E-Mail.
Kosten für einen Grundbuchauszug
Beurkundung Grundstückskauf
Kosten für die Beurkundung eines Grundstückkaufs
Für die Beurkundung eines Grundstückkaufs gelten keine Festgebühren. Die Gebühren werden nach dem Schlüssel der GNotKG gemäß dem Kaufpreis des Objektes und der Höhe der einzutragenden Grundschuld berechnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt Kosten.
Ablauf des Grundstückskaufs beim Notar
Sowohl beim Ablauf der Beratung in den Räumen des Notars, als auch bei der Gestaltung des Vertrages sorgt der Notar dafür, dass die unterschiedlichen Interessen beider Parteien in Einklang gebracht werden. Diese Beraterleistung beschränkt sich auf die juristischen Aspekte des Kaufvertrages. Wirtschaftliche Einschätzungen, etwa zur Finanzierung des Grundstückkaufs, oder ob der Kaufpreis angemessen ist, liegen allein in der Verantwortung der beiden Vertragsparteien selbst.
Notar Dr. Durchlaub im Exzenterhaus in Bochum kann auf gesonderten Wunsch aufgrund seiner Ausbildung und jahrzehntelangen steuerrechtlichen Praxiserfahrung auch zu steuerlichen Fragen beraten.
Weitere Leistungen des Notars beim Grundstückskauf
Des Weiteren geht der Notar folgenden Fragen nach:
- Sind Vorkaufsrechte vorhanden, z.B. das Vorkaufsrecht eines Mieters?
- Ist das Grundstück mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
- Sind behördliche Genehmigungen und Bescheide erforderlich?
- Übt die Gemeinde für das Grundstück ein Vorkaufsrecht aus?
Hinweis: Die Bezahlung des Kaufpreises sollte erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide sowie die Löschungsbewilligungen der eingetragenen Gläubiger vorliegen und die Vormerkung für den Käufer eingetragen ist.

Haben Sie weitere Fragen?
Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.
Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin