Grundstückskauf und -verkauf

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Ist nach meist langwieriger Suche ein passendes Grundstück gefunden, steht der Grundstückskauf unmittelbar bevor. Hier haben Käufer und Verkäufer spezielle Rechte und Pflichten, weshalb die sachgemäße Beratung durch einen Notar sinnvoll ist.

Grundbucheinsicht

Vor dem Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks, einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung nehmen wir für unsere Klienten Einsicht ins Grundbuch. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des so genannten „berechtigten Interesses” nach § 12 der Grundbuchordnung. Er dient dem Schutz der im Grundbuch gespeicherten Daten. Der Nachweis des „berechtigten Interesses” gilt als erbracht, wenn der Eigentümer Einsicht wünscht und sich ausweist.

Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, ihr „berechtigtes Interesse” durch eine Vollmacht des Eigentümers nachzuweisen. Auch Gläubiger, Gutachter, Erben oder Mieter können sich unter Vorlage entsprechender Dokumente auf ein „berechtigtes Interesse” berufen.

Die Grundbucheinsicht erfolgt entweder beim Grundbuchamt vor Ort oder über das elektronische Grundbuch, an das wir angeschlossen sind. Unsere Zugriffsmöglichkeiten erstrecken sich dabei auf die Grundbuchämter der gesamten Bundesrepublik. Die benötigten Grundbuchauszüge erhalten Klienten von Notar Dr. Durchlaub in der Regel noch am gleichen Tag, wenn gewünscht per E-Mail.

Kosten für einen Grundbuchauszug

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind festgelegt in der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug wird demnach eine Festgebühr von 10 Euro erhoben, 15 Euro beträgt die Gebühr für einen beglaubigten Grundbuchauszug sowie eine isolierte Grundbucheinsicht samt Mitteilung des Inhalts oder einer Handelsregister-Vertretungsbescheinigung. In den beiden letzten Fällen kommen noch die jeweiligen Gerichtsgebühren hinzu.

Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Beurkundung Grundstückskauf

Im Rahmen der Beurkundung eines Kaufvertrages für ein Grundstück oder einer Immobilie sind allerdings noch weitere Grundbuchangelegenheiten erforderlich. Dazu gehört unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung (zur Absicherung des Kaufes vor der Bezahlung), die Eintragung der Grundschuld (das Grundpfandrecht für die Sicherung der aufgenommenen Kredite bei der Bank) und des Namens des neuen Eigentümers.

Kosten für die Beurkundung eines Grundstückkaufs

Für die Beurkundung eines Grundstückkaufs gelten keine Festgebühren. Die Gebühren werden nach dem Schlüssel der GNotKG gemäß dem Kaufpreis des Objektes und der Höhe der einzutragenden Grundschuld berechnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt Kosten.

Ablauf des Grundstückskaufs beim Notar

Die Gestaltung des Kaufvertrags durch den Notar dient dem Schutz der Vertragspartner. Der Käufer muss sicher sein, das Grundstück, die Immobilie oder die Eigentumswohnung nach Zahlung des Kaufpreises zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu bekommen. Der Verkäufer muss sicher sein, den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten.

Sowohl beim Ablauf der Beratung in den Räumen des Notars, als auch bei der Gestaltung des Vertrages sorgt der Notar dafür, dass die unterschiedlichen Interessen beider Parteien in Einklang gebracht werden. Diese Beraterleistung beschränkt sich auf die juristischen Aspekte des Kaufvertrages. Wirtschaftliche Einschätzungen, etwa zur Finanzierung des Grundstückkaufs, oder ob der Kaufpreis angemessen ist, liegen allein in der Verantwortung der beiden Vertragsparteien selbst.

Notar Dr. Durchlaub im Exzenterhaus in Bochum kann auf gesonderten Wunsch aufgrund seiner Ausbildung und jahrzehntelangen steuerrechtlichen Praxiserfahrung auch zu steuerlichen Fragen beraten.

Weitere Leistungen des Notars beim Grundstückskauf

Des Weiteren geht der Notar folgenden Fragen nach:

  • Sind Vorkaufsrechte vorhanden, z.B. das Vorkaufsrecht eines Mieters?
  • Ist das Grundstück mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
  • Sind behördliche Genehmigungen und Bescheide erforderlich?
  • Übt die Gemeinde für das Grundstück ein Vorkaufsrecht aus?

Hinweis: Die Bezahlung des Kaufpreises sollte erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide sowie die Löschungsbewilligungen der eingetragenen Gläubiger vorliegen und die Vormerkung für den Käufer eingetragen ist.

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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