Feststellung des IST-Zustandes: die notarielle Tatsachenbescheinigung

Die notarielle Tatsachenbescheinigung ist ein bedeutendes Beweismittel. Durch Notar Dr. Durchlaub erhalten Sie eine offizielle Bestätigung, die in verschiedenen Bereichen des Rechtsverkehrs verwendet werden kann.

Diese notariellen Urkunden stellen nicht nur die vorgestellten Fakten dar, sondern validieren gleichzeitig ihre Echtheit und Zuverlässigkeit. Unser Büro stellt sicher, dass jeder Schritt auf transparente und professionelle Weise durchgeführt wird.



Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Was ist eine notarielle Tatsachenbescheinigung?

Eine Tatsachenbescheinigung ist eine von einem Notar erstellte Urkunde, die einen speziellen Nachweis darstellt. Eine Tatsachenbescheinigung beinhaltet die Feststellung und Bescheinigung von Tatsachen durch einen Notar. Eine Tatsachenbescheinigung wird zum Beispiel bei einem Gerichtsverfahren benötigt, denn sie hat vor Gericht nach §§ 415, 418 und 437 Zivilprozessordnung (ZPO) Beweiswirkung.

Dazu werden diese Tatsachen durch notarielle Beurkundung rechtssicher dokumentiert. Vereinfacht formuliert beinhalten Tatsachenbescheinigungen den IST-Zustand: Die vorliegenden Tatsachen werden durch Dr. Durchlaub beurkundet und haben dadurch vor Gericht Beweiswert.

Werden bei der Vorlage Gegenstände und keine Urkunden erbracht, erfolgt die Tatsachenbescheinigung schriftlich durch den Notar (§§ 36 ff. BeurkG).

Die Tatsachenbescheinigung ist ein Oberbegriff für die notarielle Beurkundung von Dokumenten aus unterschiedlichen Bereichen des Rechtsverkehrs. Zu den Aufgaben eines Notars gehört:

  • die Beglaubigung von Lebensbescheinigungen
  • die notarielle Prioritätsfeststellung
  • die Beaufsichtigung und Prüfung einer Verlosung
  • die Erstellung und Beurkundung eines Nachlassverzeichnisses

Für weitere Informationen und Beratung zu Recht und notariellen Tatsachenbescheinigungen steht Notar Dr. Durchlaub Ihnen in Bochum gern vor Ort zur Verfügung. Ob Sie eine Bescheinigung für eine zulässige Verlosung oder Auslosung benötigen, Fragen zu einem speziellen Dokument haben – wir unterstützen Sie in allen Rechtsgeschäften.

Unsere umfassende Expertise und jahrelange Erfahrung bieten Sicherheit bei der Erstellung jeder notariellen Tatsachenbescheinigung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Rufen Sie an und besprechen Sie weitere Einzelheiten in einem Termin vor Ort.

Rente beziehen im Ausland: Lebensbescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung

Sie leben im Ausland und beziehen Rente? Dann benötigen Sie eventuell eine Lebensbescheinigung, die von Ihrem Notar beglaubigt wird. Lebensbescheinigungen werden häufig zur Vorlage bei gesetzlichen oder privaten Rentenauszahlungsstellen, wie der Deutschen Rentenversicherung oder privaten Versicherungsgesellschaften, gefordert, damit die Rentenzahlung weiter erfolgen kann.

Lebensbescheinigung von Notar Dr. Durchlaub beglaubigen lassen

Wie der Name schon sagt, hat der Notar sich bei einer Lebensbescheinigung darüber Gewissheit zu verschaffen, dass eine Person lebt. Die Person muss dazu beim Notar persönlich vorstellig werden. Außerdem ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Dr. Durchlaub beglaubigt Ihre Unterschrift auf dem von Ihnen ausgefüllten Lebensbescheinigungsformular. Sie können das Dokument im Anschluss ganz einfach mit dem Antrag bei der Versicherung einreichen.

Schützen Sie Ihr Urheberrecht: notarielle Prioritätsfeststellung

Sie sind Autor eines Buches, haben ein Musikstück komponiert oder ein Programm entwickelt? Egal, um welches Werk es sich handelt: Die notarielle Prioritätsfeststellung schützt Sie davor, dass Sie durch bestimmte Umstände, wie Urheberrechtsstreitigkeiten mit anderen Personen, das Urheberrecht an Ihrem Werk zu verlieren.

Was ist eine Prioritätsverhandlung?

Die Prioritätsverhandlung ist ein Beweismittel, das Ihre Urheberschaft sichert. Falls es zu einem Rechtsstreit um das Urheberrecht kommt, muss der Urheber vor Gericht beweisen, dass das fragliche Werk sein geistiges Eigentum ist und von ihm erschaffen wurde.

Das wird durch eine Prioritätsverhandlung sichergestellt. Notar Dr. Durchlaub beurkundet, dass der Urheber persönlich erschienen ist und zum Termin das Werk als Beweis vorgelegt hat.

Der Urheber kann dazu jedes Schriftstück für die Eintragung vorlegen, zum Beispiel einen Text, einen Plan, eine Zeichnung, Abschriften von Formeln oder Notenblätter.

Was ist ein Prioritätsnachweis?

Der Prioritätsnachweis erfolgt über die eidesstattliche Versicherung. Diese belegt, dass der Urheber das vorgelegte Werk tatsächlich verfasst hat. Wenn keine eidesstattliche Versicherung erfolgt, kann der Urheber eine Erklärung abgeben und dadurch die Priorität beanspruchen. Notar Dr. Durchlaub verfasst dabei die Niederschrift und beurkundet sie.

Das vorgelegte Werk kann in einem Umschlag versiegelt werden und wird mit der notariellen Urkunde verbunden. Weiter kann es auch bei Dr. Durchlaub in amtlicher Verwahrung bleiben; hierfür fällt eine gesonderte Vergütung an.

Rechtssicher: Notartätigkeit bei Verlosung oder Auslosung

Wenn Sie eine Verlosung oder Auslosung planen, sind Sie mit Ihrem Notar auf der sicheren Seite. Notar Dr. Durchlaub kann Ihre Verlosung rechtssicher beaufsichtigen, durchführen oder ihre Zulässigkeit beurkunden.

Beaufsichtigung und Bescheinigung Ihrer Verlosung in Bochum

Ein Notar kann Verlosungen und Auslosungen vornehmen oder beaufsichtigen (§ 20 Abs. 1 S. 2 BNotO). Notar Dr. Durchlaub kann Ihre Verlosung als Tatsachenbeurkundung beschränken. Das bietet Ihnen Rechtssicherheit. Ein Notar kann die Verlosung allerdings auch selbst durchführen, wenn Sie als Veranstalter dies vorziehen.

Notarielle Beurkundung der Zulässigkeit durch Dr. Durchlaub

Insbesondere muss der Notar prüfen, ob die geplante Verlosung oder Auslosung zulässig ist. Eine unzulässige Verlosung darf der Notar nicht beurkunden (§ 14 Abs. 2 BNotO, § 4 BeurkG).

Der Geschäftswert der Verlosung muss dafür mindestens 3.000,00 Euro und höchstens 500.000,00 Euro betragen. Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Verlosung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, das für alle Notare verbindlich ist (§ 48 Abs. 1 GNotKG).

Bitte beachten Sie, dass für die notarielle Urkunde für Ihre Verlosung oder Auslosung die räumliche Nähe zu Ihrem Notar von Bedeutung ist. Notar Dr. Durchlaub steht Ihnen für Tatsachenbescheinigung in Bochum, bzw. Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Rechtsstreit vermeiden: Nachlassverzeichnis im Erbfall

Sie erben etwas und müssen sich mit dem Erbrecht auseinandersetzen weil z.B. Pflichtteilsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden? Die Tatsachenbescheinigung des Notars dient in diesem Bereich zur Dokumentation aller Vermögensgegenstände und Schulden des Erblassers und geht im Gegensatz zu einem Rechtsstreit mit geringen Kosten einher.

Das Inventar wird von Dr. Durchlaub erstellt und stellt den IST-Zustand nach dem Verscheiden einer Person im Hinblick auf ihr Vermögen und ihre Schulden dar, der notarielle beurkundet wird. Dieses sogenannte Nachlassverzeichnis wird beispielsweise benötigt, wenn Sie der Erbe einer Person sind und andere Menschen Ansprüche stellen, die nicht als Erbe vorgesehen sind.

Der Notar protokolliert dabei nicht nur die Angaben der beteiligten Personen in Form von Urkunden, sondern führt auch eigene Ermittlungen durch. Das kann bei Immobilien beispielsweise das Thema Grundschuld betreffen.

Mehr zum Thema Erbrecht erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel. Wenn Sie im Rahmen dieses Zusammenhangs mehr zu speziellen Bescheinigungen und Urkunden im Immobilienrecht oder Familienrecht wissen möchten, steht Ihnen Dr. Thomas Durchlaub als erfahrener Anwalt und Notar gern beratend zur Verfügung.

Datenschutz in der Erstellung der Tatsachenbescheinigung

Zu den Aufgaben eines Notars gehört der Datenschutz, besonders im Zusammenhang mit der Erstellung einer notariellen Tatsachenbescheinigung. Hierbei werden sensible Daten von Personen erfragt und notiert, sei es für eine Verlosung oder andere Angelegenheiten, die Rechtssicherheit erfordern.

Dabei achtet Dr. Durchlaub streng auf die Vertraulichkeit und den Schutz dieser Informationen. Datenschutz ist kein Randaspekt, sondern eine Hauptverantwortung im Beruf des Notars, die wir sehr ernst nehmen.

Ihre vertrauliche Betreuung bei Dr. Durchlaub

Die Ausstellung einer Tatsachenbescheinigung ist ein Bereich der Notartätigkeit, der eine besondere Form der Diskretion erfordert. Notar Dr. Durchlaub legt großen Wert auf die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Umstände.

Sei es eine Lebensbescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung oder die Bescheinigung der Zulässigkeit einer Verlosung – Sie können auf unsere professionelle Betreuung vertrauen. Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen gern zur Seite. Rufen Sie gleich an.

Laechelnde, blonde Frau, die einen Telefonhoerer an Ihr Ohr haelt

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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