Steuerrecht
Im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung und Beglaubigung von Verträgen kommen auch regelmäßig steuerrechtliche Fragen zur Sprache. Ein Notar kann bei vielen steuerlichen Themen Hilfestellungen bieten. Expertise und Kommunikation und Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Steuerberatern sind die Voraussetzungen, um Mandanten bestmöglich zu betreuen und eine fundierte rechtliche Grundlage für Herausforderungen zu schaffen.
Steuerrechtliche Fragen und Beratung durch den Notar
Im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung gemäß § 4 StBerG können Notare Hilfestellungen im Bereich Steuer bieten. Der Notar ersetzt dabei jedoch keinen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, da dies nicht mehr in das Aufgabengebiet des Notars fällt und umfassende Informationen und Beratung erfordert.
Notar Dr. Durchlaub verfügt durch Promotion über umfassende Expertise im Steuerrecht, was die Ergänzung der Kernkompetenzen anderer Partner und Kommunikation ermöglicht.
Erbschaft und Schenkung
Stirbt eine Person, so unterliegt ihr gesamtes Vermögen dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Das sind zum Beispiel die Freibeträge und die Steuerklasse des oder der Erben. Dazu müssen der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und Steuersätze und der Wert des Erbes berücksichtigt werden. Gesetzliche Änderungen und Sonderregelungen können sich ebenfalls auf die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer auswirken.
Als spezialisierter Notar und mit der Promotion Steuerrecht deckt Notar Dr. Thomas Durchlaub aus Bochum ein breites Spektrum ab und bietet kompetente Kommunikation mit Anwalt und Steuerberater für Unternehmen und Privatpersonen. Er stellt seinen Mandanten umfassendes Fachwissen zur Verfügung. Mit dem Ziel, Unternehmer optimal zu repräsentieren und ist er Ihr verlässlicher Partner in NRW.
Notarielles Testament und Schenkung
• Formfehler
• fehlende Testierfähigkeit
• unklare Formulierungen
• Erbengemeinschaft
• Pflichtteilsansprüche
Bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungsvereinbarungen muss der Notar diese Dokumente beurkunden. Der Notar sorgt dafür, dass die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Dokumente rechtssicher und gültig sind.
Formale und inhaltliche Fehler im Testament können dazu führen, dass ein Testament ungültig ist oder vor Gericht angefochten werden kann. Ein fehlerfreies, eindeutiges und von einem Notar erstelltes und beurkundetes Testament sorgt deshalb für rechtliche Sicherheit.
Bei steuerlichen Fragestellungen ist es entscheidend, eine kompetente und erfahrene Beratung an Ihrer Seite zu haben. Das spezialisierte Team von Notar Dr. Thomas Durchlaub steht Ihnen zur Seite. Sein vielseitiges Expertenwissen reicht vom Erbrecht bis hin zum Steuerrecht. So profitieren Mandanten von der Expertise und der effizienten Kommunikation aller beteiligten Partner.
Immobilien- und Grundstückserwerb
Steuerliche Aspekte einer Immobilienübertragung sind zum Beispiel die Grunderwerbsteuer oder die steuerlichen Folgen einer Vermietung oder Veräußerung von Immobilien. Diese sollten mit einem Fachanwalt und Steuerberater erläutert werden, um unerwünschte wirtschaftliche Folgen zu vermeiden. Notar Dr. Durchlaub verfügt über die notwendige Expertise im Recht, um beim Thema Immobilienkauf und Grundstückserwerb effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Unternehmensgründungen und -nachfolge
Wenn es darum geht, die steuerliche Struktur der Gesellschaft zu planen, wird ebenfalls ein erfahrener Partner benötigt. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können die Steuerlast minimieren, zum Beispiel durch die Wahl des Standorts des Unternehmens oder die optimale Kapitalstruktur der Gesellschafter.
Der Notar ist an der rechtlichen Gestaltung von Übergabeverträgen bei Unternehmensnachfolgen beteiligt, insbesondere wenn diese durch Schenkungen oder Verkäufe erfolgen. Auch hier ergeben sich steuerliche Auswirkungen, wie die steueroptimale Übertragung von Vermögenswerten oder Anteilen.
Unternehmenskauf und Unternehmensumwandlung
Die Zusammenarbeit zwischen Notar und Steuerberater und Fachanwalt erfolgt in enger Abstimmung, um rechtliche und steuerliche Belange in Einklang zu bringen. Ein Notar ist in erster Linie auf Gesellschaftsrecht spezialisiert, während der Steuerberater steuerliche Perspektiven berücksichtigt. Notar Dr. Durchlaub verfügt zusätzlich über Expertise im Steuerrecht.
Häufig beraten beide Fachleute gemeinsam, um sicherzustellen, dass beide Seite eines Vorhabens optimal berücksichtigt werden. Dabei tauschen sie sich über die Ziele und Wünsche des Mandanten aus und entwickeln gemeinsam Lösungen.
Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht oder Notar?
Notare, Fachanwälte und Steuerberater ergänzen sich in ihrer Arbeit und sind in vielen Bereichen unentbehrlich, wenn es um die rechts- und steuerkonforme Gestaltung von Vermögensfragen, Unternehmensstrukturen oder privaten Vereinbarungen geht. Ihre enge Zusammenarbeit sorgt dafür, dass sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte eines Vorhabens bestmöglich umgesetzt werden.
Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten häufig eng zusammen, um ihre Mandanten in komplexen rechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten und rechtlich abzusichern. Beide Berufsgruppen haben unterschiedliche, aber sich ergänzende Aufgaben: Während der Notar vor allem für die Beurkundung und die Erstellung von Verträgen zuständig ist, konzentriert sich der Rechtsanwalt auf die rechtliche Beratung und Vertretung.
In vielen Fällen profitieren Mandanten von der Kooperation der Partner, da sie auf die Expertise unterschiedlicher Fachrichtungen zugreifen können. Mit umfassendem Know-how im Steuerrecht steht Ihnen Notar Dr. Thomas Durchlaub auch in komplexen Fällen gern zur Verfügung, sodass Mandanten von der Expertise und der effizienten Kommunikation von Notar, Anwalt und Steuerberater profitieren.
Kann ein Notar steuerrechtlich beraten?
Für eine umfassende steuerrechtliche Beratung, insbesondere bei der steuerlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen, Unternehmensnachfolgen oder der Optimierung der Steuerlast, ist ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Steuerrecht zuständig.
Notare und Steuerberater arbeiten häufig zusammen, um ihre Mandanten in komplexen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten und zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit ist vor allem dann wichtig, wenn es um die Gestaltung von Verträgen und die Umsetzung von steuerlich optimierten Lösungen geht.
Notar Dr. Durchlaub aus Bochum ist durch seine langjährige Expertise und die Promotion im Steuerrecht optimal auf die Kommunikation mit Anwaltskanzlei oder Steuerberater der Mandanten vorbereitet. Die Vorteile liegen auf der Hand: So können komplexe Fragen im Steuerrecht auf jeder Ebene bearbeitet werden und Auseinandersetzungen von vornherein vermieden werden.
Effiziente Kommunikation mit steuerlichen Beratern
Ein guter Kontakt des mit der Beurkundung beauftragten Notars zu den steuerlichen Beratern des Mandanten oder einem für den Mandanten tätigen Fachanwalt für Steuerrecht ist in diesen Fällen von großem Nutzen. Wichtig ist, dass man hier „die gleiche Sprache spricht“.
Notar Dr. Thomas Durchlaub im Exzenterhaus ist auch auf Fragen zum deutschen und internationalen Steuerrecht vorbereitet. Aufgrund seiner steuerrechtlichen Ausbildung (Promotion im Steuerrecht) und langjähriger praktischer steuerrechtlicher Tätigkeit ist es ihm als Notar möglich, in entsprechenden Fällen als Kommunikationsschnittstelle zum steuerlichen Berater der Mandanten zu fungieren.
Notarielle Beratung in Bochum
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und Kosten erhalten Sie gerne telefonisch oder indem Sie Ihre E-Mail-Adresse auf unserer Website hinterlassen.
Wir befinden uns in der Nähe der Bochumer Innenstadt und sind gut erreichbar. Für Ihren Besuch vor Ort stehen Ihnen unsere eigenen Parkplätze zur Verfügung. Als Notar in Bochum freue ich mich darauf, Sie bald persönlich begrüßen zu dürfen!

Haben Sie weitere Fragen?
Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.
Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin