Notarkosten für die Beglaubigung von Dokumenten

Eine beglaubigte Abschrift (Kopie) eines Dokumentes dient zum Nachweis der Richtigkeit einer Urschrift (des Originals des Dokumentes).

Eine beglaubigte Abschrift bezeugt die Übereinstimmung der gefertigten Kopie mit einem vorgelegten Original und dient dazu, die Echtheit eines Schriftstückes zu beweisen.

Für die Beglaubigung eines Dokumentes legen Sie bitte das jeweilige Original vor.

Auch die Beglaubigung von fremdsprachigen Dokumenten, sofern diese im Original vorgelegt werden, ist möglich.

Kopien von Dokumenten, die nicht als Urkunde bzw. Original erkennbar sind, können nicht beglaubigt werden.

Beglaubigt der Notar eine Kopie, so erhält er für jede angefangene Seite der Kopie 1,00 €, mindestens jedoch 10,00 €.

Für die Beglaubigung eines 11-seitigen Dokumentes erhält der Notar somit 11,00 € und für die Beglaubigung z. B. eines 50-seitigen Dokumentes 50,00 €.

Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.

Die Berechnung erfolgt für jedes Dokument einzeln.

Für die Beglaubigung von Dokumenten benötigen Sie bei uns keinen Termin! Bringen Sie bitte die Originale vorbei. Sie können die beglaubigten Kopien und Originale in der Regel am nächsten Tag abholen.

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

Jetzt Termin vereinbaren