Notarkosten für die Beglaubigung von Dokumenten

Eine beglaubigte Abschrift (Kopie) eines Dokumentes dient zum Nachweis der Richtigkeit einer Urschrift (des Originals des Dokumentes).

Eine beglaubigte Abschrift bezeugt die Übereinstimmung der gefertigten Kopie mit einem vorgelegten Original und dient dazu, die Echtheit eines Schriftstückes zu beweisen.

Für die Beglaubigung eines Dokumentes legen Sie bitte das jeweilige Original vor.

Auch die Beglaubigung von fremdsprachigen Dokumenten, sofern diese im Original vorgelegt werden, ist möglich.

Kopien von Dokumenten, die nicht als Urkunde bzw. Original erkennbar sind, können nicht beglaubigt werden.

Beglaubigt der Notar eine Kopie, so erhält er für jede angefangene Seite der Kopie 1,00 €, mindestens jedoch 10,00 €.

Für die Beglaubigung eines 11-seitigen Dokumentes erhält der Notar somit 11,00 € und für die Beglaubigung z. B. eines 50-seitigen Dokumentes 50,00 €.

Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.

Die Berechnung erfolgt für jedes Dokument einzeln.

Für die Beglaubigung von Dokumenten vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! Bringen Sie bitte die Originale mit. Die beglaubigten Kopien und die Originale können nach einer Bearbeitungszeit von in der Regel 1 bis 2 Arbeitstagen abgeholt werden.

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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