Erbschaftsteuerrechner
Das Vermögen einer Person unterliegt nach Ihrem Tod der Erbschaftssteuer. Grundlage dafür ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Berechnung der Erbschaftsteuer ist wichtig für wirtschaftliche Entscheidungen der Erben.
Erbschaftsteuerrechner – Erbschaftsteuer berechnen
Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich zahlen?
Liegt ein Erbe nicht innerhalb der Steuerfreibeträge, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wie viel Prozent Erbschaftssteuer an das Finanzamt bezahlt werden müssen, hängt davon ab, in welche Steuerklasse ein Erbe eingeteilt wird. Steuerklassen und Steuersätze sind gemäß § 15 ErbStG wie folgt festgelegt:
Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, UrenkelSteuerklasse II: Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Partner Steuerklasse III: anderen Erben, Freunde oder entfernte Verwandte
Die Personen mit dem engsten Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden in Steuerklasse I eingeteilt und erhalten den niedrigsten Steuersatz. Der Freibetrag ist in Steuerklasse II und III gleich hoch, allerdings sind die Steuersätze in Steuerklasse III deutlich höher. Höhe der Erbschaft Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Bis 75.000 Euro 7,00 % 15,00 % 30,00 %
Bis 300.000 Euro 11,00 % 20,00 % 30,00 %
Bis 600.000 Euro 15,00 % 25,00 % 30,00 %
Bis 6.000.000 Euro 19,00 % 30,00 % 30,00 %
Bis 13.000.000 Euro 23,00 % 35,00 % 50,00 %
Bis 26.000.000 Euro 27,00 % 40,00 % 50,00 %
Über 26.000.000 Euro 30,00 % 43,00 % 50,00 %
Freibetrag: Wie viel darf man steuerfrei erben?:
Steuerklassen und Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Vermögensübergängen. Lebenspartner und Ehegatten profitieren von einem hohen Freibetrag von 500.000 Euro, während für Kinder der Freibetrag bei 400.000 Euro liegt.Andere Verwandte der Steuerklasse II, wie Geschwister, wird ein Freibetrag von 20.000 Euro gewährt. Die aktuellen Freibeträge für unseren Erbschaftsteuer-Rechner 2024 nach § 15 ErbStG finden Sie in der unten stehenden Tabelle in der Übersicht.
Grad der Verwandtschaft Höhe des Freibetrags Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro Kinder, Stiefkinder, adoptierte Kinder 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Eltern und Großeltern 100.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner 20.000 Euro Alle übrigen Erben 20.000 Euro
Steuerbefreiungen gemäß § 13 ErbStG
Gemäß § 13 ErbStG sind verschiedene Steuerbefreiungen festgelegt. Der Hausrat wird beispielsweise für Steuerklasse I mit 42.000 Euro berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände bis zu 12.000 Euro sind ebenfalls steuerfrei.
Für Steuerklasse II und III gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung für bewegliche Gegenstände und Hausrat bis zu einer Summe von 12.000 Euro. Der Freibetrag wird durch diese Steuerbefreiungen nicht verringert.
Bei Steuerklasse I sieht das Gesetz außerdem eine Steuerbefreiung für Immobilien vor. Hat der Erblasser den Wohnraum bis zum Zeitpunkt des Todes selbst genutzt, muss die Immobilie im Idealfall nicht versteuert werden. Voraussetzung ist, dass der Erbe selbst mindestens 10 Jahre lang in der geerbten Immobilie wohnt.
Versorgungsfreibetrag für Kinder und Partner
Stief- und leiblichen Kindern und Ehepartnern und Lebenspartnern kommt der sogenannte „Versorgungsfreibetrag“ zugute (§ 17 ErbStG). Für Stief- und leibliche Kinder, deren Eltern gestorben sind, liegt dieser zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro. Der Betrag richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Ehe- oder Lebenspartner können 256.000 Euro geltend machen. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, nutzen Sie den Inhalt unserer Webseite zu Schenkung, Erbschaftsteuer und Testament oder wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns.
10.300 Euro für Nachlassverbindlichkeiten
Ein Todesfall geht mit Kosten für Beerdigung und weiteren Ausgaben einher, die von den Hinterbliebenen des Erblassers zu zahlen sind. Neben dem Erwerb eines Grabsteins und anderen Verbindlichkeiten im Rahmen der Beisetzung kommen beispielsweise auch Notarkosten für die Testamentseröffnung und Erbschein hinzu. Gemäß § 10 ErbStG werden für diese Kosten pauschal 10.300 Euro vom Finanzamt veranschlagt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Eine Immobilie, Geschäftsanteile oder Betriebsvermögen können die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer beeinflussen. Alle Vermächtnisse und Vermögensübergänge auf Erben, wie Kinder oder Eltern und Großeltern des Verstorbenen, werden steuerlich erfasst.
Hierbei wird nicht nur die Art, sondern auch der Wert des Vermögens berücksichtigt. Für Immobilien gelten besondere gesetzliche Regelungen, die bei der Versteuerung zusätzlich zu beachten sind. Hier wird gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Ist die Immobilie vermietet, werden gemäß §13d ErbStG allerdings nur 90 % des Verkehrswertes für die Berechnung der Erbschaftsteuer zugrunde gelegt.