Notarkostenrechner: Unterschriftsbeglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung Rechner


R9 2 - Unterschriftsbeglaubigung
Art des Dokuments

Handelt es sich um die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung einer Grundschuld oder um die Unterschriften zur Bestellung eines Hausverwalters?

Übermittlung

Soll das beglaubigte Dokument vom Notar übermittelt werden an ein Gericht, Behörde oder Dritte (nicht die unterschreibende Person) oder sollen vom Notar Anträge im Namen der Beteiligten gestellt werden?

 

Anna Gilgenberg

Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

 

Nicht alle Dienstleistungen eines Notars, wie zum Beispiel die Unterschriftsbeglaubigung und Beurkundung, gehen mit Kosten einher. Diese Kosten werden im Notarkostenrechner berücksichtigt. Hier kommt Gebührensatz ins Spiel, der gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt ist. Bei Verwendung eines Notarkostenrechner für die Berechnung der Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung werden dieser Gebührensatz berücksichtigt.

Beachten Sie bitte, dass der Rechner nur einen unverbindlichen Betrag ausgeben kann und auf die Gebühr für die Beglaubigung für das Dokument auch die Umsatzsteuer anfällt.

Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?

Die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ist ein formelles Verfahren, bei dem die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument nachgewiesen wird. Ein typisches Beispiel könnte eine Vollmacht oder die Beglaubigung im Rahmen eines Rechtsgeschäfts sein. Die Person, die das Dokument unterschreibt, muss dies in Gegenwart des Notars tun und ihre Identität nachweisen.

Der Notar bestätigt dann, dass das Original der Unterschrift von dieser bestimmten Person stammt. Diese Zustimmung ist eine wichtige Voraussetzung für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel im Bereich des Grundbuchs.

Die Kosten für diese Dienstleistung, die sogenannten Notargebühren, sind im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt. Sie können jedoch auch über einen Notarkostenrechner im Voraus ermittelt werden. Dr. Thomas Durchlaub, Ihr Notar in Bochum, steht Ihnen bei Bedarf zur Seite.

Wie viel kostet eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar?

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und variieren je nach Geschäftswert des Dokuments. Für eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf durch den Notar beträgt die Gebühr 0,2 Gebührensätze gemäß § 34 GNotKG. Hinzu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie eventuelle Auslagen für Dokumenten- und Post- oder Auswärtsgebühr.

Leitungen des Notars nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz

Ein Notar bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen. Neben der Unterschriftsbeglaubigung beinhaltet dies die Erstellung und Überprüfung von Entwürfen und Texten für Verträge, Testamente oder andere Dokumente für die notarielle Beurkundung.

Auch bei grundstückbezogenen Angelegenheiten, wie der Eintragung von Grundstücken in das Grundbuch oder die Überprüfung bestehender Einträge oder Grundschulden, steht er als erfahrener Notar zur Verfügung. Grundstückseigentümer, die ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen wollen, benötigen zum Beispiel einen Notar für dieses Vorhaben: Der Vertrag für den Kauf erfordert die notarielle Beurkundung.

Die Gebühren für diese Leistungen des Notar richten sich bundesweit einheitlich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und basieren auf dem Geschäftswert der jeweiligen Transaktion. Für eine unverbindliche Vorkalkulation der Gebühren kann ein Notarkostenrechner Unterschriftsbeglaubigung genutzt werden.

Wie unterscheiden sich eine Unterschriftsbeglaubigung und eine Beurkundung?

Die Unterschriftsbeglaubigung und die Beurkundung sind zwei grundlegende Leistungen eines Notars, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Während die Unterschriftsbeglaubigung primär die Echtheit Ihrer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt, geht die Beurkundung einen Schritt weiter. Sie beinhaltet unter anderem die Prüfung des Inhalts des Dokuments, die Anfertigung des Beglaubigungsvermerks und gegebenenfalls dessen Eintragung oder Löschung in öffentlichen Registern.

Auch die Beratung der Beteiligten und die Kommunikation mit Dritten können Teil der Beurkundung sein. Die Berechnung der Notarkosten erfolgt auf der Grundlage des Wertes des Rechtsgeschäfts, dabei kann die Höhe der Kosten variiert werden. Dr. Thomas Durchlaub, Ihr Notar in Bochum, steht Ihnen bei der Zustimmung und allen weiteren Schritten zur Seite.

Der Prozess der Unterschriftsbeglaubigng: Ein Einblick in die Abläufe

Der Prozess der Unterschriftsbeglaubigung beginnt, wenn Sie als Person die Notarkanzlei betreten und durch Ihren Personalausweis Ihre Identität bestätigen. Der Notar prüft daraufhin den Text der vorliegenden Urkunde sorgfältig. Nach der Explizierung des Inhalts leisten Sie Ihre Unterschrift zur Zustimmung. So läuft die Beglaubigung einer Unterschrift für Vollmacht oder andere Rechtsgeschäfte ab:

  • Terminvereinbarung: Sie vereinbaren einen persönlichen Termin
  • Mitbringen der erforderlichen Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
  • Identitätsprüfung: Der Notar überprüft Ihre Identität anhand des Ausweises.
  • Unterzeichnung vor dem Notar: das Dokument direkt vor dem Notar unterschrieben werden, damit er die Echtheit der Unterschrift bestätigen kann.
  • Beglaubigungsvermerk durch den Notar: Der Notar bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Unterschrift von der anwesenden Person stammt.
  • Begleichung der Notarkosten: Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Ausgabe des beglaubigten Dokuments: Sie erhalten das beglaubigte Dokument von Ihrem Notar

Während dieses Vorgangs bezeugt der Notar dann die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, wie zum Beispiel bei Immobiliengeschäften, wo der vereinbarte Kaufpreis das Maß für die Notargebühren bildet. Die Gebühr wird dann entsprechend dem GNotKG berechnet und auf der Urkunde vermerkt. Schließlich erfolgt im Fall eines Grundstückkaufs die Eintragung oder Löschung im Grundbuch.

Wie viel verlangt der Notar?

Ob es sich um einen Entwurf, eine Beratung, Beurkundung oder nur eine Abschrift handelt – die Notarkosten werden in der Regel auf Basis des Geschäftswerts berechnet. Achten Sie darauf, dass dieser Wert bei einem Grundstück beispielsweise durch den Kaufpreis bestimmt wird. Doch nicht nur die reinen Notarkosten sind relevant.

Vorab prüft der Notar zum Beispiel sorgfältig den Entwurf Ihrer Urkunde und berät Sie hinsichtlich der Wirkung Ihrer Unterschrift. Nach der erfolgreichen Beglaubigung erhält er eine Kopie für seine Unterlagen und stellt Ihnen das Original zur Verfügung. Im Falle eines Kaufs, etwa einer Immobilie, berechnet er die anfallenden Notarkosten basierend auf dem Geschäftswert der Immobilie.

Auslagen wie Gebühren für die Behörde oder das Porto sowie die Umsatzsteuer gehören ebenfalls dazu. Der Notarkostenrechner kann diese Faktoren berücksichtigen und bietet damit einen Überblick. Im persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre individuellen Fragen und sprechen Ihre Sprache.

Ein Notarkostenrechner bietet eine hilfreiche und unverbindliche Erstorientierung zu den voraussichtlichen Notargebühren für Ihre Unterschriftsbeglaubigung.

Vorbereitung auf den Termin: Notargebühren unverbindlich berechnen

Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Unterschriftsbeglaubigung, der Anfertigung einer Vollmacht oder anderen notariellen Dienstleistungen steht Ihnen Ihr Notar zur Verfügung. Im persönlichen Gespräch erklärt er Ihnen ausführlich, wie die Notarkosten – bestehend aus Gebühr, Auslagen und Umsatzsteuer – kalkuliert werden.

Beispielsweise hängt der Betrag der Notargebühren in einigen Fällen vom Wert des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts ab. Gerne berät er Sie auch zu speziellen Fragen, wie etwa zur Gebührenordnung unter Berücksichtigung der entsprechenden Kosten nach dem GNotKG. Im Fall einer Unterschriftsbeglaubigung erhalten Sie eine umfassende Einschätzung der Notarkosten und einen Überblick über den gesamten Prozess.

Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschrift auf Ihrem Dokument

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist eine grundlegende Dienstleistung des Notars. Es ist mehr als nur ein Nachweis für die Echtheit Ihrer Unterschrift. Die Beteiligten müssen dem Notar gegenüber ihre Identität durch einen Personalausweis oder Reisepass bestätigen. Gleichzeitig bestätigt der Notar, dass die unterschreibende Person die Erklärung in seiner Gegenwart abgegeben hat.

Die Unterschriftsbeglaubigung sagt jedoch nichts über den Inhalt der Erklärung oder des Entwurfs aus. Es liegt in der Verantwortung der Person, den Inhalt und die Konsequenzen ihrer Verfügung zu verstehen. Hierbei kann ein Notarkostenrechner hilfreich sein, um eine Vorabkalkulation der Auslagen und Gebühren zu ermöglichen. Als Ihr Notar in Bochum steht Dr. Thomas Durchlaub Ihnen bei diesem Prozess zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechner lediglich zur unverbindlichen Orientierung dienen und keine verbindliche Kostenberechnung durch einen Notar ersetzen.
Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

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Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu
allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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