Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, denn sie schützt Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit. Sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, dies in diesem Fall für Sie zu tun.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens ermächtigen, Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen und umzusetzen. Gründe hierfür können zum Beispiel Krankheit, ein Unfall oder Alter sein. Der oder die Bevollmächtigten können in nahezu allen Lebensbereichen handeln und Rechte teilen, die sonst nur vom Vollmachtgeber selbst ausgeübt werden könnten. Sie können damit bereits im Vorfeld selbst bestimmen, welcher Person Sie Ihre Rechtsgeschäfte überantworten wollen und in welchem Ausmaß diese befugt ist, dies zu tun. Und das wichtigste: Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, vermeidet in der Regel, dass für ihn Betreuung angeordnet und vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird.

Definition Vorsorgevollmacht nach dem Bundesministerium der Justiz

Die Vorsorgevollmacht ist, nach der Definition des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), ein rechtliches Mittel, um individuelle Regelungen für den Fall zu treffen, dass Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann im Hinblick auf Rechtsgeschäfte Schritte im Sinne des Vollmachtgebers einleiten. Die Vorsorgevollmacht schützt Ihr Vermögen und sichert Sie für den Fall ab, in dem Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, zum Beispiel aufgrund von Alter, Erkrankungen oder Unfällen. Das heißt, vereinfacht formuliert, dass eine Person Ihres Vertrauens rechtlich bevollmächtigt wird, Ihre Angelegenheiten bei Bedarf zu regeln und an Ihrer Stelle zu entscheiden.

Eine Vorsorgevollmacht erfordert uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person. Die Bereiche, die durch eine Vorsorgevollmacht abgedeckt werden, sind hauptsächlich:

  • Gesundheitliche Fragen: etwa Krankenhaus, Pflege, Krankenakten, Behandlungen, Transplantation
  • Verwaltung von Vermögen: zum Beispiel Immobilien, Barvermögen, Wertgegenstände

Warum ist eine notarielle Vorsorgevollmacht wichtig?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, greift im Ernstfall jedenfalls in Angelegenheiten der Gesundheitssorge seit dem 01.01.2023 das Notvertretungsrecht. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner Sie, beschränkt auf Gesundheitssorge, betreuen kann. Ansonsten wird vom Gericht ein Betreuer für Sie bestellt, der für Sie entscheidet. Der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht darf dagegen nach den vorab von Ihnen festgelegten Regeln handeln und kann Ihre Belange somit individueller und persönlicher vertreten und vermeidet, dass ein Betreuer bestellt werden muss.

Eine Vorsorgevollmacht gewährleistet damit, dass im Fall, dass jemand, der durch Krankheit oder andere Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, eine Vertrauensperson nach seinem festgelegten Wunsch handeln kann. Diese Art der individuellen Vorsorge ermöglicht Ihnen, Ihre persönliche Zukunft selbst zu gestalten, indem andere nach Ihrem Willen handeln. Die Beurkundung durch den Notar bietet eine zusätzliche Sicherheit und die Anwendbarkeit der Vollmacht für Grundstücksgeschäfte, sodass Ihre in der Vollmacht verschriftlichten Wünsche und Vorstellungen bei Bedarf auch umgesetzt werden.

Ein Notfall kann schnell eintreten. Eine Vorsorgevollmacht hilft, Vorsorge für unerwartete Situationen, wie einen Unfall oder Krankheit, zu treffen und dabei Rechtssicherheit zu gewährleisten. Durch die Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson als Betreuer benannt werden, die berechtigt ist, in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Notvertretungsrecht: Recht und Betreuung

Seit Januar 2023 gilt das sogenannte „Notvertretungsrecht“ (§ 1358 BGB). Die Vorschrift dieser rechtlichen Neuregelung besagt, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner im Bedarfsfall im Zeitraum von einem halben Jahr Entscheidungen im Hinblick auf die Gesundheit ihres Partners treffen können.

Die Regelung greift beispielsweise, wenn jemand einen Schlaganfall erleidet und der Betroffene aufgrund eingeschränkter geistiger Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Der Ehepartner oder die -partnerin entscheidet dann als Betreuer über Untersuchungen, Aufenthalte im Krankenhaus oder notwendige Pflege. Der bisherige Stand des Gesetzes bevollmächtigte nicht und es waren Vorsorgevollmachten erforderlich.

Das Notvertretungsrecht ist zeitlich und inhaltlich beschränkt. Notarielle Vollmachten sichern deshalb diese Situationen ab und stellen sicher, dass sich die Menschen um Sie kümmern, zu denen Sie Vertrauen haben, mit den umfassenden Befugnissen ausgestattet sind.

Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sichert Ihre Selbstbestimmung. Die Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht ist besonders zu empfehlen, wenn Sie über ein Vermögen in größerem Umfang verfügen, Ihr Vermögen in Immobilien angelegt haben oder mehrere Personen als Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen.

Die Vorsorgevollmacht berücksichtigt alle relevanten Informationen und persönlichen Wünsche der Person, um jeweils individuelle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erstellen. Dabei kann es auch um die Benennung mehrerer Bevollmächtigter gehen, um für jede Situation, ob im Alter oder nach einem Unfall, optimal vorbereitet zu sein. Zudem unterstützt der Notar bei der Einhaltung der vom Bundesministerium der Justiz vorgegebenen Formvorschriften, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht rechtswirksam ist und vor Gericht anerkannt wird, wenn Sie sie tatsächlich benötigen.

Der Prozess der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beginnt mit einem Gespräch oder einem Entwurf, der Ihnen die Möglichkeiten der Ausgestaltung veranschaulicht. Dabei werden alle notwendigen Informationen gesammelt, um Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche in der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung abzubilden.

In diesem Zusammenhang werden auch die Personen, die als Bevollmächtigte infrage kommen, besprochen. Der Bevollmächtigte sollte in der Lage sein, die Angelegenheiten des Gebers der Vollmacht zu regeln und Entscheidungen nach dessen Wünschen zu treffen, zum Beispiel in finanziellen Belangen. Nach der Erstellung des Vertrages wird dieser durch den Notar beglaubigt und ggf. auf Wunsch hinterlegt.



Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Entwurf der Vorsorgevollmacht

Der Entwurf der Vorsorgevollmacht beinhaltet im nächsten Schritt die Anfertigung der Inhalte und Regelungen der zu beurkundenden Vorsorgevollmacht. Hier werden anhand Ihrer individuellen Informationen, wie Ihre Adresse und die genauen Aufgaben und Entscheidungsvorgaben des Bevollmächtigten zum Beispiel bezüglich gewünschter medizinischer Versorgung festgelegt. Zudem wird, falls notwendig, auch eine Betreuungsverfügung und/oder eine Patientenverfügung in den Vertrag integriert, um weitere relevante Bereiche der Betreuung abzudecken. Die konkreten Wünsche und Vorstellungen des Vollmachtgebers zur Rolle und Aufgaben des Bevollmächtigten fließen dabei genauso in den Vertrag mit ein, wie die Definition der Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten.

Notarielle Beurkundung und Registrierung im Vorsorgeregister

Die Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht durch den Notar stellt sicher, dass Ihre Verfügungen rechtsgültig sind. Das ist besonders wichtig, um zu vermeiden, dass das Gericht einen amtlichen Betreuer für Sie bestimmt. Durch die Beurkundung wird gewährleistet, dass Ihre gewählte bevollmächtigte Person – egal ob Ehepartner, Verwandte oder externe Ratgeber – rechtskräftig handeln kann. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Menschen berücksichtigen wollen und jeder von Ihnen eigene Aufgaben wahrnehmen soll. Zudem wird die Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert. Ergänzend dazu bietet sich eine notariell beurkundete Patientenverfügung an, um auch im Bereich der medizinischen Vorsorge optimal abgesichert zu sein.

Die notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass dieses wichtige Dokument rechtskräftig und anerkannt ist und im Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt und damit auch für Grundstücksgeschäfte verwendet werden kann. Sie gibt Ihnen die Gewissheit, dass im Fall einer Behinderung oder Unfähigkeit, alles wie von Ihnen gewünscht gehandhabt wird: Zum Beispiel kann in der Vollmacht festgehalten werden, wer als Betreuer fungieren soll, und welche Wünsche in einer Patientenverfügung beachtet werden müssen. Die notarielle Beglaubigung ermöglicht es auch, mehrere Bevollmächtigte zu benennen, sei es, um verschiedene Aspekte der Fürsorge abzudecken oder um sicherzustellen, dass mehrere Personen in Ihre Vorsorgevollmacht involviert sind und sich die Aufgaben teilen.

Die Registrierung der Vorsorgevollmacht kann im „Zentralen Vorsorgeregister“ erfolgen. Der Notar registriert die Vorsorgevollmacht elektronisch, was zu einer vereinfachten Auffindbarkeit des Bevollmächtigten führt. Die Person des Bevollmächtigten kann somit im Notfall schnell informiert werden. Die Gebühr für die Registrierung hierfür liegt bei 12,50 EUR.

Vorbesprechung und Beratung

Im Rahmen der Vorbesprechung und Beratung steht die individuelle Planung Ihrer Vorsorge im Vordergrund. Hierbei geht es darum, alle wesentlichen Aspekte Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu klären. Hier wird geklärt, welche Aufgaben die Person übernehmen soll, der Sie die Vollmacht erteilen. Sie überlegen, wer als Bevollmächtigter geeignet wäre und Ihre Interessen nach Ihrem Willen und Ihrem Recht vertritt. Durch die umfassende Beratung stellt Ihr Notar als Ihr Ratgeber sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden und Ihr Bevollmächtigter die richtige Entscheidung treffen kann, wenn es darauf ankommt.

Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht

Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet viele Vorteile. Sie schafft Rechtssicherheit sowohl für den Vollmachtgeber als auch für die bevollmächtigte Person. Sie ermöglicht es, festzulegen, wer Schritte in Gesundheitsfragen und anderen wichtigen finanziellen Angelegenheiten einleiten darf, ohne dass das Betreuungsgericht eingreifen muss. Dank der Eintragung der Vollmacht in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, die durch den Notar erfolgt, ist zudem sichergestellt, dass  der Inhaber der Vollmacht jederzeit auffindbar ist – eine weitere Absicherung für alle Beteiligten.

Hohe Rechtssicherheit und Gültigkeit

Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die rechtssichere Verfassung der Vollmacht schafft Vertrauen und gewährleistet, dass im Fall der Fälle die gewünschte Person, zum Beispiel der Ehepartner, oder ein professioneller Betreuer als Bevollmächtigte auftreten und notwendige Entscheidungen treffen dürfen. Selbst ausgehändigte Patientenverfügungen haben damit eine hohe Rechtssicherheit und Durchsetzungsmacht. Ein weiter Vorteil ist, dass damit die Einsetzung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht oder ein anderes Gericht vermieden wird. Das schützt Sie vor ungewünschten Handlungen und Konsequenzen.

Professionalität und individuelle Beratung

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Professionalität und eine individuelle Beratung unerlässlich sind. Die Auswahl des Bevollmächtigten, die Festlegung der Aufgaben des Bevollmächtigten und die Formulierung der Patientenverfügung werden genau an Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen angepasst. Ebenso wird eine mögliche Betreuungsverfügung diskutiert und festgelegt. Sie erhalten eine ausführliche Beratung, um sicherzustellen, dass die Vollmacht Ihren Interessen bestmöglich entspricht und gerichtlich anerkannt ist, sollte das Betreuungsgericht involviert werden.

Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht im Vergleich zu einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht

Die Beurkundung von Vorsorgevollmachten durch einen Notar ist rechtlich nicht verpflichtend, bietet aber viele Vorteile. Eine privatschriftliche Vollmacht kann zwar in relativ kurzer Zeit selbst erstellt werden, allerdings bietet eine notarielle Vollmacht eine höhere rechtliche Sicherheit. Sie finden online eine Vielzahl an Vorlagen zur Erstellung einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht. Die Verschriftlichung erfordert eine gründliche Einarbeitung, nachteilig ist insbesondere die fehlende Beurkundung, die durch einen Notar erfolgt und Rechtssicherheit bietet.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet den Vorteil, dass explizit geprüft wird, ob die vollmachtgebende Person zum Zeitpunkt der Verschriftlichung der Vollmacht voll geschäftsfähig ist und die Tragweite ihrer Entscheidungen versteht. In einer Notsituation wird dies, im Gegensatz zur privatschriftlichen Vorsorgevollmacht, rechtlich nicht oder weniger stark angefochten.

Ein Notar berät außerdem bezüglich der Auswahl des geeigneten Bevollmächtigten und kann diesbezüglich auf jahrelange Expertise zurückgreifen. Er formuliert die Vollmacht so, dass sie eindeutig ist und rechtlichen Anforderungen entspricht. Die bevollmächtigte Person erhält dadurch mehr Sicherheit hinsichtlich ihrer Rolle und der damit verbundenen Betreuungsaufgaben. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet damit im Vergleich zu einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht mehrere Vorteile:

Rechtssicherheit

Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von einem Notar beurkundet und damit als öffentliche Urkunde anerkannt. Dies bedeutet, dass sie rechtlich verbindlich ist und im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen eine höhere Beweiskraft hat als eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht.

Schutz vor Missbrauch

Die notarielle Beurkundung geht mit einer erhöhten Überprüfung der Identität und des Willens des Vollmachtgebers einher. Dies hilft, Missbrauch oder Betrug zu verhindern, da der Notar die rechtlichen Anforderungen überprüft und sicherstellt, dass der Vollmachtgeber die Konsequenzen der Vollmacht versteht.

Anerkennung im Ausland

Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird in der Regel von ausländischen Behörden und Institutionen besser anerkannt als eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht. Dies kann insbesondere von Vorteil sein, wenn der Vollmachtgeber im Ausland lebt oder Vermögenswerte im Ausland hat.

Dokumentensicherung

Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird im Urkundenverzeichnis des Notars vermerkt und in seinem Archiv aufbewahrt, was eine sichere Dokumentenspeicherung gewährleistet. Im Falle von Verlust oder Zerstörung des Dokuments kann eine weitere Ausfertigung leicht erstellt werden. Diese vertritt das originale Dokument im Rechtsverkehr.

Beratung durch einen Fachexperten

Ein Notar ist ein juristischer Experte und kann den Vollmachtgeber umfassend beraten, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers entspricht. Dies kann helfen, potenzielle Fehler oder Unklarheiten von vornherein zu vermeiden, die in einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht auftreten können.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

Ein Notar kann unterschiedliche Dokumente ausstellen, beispielsweise eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um das gleiche Dokument, auch wenn die Begriffe zum Teil synonym verwendet werden. Eine Betreuungsverfügung beinhaltet die Festlegung eines Betreuers, das heißt einer Person Ihres Vertrauens. Eine Patientenverfügung legt fest, welche Behandlungen durch Ihren Arzt durchgeführt werden sollen und welche nicht. Sie legen damit im Vorfeld selbst fest, welche medizinische Behandlung sie befürworten. Eine Vorsorgevollmacht legt eine oder mehrere Personen fest, die bei Bedarf im Hinblick auf Gesundheit und Vermögen für Sie, das heißt in Ihrem Sinne, entscheiden.

Vorsorgevollmachten werden daher als Generalvollmacht beurkundet und enthalten die Berechtigung des Bevollmächtigten, beispielsweise eine Vollmachtgeberin wie die eigene Mutter, in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies hat unbedingte und unbefristete Gültigkeit und ist im Außenverhältnis unbeschränkt. Im Innenverhältnis kann der Vollmachtgeber Beschränkungen vorsehen, zum Beispiel, dass von der Vollmacht nur gebraucht gemacht werden soll, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst zur Entscheidung und/oder Handlung in der Lage ist.

Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente, die idealerweise beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden sollen. So wird sichergestellt, dass bei Bedarf ihre Existenz und die Person des Bevollmächtigten schnell identifiziert werden können.

Ein Notar berät Sie ausführlich in allen Fragen und erläutert die Vor- und Nachteile der genannten Vorsorgeregelungen und Vollmachten. Insbesondere rechtliche Aspekte zur Betreuung können im Gespräch im Detail erläutert werden. Die fachliche Expertise des Notars sorgt nicht nur dafür, dass juristische Anforderungen erfüllt werden, sondern auch individuelle Bedürfnisse und Wünsche Berücksichtigung finden.

Darunter fallen zum Beispiel Bankgeschäfte, aber auch persönliche Angelegenheiten, die Ihnen wichtig sind. Der Notar erklärt außerdem, wie die Bevollmächtigten die Wünsche und Bedürfnisse des Vollmachtgebers vertreten, auch gegenüber dem Betreuungsgericht. Rechte eines bevollmächtigten Menschen werden zudem aufgezeigt.

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?

Wenn keine Vorsorgevollmacht und kein Ehepartner vorhanden ist, muss das Betreuungsgericht eingreifen und einen gesetzlichen Betreuer bestellen, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Selbst nahestehende Personen dürfen dann nicht ohne Vollmacht handeln.

Der vom Gericht bestimmte Betreuer muss nicht zwingend dem Wunsch der betroffenen Person entsprechen. Und ebenso bedeutet das Vorhandensein eines gesetzlichen Betreuers nicht automatisch, dass dieser im Sinne der betroffenen Person handelt. Daher bietet eine Vorsorgevollmacht mehr Sicherheit, da hier eine selbstbestimmte Wahl der zu bevollmächtigten Person erfolgt und das Betreuungsgericht in der Regel diese Entscheidung respektiert bzw. erst gar nicht eingeschaltet werden muss.

Wie oft sollte eine Vorsorgevollmacht überprüft werden?

Es ist empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen. Diese sollte immer aktuell gehalten und an neue Lebenssituationen angepasst werden. Beispielsweise könnten sich im Laufe der Zeit die Beziehungen zu den bevollmächtigten Personen ändern oder die persönlichen Wünsche im Bereich der Betreuung könnten einer Revision bedürfen. Juristische Änderungen könnten ebenfalls eine Überarbeitung der Vorsorgevollmacht notwendig machen. Daher ist ein Überblick alle zwei bis drei Jahre ratsam, um sicherzustellen, dass die Vollmacht weiterhin den aktuellen Wünschen, Bedingungen und dem geltenden Recht entspricht.

Notar Dr. Thomas Durchlaub steht Ihnen in Bezug auf eine notarielle Vorsorgevollmacht für eine persönliche Beratung im Exzenterhaus zur Verfügung.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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Anna Gilgenberg
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