Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen oder Erbverträgen. In weiteren Fällen wird sie dringend angeraten, etwa, wenn mehrere Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind und der Vertrag für diese Personen bedeutende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Mit der notariellen Beurkundung wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten im Vertrag berücksichtigt wurden. Denn im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung stellt der Notar bei der notariellen Beurkundung – der Definition nach eine „öffentliche Beurkundung” – nicht nur die Identität der Beteiligten fest, sondern auch deren „Vertragswillen”.

Anschließend protokolliert er schriftlich die abgegebenen Willenserklärungen. Dem geht eine Beratung aller Beteiligten voraus über die rechtlichen Konsequenzen, die der Vertrag mit sich bringt. Diese Beratung wird in der notariellen Urkunde ebenfalls festgehalten und anschließend mit den Unterschriften der Beteiligten bestätigt.

Vorteile der notariellen Beurkundung

Notarielle Urkunden bieten nicht nur Rechts- und Beweissicherheit, sondern sind auch Vollstreckungstitel. Das bedeutet, dass mit einer notariellen Urkunde auch eine Zwangsvollstreckung möglich ist, wenn beispielsweise ein Kaufpreis nicht bezahlt wurde. So erspart die notarielle Beurkundung gegebenenfalls auch die Zeit und die Kosten für ein Gerichtsverfahren.

Hinweis: In der vorgeschriebenen Beurkundungsgebühr sind auch die Entgelte für die Beratung und für die Anfertigung des Vertragsentwurfes enthalten.

Wann ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend oder ratsam?

Anna Gilgenberg, Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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