Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen oder Erbverträgen. In weiteren Fällen wird sie dringend angeraten, etwa, wenn mehrere Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind und der Vertrag für diese Personen bedeutende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.
Ablauf einer notariellen Beurkundung
Anschließend protokolliert er schriftlich die abgegebenen Willenserklärungen. Dem geht eine Beratung aller Beteiligten voraus über die rechtlichen Konsequenzen, die der Vertrag mit sich bringt. Diese Beratung wird in der notariellen Urkunde ebenfalls festgehalten und anschließend mit den Unterschriften der Beteiligten bestätigt.
Vorteile der notariellen Beurkundung
Hinweis: In der vorgeschriebenen Beurkundungsgebühr sind auch die Entgelte für die Beratung und für die Anfertigung des Vertragsentwurfes enthalten.
Wann ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend oder ratsam?
Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschuldenmehr erfahren
Familie und Partnerschaft
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungmehr erfahren
Erben und Schenken
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertragmehr erfahren
Streitvermeidung/Mediation
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeitmehr erfahren
Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungmehr erfahren
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