Notarkosten für die Grundschuldbestellung

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
Die Notargebühren für die Bestellung einer Grundschuld (vollstreckbar) richten sich nach der Höhe des Nennbetrages der Grundschuld und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert und verbindlich festgelegt.

Im Rahmen von Kreditaufnahmen bei Banken, Sparkassen oder Bausparkassen aber auch bei privaten Personen stellt sich regelmäßig die Frage nach den Sicherheiten.

Im Zusammenhang mit Baufinanzierungen oder dem Kauf von Immobilien und Grundstücken taucht hier regelmäßig der Begriff der „Grundschuld“ auf.

Kurz gefasst bedeutet er, dass der Kreditgeber – die Bank – vom Kreditnehmer – dem Käufer oder Bauträger – ein Pfand an einem Grundstück als Sicherheit in die Hand bekommt, für den Fall, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Zahlungen nicht leistet.

Als Grundpfandrecht muss die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen und regelmäßig notariell beurkundet werden.

Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele für die Höhe der Notargebühren (Kosten bzw. Entgelt des Notars) bei der Beurkundung einer Grundschuldbestellung.

Beispiel 1: Bestellung einer Grundschuld im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie


Aktivvermögen Rechtswahlvereinbarung (30 % des Aktivvermögens) Geschäftswert für die Notarkostenberechnung Notarkosten netto
50.000,00 € 15.000,00 € 65.000,00 € 384,00 €
100.000,00 € 30.000,00 € 130.000,00 € 654,00 €
150.000,00 € 45.000,00 € 195.000,00 € 870,00 €
200.000,00 € 60.000,00 € 260.000,00 € 1.070,00 €
250.000,00 € 75.000,00 € 325.000,00 € 1.370,00 €
300.000,00 € 90.000,00 € 390.000,00 € 1.570,00 €
350.000,00 € 105.000,00 € 455.000,00 € 1.770,00 €
400.000,00 € 120.000,00 € 520.000,00 € 2.030,00 €
450.000,00 € 135.000,00 € 585.000,00 € 2.190,00 €
500.000,00 € 150.000,00 € 650.000,00 € 2.350,00 €
550.000,00 € 165.000,00 € 715.000,00 € 2.670,00 €
600.000,00 € 180.000,00 € 780.000,00 € 2.830,00 €
650.000,00 € 195.000,00 € 845.000,00 € 2.990,00 €
700.000,00 € 210.000,00 € 910.000,00 € 3.310,00 €
750.000,00 € 225.000,00 € 975.000,00 € 3.470,00 €
800.000,00 € 240.000,00 € 1.040.000,00 € 3.630,00 €
850.000,00 € 255.000,00 € 1.105.000,00 € 3.950,00 €
900.000,00 € 270.000,00 € 1.170.000,00 € 4.110,00 €
950.000,00 € 285.000,00 € 1.235.000,00 € 4.270,00 €
1.000.000,00 € 300.000,00 € 1.300.000,00 € 4.430,00 €

Beispiel 2: Bestellung einer Grundschuld


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 §§ 97, 53 Beurkundung der Grundschuldbestellung 1,0 250.000,00 535,00 535,00
32001 Dokumentenpauschale: 4 Seiten farbig 1,20 1,20
32001 Dokumentenpauschale: 24 Seiten (schwarz/weiß) 3,60 3,60
32011 verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug 8,00 8,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 567,80
32014 Umsatzsteuer 19 % 107,88
Summe 675,68

Übersicht über die Höhe der Notargebühren für die Bestellung einer Grundschuld (ohne Auslagen) in Abhängigkeit vom Grundschuldbetrag:


Grundschuldbetrag Notarkosten netto
100.000,00 € 273,00 €
150.000,00 € 354,00 €
200.000,00 € 435,00 €
250.000,00 € 535,00 €
300.000,00 € 635,00 €
350.000,00 € 685,00 €
400.000,00 € 785,00 €
450.000,00 € 885,00 €
500.000,00 € 935,00 €
550.000,00 € 1.015,00 €
600.000,00 € 1.095,00 €
650.000,00 € 1.175,00 €
700.000,00 € 1.255,00 €
750.000,00 € 1.335,00 €
800.000,00 € 1.415,00 €
850.000,00 € 1.495,00 €
900.000,00 € 1.575,00 €
950.000,00 € 1.655,00 €
1.000.000,00 € 1.735,00 €

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF
Lächelnde, blonde Frau, die einen Telefonhörer an Ihr Ohr hält

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

Jetzt Termin vereinbaren