Notarkosten: Hauskauf NRW
Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie in NRW erwerben möchten, ist oft von den sogenannten Kaufnebenkosten die Rede. Darunter fallen unter anderem auch die Notarkosten, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Wer ein Haus in Nordrhein-Westfalen kaufen möchte, sollte sich jedoch vor dem Abschluss zudem mit der Grunderwerbsteuer befassen. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch.
Notare wie Dr. Durchlaub in Bochum bieten Sicherheit bei der Klärung rechtlicher Fragen und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Kaufs einer Immobilie.
Transparente Notar- und Grundbuchkosten: Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und nutzen Sie unsere praktischen Notarkostenrechner und praxisnahe Berechnungsbeispiele um einen ersten Überblick über mögliche Notarkosten beim Hauskauf zu erhalten. In diesem Artikel haben wir das Wichtigste zu diesem Thema für Sie zusammengestellt und beantworten häufige Fragen.
Wie hoch sind Notarkosten und Grundbuchkosten in NRW?
Der Gebührensatz der Notarkosten beim Hauskauf ist in Deutschland grundsätzlich einheitlich geregelt. Es ist also für die Höhe der Notarkosten unerheblich, ob Sie ein Haus oder Grundstück in NRW oder in einem anderen Bundesland kaufen oder ein Angebot für ein Haus in einem anderen Bundesland abgeben möchten.
Das ist aber nicht bei allen Nebenkosten des Hauskaufs so, denn die Grunderwerbssteuer ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland ist diese unterschiedlich hoch. In Nordrhein-Westfalen liegt sie aktuell bei 6,5 %, während sie in Sachsen 5,5 % und in Bayern 3,5 % beträgt.
Was sind Kaufnebenkosten?
Bei einem Hausverkauf fallen neben dem Kaufpreis der Immobilien noch weitere Kosten an ‒ die sogenannten Kaufnebenkosten. Zu diesen Kosten zählen:
- Notarkosten (Beurkundung, Grundschuldbestellung, Grundbuchkosten etc.)
- die Grunderwerbsteuer
- sowie Kosten für eine eventuell anfallende Maklerprovision.
Wie hoch sind die Notarkosten?
Die Summen für die Notarkosten beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Leistungen des Notars zusammen. Dazu zählt etwa die Beurkundung des Kaufvertrags, Abtretung von Rechten oder Pflichten und die Eintragung in das Grundbuch.
Neben den Notarkosten fallen auch die Grundbuchkosten bzw. Grundbuchgebühren an, die an das Grundbuchamt entrichtet werden müssen. Diese Kosten können per Grundbuchkostenrechner kalkuliert werden. Ein Notar kann im Notartermin detaillierte Infos zum Inhalt der Grundschuldeintragung und zur Berechnung der Notarkosten geben.Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
In der Regel zahlt der Käufer die Notarkosten beim Hauskauf und wählt den Notar aus. Es wird ein Notartermin angestimmt und der Notar wird mit der Fertigung des Entwurfs beauftragt. Der Verkäufer muss (im Innenverhältnis), wenn so gewünscht und vereinbart, lediglich für die Tätigkeiten und Ausgaben rund um die Löschung der für seine Bank eingetragenen Grundschuld aufkommen (Notar- und Grundbuchkosten).
Unsere Tipps für die Finanzplanung: Zu beachten ist allerdings, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer für die gesamten Notarkosten gemeinschaftlich haften. Wenn nun also (z. B. bei einer Rückabwicklung des Hauskaufs) eine der beiden Seiten die jeweiligen Notarkosten nicht aufbringen kann, haftet der jeweils andere dafür.
Wie hoch ist die Notargebühr bei Hauskauf?
Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar und jeder Notarin einheitlich. Es ist Notaren untersagt, hiervon abzuweichen.
Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem folgende Aufgaben:- die Beratung durch den Notar
- die Entwurfserstellung durch den Notar sowie
- die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar im engeren Sinne.
Die Notargebühren für die Leistungen richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad, Zeit- oder Arbeitsaufwand, sondern nach dem Gebührensatz. Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach Einzelfall – auch weitere Gebühren wie Grundbuchgebühren anfallen.
Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.
Wie werden die Notarkosten beim Hauskauf berechnet?
Die Notargebühren bei einem Immobilienerwerb richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt.
Bei der Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf und Kauf einer Immobilie wird zum einen die Beurkundung des Kaufvertrags mit einer sogenannten 2,0 Gebühr einbezogen. Zudem setzen sich diese Nebenkosten beim Hauskauf aus der Überwachung der Fälligkeitsvoraussetzungen und der Umschreibung des Grundeigentums zusammen. Auch die Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Negativerklärungen fließt in die endgültige Summe ein. Die Höhe dieser Gebühren ist abhängig vom Kaufpreis.
Notarkosten betragen allgemein etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb für einen ersten Überblick.
Bei der nachfolgenden Kostenaufstellung der Notarkosten, Notargebühren und Grundbuchkosten (Grundbuchgebühren), wie etwa die Grundschuldbestellung und die Abtretung/Löschung der Grundschuld beim Hausverkauf haben wir zwischen einem Grundstückskauf- und einem Wohnungseigentumskaufvertrag differenziert.
Immobilienkaufvertrag Rechner
Beispiel 1: Grundstückskaufvertrag
Kauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis der Immobilie von 250.000,00 €.
Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar beim Hauskauf für die Verkäufer die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger ein.
Erhält der Notar die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen aus dem Grundbuch, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.
Notarkosten für den Käufer:
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
21100 | §§ 97, 47 | Beurkundung des Kaufvertrages | 2,0 | 250.000,00 | 1.070,00 | 1.070,00 |
22110 | § 112 | Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung | 0,5 | 250.000,00 | 267,50 | 50,00 |
22200 | § 113 | Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung | 0,5 | 250.000,00 | 267,50 | 267,50 |
32011 | verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug | 8,00 | 8,00 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig | 1,80 | 1,80 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) | 14,40 | 14,40 | |||
32004 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 15,00 | 15,00 | |||
Zwischensumme | 1.426,70 | |||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 271,07 | ||||
Summe | 1.697,77 |
Notarkosten für den Verkäufer:
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
22110 | § 112 | Einholung der Löschungsbewilligung | 0,5 | 250.000,00 | 267,50 | 217,50 |
22201 | § 113 | Treuhandauftrag | 0,5 | 180.500,00 | 204,00 | 204,00 |
32004 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 5,00 | 5,00 | |||
Zwischensumme | 426,50 | |||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 81,04 | ||||
Summe | 507,54 |
Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb (ohne Auslagen):
Kaufpreis | Notarkosten netto für den Käufer | Notarkosten netto für den Verkäufer |
---|---|---|
100.000,00 € | 732,50 € | 86,50 € * |
150.000,00 € | 935,00 € | 127,00 € * |
200.000,00 € | 1.137,50 € | 167,50 € * |
300.000,00 € | 1.637,50 € | 267,50 € * |
350.000,00 € | 1.762,50 € | 292,50 € * |
400.000,00 € | 2.012,50 € | 342,50 € * |
450.000,00 € | 2.262,50 € | 392,50 € * |
500.000,00 € | 2.387,50 € | 417,50 € * |
550.000,00 € | 2.587,50 € | 457,50 € * |
600.000,00 € | 2.787,50 € | 497,50 € * |
650.000,00 € | 2.987,50 € | 537,50 € * |
700.000,00 € | 3.187,50 € | 577,50 € * |
750.000,00 € | 3.387,50 € | 617,50 € * |
800.000,00 € | 3.587,50 € | 657,50 € * |
850.000,00 € | 3.787,50 € | 697,50 € * |
900.000,00 € | 3.987,50 € | 737,50 € * |
950.000,00 € | 4.187,50 € | 777,50 € * |
1.000.000,00 € | 4.387,50 € | 817,50 € * |
Beispiel 2: Grundstückskaufvertrag mit Rechtswahlvereinbarung
Kauf eines Einfamilienhauses in Deutschland durch zwei ausländische Staatsangehörige zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €. In der Kaufvertragsurkunde vereinbaren die Käufer (ausländische Staatsangehörige) zugleich die Rechtswahl über das unbewegliche Grundstück, das sie kaufen. Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für die Verkäufer die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger ein. Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage. Notarkosten für den Käufer:KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
21100 | §§ 97, 47, 100, 111 | Beurkundung des Kaufvertrages mit Rechtswahlvereinbarung | 2,0 | 287.500,00* | 1.170,00 | 1.170,00 |
22110 | § 112 | Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung | 0,5 | 287.500,00 | 292,50 | 50,00 |
22200 | § 113 | Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung | 0,5 | 287.500,00 | 292,50 | 292,50 |
32011 | verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug | 8,00 | 8,00 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig | 1,80 | 1,80 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) | 14,40 | 14,40 | |||
32004 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 15,00 | 15,00 | |||
Zwischensumme | 1.551,70 | |||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 294,82 | ||||
Summe | 1.846,52 |
* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger
* Der Geschäftswert des Kaufes bestimmt sich nach §§ 97, 47 GNotKG. Ausgangswert für die Rechtswahl ist nach § 100 Abs. 2 der Wert des Grundstücks, gemäß § 38 GNotKG ohne Schuldenabzug (= 250.000,00 € Kaufpreis), jedoch ist der maximale Wert nach § 100 Abs. 1 = 125.000,00 €. Hiervon sind 30 % anzunehmen, sodass die Summe aus 250.000,00 € und 37.500,00 € = 287.500,00 € (Höhe des Kaufpreises als Beispiel) beträgt.
Notarkosten für den Verkäufer:
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
22110 | § 112 | Einholung der Löschungsbewilligung | 0,5 | 287.500,00 | 292,50 | 242,50 |
22201 | § 113 | Treuhandauftrag | 0,5 | 180.500,00 | 204,00 | 204,00 |
32004 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 5,00 | 5,00 | |||
Zwischensumme | 451,50 | |||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 85,79 | ||||
Summe | 537,29 |
Gebührentabelle zur Höhe der Notarkosten
Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, in der Sie den Gebührensatz für Leistungen einsehen können oder nutzen Sie unseren Grundbuchkostenrechner, um für Ihren Gegenstandswert die Kosten für die Beurkundung zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDFWelche Rolle spielt ein Notar beim Hauskauf?
Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. In Deutschland sind für den Kauf einer Immobilie die Beurkundung und die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt durch einen Notar erforderlich, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Notarkosten sollten deshalb in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Diese Aufgaben übernimmt ein Notar
Ein Notar oder eine Notarin übernimmt viele Aufgaben beim Hauskauf und steht mit einer umfassenden rechtlichen Betreuung an Ihrer Seite. Er oder sie berät Käufer und Verkäufer im Vorfeld beim Grundstücks- und Immobilienkauf:
- Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Kaufvertrag für das Grundstück oder die Immobilie. Dieser Vertrag muss alle relevanten Informationen, Bedingungen und Vereinbarungen enthalten, die Käufer und Verkäufer getroffen haben. Der Notar überprüft den Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit und stellt sicher, dass er den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
- Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Der Notar überprüft, ob der Verkäufer das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen, und ob es Beschränkungen oder Belastungen (z. B. Haus mit Hypotheken, Pfandrechte) gibt, die auf der Immobilie lasten. Dieser Schritt dient dazu, sicherzustellen, dass der Käufer klares und unbelasteten Eigentum an der Immobilie erwirbt.
- Vorbereitung und Überwachung der Urkunden: Der Notar kümmert sich um die Vorbereitung und Unterzeichnung aller notwendigen Urkunden, einschließlich des Kaufvertrags und der Grundbuch-Eintragung. Er stellt sicher, dass die Urkunden von allen Beteiligten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Eintragung und Prüfung des Grundbucheintrags: Der Notar oder die Notarin sorgt dafür, dass der Eigentumswechsel ordnungsgemäß mit einer Eintragung in das Grundbuch dokumentiert wird. Die Eintragung in das Grundbuch ist wichtig, um den Verkauf rechtssicher abzuschließen und das Eigentum offiziell auf den Käufer zu übertragen.
- Treuhandkonten/Notaranderkonto: Der Notar kann Treuhandkonten verwenden, um den Kaufpreis und andere finanzielle Transaktionen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf abzuwickeln. Dies dient der Sicherheit der beteiligten Parteien, da das Geld in einem neutralen Konto gehalten wird, bis alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.
- Beratung: Der Notar oder die Notarin berät zudem die Parteien über rechtliche Fragen beim Haus- und Wohnungskauf und zeigt eventuelle Risiken oder Unklarheiten auf.
- Steuerliche Angelegenheiten: Der Notar stellt sicher, dass alle erforderlichen Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf ordnungsgemäß entrichtet werden.
Ihr Notartermin beim Immobilien- und Grundstückskauf in Bochum
Wenn Sie vorhaben, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, hilft Ihnen Notar Dr. Thomas Durchlaub im Notartermin bei allen rechtlichen Fragen rund um Wohnungs-, Haus- und Grundstückskauf. Sie wünschen ein Angebot oder eine individuelle Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kompetente Rechtsexperten beim Immobilienkauf
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
- Transparente Notarkosten beim Hauskauf
- Umfassende Betreuung bei allen rechtlichen Aufgaben
Wir freuen uns darauf, Sie beim Hauskauf bzw. Hausverkauf zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Notartermin gerne per E-Mail oder Telefon. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Berechnung der Notarkosten beim Immobilien- und Hauskauf.
FAQ – Notarkosten beim Hauskauf in NRW
Wie viel kostet ein Notar bei Hauskauf?
Die Notarkosten beim Hauskauf liegen in der Regel zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen richten sich die Gebühren nach dem gesetzlichen Kostenrahmen gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG), das bundesweit einheitlich gilt. Die genauen Kosten hängen vom Wert der Immobilie ab.
Wie kann ich Notarkosten beim Hauskauf sparen? Notarkosten sind gesetzlich geregelt und daher kaum verhandelbar. Sparen lässt sich vor allem durch:
- Vermeidung unnötiger Zusatzleistungen,
- Bündelung von Notarleistungen bei demselben Notar (z. B. Kaufvertrag und Grundbucheintrag),
- frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen, um Nacharbeiten zu vermeiden.
Wie berechnet man die Notarkosten? Die Berechnung der Notarkosten erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG), das eine Tabelle mit Gebührensatz basierend auf dem Kaufpreis vorgibt. Die Notargebühr bemisst sich prozentual am Wert des Kaufvertrags. Zu den Notarkosten kommen Gebühren für zusätzliche Leistungen wie Grundbucheintragungen oder Beglaubigungen und beispielsweise Dokumentenpauschalen.
Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten in NRW? Zusammen liegen die Notarkosten und Grundbuchkosten in NRW meist bei etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Die Grundbuchkosten sind dabei ein fester Anteil, meist etwa 0,5 %.
Wie hoch sind Notar- und Grunderwerbsteuer in NRW? Zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten fällt in NRW die Grunderwerbsteuer an, die aktuell 6,5 % des Kaufpreises beträgt. Diese Steuer ist unabhängig von den Notarkosten. Diese Kosten werden an das Finanzamt gezahlt.
Wer bezahlt den Notar, Käufer oder Verkäufer? Üblicherweise trägt der Käufer die Notarkosten sowie die Gebühren für den Grundbucheintrag. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung – die Kostenverteilung kann individuell vereinbart werden. In der Praxis zahlt meist der Käufer.
Tipps: Nutzen Sie unsere praktischen Rechner für eine erste Übersicht zu möglichen Kosten.
Welche Kosten fallen beim Hauskauf noch an? Neben Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteuer können weitere Kosten anfallen, zum Beispiel:
- Maklerprovision (wenn ein Makler beteiligt ist),
- eventuell anfallende Finanzierungskosten,
- Kosten für Gutachten oder Sachverständige,
- Kosten für Versicherungen wie Gebäudeversicherung.
Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Hauskauf?
Der Notar benötigt für den Hauskauf verschiedene Unterlagen, darunter:
- aktuelle Grundbuch-Auszüge
- Ausweise der beteiligten Parteien
- Informationen zur Finanzierung
- gegebenenfalls weitere Dokumente wie Grundrisse der Immobilie oder Baugenehmigungen
Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit dem Notar abzustimmen, um die erforderlichen Unterlagen vollständig bereitzustellen, Inhalte abzuklären und das Wichtigste vor dem weiteren Vorgehen zu besprechen.
Wie überweist man große Beträge beim Hauskauf?
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das vom Notar oder einer Notarin verwaltet wird. Es dient dazu, den Kaufpreis sicher zu verwahren, bis alle Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind.
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit für Käufer und Verkäufer: Das Geld wird erst ausgezahlt, wenn der Kaufvertrag erfüllt ist – also zum Beispiel nach Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und Erfüllung aller Vertragsbedingungen.
- Vermeidung von Betrugsrisiken: Der Käufer muss den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer überweisen, sondern über das Notaranderkonto, das von einer neutralen Stelle kontrolliert wird.
- Rechtliche Absicherung: Der Notar stellt sicher, dass der Verkäufer erst dann das Geld erhält, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen, wie z. B. die Grundbucheintragung, abgeschlossen sind.
Das Notaranderkonto sorgt für einen sicheren Geldfluss zwischen Käufer und Verkäufer und schützt beide Parteien vor Risiken während des Hauskaufs.
