Notarkosten für einen Immobilienkauf

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.

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Die Notargebühren bei einem Immobilienerwerb richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb.

Dabei haben wir zwischen einem Grundstückskauf- und einem Wohnungseigentumskaufvertrag differenziert.

Beispiel 1: Grundstückskaufvertrag

Kauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für die Verkäufer die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Kosten für den Käufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47 Beurkundung des Kaufvertrages 2,0 250.000,00 1.070,00 1.070,00
22110 § 112 Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung 0,5 250.000,00 267,50 50,00
22200 § 113 Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung 0,5 250.000,00 267,50 267,50
32011 verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug 8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig 1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) 14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.426,70
32014 Umsatzsteuer 19 % 271,07
Summe 1.697,77

Kosten für den Verkäufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 250.000,00 267,50 217,50
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 180.500,00 204,00 204,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 426,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 81,04
Summe 507,54

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb (ohne Auslagen):


Kaufpreis Notarkosten netto für den Käufer Notarkosten netto für den Verkäufer
100.000,00 € 732,50 € 86,50 € *
150.000,00 € 935,00 € 127,00 € *
200.000,00 € 1.137,50 € 167,50 € *
300.000,00 € 1.637,50 € 267,50 € *
350.000,00 € 1.762,50 € 292,50 € *
400.000,00 € 2.012,50 € 342,50 € *
450.000,00 € 2.262,50 € 392,50 € *
500.000,00 € 2.387,50 € 417,50 € *
550.000,00 € 2.587,50 € 457,50 € *
600.000,00 € 2.787,50 € 497,50 € *
650.000,00 € 2.987,50 € 537,50 € *
700.000,00 € 3.187,50 € 577,50 € *
750.000,00 € 3.387,50 € 617,50 € *
800.000,00 € 3.587,50 € 657,50 € *
850.000,00 € 3.787,50 € 697,50 € *
900.000,00 € 3.987,50 € 737,50 € *
950.000,00 € 4.187,50 € 777,50 € *
1.000.000,00 € 4.387,50 € 817,50 € *

* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger


Kosten für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf in der Regel nur an, wenn das zu veräußernde Objekt grundbuchlich belastet ist und die eingetragenen Belastungen von dem Käufer nicht mitübernommen werden.

Beispiel 2: Wohnungseigentumskaufvertrag

Kauf einer Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für den Verkäufer die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger und die Zustimmung des derzeitigen Verwalters ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Kosten für den Käufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47 Beurkundung des Kaufvertrages 2,0 250.000,00 1.070,00 1.070,00
22110 § 112 Einholung der Verwalterzustimmung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22200 § 113 Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung 0,5 250.000,00 267,50 267,50
32011 verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug 8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig 1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) 14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.510,45
32014 Umsatzsteuer 19 % 286,99
Summe 1.797,44

Kosten für den Verkäufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 125.000,00 150,00 150,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 288,75
32014 Umsatzsteuer 19 % 54,86
Summe 343,61

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Erwerb einer Eigentumswohnung (ohne Auslagen):


Kaufpreis Notarkosten netto für den Käufer Notarkosten netto für den Verkäufer
wenn Immobilie belastet wenn Immobilie lastenfrei
100.000,00 € 750,75 € 819,00 € 68,25 € *
150.000,00 € 973,50 € 1.062,00 € 88,50 € *
200.000,00 € 1.196,25 € 1.305,00 € 108,75 € *
300.000,00 € 1.746,25 € 1.905,00 € 158,75 € *
350.000,00 € 1.883,75 € 2.055,00 € 171,25 € *
400.000,00 € 2.158,75 € 2.355,00 € 196,25 € *
450.000,00 € 2.433,75 € 2.655,00 € 221,25 € *
500.000,00 € 2.571,25 € 2.805,00 € 233,75 € *
550.000,00 € 2.291,25 € 3.045,00 € 253,75 € *
600.000,00 € 3.011,25 € 3.285,00 € 273,75 € *
650.000,00 € 3.231,25 € 3.525,00 € 293,75 € *
700.000,00 € 3.451,25 € 3.765,00 € 313,75 € *
750.000,00 € 3.671,25 € 4.005,00 € 333,75 € *
800.000,00 € 3.891,25 € 4.245,00 € 353,75 € *
850.000,00 € 4.111,25 € 4.485,00 € 373,75 € *
900.000,00 € 4.331,25 € 4.725,00 € 393,75 € *
950.000,00 € 4.551,25 € 4.965,00 € 413,75 € *
1.000.000,00 € 4.771,25 € 5.205,00 € 433,75 € *

* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger


Kosten für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf in der Regel nur an, wenn das zu veräußernde Objekt grundbuchlich belastet ist und die eingetragenen Belastungen von dem Käufer nicht mitübernommen werden.

Beispiel 3: Grundstückskaufvertrag mit Rechtswahlvereinbarung

Kauf eines Einfamilienhauses in Deutschland durch zwei ausländische Staatsangehörige zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

In der Kaufvertragsurkunde vereinbaren die Käufer (ausländische Staatsangehörige) zugleich die Rechtswahl über das unbewegliche Grundstück, welches sie kaufen.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für die Verkäufer die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Kosten für den Käufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47, 100, 111 Beurkundung des Kaufvertrages mit Rechtswahlvereinbarung 2,0 287.500,00* 1.170,00 1.170,00
22110 § 112 Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung 0,5 287.500,00 292,50 50,00
22200 § 113 Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung 0,5 287.500,00 292,50 292,50
32011 verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug 8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig 1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) 14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.551,70
32014 Umsatzsteuer 19 % 294,82
Summe 1.846,52

* Der Geschäftswert des Kaufes bestimmt sich nach §§ 97, 47 GNotKG. Ausgangswert für die Rechtswahl ist nach § 100 Abs. 2 der Wert des Grundstücks, gemäß § 38 GNotKG ohne Schuldenabzug (= 250.000,00 €), jedoch ist der maximale Wert nach § 100 Abs. 1 = 125.000,00 €. Hiervon sind 30 % anzunehmen, sodass die Summe aus 250.000,00 € und 37.500,00 € = 287.500,00 € beträgt


Kosten für den Verkäufer:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 287.500,00 292,50 242,50
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 180.500,00 204,00 204,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 451,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 85,79
Summe 537,29

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF
Anna Gilgenberg, Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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