Notarkosten Hauskauf NRW

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie in NRW erwerben möchten, ist oft von den sogenannten Kaufnebenkosten die Rede. Darunter fallen unter anderem auch die Notarkosten, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Wer ein Haus in Nordrhein-Westfalen kaufen möchte, sollte sich jedoch vor dem Abschluss zudem mit der Grunderwerbsteuer befassen. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch.

 

Notare wie Dr. Durchlaub in Bochum bieten Sicherheit bei der Klärung rechtlicher Fragen und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Kaufs einer Immobilie.

 

Transparente Notar- und Grundbuchkosten: Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und gönnen Sie sich die Gewissheit, dass wir Ihre Interessen beim Hauskauf immer im Fokus haben.

 

Was sind Kaufnebenkosten?

Bei einem Hausverkauf fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an ‒ die sogenannten Kaufnebenkosten. Zu diesen Kosten zählen die Notarkosten (Beurkundung, Grundschuldbestellung, Grundbuchkosten etc.), die Grunderwerbsteuer sowie eine eventuell anfallende Maklerprovision.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Summen für die Notarkosten beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Tätigkeiten des Notars zusammen. Dazu zählt etwa die Beurkundung des Kaufvertrags, Abtretung von Rechten oder Pflichten und die Eintragung in das Grundbuch. Neben den Notarkosten fallen auch die Grundbuchkosten bzw. Grundbuchgebühren an, die an das Grundbuchamt entrichtet werden müssen. Diese Kosten können per Grundbuchkostenrechner kalkuliert werden. Ein Notar kann im Rahmen eines Notartermins detaillierte Infos zum Inhalt der Grundschuldeintragung und zur Berechnung der Notarkosten geben.

Wer bezahlt die Notarkosten?

Im Normalfall bezahlt die Notarkosten bei einem Hauskauf der Käufer. Dieser wählt häufig den Notar aus, es wird ein Notartermin angestimmt und der Notar wird mit der Fertigung des Entwurfs beauftragt. Der Verkäufer muss (im Innenverhältnis), wenn so gewünscht und vereinbart, lediglich für die Tätigkeiten und Ausgaben rund um die Löschung der für seine Bank eingetragenen Grundschuld aufkommen (Notar- und Grundbuchkosten). Zu beachten ist allerdings, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer für die gesamten Notarkosten gemeinschaftlich haften. Wenn nun also (z. B. bei einer Rückabwicklung des Hauskaufs) eine der beiden Seiten die jeweiligen Notarkosten nicht aufbringen kann, haftet der jeweils andere dafür.

Hinweis zu den Gebühren:

Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO untersagt, hiervon abzuweichen.

Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem:

  • die Beratung durch den Notar

  • die Entwurfserstellung durch den Notar sowie

  • die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.

Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder (Zeit-)Aufwand. Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach Einzelfall – auch weitere Gebühren wie Grundbuchgebühren anfallen.

Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.

 

Anna Gilgenberg

Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
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Notarkosten beim Hauskauf in NRW

Wie bereits beschrieben, sind die Notarkosten beim Hauskauf deutschlandweit grundsätzlich einheitlich geregelt. Es ist also für die Höhe der Notarkosten unerheblich, ob Sie ein Haus oder Grundstück in NRW oder in einem anderen Bundesland kaufen oder ein Angebot abgeben möchten.

Das ist aber nicht bei allen Nebenkosten des Hauskaufs so, denn die Grunderwerbssteuer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland ist diese unterschiedlich hoch. In Nordrhein-Westfalen liegt sie aktuell bei 6,5 %, während sie in Sachsen 5,5 % und in Bayern 3,5 % beträgt.

Wie werden die Notarkosten beim Hauskauf berechnet?

Die Notargebühren bei einem Immobilienerwerb richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt.

>Bei der Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf und Kauf einer Immobilie wird zum einen die Beurkundung des Kaufvertrags mit einer sogenannten 2,0 Gebühr einbezogen. Zudem setzen sich diese Nebenkosten beim Hauskauf aus der Überwachung der Fälligkeitsvoraussetzungen und der Umschreibung des Grundeigentums zusammen. Auch die Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Negativerklärungen fließen in die endgültige Summe ein. Die Höhe dieser Gebühren ist abhängig vom Kaufpreis.

Notar- und Grundbuchkosten betragen allgemein etwa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb.

Bei der nachfolgenden Kostenaufstellung der Notarkosten, Notargebühren und Grundbuchkosten (Grundbuchgebühren), wie etwa die Grundschuldbestellung und die Abtretung/Löschung der Grundschuld beim Hausverkauf haben wir zwischen einem Grundstückskauf- und einem Wohnungseigentumskaufvertrag differenziert.

Beispiel 1: Grundstückskaufvertrag

Kauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis der Immobilie von 250.000,00 €.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für die Verkäufer die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger ein.

Erhält der Notar die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen aus dem Grundbuch, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Kosten für den Käufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47 Beurkundung des

Kaufvertrages

2,0 250.000,00 1.070,00 1.070,00
22110 § 112 Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung 0,5 250.000,00 267,50 50,00
22200 § 113 Überwachung der

Kaufpreisfälligkeit und der

Eigentumsumschreibung

0,5 250.000,00 267,50 267,50
32011 verauslagte Kosten für

einen Grundbuchauszug

8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale:

6 Seiten farbig

1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale:

96 Seiten (schwarz/weiß)

14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.426,70
32014 Umsatzsteuer 19 % 271,07
Summe 1.697,77

 

Kosten für den Verkäufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 250.000,00 267,50 217,50
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 180.500,00 204,00 204,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 426,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 81,04
Summe 507,54

 

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Immobilienerwerb (ohne Auslagen):

 

Kaufpreis Notarkosten netto für den Käufer Notarkosten netto für den Verkäufer
100.000,00 € 732,50 € 86,50 € *
150.000,00 € 935,00 € 127,00 € *
200.000,00 € 1.137,50 € 167,50 € *
300.000,00 € 1.637,50 € 267,50 € *
350.000,00 € 1.762,50 € 292,50 € *
400.000,00 € 2.012,50 € 342,50 € *
450.000,00 € 2.262,50 € 392,50 € *
500.000,00 € 2.387,50 € 417,50 € *
550.000,00 € 2.587,50 € 457,50 € *
600.000,00 € 2.787,50 € 497,50 € *
650.000,00 € 2.987,50 € 537,50 € *
700.000,00 € 3.187,50 € 577,50 € *
750.000,00 € 3.387,50 € 617,50 € *
800.000,00 € 3.587,50 € 657,50 € *
850.000,00 € 3.787,50 € 697,50 € *
900.000,00 € 3.987,50 € 737,50 € *
950.000,00 € 4.187,50 € 777,50 € *
1.000.000,00 € 4.387,50 € 817,50 € *

* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger

 

Kosten für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf in der Regel nur an, wenn das zu veräußernde Objekt laut Grundbuch belastet ist und die eingetragenen Belastungen von dem Käufer nicht mitübernommen werden.

Beispiel 2: Wohnungseigentumskaufvertrag

Kauf einer Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für den Verkäufer die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger und die Zustimmung des derzeitigen Verwalters ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

 

Kosten für den Käufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47 Beurkundung des

Kaufvertrages

2,0 250.000,00 1.070,00 1.070,00
22110 § 112 Einholung der Verwalterzustimmung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22200 § 113 Überwachung der

Kaufpreisfälligkeit und der

Eigentumsumschreibung

0,5 250.000,00 267,50 267,50
32011 verauslagte Kosten für

einen Grundbuchauszug

8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale:

6 Seiten farbig

1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale:

96 Seiten (schwarz/weiß)

14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.510,45
32014 Umsatzsteuer 19 % 286,99
Summe 1.797,44

Kosten für den Verkäufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 125.000,00 150,00 150,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 288,75
32014 Umsatzsteuer 19 % 54,86
Summe 343,61

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Erwerb einer Eigentumswohnung (ohne Auslagen):

 

Kaufpreis Notarkosten netto für den Käufer Notarkosten netto für den Verkäufer
wenn Immobilie belastet wenn Immobilie lastenfrei
100.000,00 € 750,75 € 819,00 € 68,25 € *
150.000,00 € 973,50 € 1.062,00 € 88,50 € *
200.000,00 € 1.196,25 € 1.305,00 € 108,75 € *
300.000,00 € 1.746,25 € 1.905,00 € 158,75 € *
350.000,00 € 1.883,75 € 2.055,00 € 171,25 € *
400.000,00 € 2.158,75 € 2.355,00 € 196,25 € *
450.000,00 € 2.433,75 € 2.655,00 € 221,25 € *
500.000,00 € 2.571,25 € 2.805,00 € 233,75 € *
550.000,00 € 2.291,25 € 3.045,00 € 253,75 € *
600.000,00 € 3.011,25 € 3.285,00 € 273,75 € *
650.000,00 € 3.231,25 € 3.525,00 € 293,75 € *
700.000,00 € 3.451,25 € 3.765,00 € 313,75 € *
750.000,00 € 3.671,25 € 4.005,00 € 333,75 € *
800.000,00 € 3.891,25 € 4.245,00 € 353,75 € *
850.000,00 € 4.111,25 € 4.485,00 € 373,75 € *
900.000,00 € 4.331,25 € 4.725,00 € 393,75 € *
950.000,00 € 4.551,25 € 4.965,00 € 413,75 € *
1.000.000,00 € 4.771,25 € 5.205,00 € 433,75 € *

* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger

 

Kosten für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf in der Regel nur an, wenn das zu veräußernde Objekt laut Grundbuch belastet ist und die eingetragenen Belastungen von dem Käufer nicht mitübernommen werden.

Beispiel 3: Grundstückskaufvertrag mit Rechtswahlvereinbarung

Kauf eines Einfamilienhauses in Deutschland durch zwei ausländische Staatsangehörige zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

In der Kaufvertragsurkunde vereinbaren die Käufer (ausländische Staatsangehörige) zugleich die Rechtswahl über das unbewegliche Grundstück, welches sie kaufen.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für die Verkäufer die Unterlagen zur Löschung der abzulösenden Gläubiger ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Kosten für den Käufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47,

100, 111

Beurkundung des

Kaufvertrages mit

Rechtswahlvereinbarung

2,0 287.500,00* 1.170,00 1.170,00
22110 § 112 Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung 0,5 287.500,00 292,50 50,00
22200 § 113 Überwachung der

Kaufpreisfälligkeit und der

Eigentumsumschreibung

0,5 287.500,00 292,50 292,50
32011 verauslagte Kosten für

einen Grundbuchauszug

8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale:

6 Seiten farbig

1,80 1,80
32001 Dokumentenpauschale:

96 Seiten (schwarz/weiß)

14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.551,70
32014 Umsatzsteuer 19 % 294,82
Summe 1.846,52

* Der Geschäftswert des Kaufes bestimmt sich nach §§ 97, 47 GNotKG. Ausgangswert für die Rechtswahl ist nach § 100 Abs. 2 der Wert des Grundstücks, gemäß § 38 GNotKG ohne Schuldenabzug (= 250.000,00 € Kaufpreis), jedoch ist der maximale Wert nach § 100 Abs. 1 = 125.000,00 €. Hiervon sind 30 % anzunehmen, sodass die Summe aus 250.000,00 € und 37.500,00 € = 287.500,00 € (Höhe des Kaufpreises als Beispiel) beträgt.

 

Kosten für den Verkäufer:

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 287.500,00 292,50 242,50
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 180.500,00 204,00 204,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 451,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 85,79
Summe 537,29

 

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter oder nutzen Sie einen Grundbuchkostenrechner, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln.

Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF


Welche Rolle spielt ein Notar beim Wohnungs- und Hauskauf?

Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. In Deutschland sind für den Kauf einer Immobilie die Beurkundung und die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt durch einen Notar erforderlich, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist.

Diese Aufgaben übernimmt ein Notar

Ein Notar übernimmt viele Aufgaben beim Hauskauf und steht mit einer umfassenden rechtlichen Betreuung an Ihrer Seite. Er berät Käufer und Verkäufer im Vorfeld beim Grundstücks- und Immobilienkauf:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Kaufvertrag für das Grundstück oder die Immobilie. Dieser Vertrag muss alle relevanten Informationen, Bedingungen und Vereinbarungen enthalten, die die Parteien getroffen haben. Der Notar überprüft den Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit und stellt sicher, dass er den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

  • Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Der Notar überprüft, ob der Verkäufer das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen, und ob es Beschränkungen oder Belastungen (z. B. Haus mit Hypotheken, Pfandrechte) gibt, die auf der Immobilie lasten. Dieser Schritt dient dazu, sicherzustellen, dass der Käufer klares und unbelasteten Eigentum an der Immobilie erwirbt.

  • Vorbereitung und Überwachung der Urkunden: Der Notar kümmert sich um die Vorbereitung und Unterzeichnung aller notwendigen Urkunden, einschließlich des Kaufvertrags und der Grundbuch-Eintragung. Er stellt sicher, dass die Urkunden von allen Beteiligten ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden.

  • Eintragung und Prüfung des Grundbucheintrags: Der Notar sorgt dafür, dass der Eigentumswechsel ordnungsgemäß mit einer Eintragung in das Grundbuch dokumentiert wird. Die Eintragung in das Grundbuch ist wichtig, um den Verkauf rechtssicher abzuschließen und das Eigentum offiziell auf den Käufer zu übertragen.

  • Treuhandkonten/Notaranderkonto: Der Notar kann Treuhandkonten verwenden, um den Kaufpreis und andere finanzielle Transaktionen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf abzuwickeln. Dies dient der Sicherheit der beteiligten Parteien, da das Geld in einem neutralen Konto gehalten wird, bis alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

  • Beratung: Der Notar berät zudem die Parteien über rechtliche Fragen beim Haus- und Wohnungskauf und zeigt eventuelle Risiken oder Unklarheiten auf.

  • Steuerliche Angelegenheiten: Der Notar stellt sicher, dass alle erforderlichen Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf ordnungsgemäß entrichtet werden.

Dr. Thomas Durchlaub: Ihr Notar beim Immobilien- und Grundstückskauf

Wenn Sie vorhaben, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen, hilft Ihnen Notar Dr. Thomas Durchlaub bei allen rechtlichen Fragen rund um diese Aufgabe. Sie wünschen ein Angebot oder eine individuelle Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kompetente Rechtsexperten beim Immobilienkauf

  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung

  • Transparente Notarkosten beim Hauskauf

  • Umfassende Betreuung bei allen rechtlichen Aufgaben

Wir freuen uns darauf, Sie beim Hauskauf bzw. Hausverkauf zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Berechnung der Notarkosten beim Immobilien- und Hauskauf.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für den Notar beim Hauskauf?

Die Höhe der Notarkosten hängt vor allem vom Kaufpreis der Immobilie ab. Die Notarkosten sind bundesweit gleich geregelt und durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich festgelegt. Eine Gebührentabelle für die Notarkosten hilft, die Beurkundungskosten zu ermitteln.

Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?

Die Notarkosten beim Hauskauf umfassen in der Regel die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt, die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch (Grundbuchkosten), die Beratung der Parteien und die Vorbereitung der notwendigen Dokumente. Es ist wichtig, die genaue Leistungszusammensetzung mit dem Notar vor dem Erwerb eines Hauses oder einer Immobilie zu klären.

Kann ich den Notar frei wählen?

In Deutschland besteht eine faktische Übung, dass der Käufer den Notar seiner Wahl beauftragt. Dies ist nicht zwingend und kann im Einzelfall auch anders gehandhabt werden. Es ist daher sinnvoll, sich mit dem Verkäufer abzustimmen, um sicherzustellen, dass beide Parteien Einvernehmen über den Notar erzielen.

Sind die Notarkosten regional unterschiedlich?

Nein, die Notarkosten sind deutschlandweit gleich. Die Höhe der Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks sind jedoch aufgrund der regional unterschiedlichen Grunderwerbssteuer nicht einheitlich geregelt. In NRW etwa beträgt diese aktuell 6,5 %.

Gibt es eine gesetzliche Regelung für Notarkosten und Grundbuchkosten?

Ja, das deutsche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Höhe der Notarkosten hierzulande. Diese Gebührenordnung ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit. Die konkreten Notar- und Grundbuchkosten sind jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Kaufpreis und den individuellen Leistungen des Notars. Notar- und Grundbuchkosten betragen in der Regel 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.

>Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Hauskauf?

Der Notar benötigt für den Hauskauf verschiedene Unterlagen, darunter aktuelle Grundbuch-Auszüge, Ausweise der beteiligten Parteien, Informationen zur Finanzierung, und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Grundrisse der Immobilie oder Baugenehmigungen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit dem Notar abzustimmen, um die erforderlichen Unterlagen vollständig bereitzustellen, Inhalte abzuklären und das Wichtigste vor dem weiteren Vorgehen zu besprechen.

Was passiert, wenn der Verkauf platzt oder sich verzögert?

Kommt ein Hausverkauf nicht zustande oder verzögert sich, kann dies verschiedene rechtliche Konsequenzen für Käufer und Verkäufer haben. Typischerweise werden in Kaufverträgen Bedingungen und Fristen für den Verkauf vereinbart.

Wer trägt die Notarkosten – Käufer oder Verkäufer?

Normalerweise zahlt der Käufer die Notarkosten beim Hauskauf und wählt den Notar aus. Auf den Verkäufer kommen vergleichsweise geringere Notarkosten (Löschung der Grundschulden) zu. Wichtig ist, dass beide Parteien für die gesamten Notarkosten gesamtschuldnerisch haften.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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