Notarkosten
HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.
Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem
• die Beratung durch den Notar
• die Entwurfserstellung durch den Notar
sowie
• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.
Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.
Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach
Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.
Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.
Notarkosten Grundstückskaufvertrag
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Bestellung Grundschuld / Hypothek
(Beurkundung mit Schuldanerkenntnis u. Zwangsvollstreckungsunterwerfung)Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Einzeltestament
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie 15,00 € für die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie 15,00 € für jeden Erblasser für die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Erbscheinantrag
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Ehevertrag
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Der Wert berechnet sich nach der Höhe des Vermögens des Vollmachtgebers. Maximal darf die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt werden. Für die Patientenverfügung wird regelmäßig ein Wert von 5.000,00 € angesetzt. Beide Werte werden für die Berechnung addiert.
Kopierkosten werden mit 0,15 € pro Seite berechnet (KV 32001 GNotKG).
Hinzu kommen Auslagen wie Telefon und Porto (KV 32005 GNotKG) sowie 8,50 € für die Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (KV 32014 GNotKG).
Notarkosten Unterschriftbeglaubigung (ohne Entwurf)
Notarkosten für die Beglaubigung von Dokumenten
Eine beglaubigte Abschrift bezeugt die Übereinstimmung der gefertigten Kopie mit einem vorgelegten Original und dient dazu, die Echtheit eines Schriftstückes zu beweisen.
Für die Beglaubigung eines Dokumentes legen Sie bitte das jeweilige Original vor.
Auch die Beglaubigung von fremdsprachigen Dokumenten, sofern diese im Original vorgelegt werden, ist möglich.
Kopien von Dokumenten, die nicht als Urkunde bzw. Original erkennbar sind, können nicht beglaubigt werden.
Beglaubigt der Notar eine Kopie, so erhält er für jede angefangene Seite der Kopie 1,00 €, mindestens jedoch 10,00 €.
Für die Beglaubigung eines 11-seitigen Dokumentes erhält der Notar somit 11,00 € und für die Beglaubigung z. B. eines 50-seitigen Dokumentes 50,00 €. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.
Die Berechnung erfolgt für jedes Dokument einzeln.