Notarkosten: Testament-Rechner und Erbvertrag

Testament und Erbvertragrechner berechnen

R1 2 - Testament und Erbvertrag
Art des Dokuments
Vermögenswerte Testierender (z.B. Ehefrau)
Vormund für minderjährige Kinder

Sind minderjährige Kinder vorhanden und soll ein Vormund im Testament benannt werden?

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
 

Ob es um Ihr Vermögen, Verbindlichkeiten oder die Regelung Ihrer Erbschaft mit einem rechtssicheren Testament geht – mit dem Gebührenrechner bieten wir Ihnen eine erste Anlaufstelle zur Orientierung. Dr. Thomas Durchlaub bietet Ihnen als Anwalt und Notar eine umfassende Beratung und sorgt dafür, dass Sie als Person im Mittelpunkt stehen.

Durch den Notarkostenrechner für Testamente und Erbvertrag erhalten Sie ein klareres Bild der zu erwartenden Kosten für die Erstellung und Beurkundung. Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung der Notargebühren lediglich unverbindliche Hinweise darstellt und die tatsächlichen Gebühren, inklusive der Mehrwertsteuer, durch den Rechtsanwalt und Notar berechnet werden müssen.

Bei wichtigen Entscheidungen, insbesondere bei der Regelung vom Nachlass und teils weitreichenden Entscheidungen im Falle Ihres Todes durch ein Testament, ist es von essentieller Bedeutung, eine professionelle Unterstützung an Ihrer Seite zu haben.

 

Notarielles Testament: Was ist ein Rechner für Notarkosten?

Der Rechner für Notarkosten bezeichnet ein Hilfsmittel, das Hinweise auf die potentiellen Kosten für die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags gibt. Es bildet eine erste Grundlage für die Berechnung des Rechnungsbetrages.

Integriert in die Rechnung werden neben den Gebühren für die Beratung auch eventuell anfallende Auslagen, wie die sogenannte „Dokumentenpauschale“ und die gesetzliche Umsatzsteuer. Bitte beachten Sie dabei: Es handelt sich um eine vorläufige Berechnung, die den tatsächlichen Wert der Notarkosten für die Errichtung von Testament oder Erbvertrag in der ersten Form abbildet.

Die Vorteile dieses Rechners liegen auf der Hand: Er bietet eine erste Orientierung für Sie als Erblasser und hilft dabei, die finanziellen Aspekte eines so wichtigen Schrittes, wie das Vererben des eigenen Vermögens, wie dem eigenen Kind oder Ehepartner, besser einschätzen zu können.

 

Wie Ihnen der Notarkosten Testament Rechner helfen kann

Der Rechner für die Notarkosten beim Thema Testament, Erbvertrag und Nachlass spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Vorausplanung Ihrer Notargebühren geht. Sicher möchten Sie die Kontrolle behalten und gut informiert sein.

Hier kommen die Vorteile des Rechners zum Tragen. Er bietet Ihnen eine erste Übersicht über die zu erwartenden Kosten in Verbindung mit der Testamentsaufnahme inklusive der Umsatzsteuer und den anfallenden Gebühren nach dem Gebührensatz im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Darüber hinaus berücksichtigt der Rechner die Eintragung in das zentrale Testamentsregister durch das zuständige Gericht. Dies ist besonders im Todesfall von Bedeutung, um Ihr Vermögen und den Nachlass rechtssicher und geordnet zu hinterlassen. Somit dient der Notarkostenrechner für Testament und Erbvertrag als wichtige Informationsquelle, die Ihnen hilft, besser zu verstehen, welche Kosten anfallen können, wenn Sie Ihr Vermögen und Ihren Nachlass rechtlich verankert weitergeben möchten.

 

Die unverbindliche Kostenberechnung für Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag

Die Kostenberechnung für Ihr Testament, sei es ein Einzel- oder gemeinschaftliches Testament, kann je nach den individuellen Umständen variieren. Insbesondere der verfügbare Vermögenswert spielt eine signifikante Rolle bei der Berechnung.

Der Notarkostenrechner stellt hierfür ein hilfreiches Hilfsmittel dar. Er liefert Ihnen eine erste Kalkulation, um den anfallenden Kostenrahmen abzuschätzen. Berücksichtigt werden sowohl die Wertigkeit, bzw. der Geschäftswert Ihres Vermögens als auch mögliche Gebühren für Auslagen oder die Dokumentenpauschale des Notars und die Umsatzsteuer.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die festgesetzten Werte im Kostenrechner lediglich eine Annäherung an die tatsächlichen Notarkosten darstellen. Ihr Notar Dr. Thomas Durchlaub wird im persönlichen Termin mit Ihnen gemeinsam die genauen Kosten erörtern. Mit dem Rechner gewinnen Sie jedoch vorab einen Überblick über die möglichen Kosten, die für die Dienste des Notars im Hinblick Testament, Erbvertrag und Nachlass anfallen können.

So funktioniert der Rechner für Notarkosten für die Errichtung von Testament und Erbvertrag

Der Notarkostenrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die voraussichtlichen Notargebühren für die Beurkundung von einem Testament, sei es ein Einzel- oder ein gemeinschaftliches Testament, selbst zu berechnen.

Die Berücksichtigung vom Geschäftswert von Immobilien und des Vermögens geben Sie als Nutzer die notwendigen Informationen ein. Auf Basis dieser Daten errechnet der Notarkostenrechner nach der Gebührenordnung den zu erwartenden Kostenrahmen für die Notarkosten.

Es ist hervorzuheben, dass der Rechner Ihnen eine erste Indikation der Kosten liefern kann. Doch die genaue Ermittlung der Gebühren, insbesondere im Erbfall und bei weitreichenden Entscheidungen nach dem Todesfall, können erst in einem persönlichen Gespräch mit dem Notar abschließend geklärt werden. So wird sichergestellt, dass alle Aspekte rund um das Erben berücksichtigt werden und Sie als Erblasser Ihre Vorstellungen genau so umsetzen können, wie Sie es sich wünschen.

 

Ihr Nachlass: Berechnung von Einzeltestament, Ehegattentestament und Erbvertrag

Bei der Berechnung der Notarkosten für ein Einzeltestament, ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag gilt es diverse Aspekte zu berücksichtigen. Hierbei spielen Gebühren für die Registrierung im Testamentsregister, die notarielle Beglaubigung und Beurkundung von Dokumenten eine relevante Rolle. Diese Posten beeinflussen den finalen Rechnungsbetrag. Die Gebühren für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Notare dürfen davon also nicht abweichen.

Darüber hinaus wird im Rechner die Umsatzsteuer berücksichtigt. Der Notarkostenrechner bietet eine erste Orientierung über die voraussichtliche Höhe dieser Kosten für die Errichtung von Testament oder Erbvertrag.

Im Erbfall ist es besonders wichtig, dass alle Nachlassangelegenheiten korrekt und gesetzeskonform geregelt sind. Um jegliches Risiko zu vermeiden, steht Ihnen als Erblasser Ihr Notar zur Seite und übernimmt die korrekte Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, die wichtig sind, um den Willen des Erblassers nach dem Eintritt des Todes sicherzustellen.

Der Notarkostenrechner für Ihr Testament: eine erste Information für Sie

Der Notarkostenrechner dient zur ersten Information und bietet eine erste Schätzung der zu erwartenden Kosten für die Erstellung und Beurkundung von Testament oder Erbvertrag. Er berücksichtigt dabei wichtige Aspekte wie den voraussichtlichen Geschäftswert von Immobilien, potentielle Verbindlichkeiten und die Dokumentenpauschale nach GNotKG.

Jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Schätzung lediglich auf den eingegebenen Daten basiert und nicht den vollständigen Umfang der realen Kosten widerspiegeln kann. Zum Beispiel können eventuelle Abzüge, die den tatsächlichen Wert des Nachlasses beeinflussen, im Rechner nicht berücksichtigt werden.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie zusätzlich eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Hierbei kann Ihnen ein fachkundiger Notar, speziell bei der Errichtung und Beglaubigung und Beurkundung von Testament, Erbvertrag und anderen wichtigen Dokumenten, weiterhelfende und präzisere Informationen geben.

 

Möglichkeiten, die Ihnen der Notarkostenrechner bietet

Neben der klassischen Testamentserstellung kann der Notarkostenrechner auch für diverse andere Fälle rund um das Thema Erben und Schenken genutzt werden. Sei es für die Ermittlung der Kosten bei der Beurkundung einer Verfügung von Todes wegen oder bei der Errichtung von Testament oder Erbvertrag.

Die Notarkosten variieren je nach Höhe des Vermögens. Daher bietet der Rechner eine erste Möglichkeit, die voraussichtliche Gebühr für den Notar inklusive der einzelnen Posten abzuschätzen. Es ist zu beachten, dass die aufgezeigten Notarkosten lediglich eine erste Orientierung darstellen. Für eine exakte Berechnung und Bestätigung in finaler Form wenden Sie sich an Ihren Notar. So erhalten Sie eine präzise und individuelle Auskunft, die auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten ist.

 

Dienstleistungen Ihres Notars beim Thema Testament und Erbvertrag

Ihr Notar bietet Ihnen beim Thema Erben umfangreiche Leistungen an. Diese beinhalten zum Beispiel die Begleitung bei der Errichtung von Testament oder Erbvertrag.

Ihr Notar berät Sie ausführlich, um sicherzustellen, dass Ihre Verfügung von Todes wegen Ihren individuellen Wünschen entspricht. Er klärt über mögliche Varianten auf und unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung. Dabei klärt er Sie transparent über die zu erwartenden Kosten auf, welche die Dokumentenpauschale und die Gebühr nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) beinhalten.

Jeder Fall ist einzigartig – das kann erhebliche Auswirkungen auf die finalen Kosten haben. Neben dem Testament oder Erbvertrag kümmert sich Dr. Durchlaub auch um weitere rechtliche Aspekte rund um das Erbe und steht Ihnen als sicherer Partner zur Seite.

Gewinnen Sie einen Einblick in mögliche Kosten

Egal, ob Sie ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten möchten: Angesichts der Komplexität und Breite dieser Themen, bietet Ihr Notar Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden.

Er begleitet Sie als Erblasser durch den gesamten Prozess, von der Ermittlung des Geschäftswertes, der Berücksichtigung Ihres Vermögenswertes und Notargebühren, bis hin zur korrekten Beurkundung Ihres Dokumentes.

Die Kosten für den Notar variieren je nach der gewählten Form Ihres Testaments oder Erbvertrages. Unser Rechner informiert Sie transparent und detailliert über etwaige Kosten.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Rechner lediglich zur unverbindlichen Orientierung dienen und keine verbindliche Kostenberechnung durch einen Notar ersetzen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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