Gebühren für den Notar: Rechner Grundschuld

Grundschuld Rechner

Betrag

Betrag der Grundschuld ohne Zinsen (EUR):

Kaufpreisfinanzierung

Wird die Grundschuld anlässlich eines Kaufs auf dem gekauften Grundstück bestellt?

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
 

Die Eintragung einer Grundschuld geht mit Kosten einher, die einerseits die Notarkosten, andererseits weitere Grundbuchkosten betreffen. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit dem Notarkostenrechner die entstehenden Notarkosten zu kalkulieren.

Dies beinhaltet die Abtretung, die Berechnung der Belastung sowie anderer relevanter Inhalte. Der Grundbuchrechner bietet zusätzlich Transparenz in Bezug auf die anfallenden Gebühren und Notarkosten. So erhalten Sie eine hilfreiche unverbindliche Einschätzung zu den Kosten, die im Rahmen der notariellen Abwicklung entstehen. Nutzen Sie die Werkzeuge für mehr Klarheit und Planungssicherheit in Ihrem Immobilienprojekt.

Was sind die Aufgaben eines Notars bei der Grundschuldbestellung?

Die Aufgaben eines Notars bei der Grundschuldbestellung sind vielfältig und entscheidend. Der Notar hat die Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie als Eigentümer Ihre Interessen und Rechte gewahrt wissen.

Die Grundschuldbestellung erfordert nicht nur ein hohes Maß an juristischem Verständnis, sondern auch eine genaue Kenntnis der Kosten. Diese variieren von Fall zu Fall und sind vom Gerichts- und Notarkostengesetz in Deutschland geregelt.

Dank des Notar- und Grundbuchkostenrechners können Sie die anfallenden Kosten schon vorab grob ermitteln, um sicherzustellen, dass dieses Vorhaben im Rahmen Ihres Budgets bleibt. Egal, ob es um die rechtskonforme Löschung im Grundbuch oder die Prüfung von Grundpfandrechten zur Absicherung von Darlehen geht – Ihr Notar steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu klären und Ihr Grundstück sorgfältig abzusichern.

Übersicht über Grundbuchkosten und Notarkosten

Die Grundschuldbestellung ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum Eigentümer eigener vier Wände und spielt eine Schlüsselrolle im Rahmen des Erwerbs. Der Kaufpreis ist hierbei nur ein Teil der Kosten. Die Notargebühren, einschließlich der Grundbuchkosten, sind ebenso zu beachten.

Diese lassen sich mithilfe von Notar- und Grundbuchkostenrechner transparent darstellen, sodass wir gemeinsam alle Angaben prüfen und Ihre Kaufnebenkosten genau im Blick behalten können. Auch nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen ist, steht Ihnen Ihr Notar zur Seite, beispielsweise wenn es darum geht, die Grundschuld zu löschen.

Die Gesamtkosten für die Grundschuldbestellung beim Notar setzen sich aus der 1,0-Gebühr des Notars, der 1,0-Grundbuchgebühr, sowie weiteren kleinen Posten wie Abschriften und Auslagen zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Nennbetrag der Grundschuld ab. Als grobe Orientierung können Sie mit Gesamtkosten zwischen 0,8 % und 1,2 % des Nennbetrags der Grundschuld rechnen.

Egal, ob Sie gerade erst ein Grundstück erwerben, einen Hauskauf planen, bereits Eigentümer sind oder eine Bank für eine Baufinanzierung auf Sie zukommt: Ihr Notar berät und begleitet Sie in allen Belangen rund um die Grundschuldbestellung.

Die Bedeutung von Notarkosten bei der Grundschuldbestellung

Die Notarkosten sind ein essenzieller Aspekt bei der Grundschuldbestellung. Sie machen einen erheblichen Teil der Kosten aus, die beim Kauf eines Grundstücks entstehen. Es geht darum, sowohl den Kaufpreis als auch etwaige Darlehen für eine Baufinanzierung für ein Haus rechtlich abzusichern.

So schließt der Eintrag der Grundschuld insbesondere das Risiko aus, dass Sie im Nachhinein als Eigentümer haften. Die Kosten für den Notar variieren in Abhängigkeit vom Kaufpreis und weiteren Angaben, weshalb eine genaue Betrachtung essenziell ist. In erster Linie sichert der Notar den reibungslosen Ablauf des Grundbucheintrags und damit eine solide Grundlage für Ihren Immobilienkauf.

Grundbuchkostenrechner: Wie sie die berechneten Notarkosten verstehen

Der Rechner für die Grundbuchkosten bietet Ihnen eine klare Kostenaufstellung der Notarkosten, die im Rahmen einer Grundschuldbestellung anfallen. Dabei werden sowohl die Gebühren für den Notar, als auch die damit verbundenen Grundbuchkosten berücksichtigt, die bei Eintragung und Löschung von Grundschulden entstehen.

Die Gebühren für die Grundschuldbestellung beim Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und basieren auf dem Nennbetrag der Grundschuld. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und fallen sowohl für den Notar als auch für das Grundbuchamt an. So setzen sich die Kosten zusammen:

  • Beurkundung: Der Notar berechnet eine 1,0-Gebühr gemäß der GNotKG-Tabelle. Dieser Betrag richtet sich nach dem Nennwert der Grundschuld.
  • Beglaubigung: Die Beglaubigung und Ausfertigung von Dokumenten, wie der Grundschuldbestellungsurkunde verursachen zusätzliche Kosten. Pro beglaubigter Abschrift fällt eine 0,3-Gebühr an.
  • Auslagen: Kosten für Porto, Telefon und Kopien, die pauschal oder individuell abgerechnet werden Mehrwertsteuer: Auf die Notargebühren wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.

Auch das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Für die Eintragung der Grundschuld wird ebenfalls eine 1,0-Gebühr gemäß der GNotKG-Tabelle berechnet. Diese Gebühr wird separat erhoben und direkt an das Grundbuchamt gezahlt.

Die ermittelten Notarkosten bilden einen bedeutenden Teil der Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie und sind unabdingbar, um das Darlehen abzusichern. Mithilfe des Grundbuchkostenrechners können Sie die anfallenden Kosten genau nachvollziehen und Teilbeträgen zuordnen.

Dieser Service bietet Ihnen somit mehr Transparenz und Planungssicherheit bei Ihrem Vorhaben – und das über die reinen Notar- und Grundbuchkosten hinaus, etwa bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer. Vertrauen Sie auf meinen umfassenden Service als Ihr Notar in Bochum.

Notar- und Grundbuchkosten verstehen

Beim Kauf einer Immobilie stehen Käufer in Deutschland oft vor der Frage, ob sie eine einfache Grundschuldbestellung oder eine Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld wählen sollen. Bei einer einfachen Grundschuldbestellung sichert die Bank sich das Recht, im Falle einer nicht regulären Rückzahlung des KfW-Darlehens, auf Ihre Immobilie zuzugreifen.

Dies erfolgt durch die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Die Kosten hierfür können Sie mit dem Grundbuchkostenrechner exakt ermitteln. Eine Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld hingegen wird in den Kaufpreis integriert und schließt i.d.R. nur den Kaufpreis des Kaufvertrages ein.

Die Grundschuldeintragung erfordert auch hier eine Extra-Gebühr, die jedoch im Rahmen der gesamten Kaufkosten weniger ins Gewicht fällt. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die individuell betrachtet werden sollten. Eine individuelle Beratung bei Ihrem Notar zum Thema Grundschuld bringt Sicherheit beim Immobilienkauf und stellt sicher, dass Sie rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld: Wichtige Informationen für Immobilienkäufer

Bei der Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld wird die Grundschuld in Höhe der Kaufsumme des Kaufvertrags aufgenommen. Diese Form der Grundschuld hat den Vorteil, dass die Bank bei der Beurkundung des Kaufvertrages als Eigentümer eingetragen wird.

Die Kosten, die dabei entstehen, lassen sich mit dem Notar- und Grundbuchkostenrechner ermitteln. Hier sind alle Angaben transparent aufgezeigt und Sie wissen genau, welche Gebühren beim Immobilienkauf auf Sie zukommen.

Im Gegensatz zur Grundschuldeintragung steht bei dieser Form der Beurkundung nicht die Bank, sondern der Käufer im Vordergrund. Dieser wird zum Eigentümer und zieht nach Abzahlung des Darlehens den Nutzen aus der Immobilie, ohne dass eine Löschung der Grundschuld notwendig ist.

Der Prozess der Grundschuldbestellung

Der Prozess der Grundschuldbestellung ist in Deutschland überschaubar, kann aber ohne professionelle Unterstützung kompliziert erscheinen. Ihr Notar begleitet Sie durch den gesamten Prozess und klärt die anfallenden Grundbuchkosten.

Mithilfe des Grundbuchrechners können wir die Kosten für die Eintragung und eventuelle Löschung der Grundschuld exakt ermitteln, wodurch Sie die Nebenkosten direkt einplanen können. Bei einer Abtretung oder Änderung im Grundbuch fallen in der Regel weitere Gebühren an, die Sie mithilfe des Grundbuchkostenrechners exakt feststellen können.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Grundschuld in Teilbeträgen zu tilgen, um eine Löschung im Grundbuch zu vermeiden. Ihr Notaranderkonto wird dabei stets auf dem neuesten Stand gehalten, um Ihnen einen transparenten und reibungslosen Verlauf zu garantieren. Dabei steht der Schutz Ihrer Immobilie stets im Vordergrund.

Vollmacht zur Belastung bei der Grundschuldbestellung

Im Rahmen eines Grundstückskaufs kann es vorkommen, dass Sie eine Vollmacht zur Belastung benötigen. Dafür ist ein notarieller Vertrag erforderlich. Durch den Einsatz des Grundbuchrechners behalten Sie den Überblick über die anfallenden Kosten für die Eintragung sowie eine eventuelle Löschung im Grundbuch.

Die Kosten für den Notar, die im Rahmen der Grundschuldabtretung anfallen, umfasst sowohl die Notarkosten als auch die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch. Ob Sie eine Immobilie oder ein Haus kaufen, die Vollmacht zur Belastung spielt bei der Finanzierung eine wichtige Rolle und ist in jedem Fall zu beachten. Als Ihr Notar in Bochum helfe ich Ihnen gerne dabei, dieses komplexe Thema zu verstehen und berate Sie umfassend.

Ihr Notar in Bochum: Unterstützung bei der Belastungsvollmacht

Eine Belastungsvollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, die es einer Person, wie zum Beispiel einem Käufer einer Immobilie, ermöglicht, die Immobilie bereits vor der offiziellen Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld oder Hypothek zu belasten. Dies ist eine häufige Praxis im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis rechtzeitig gezahlt werden kann.

Insbesondere beim Immobilienkauf oder Grundstückskauf ist dies ein wichtiger Schritt, um die Bank abzusichern und die Grundschuld im Grundbuch einzutragen. Der Gebrauch von meinem Grundbuchrechner verschafft Ihnen einen transparenten Überblick über die anfallenden Notarkosten sowie eventuelle Gebühren für die Eintragung und mögliche Löschung im Grundbuch.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechner lediglich zur unverbindlichen Orientierung dienen und keine verbindliche Kostenberechnung durch einen Notar ersetzen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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