Verträge prüfen

Notar Dr. Thomas Durchlaub berät im exzenterhaus im Rahmen von Beurkundungen auch zu Vertragsverhandlungen und prüft Verträge. Dies ist besonders ratsam in solchen Fällen, in denen es um Streitvermeidung oder Streitschlichtung geht.

Prüfung von vertraglichen Ansprüchen

Verträge zu prüfen erscheint zum Beispiel bei (an sich nicht beurkundungsbedürftigen) Miet- und Pachtverträgen sinnvoll. In bestimmten Fällen kann es sogar sein, dass ein Mietvertrag notariell beurkundet werden muss. Das etwa ist gegeben, wenn mit dem Mietvertrag auch ein Grundstück oder der Teil eines Grundstücks übertragen oder der Anspruch auf (spätere) Übertragung begründet werden soll.

Auch eine Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen kann in bestimmten Fällen für mehr Sicherheit auf beiden Seiten sorgen.

Aber auch die Einholung einer zweiten Meinung für eine im Entwurf vorliegende notarielle Urkunde gehört zu den täglichen Aufgaben und wird häufig nachgefragt.

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

gilgenberg@notar-durchlaub.de  0234 – 33 88 94 20