Notar für Ehe- und Familienrecht
Jede zweite Ehe wird geschieden. Der Bund fürs Leben wird damit faktisch zur Bindung auf Zeit und die Regelung scheidungsbedingter Folgen zur Notwendigkeit. Gerade aufgrund emotional aufgeladener Situationen im Rahmen von Scheidungen sind sorgfältige und rechtlich belastbare ehevertragliche Gestaltungen unverzichtbar. Dies gilt insbesondere für Eheschließungen im unternehmerischen Umfeld.
Notarielle Beurkundung des Ehevertrags
Ein Ehevertrag sorgt für rechtliche Sicherheit und beugt im Fall einer Trennung oder Scheidung Missverständnissen oder Rechtsstreitigkeiten vor. Da der Inhalt eines solchen Ehevertrages von weitreichender Bedeutung für beide Parteien ist und der Vertrag der rechtlichen Beratung bedarf, ist dafür die notarielle Beurkundung nach dem in Deutschland geltenden Eherecht gesetzlich vorgeschrieben (§ 1410 BGB).
Ehevertrag ohne Notar
Ein Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung hat rechtlich keine Gültigkeit. Im Übrigen ist es auch möglich, den Ehevertrag nach der Hochzeit beziehungsweise nach dem Eintragen der Lebenspartnerschaft abzuschließen.
Ehevertrag mit Gütertrennung und Unterhaltspflicht
In punkto Vermögen gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Gütertrennung oder die Form der „modifizierten Zugewinngemeinschaft”. Entscheidend dabei ist – unter anderem – die Frage nach Einkommenseinbußen eines Partners, wenn er für die Kindererziehung seinen Beruf aufgibt oder seine Berufstätigkeit unterbricht.
Grundsätzlich können die Voraussetzungen für das Entstehen einer Unterhaltspflicht im Ehevertrag sowohl eingeschränkt, als auch erweitert werden. So lässt sich beispielsweise ein Höchstbetrag festlegen, der den Unterhaltsanspruch nicht übersteigt.
Ebenfalls kann der Versorgungsausgleich in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder modifiziert werden. Das bietet sich beispielsweise an, wenn beide Partner Anwartschaften auf Altersversorgung oder Versorgung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in gleicher Höhe haben.
Die Scheidung einreichen
Reicht ein Ehepartner die Scheidung ein, kommen auf beide Parteien ein juristisches Verfahren und Kosten zu. Die Scheidung muss beim Familiengericht beantragt werden und erlangt Gültigkeit durch einen gerichtlichen Beschluss. Daher besteht bei der Scheidung „Anwaltszwang” für diejenige Partei, die die Scheidung einreicht. Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich.
Eine Scheidung kann erst nach einem Trennungsjahr erfolgen. Ist die Entscheidung beider Partner endgültig gefallen, kann der Ablauf der Scheidung beschleunigt werden, wenn sie einvernehmlich erfolgt. Eine einvernehmliche Scheidung ist auch kostengünstiger, da nur ein Anwalt (für die Partei, die den Scheidungsantrag stellt) benötigt wird.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Durch Notar Dr. Thomas Durchlaub kann zu diesen Fragen auch eine notarielle Beratung im Exzenterhaus erfolgen.
