Notarkostenrechner: Verkauf GmbH-Anteil

 

Verkauf Anteile Rechner

 

Verkauf von GmbH-Anteilen - Notarkostenrechner
Geschäftsanteilsveräußerung
Zusätzliche Leistungen

Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung (§ 110 Nr. 1 GNotKG)

Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 2 GmbHG)

 

Anna Gilgenberg

Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin

Ihre erste Ansprechpartnerin

 

Der Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH birgt in der Praxis für alle beteiligten Parteien erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Implikationen. Daher ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der Beurkundung des Kaufvertrages beim Geschäftsanteilskauf umfassen die Leistungen des Notars auch die Aktualisierung der Liste der Gesellschafter und deren Einreichung beim Handelsregister.

Die Gebühr für diese Dienstleistungen berechnen sich nach dem Geschäftswert der Transaktion. Die Gebühr ist bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Ein Notarkostenrechner hilft Ihnen, die Notargebühren für den Verkauf von GmbH-Anteilen vorab unverbindlich zu ermitteln.

 

Relevanz eines Notarkostenrechners beim Verkauf von GmbH-Anteilen

In gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, insbesondere beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH, ist eine notarielle Beurkundung unabdingbar. Sie bildet den gesetzlich festgelegten und verbindlichen Rahmen, in dem alle relevanten Vertragsinhalte festgehalten werden. Hierbei ist der Entwurf eines Kaufvertrags der erste wichtige Schritt, dem eine umfassende Beratung vorausgeht. In diesem Rahmen werden die Willen aller Parteien geklärt und im Kaufvertrag verankert.

Doch diese Dienstleistungen für den Notar sind kostenpflichtig. Hier kommen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ins Spiel. Die Notarkosten für die Beurkundung richten sich nach dem Wert der Geschäftsanteile und beginnen meist bei ca. 1 % des Kaufpreises.

Genau hier kommt ein Notarkostenrechner ins Spiel. Mit seiner Hilfe können Sie rechtzeitig einen Einblick in die anfallenden Kosten erlangen. Dieses Tool ist insbesondere bei der Vorbereitung von Kostenschätzungen von Bedeutung, nicht zuletzt in der Phase nach der Beurkundung, in der die Handelsregisteranmeldung oft eine entscheidende Rolle spielt.

 

Warum der Notarkostenrechner beim Verkauf von GmbH-Anteilen nützlich ist

Eine Kernfrage bei der Planung und Durchführung des Verkaufs von GmbH-Anteilen ist die Kenntnis der anfallenden Kosten. Insbesondere bei Themen des Gesellschaftsrechts spielen Notargebühren eine entscheidende Rolle. Hier kann der Notarkostenrechner eine wertvolle Unterstützung bieten.

Beispielsweise fließen Faktoren wie der Geschäftswert der GmbH-Anteile, eine eventuelle Betreuungsgebühr oder Kosten für zusätzliche Dienstleistungen in die Berechnung ein. Gerade bei komplexen Vorgängen, wie der Formulierung eines Gesellschafterbeschlusses oder der Übernahme bestimmter administrativer Aufgaben – etwa der Handelsregisteranmeldung – entsteht ein variabler Kostenblock, der im Blick behalten werden sollte. Die genaue Ansicht dieser Kostenstrukturen im Vorfeld minimiert das Risiko von unerwarteten finanziellen Belastungen.

 

Das Prozedere eines GmbH-Anteilsverkaufs unter notarieller Aufsicht

Das Verfahren eines GmbH-Anteilsverkaufs unter notarieller Aufsicht folgt spezifischen rechtlichen Abläufen und Bestimmungen, um sowohl die Anteilseigner als auch die Gesellschaft selbst zu schützen. Die Abtretung von Geschäftsanteilen ist nach § 15 Abs 3 GmbHG beurkundungspflichtig, was bedeutet, dass der Notar Ihre Transaktion begleitet und sicherstellt, dass die Anteilsübertragung nach geltendem Recht abgewickelt wird.

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen übernimmt der Notar eine zentrale Rolle, um die Rechtswirksamkeit und Sicherheit der Transaktion zu gewährleisten. Die notarielle Beurkundung ist bei einem GmbH-Anteilsverkauf gesetzlich vorgeschrieben (§ 15 Abs. 3 GmbHG).

  • Vorbereitung und Vertragsentwurf

  • Notarielle Beurkundung des Anteilsverkaufs

  • Eintragung ins Handelsregister und Abwicklung

Im Vorfeld der Transaktion beispielsweise wird der Kaufpreis für die Anteile bewertet und vereinbart. Das kann auf Basis einer vorhergehenden Bewertung der Gesellschaft erfolgen. Wichtige Änderungen, etwa an der Gesellschaftsstruktur oder an der Lage der Firma, müssen dabei berücksichtigt werden.

Im nächsten Schritt wird ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der den Verkauf der Anteile genehmigt. Dieser Beschluss ist auch für mich als Notar entscheidend, denn er bildet die Grundlage für die Beurkundung der Anteilsveräußerung.

Schließlich fällt für die komplette Abwicklung des GmbH-Anteilsverkaufs eine Notargebühr an, die sich nach dem Wert der Transaktion richtet. Damit Sie einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten haben, empfehle ich Ihnen, im Vorfeld unseren Notarkostenrechner zu nutzen.

Das Verständnis der entstehenden Kosten kann dazu beitragen, dass die gesamte Transaktion reibungslos abläuft. Zusammengefasst ist der Verkauf von GmbH-Anteilen also ein komplexer Prozess.

Rechtssicherheit beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein Prozess, der Sorgfalt und juristisches Fachwissen erfordert. Ihr Notar unterstützt Sie als Gesellschafter dabei, diesen Prozess für alle Parteien rechtssicher und den Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts entsprechend abzuwickeln.

Zunächst ist eine gründliche Prüfung des Sachverhalts erforderlich, einschließlich der Bewertung vom Kaufpreise für die Geschäftsanteile. Besondere Beachtung verdienen hierbei mögliche Nebenabreden sowie die tatsächliche wirtschaftliche Situation der GmbH.

Im Rahmen der Beurkundungspflicht, leitet der Notar dann den Prozess der Beurkundung der Anteilsübertragung nach § 15 Abs 3 GmbHG ein. In dieser Phase überprüft er auch die Konformität der Gebühren mit den Vorschriften des GNotKG.

Eine weitere wichtige Verpflichtung ist die Aktualisierung der Gesellschafterliste. Nach der Transaktion stellt der Notar sicher, dass die Liste der Gesellschafter aktualisiert und beim Handelsregister eingereicht wird.

 

Notarielle Beurkundung eines GmbH-Anteilsverkaufs gemäß § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG

Gemäß § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG ist beim Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen die notarielle Beurkundung Pflicht. Der Notar ist dafür zuständig, diese zentrale Verpflichtung im deutschen Gesellschaftsrecht umzusetzen.

Der Prozess beginnt mit dem Entwurf des Kaufvertrags, welcher die Bedingungen der Übertragung der Geschäftsanteile, einschließlich des vereinbarten Kaufpreises, detailliert dokumentiert. Der Notar kümmert sich um die genaue Formulierung, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien gewahrt sind und das Dokument den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Anschließend erfolgt die Beurkundung des Kaufvertrags. Diese Beurkundungspflicht ist ein Kernstück des deutschen Gesellschaftsrechts und gewährleistet die allgemeine Rechtssicherheit bei der Übertragung von Geschäftsanteilen.

Die Notargebühren setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen: Neben der Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags selbst fallen in der Regel Kosten für Dokumentenpauschale oder Gebühren für die Post an.

Die Kostenaufstellung mit dem Notarrechner gibt Ihnen einen transparenten Überblick über die anfallenden Kosten. Beachten Sie, dass es sich dabei um einen unverbindlichen Überblick über mögliche Kosten für die Übertragung von Geschäftsanteilen handelt und die späteren Kosten abweichen können.

Anpassung der Gesellschafterliste nach dem GmbH-Anteilsverkauf

Die Anpassung der Gesellschafterliste nach einem GmbH-Anteilsverkauf ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsvorgangs und des deutschen Gesellschaftsrechts. Als Notar habe ich dabei eine maßgebliche Verpflichtung. Nach Abschluss des Kaufvertrags und der erfolgreichen Anteilsübertragung aktualisiere ich die Liste der Gesellschafter und sorge für deren rechtsgültige Eintragung im Handelsregister.

Dieser Schritt ist im Rahmen der notwendigen Handelsregisteranmeldung unabdingbar und sollte professionell und zeitnah abgewickelt werden. Ein ordnungsgemäßer Eintrag spiegelt die aktuelle Eigentumsstruktur wider und dient als juristischer Beleg.

Die anfallenden Notarkosten für die Änderung und Eintragung der Gesellschafterliste setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für den Entwurf des Kaufvertrags für die Anteilsübertragung und die Gebühr gemäß GNotKG anfallen.

 

Aufgaben des Notars bei der Aktualisierung der Gesellschafterliste

Der Notar hat bei der Aktualisierung der Gesellschafterliste nach dem Kauf eines GmbH-Anteils eine entscheidende Rolle. Vollumfänglich informiert und berät er zu allen Fragen rund um den gesamten Prozess und arbeitet im Einklang mit den Anforderungen des deutschen Gesellschaftsrechts.

Einer der zentralen Schritte in dieser Phase ist die Erstellung eines präzisen Entwurfs des Kaufvertrags von Geschäftsanteilen. Dieser dokumentiert alle relevanten Informationen und Vereinbarungen zur Übertragung, einschließlich des Geschäftswerts der Anteile, der getroffenen Vereinbarungen und möglicher Nebenabreden zwischen den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags durch die Gesellschafter erfolgt die tatsächliche Übertragung der Anteile. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe, die Aktualisierung der Gesellschafterliste zu erstellen und einzureichen.

Die Kosten für diese Leistung setzen sich zusammen aus der Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags nach GnotKG, einer Betreuungsgebühr für die zusätzliche Administration und einer Vollzugsgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet.

Schließlich kümmert sich der Notar um die termingerechte Einreichung der aktualisierten Liste beim Handelsregister.

 

Notarkosten: GmbH-Anteilsverkauf und Notarkostenrechner

Wenn Sie sich auf den Verkauf Ihrer GmbH-Anteile vorbereiten, ist es wichtig, alle relevanten Details im Blick zu haben, insbesondere um sicherzustellen, dass alle finanziellen und juristischen Aspekte korrekt und transparent geregelt sind. Häufige Fragen, die in diesem Kontext auftauchen betreffen zum Beispiel die Berechnung des Geschäftswerts der Geschäftsanteile.

Ihr Notar unterstützt Sie dabei, den Ablauf der Anteilsübertragung rechtlich korrekt zu verstehen. Um Transparenz zu gewährleisten, orientiert sich die Berechnung der Notarkosten an der Gebührenverordnung (KV) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Leistungen, die dabei erbracht werden, sind im Hinblick auf die Kosten klar definiert und gesetzlich festgelegt.

Die Nutzung eines unverbindlichen Notarkostenrechners beim Verkauf von GmbH-Anteilen kann Klarheit und Sicherheit schaffen. Vom Verständnis der exakten Berechnung des Geschäftswerts Ihrer Geschäftsanteile, bis hin zur transparenten Darstellung der anfallenden Notarkosten gemäß der Gebührenverordnung (KV) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) – der Notarkostenrechner berücksichtigt alle wichtigen Aspekte.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern
zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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