Kirchenaustritt: Kosten und Ablauf

HINWEIS: Die Gebühren eines Notars sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland ist der Austritt aus der Kirche ein rechtlicher Akt, der vor Standesämtern oder Amtsgerichten vollzogen wird. Hierbei fallen Kosten an, die abhängig von der Höhe der gezahlten Kirchensteuer variieren können.

Als Alternative zum persönlichen Termin beglaubigt der Notar Ihre Unterschrift auf der Erklärung zum Kirchenaustritt. Ihre notariell beglaubigte Austrittserklärung wird wirksam, sobald diese beim Amtsgericht eingeht. Der Erfassungsbogen für den Kirchenaustritt muss dafür möglichst vollständig ausgefüllt und an uns gesendet werden.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

1) Entwurfserstellung Ihrer Erklärung durch den Notar

2) Vereinbarung eines Termins zur Beglaubigung beim Notar

3) Übersendung der Erklärung an das Amtsgericht durch den Notar

4) Übersendung der Austrittsbescheinigung durch das Amtsgericht


Für die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar werden Gebühren fällig, die zusätzlich zu den Kirchenaustrittsgebühren zu entrichten sind. Die Notargebühren richten sich nach § 36 Abs. 2 GNotKG und sind bundesweit einheitlich festgelegt. Das heißt, dass Notare nicht von dieser gesetzlichen Vorgabe abweichen dürfen.

Die Gebühr für die Austrittserklärung richtet sich nach dem Jahresbetrag der aktuell gezahlten Kirchensteuer. Dieser wird nach § 52 Abs. 4 GNotKG entsprechend multipliziert. Die Gebühr beträgt in jedem Fall mindestens 60,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Gemäß § 52 (4) GNotKG ist das Recht auf die Lebensdauer einer Person beschränkt, ist sein Wert
 
bei einem Lebensalter von … Rechtswahlvereinbarung bis zu 30 Jahren
bis zu 30 Jahren 20
über 30 Jahren bis zu 50 Jahren 15
über 50 Jahren bis zu 70 Jahren 10
über 70 Jahren 5
 

Beispiele:

Alter: 32
Kirchensteuer (monatlich): 80,00 €
Geschäftswertberechnung: 80,00 € x 12 = 960,00 € (Jahreswert) x 15 (da über 30 Jahre alt)

32015 Gebühr für die Aufnahme eines Dokuments in die elektronische Urkundensammlung, § 2 Abs. 2 UA-Gebs (USt-frei) 4,50
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Betrag in €
24101, 21200 §§ 121, 119, 52, 36 Austrittserklärung mit Entwurf 1,0 14.400,00 91,00
32004 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00
Zwischensumme 96,00
32014 Umsatzsteuer 19 % 18,24
Summe 118,74
 

Weitere Hinweise:

Anschließend erhalten Sie vom Amtsgericht eine Austrittsbescheinigung für Ihre Unterlagen. Die Ihnen ausgehändigte Austrittsbescheinigung ist dauerhaft und sorgfältig aufzubewahren.
Die Mitteilung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgt durch das Amtsgericht. Diese übersendet die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist.

Erfassungsbogen für den Kirchenaustritt

Laden Sie sich hier den Erfassungsbogen zum Austritt aus der Kirche herunter.
Download: Austritt aus der Kirche als PDF

Was wird für den Termin zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag für einen Kirchenaustritt benötigt?

Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung. Haben Sie Kinder und/oder sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können das Familienstammbuch, die Geburtsurkunden der Kinder und die Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich sein.


Laechelnde, blonde Frau, die einen Telefonhoerer an Ihr Ohr haelt

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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