Kirchenaustritt: Kosten und Ablauf
HINWEIS: Die Gebühren eines Notars sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.
Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen
Als Alternative zum persönlichen Termin beglaubigt der Notar Ihre Unterschrift auf der Erklärung zum Kirchenaustritt. Ihre notariell beglaubigte Austrittserklärung wird wirksam, sobald diese beim Amtsgericht eingeht. Der Erfassungsbogen für den Kirchenaustritt muss dafür möglichst vollständig ausgefüllt und an uns gesendet werden.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1) Entwurfserstellung Ihrer Erklärung durch den Notar2) Vereinbarung eines Termins zur Beglaubigung beim Notar
3) Übersendung der Erklärung an das Amtsgericht durch den Notar
4) Übersendung der Austrittsbescheinigung durch das Amtsgericht
Für die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar werden Gebühren fällig, die zusätzlich zu den Kirchenaustrittsgebühren zu entrichten sind. Die Notargebühren richten sich nach § 36 Abs. 2 GNotKG und sind bundesweit einheitlich festgelegt. Das heißt, dass Notare nicht von dieser gesetzlichen Vorgabe abweichen dürfen.
Die Gebühr für die Austrittserklärung richtet sich nach dem Jahresbetrag der aktuell gezahlten Kirchensteuer. Dieser wird nach § 52 Abs. 4 GNotKG entsprechend multipliziert. Die Gebühr beträgt in jedem Fall mindestens 60,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Gemäß § 52 (4) GNotKG ist das Recht auf die Lebensdauer einer Person beschränkt, ist sein Wertbei einem Lebensalter von … | Rechtswahlvereinbarung bis zu 30 Jahren |
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bis zu 30 Jahren | 20 |
über 30 Jahren bis zu 50 Jahren | 15 |
über 50 Jahren bis zu 70 Jahren | 10 |
über 70 Jahren | 5 |
Beispiele:
Alter: 32Kirchensteuer (monatlich): 80,00 €
Geschäftswertberechnung: 80,00 € x 12 = 960,00 € (Jahreswert) x 15 (da über 30 Jahre alt)
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Betrag in € |
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24101, 21200 | §§ 121, 119, 52, 36 | Austrittserklärung mit Entwurf | 1,0 | 14.400,00 | 91,00 |
32004 | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 5,00 | |||
Zwischensumme | 96,00 | ||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 18,24 | |||
Summe | 118,74 |
Weitere Hinweise:
Anschließend erhalten Sie vom Amtsgericht eine Austrittsbescheinigung für Ihre Unterlagen. Die Ihnen ausgehändigte Austrittsbescheinigung ist dauerhaft und sorgfältig aufzubewahren.Die Mitteilung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgt durch das Amtsgericht. Diese übersendet die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift über die mündliche Erklärung unterzeichnet oder die Erklärung in schriftlicher Form bei dem Amtsgericht eingegangen ist.
Erfassungsbogen für den Kirchenaustritt
Download: Austritt aus der Kirche als PDF
Was wird für den Termin zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag für einen Kirchenaustritt benötigt?
Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung. Haben Sie Kinder und/oder sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können das Familienstammbuch, die Geburtsurkunden der Kinder und die Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich sein.