GmbH gründen: Kosten

Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, die Stammkapital und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen Notar erfordert. Erfahren Sie mehr zu den Gründungskosten.

   
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

GmbH-Gründung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH ist eine Rechtsform, die unter den Kapitalgesellschaften einzuordnen ist. Eine GmbH gründen erfordert, im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie der UG (haftungsbeschränkt), ein Stammkapital von 25.000 Euro und (ebenso wie bei der UG) die konstitutive Beurkundung durch einen Notar.

Die Haftung bei der Geschäftstätigkeit ist bei der GmbH, wie die Bezeichnung schon sagt, auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Diese Rechtsform kann von einem einzigen oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden, wobei eine Person (die nicht Gesellschafter sein muss) zum Geschäftsführer bestimmt wird.

Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, ist dies ein wichtiger Schritt für Ihr Unternehmen, bei dem es Gesetze zu beachten gilt und einige Kosten auf den oder die Gründer zukommen. Die notarielle Beurkundung ist dabei zwingend notwendig. Der Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens wird beurkundet und trägt so zur Sicherheit bei.

Ihr Notar unterstützt Sie bei diesem Verfahren und sorgt mit seiner Expertise dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden, die für die GmbH relevant sind. Er trägt wesentlich dazu bei, alles reibungslos und gesetzeskonform zu gestalten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

GmbH gründen: Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung bezeichnet das gesetzlich obligatorisch vorgeschriebene Verfahren, mit dem der Gesellschaftsvertrag geschlossen bzw. (bei einer ein-man Gründung) festgestellt und somit die Gründung der GmbH durchgeführt wird: Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen Notar ist konstitutiv, also nicht verzichtbar. Nach Beurkundung der Gründung besteht bereits eine sogenannte Vor-Gesellschaft, die mit Eintragung in das Handelsregister zur endgültigen Gesellschaft mit Rechtsfähigkeit als deren Gesamtrechtsnachfolger wird.

Die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung folgen im Anschluss und sind weitere Schritte, die auf Sie zukommen, wenn Sie eine GmbH gründen wollen. Die Notarkosten sind dabei eine Investition, um eine solide Basis für Ihr Unternehmen zu schaffen. So können Sie Ihren Plan als Gründer oder Unternehmer sicher umsetzen und haften durch die entsprechende Rechtsform nicht mit Ihrem privaten Vermögen.

Eine GmbH gründen: Gesetzliche Vorschriften

Die notarielle Beurkundung ist für die GmbH aus gesetzlich vorgeschrieben. Sie gibt der Kapitalgesellschaft ihren rechtlichen Rahmen. Dazu gehört:

  • die Eintragung des Namens (der Firma) des Unternehmens in das Handelsregister
  • die Festlegung des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro
  • die Rolle der verschiedenen Personen im Unternehmen

Dies schafft Klarheit für alle Beteiligtenund ermöglicht es, nach der Gewerbeanmeldung verbindliche Angebote zu machen. Eine Kapitalgesellschaft ohne Beurkundung durch einen Notar kann nicht wirksam entstehen und wäre damit auch nicht rechtsfähig und ohne Haftungsbeschränkung. Die Gewerbeanmeldung und die Eintragung im Handelsregister folgt im Anschluss und rundet den Gründungsprozess ab.

Notarielle Beurkundung bei der GmbH-Gründung

Die notarielle Beurkundung beinhaltet im Wesentlichen den Abschluss bzw. die Feststellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Dieser legt die Struktur, Haftung und Rechte der Gründer fest.

Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und das Stammkapital, dessen Höhe im Fall einer GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt, ordnungsgemäß eingezahlt wurde. Die Höhe des Stammkapitals ist ein wesentlicher Aspekt in der Berechnung der Gründungskosten einer GmbH. Durch die notarielle Beurkundung wird auch die Haftung geregelt, wodurch das Privatvermögen der Gründer vor Ansprüchen Dritter geschützt wird.

GmbH: Gründungskosten

Auch wenn im Internet zum Teil andere Informationen kursieren, richten sich die Kosten für einen Notar verbindlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie können beispielsweise als Einzelgründer eine sogenannte „Ein-Mann-GmbH“ gründen oder die GmbH mit mehreren Gesellschaftern gründen und das einzubringende Kapital aufteilen.

Die Kosten hängen von den Dienstleistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine GmbH gründen wollen. Sie finden diese zur besseren Übersicht in unseren Berechnungsbeispielen und in unserer Gebührentabelle. Zur Gründungsbeurkundung gehören beispielsweise auch die Erstellung der Gesellschafterliste, die Handelsregisteranmeldung und das Errichtungsprotokoll, in dem auch der Geschäftsführer bestellt und seine Vertretungsbefugnis geregelt wird.

Auch wenn die Kosten für diese Leistungen zunächst nicht völlig gering erscheinen, sind sie doch überschaubar und ein gesetzlich vorgeschriebener Aufwand, der in eine gesicherte Unternehmensgründung und Haftungsbeschränkung investiert wird.

Übersicht: Was für Gründungskosten fallen an?

Die Gründungskosten für eine GmbH sind ─ was die Kosten für den Notar betrifft ─ für jeden Notar durch Gesetz verbindlich festgelegt, können je nach Einzelfall variieren. Wie Sie unseren Berechnungsbeispielen entnehmen können, unterscheiden sich die Kosten für die Gründung einer Ein-Personen-GmbH und einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern.

Der Gesetzgeber hat das Stammkapital für eine GmbH im Rahmen des GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) festgelegt und setzt ein Stammkapital in Höhe  von 25.000 Euro sowie die Einzahlung von mindestens 50 % voraus, um die Haftung der Gründer zu limitieren. Im Haftungsfalle müssten dann die ausstehenden Einlagen ebenfalls eingezahlt werden.

Darüber hinaus fallen Kosten beim Notar für die individuelle Erstellung der Satzung, die Anmeldung im Handelsregister und weitere Dienstleistungen an. Eine detaillierte Übersicht über mögliche Notarkosten finden Sie in unseren Beispielrechnungen.

Was kostet der Notar bei der GmbH Gründung?

Die Notargebühren sind die Kosten bzw. das Entgelt für die Leistungen des Notars für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind dort verbindlich festgelegt.

Hinweise zu den Gründungskosten einer GmbH

Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung, die anfallen, wenn Sie eine GmbH gründen wollen), sind bundesweit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.

Der Gebührensatz des Notars umfasst bei einer GmbH-Gründung unter anderem:

  • die Beratung durch den Notar,
  • die Entwurfserstellung durch den Notar,
  • die Beurkundung im engeren Sinne,
  • sowie die Einreichung der Unterlagen im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister.

Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand. Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach Einzelfall – auch weitere Kosten und Gebühren anfallen. Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.

Beispiel 1: GmbH Gründung durch einen Gesellschafter, „Ein-Mann GmbH

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Gesellschafter (1-Personen-Gründung oder Ein-Mann-GmbH) und mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro.

  • Der Notar hat den dazu erforderlichen individuellen Gesellschaftsvertrag, die Registeranmeldung und die Gesellschafterliste entworfen.
  • Das Errichtungsprotokoll enthält den Beschluss über die Geschäftsführerbestellung und als Anlage den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.
  • Im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH überwacht der Notar den Einreichzeitpunkt für den Geschäftsführer und fragt zuvor bei der Industrie- und Handelskammer die Firma auftragsgemäß ab.

a) Gründungsurkunde mit Gesellschaftsvertrag:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 §§ 97, 107 Beurkundung des Gesellschaftsvertrages 1,0 30.000,00* 125,00 125,00
21100 §§ 97, 108, 105 Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführerbestellung 2,0 30.000,00 250,00 250,00
22110, 22111 § 112 Liste der Gesellschafter, Einholung der Stellungnahme IHK 0,3 60.000,00 57,60 57,60
32001 Dokumentenpauschale: 3 Seiten farbig 0,90 0,90
32001 Dokumentenpauschale: 24 Seiten (schwarz/weiß) 3,60 3,60
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 452,10
32014 Umsatzsteuer 19 % 85,90
Summe 538,00

*Unabhängig vom Wert des Stammkapitals beträgt der Mindestwert für die Kosten 30.000,00 €.

 

b) Handelsregisteranmeldung:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
24102, 21201 Nr. 5 §§§ 92, 105, 119 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22200 § 113 Überwachung und Prüfung Einzahlung Stammkapital 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22114 § 112 Elektronische Übermittlung XML- Daten 0,2 30.000,00 25,00 25,00
32002 Dokumentenpauschale 3 Dateien (9 Seiten) 4,50 4,50
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 159,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 30,31
Summe 189,81
 

Beispiel 2: Gründung einer GmbH durch zwei Gesellschafter

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch zwei Gesellschafter und mit einem Stammkapital von 25.000,00 €.

  • Die von den beiden Gesellschaftern übernommenen Bareinlagen betragen jeweils 12.500,00 €.
  • Der Notar hat den dazu erforderlichen individuellen Gesellschaftsvertrag, die Registeranmeldung und die Liste der Gesellschafter entworfen.
  • Das Errichtungsprotokoll enthält den Beschluss über die Geschäftsführerbestellung und als Anlage den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.
  • Im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH überwacht der Notar den Einreichzeitpunkt für den Geschäftsführer und fragt zuvor bei der Industrie- und Handelskammer die Firma auftragsgemäß ab.
 

a) Gründungsvertrag:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 107, 108, 105, 35 Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Gesellschafterbeschlusses 2,0 60.000,00 384,00 384,00
22110, 22113 § 112 Liste der Gesellschafter, Einholung der Stellungnahme IHK 0,5 60.000,00 96,00 96,00
32001 Dokumentenpauschale: 3 Seiten farbig 0,90 0,90
32001 Dokumentenpauschale: 24 Seiten (schwarz/weiß) 3,60 3,60
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 499,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 94,91
Summe 594,41
 

b) Handelsregisteranmeldung:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
24102, 21201 Nr. 5 §§§ 92, 105, 119 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22200 § 113 Überwachung und Prüfung Einzahlung Stammkapital 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22114 § 112 Elektronische Übermittlung XML- Daten 0,2 30.000,00 25,00 25,00
32002 Dokumentenpauschale: 3 Dateien (9 Seiten) 4,50 4,50
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 159,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 30,31
Summe 189,81


GmbH gründen: Schritte der notariellen Beurkundung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten und richtet sich im Hinblick auf Durchführung und Gebühren nach dem Gesetz: Sobald der oder die Gesellschafter identifiziert sind, belegt der Notar die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000 Euro betragen muss.

Ein individueller Gesellschaftsvertrag wird erstellt, der die grundlegenden Rahmenbedingungen der GmbH regelt. Abschließend sorgt der Notar dafür, dass der Name der Firma ordnungsgemäß ins Handelsregister eingetragen wird. In seiner Funktion als Dienstleister bietet der Notar den Gesellschaftern während des gesamten Prozesses professionelle Unterstützung.

Was macht der Notar bei Unternehmensgründung?

Der Ablauf beginnt ─ soweit erforderlich ─ mit einem ersten, klärenden Gespräch. Hier werden die Grundzüge der geplanten Unternehmensform besprochen und der Name der Firma festgelegt. Danach erstellt der Notar den Gesellschaftsvertrag, wobei er die gesetzlichen Vorgaben beachtet.

Im nächsten Schritt prüft er das Stammkapital von 25.000 Euro, das zur Gründung einer GmbH notwendig ist. Mit der Bezahlung der Notarkosten und der finalen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister ist der Prozess dann abgeschlossen.

Was macht der Notar bei Unternehmensgründung?

Der Ablauf beginnt ─ soweit erforderlich ─ mit einem ersten, klärenden Gespräch. Hier werden die Grundzüge der geplanten Unternehmensform besprochen und der Name der Firma festgelegt. Danach erstellt der Notar den Gesellschaftsvertrag, wobei er die gesetzlichen Vorgaben beachtet.

Im nächsten Schritt prüft er das Stammkapital von 25.000 Euro, das zur Gründung einer GmbH notwendig ist. Mit der Bezahlung der Notarkosten und der finalen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister ist der Prozess dann abgeschlossen.

Gültigkeits-, Warn- und Beweisfunktion

Die notarielle Beurkundung hat nicht nur beglaubigende Funktion, sondern hat auch Gültigkeits-, Warn- und Beweisfunktion. Sie stellt sicher, dass die Satzung und der Gesellschaftervertrag rechtskonform aufgesetzt sind und alle Gründer über die Haftung im Bilde sind.

Zudem liefert sie einen zuverlässigen Überblick über den oder die Gesellschafter der Unternehmergesellschaft und trägt zur Transparenz bei. Dank ihres Beweiswerts vereinfacht die Beurkundung auch die Regelung von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern.

Beratungs- und Kontrollfunktion

Der Notar hat bei der Gründung einer GmbH wichtige Beratungs- und Kontrollfunktionen. Er trägt dazu bei, das Privatvermögen der Gesellschafter zu schützen, indem er eine klare Trennung zwischen dem Geschäfts- und Privatvermögen sicherstellt.

Zudem ermöglicht er einen guten Überblick über die Kosten und Gebühren, die bei der Gründung entstehen. Auf gesetzlicher Ebene erstellt und überprüft der Notar den individuellen Gesellschaftsvertrag und die Bestellung des Geschäftsführers. Darüber hinaus stellt er sicher, dass eine vollständige und korrekte Gesellschafterliste vorliegt und kümmert sich um die Eintragung ins Handelsregister. Diese Leistungen sind unverzichtbar.

Wie läuft die GmbH Gründung?

Der notariell erstellte Gesellschaftsvertrag ist der zentrale Schritt beim Gründen einer GmbH. Diese per Gesetz vorgeschriebene Urkunde gewährt einen vollständigen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Gesellschaft, wie das Stammkapital von 25.000 Euro, die Bestellung des Geschäftsführers und die Identität der Gesellschafter.

Darüber hinaus bestätigt und dokumentiert die Urkunde die Zustimmung der Gründer zur Gründung der GmbH und ihre Bereitschaft, das Stammkapital bereitzustellen und einen Geschäftsführer zu bestellen. Mit dieser formalen und rechtskräftigen Bestätigung kann das Unternehmen schließlich im Handelsregister eingetragen werden. Somit bildet die notarielle Urkunde die solide Grundlage, um eine GmbH erfolgreich zu gründen.

Nach der notariellen Beurkundung: Was müssen Sie beachten?

Bei einer GmbH-Gründung gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten müssen. Zunächst gilt es, die anfallenden Kosten zu begleichen. Darüber hinaus muss das Stammkapital mindestens zur Hälfte bzw. vollständig zum angegebenen Zeitpunkt eingezahlt sein.

Der nächste Schritt ist die Anmeldung der neu gegründeten GmbH im Handelsregister, die von Ihrem Notar für Sie durchgeführt wird. Mit der Gründung wurde auch die Bestellung des Geschäftsführers beurkundet. Abschließend sollten alle Gesellschafter die Gesellschaft bei verschiedenen Behörden anmelden. Ihr Notar steht Ihnen gern beratend zur Verfügung. Denn durch die Durchführung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre GmbH rechtskräftig und handlungsfähig ist.

Folgen und rechtliche Konsequenzen einer notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung der zentrale Bestandteil, wenn Sie eine GmbH gründen wollen. Sie setzt die rechtskräftige Bestätigung des Gesellschaftsvertrags in Kraft und legt damit die Grundlage für die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.

Die Gebühren sind Teil der Gründungskosten ermitteln sich aus dem Stammkapital und den notariellen Dienstleistungen. Nach erfolgreicher Beurkundung sind alle Gesellschafter rechtsverbindlich an die Vereinbarungen gebunden.

GmbH gründen: Ihr weiterer Weg

Nach der erfolgreichen Beurkundung zur GmbH Gründung beginnt ein neues Kapitel für Ihr Unternehmen. Als nächste Schritte stehen nun die Entrichtung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gründungskosten sowie der Gebühren an. Ein wichtiger Teil  in diesem Moment ist auch das Stammkapital, das nun durch Einzahlung auf das eingerichtete Bankkonto der Gesellschaft aufzubringen ist.

Die richtige und zeitnahe Bereitstellung dieses Kapitals ist entscheidend für den weiteren Verlauf Ihres Unternehmens. Der benannte Geschäftsführer übernimmt ab sofort die operative Leitung und trägt für die effiziente Nutzung der Ressourcen Verantwortung. Ihr Weg zum Erfolg hat gerade erst begonnen und ein neues Kapitel beginnt.

Persönliche Beratung: Ihre Fragen zu den Kosten einer GmbH Gründung

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine persönliche Beratung, wie sie Notar Dr. Durchlaub bietet, kann hierbei Licht ins Dunkel bringen. Bei allen Fragen zur Kalkulation der Kosten und zur rechtssicheren Gründung Ihrer Gesellschaft steht Ihnen Dr. Durchlaub zur Verfügung.

Wie Sie Notar Dr. Durchlaub kontaktieren können

Für alle Fragen rund um die Gründung einer GmbH steht Ihnen Notar Dr. Durchlaub zur Verfügung. Egal, ob Sie Unsicherheiten bezüglich der Gründungskosten, des Handelsregister-Eintrags oder anderer Aspekte der Gründung einer Gesellschaft haben, Dr. Durchlaub bietet umfassende und kompetente Beratung. Als zentraler Ansprechpartner für die Gesellschafter einer GmbH ist er per Telefon oder E-Mail erreichbar. Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren, wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zur Gründung Ihrer GmbH zu begleiten.

Vorbereitung auf die Gründung

Eine gute Vorbereitung auf Gründung kann Ihnen dabei helfen, wertvolle Zeit zu sparenund Ihre Fragen und Bedenken gezielt anzusprechen. Sie sollten sich bereits im Voraus Gedanken machen über die Gründungskosten, die Höhe des Stammkapitals sowie über den Gesellschaftsvertrag, den Sie für die Gründung Ihrer GmbH benötigen.

Überlegen Sie, wer als Geschäftsführer fungieren soll und wer als weiterer Gesellschafter in Betracht kommt. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Vision und Ziele für Ihre Gesellschaft zu formulieren. So sind Sie optimal auf das Beratungsgespräch vorbereitet und können effizient Wege zur Gründung Ihrer GmbH definieren.

GmbH Gründung und Kosten: Antworten Ihres Notars auf häufige Fragen

Sie möchten eine GmbH gründen und haben Fragen zu Kosten, Stammkapital, Satzung, Gesellschaftsvertrag und weiteren Themen? Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mehr darüber, wer als Geschäftsführer fungieren kann, wie der Gesellschaftsvertrag gestaltet sein sollte und welche Aufgaben auf die Gesellschafter zukommen. Zudem geben wir Ihnen auch Einblicke in die zu erwartenden Kosten, denn Transparenz ist uns wichtig.

Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen zur Seite. Mit unserer Expertise können wir Ihnen die häufigsten Unsicherheiten nehmen und dabei helfen, Ihre Pläne einer erfolgreich umzusetzen. Wir klären Sie in einem persönlichen Gespräch über die Pflichten und Rechte der Gesellschafter, erläutern Ihnen die Kosten auf und gehen auf spezifische Fragen ein. Häufige Fragen zur GmbH Gründung werden an zentraler Stelle beantwortet. Wir haben die häufigsten Fragen hier für Sie zusammengestellt.

Wie viel Geld braucht man für eine GmbH-Gründung?

Die wichtigste Frage ist für Sie zunächst die der Kosten: Wie viel Geld brauche ich zur Gründung einer GmbH? Das ist davon abhängig, ob Sie die GmbH allein gründen möchten oder ob es mehrere Gesellschafter gibt. Die Gründung einer GmbH erfordert ein sogenanntes Stammkapital von 25.000 Euro. Die Beurkundung des Stammkapitals von 25.000 Euro gewährleistet die Haftungsbeschränkung und gibt Ihrer GmbH rechtliche Sicherheit.

Kann man eine GmbH mit 12.500 Euro gründen?

Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von insgesamt 25.000 Euro. Diese Kosten können zum Beispiel aufgeteilt werden, wenn die GmbH von zwei Personen gegründet wird. Jede Person muss in diesem Fall 12.500 Euro vom Stammkapital  übernehmen und mindestens die Hälfte, also 6.750 EUR einzahlen.

Es ist ausreichend, wenn die Hälfte des übernommenen Stammkapitals eingezahlt wird  (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Allerdings haften in diesem Fall alle Gesellschafter, bis das gesamte Stammkapital eingebracht wurde.

Was kostet ein Gesellschaftsvertrag beim Notar?

Die Beratung durch den Notar bietet ein umfassendes Servicepaket, das auf die Gründung von GmbH abgestimmt ist. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von individuellen Gesellschaftsverträgen und der Satzung bzw. Anpassung dieser an die speziellen Anforderungen Ihrer Gesellschaft. Der Notar berät auch in Fragen zu der Höhe des Stammkapitals, den daraus resultierenden Kosten, und steht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um die Bestellung des Geschäftsführers geht. Unter Beachtung der Satzung des GmbHG (GmbH-Gesetz) sorgt er für den rechtssicheren Rahmen Ihrer Unternehmung und unterstützt die Gesellschafter durch die Bereitstellung von umfangreichem Fachwissen, zum Beispiel zum Thema Kapital, Steuer, „Mini-GmbH“ in Gestalt der UG (haftungsbeschränkt) oder Standard-Gesellschaftsverträgen.

Wie viel kostet die Gründung einer GmbH?

Die Kosten für die notarielle Beurkundung bei der Gründung einer GmbH setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierbei spielen die Notarkosten eine zentrale Rolle, die vom Gesetzgeber festgelegt werden. Der Umfang des Stammkapitals ist ebenso ausschlaggebend. Aber auch die eigentliche Gründung, also die Umsetzung der Gründung in den passenden rechtlichen Schritten, verursacht Kosten.

Kontakt und Beratung

Ob Sie eine GmbH gründen oder eine UG (haftungsbeschränkt) ins Leben rufen möchten, Notar Dr. Durchlaub steht Ihnen in jedem Schritt des Prozesses mit fachkundigem Rat zur Seite. Von der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) bis hin zur abschließenden Beratung der Gesellschafter bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung.

Als vertrauenswürdiger Partner begleiten wir Sie sicher durch die gesamte Gründungsphase Ihrer Gesellschaft und steht bei Fragen aller Art zur Verfügung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der transparenten Darstellung der anfallenden Kosten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine kompetente Begleitung für die Gründung Ihrer GmbH suchen.

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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