Notarkosten für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
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Die Notargebühren (Kosten bzw. Entgelt für die Leistungen des Notars) für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind dort verbindlich festgelegt.

Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele für die Höhen der Notargebühren bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Beispiel 1: Gründung einer GmbH durch einen Gesellschafter

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch einen Gesellschafter (1-Personen-Gründung) und mit einem Stammkapital von 25.000,00 €.

Der Notar hat den dazu erforderlichen individuellen Gesellschaftsvertrag, die Registeranmeldung und die Liste der Gesellschafter entworfen.

Das Errichtungsprotokoll enthält den Beschluss über die Geschäftsführerbestellung und als Anlage den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH überwacht der Notar den Einreichzeitpunkt für den Geschäftsführer und fragt zuvor bei der Industrie- und Handelskammer die Firma auftragsgemäß ab.


a) Gründungsvertrag:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 §§ 97, 107 Beurkundung des Gesellschaftsvertrages 1,0 30.000,00* 125,00 125,00
21100 §§ 97, 108, 105 Gesellschafterbeschluss über Geschäftsführerbestellung 2,0 30.000,00 250,00 250,00
22110, 22111 § 112 Liste der Gesellschafter, Einholung der Stellungnahme IHK 0,3 60.000,00 57,60 57,60
32001 Dokumentenpauschale: 3 Seiten farbig 0,90 0,90
32001 Dokumentenpauschale: 24 Seiten (schwarz/weiß) 3,60 3,60
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 452,10
32014 Umsatzsteuer 19 % 85,90
Summe 538,00

*Unabhängig vom Wert des Stammkapitals beträgt der Mindestwert für die Kosten 30.000,00 €.


b) Handelsregisteranmeldung:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
24102, 21201 Nr. 5 §§§ 92, 105, 119 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22200 § 113 Überwachung und Prüfung Einzahlung Stammkapital 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22114 § 112 Elektronische Übermittlung XML- Daten 0,2 30.000,00 25,00 25,00
32002 Dokumentenpauschale 3 Dateien (9 Seiten) 4,50 4,50
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 159,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 30,31
Summe 189,81

Beispiel 2: Gründung einer GmbH durch zwei Gesellschafter

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch zwei Gesellschafter und mit einem Stammkapital von 25.000,00 €.

Die von den beiden Gesellschaftern übernommenen Bareinlagen betragen jeweils 12.500,00 €.

Der Notar hat den dazu erforderlichen individuellen Gesellschaftsvertrag, die Registeranmeldung und die Liste der Gesellschafter entworfen.

Das Errichtungsprotokoll enthält den Beschluss über die Geschäftsführerbestellung und als Anlage den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH überwacht der Notar den Einreichzeitpunkt für den Geschäftsführer und fragt zuvor bei der Industrie- und Handelskammer die Firma auftragsgemäß ab.


a) Gründungsvertrag:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 107, 108, 105, 35 Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Gesellschafterbeschlusses 2,0 60.000,00 384,00 384,00
22110, 22113 § 112 Liste der Gesellschafter, Einholung der Stellungnahme IHK 0,5 60.000,00 96,00 96,00
32001 Dokumentenpauschale: 3 Seiten farbig 0,90 0,90
32001 Dokumentenpauschale: 24 Seiten (schwarz/weiß) 3,60 3,60
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 499,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 94,91
Summe 594,41

b) Handelsregisteranmeldung:


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
24102, 21201 Nr. 5 §§§ 92, 105, 119 Handelsregisteranmeldung mit Entwurf 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22200 § 113 Überwachung und Prüfung Einzahlung Stammkapital 0,5 30.000,00 62,50 62,50
22114 § 112 Elektronische Übermittlung XML- Daten 0,2 30.000,00 25,00 25,00
32002 Dokumentenpauschale: 3 Dateien (9 Seiten) 4,50 4,50
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 159,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 30,31
Summe 189,81

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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