Ratgeber

Die nachstehenden Broschüren sollen Ihnen als erste Information vor einem Termin oder zur Vorbereitung auf einen Termin dienen. Mit einem Klick auf die Vorschau können Sie die PDF Datei downloaden oder direkt im Browser öffnen.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Broschüre Erbrecht

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Jede fünfte Erbschaft in Deutschland soll künftig über einer Viertelmillion Euro liegen. Immobilien-Nachlässe werden immer häufiger, sie sollen bald in jedem zweiten Erbe enthalten sein. Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge passen in Zeiten zunehmender Erbschaftsteuerbelastungen und Patchworkfamilien immer weniger auf die heutigen Lebenssachverhalte, sodass maßgeschneiderte und testamentarisch abgesicherte Nachfolgekonzepte erforderlich sind. Die Bedeutung von Erben und Vererben steigt immer mehr und damit auch das Informationsbedürfnis von Erblassern und Erben und die Anforderungen an eine kluge Beratung. Hinterlassen Sie mehr als ihr Vermögen.

Broschüre Volljährigenadoption

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Die Adoption, in Deutschland durch den Gesetzgeber nunmehr als Annahme als Kind bezeichnet, stellt die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung dar. Die Ursprünge dieser Regelung lagen nicht in der Adoption Neugeborener in eine Familie hinein unter Kindeswohlgesichtspunkten, sondern gründeten sich auf die Adoption Erwachsener zur Beschaffung eines Erben und zur Daseinssicherung im Alter. Die Adoption einer volljährigen Person nach §1767 BGB bietet neben familienbezogenen auch nachlassrechtliche Vorteile. Durch die Adoption erwirbt die adoptierte Person dieselben Rechte wie ein leibliches Kind und kann Ansprüche aus dem Nachlass der Person geltend machen, die sie adoptiert hat. So können auch mittels Änderung der Erbschaftssteuerklasse und Erhöhung der Erbschaftssteuerfreibeträge steuerliche Vergünstigungen erzielt werden. Über alles weitere können Sie sich gern in der folgenden Broschüre informieren.

Broschüre Ehe und Familie

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In den 60er Jahren wurden rd. 10 % aller geschlossenen Ehen geschieden. Heute sind dies rd. 45 % und die geschlossenen Ehen liegen heute lediglich noch bei einem Drittel der absoluten Zahlen der 60er Jahre! Dinge, die mit dem Herzen entschieden werden, sollten daher mit dem Kopf geregelt werden. Dies ist angesichts der vorstehenden Zahlen wichtiger denn je. Die gesetzlichen Regelungen für Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften passen nur noch selten genau auf die persönlichen Verhältnisse. Häufig passen die gesetzlichen Regelungen daher nicht zu den Vorstellungen der Eheleute und Paare und ihren persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Informieren Sie sich in der folgenden Broschüre über alles wesentlich zur Vorbereitung eines Gesprächs mit Ihrem Notar.

Broschüre Vorsorgevollmacht

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Wir leben immer länger. Die Lebenserwartung hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Frieden, steigende Einkommen, besserer Lebensstandard, gesündere Ernährung und der medizinische Fortschritt sind hier die wesentlichen Faktoren. Nicht alle sind aber in den letzten Jahren ihres Lebens aufgrund mit dem Alter eintretender Beeinträchtigungen in der Lage, ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheit selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen und zu regeln. Auch durch Wechselfälle des Lebens kann es durch Unfall und Erkrankung zu einer solchen Situation kommen. Weder Angehörige noch der Ehegatte sind dann automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden oder zu handeln (§ 1869 BGB). Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Möglichkeit vorgesehen, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet werden kann, um die wichtigen Entscheidungen, die Sie selbst nicht mehr treffen können, vorzunehmen. Wer keinen Bevollmächtigten hat, erhält im Bedarfsfall eine (ggf. fremde) Person vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt. Die Konsequenzen sind weitreichend. Aus diesem Grund sollte jeder eine Vorsorgevollmacht ggf. in Verbindung mit einer Patientenverfügung haben.

Merkblatt Grundbucheinsicht

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Das Grundbuch ist im deutschen Grundstücksrecht von zentraler Bedeutung. So ist die Eintragung im Grundbuch für den Erwerb von Grundstücken oder Rechten an einem Grundstück gem. § 873 BGB konstitutiv, d.h. rechtsbegründend (ohne Eintragung kein Recht). Darüber hinaus bietet das Grundbuch für alle Beteiligten vollumfängliche Rechtssicherheit, denn die Richtigkeit des Grundbuchinhalts wird gesetzlich vermutet, §§ 891, 892 BGB. Geschützt wird folglich das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs. Damit dieser Vertrauensschutz im Grundstücksrecht effektiv umgesetzt wird, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Grundbuch und in die Grundakten vorgesehen. Die Einsichtnahme steht allerdings nicht jedem ohne Vorbehalt zu, sondern wird unter dem Begriff der formellen Publizität gesetzlich reguliert. Dies trägt dem in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen Rechnung. Der Grundsatz der formellen Publizität schützt den Eingetragenen insoweit vor missbräuchlichen Einsichtnahmen unbefugter Personen, durch die er in seinen Rechten verletzt werden könnte. Die Stellung eines Antrags beim Grundbuchamt auf Einsichtnahme erfordert dementsprechend ein berechtigtes Interesse des Antragstellers, § 12 GBO. Doch wer hat ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme?

Ratgeber Liquidation der GmbH

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Soll der Geschäftsbetrieb einer GmbH nicht mehr fortgeführt werden und die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden, so ist die Gesellschaft abzuwickeln. Die gesellschaftsrechtliche Abwicklung einer GmbH wird als Liquidation bezeichnet. Die Liquidation läuft in mehreren Stufen ab. Sie beginnt mit der Auflösung (Beschlussfassung, dass kein Neugeschäft mehr durchgeführt werden soll und die Gesellschaft damit von der „werbenden“ zur „sterbenden“ Gesellschaft wird) und führt über die Realisation der Forderungen und Versilberung des Vermögens, sowie der Begleichung der Verbindlichkeiten zur Auskehrung eines etwaigen Liquidationsüberschuss (sofern vorhanden) formell zur (Voll-)Beendigung der Existenz der Gesellschaft durch Löschung im Handelsregister.

Merkblatt zur GmbH/UG (haftungsbeschränkt) Gründung

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Wegbeschreibung

Wir sind eigentlich nicht zu übersehen, im höchsten Gebäude und neuen Wahrzeichen der Stadt Bochum finden Sie uns und einen Rundumblick über Bochum in der 21. Etage. Für Ihre Anreise haben wir die wichtigsten Möglichkeiten und Wege nachfolgend zusammengestellt.

Download: Wegbeschreibung exzenterhaus bochum

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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Anna Gilgenberg
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