Wohnungsverkauf: sicher verkaufen mit Notar Dr. Durchlaub aus Bochum

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist eine sorgsame Vorbereitung nicht nur für die erfolgreiche Vermarktung unerlässlich. Als Wohnungseigentümer stehen Sie nicht nur vor der Herausforderung, die richtige Käuferzielgruppe anzusprechen, Sie müssen auch alle rechtlichen Aspekte des Wohnungsverkaufs bedenken.

 

Wohnung verkaufen: Warum ist ein Notar notwendig?

Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind und einen Verkauf planen, ist Ihr Notar der richtige Ansprechpartner bei den Themen Grundbuchauszug, Verträge prüfen und Beurkundung des Kaufvertrags.

Wollen Sie als Eigentümer eine Wohnung verkaufen, benötigen Sie unter anderem einen Grundbuchauszug, den Ihr Notar für Sie beschafft. Der wichtigste Teil des Verkaufs einer Wohnung ist die notarielle Beurkundung, die den Vertrag und damit den Kauf rechtsgültig macht.

Rechtliche Sicherheit für Verkäufer und Käufer beim Verkauf einer Wohnung

Die Beurkundung des Kaufvertrags für ein Grundstück oder eine Immobilie ist in Deutschland gemäß § 311b BGB vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Notar den Verkauf einer Wohnung beurkunden muss, denn nur dann ist der Vertrag rechtlich gültig. Sie können also keine Wohnung ohne die Beteiligung eines Notars verkaufen.

Was zunächst teuer und unnötig klingt, hat Vorteile für Sie als Verkäufer der Wohnung, als auch für den Käufer oder die Käuferin: Beim Wohnungsverkauf geht es aus rechtlicher Sicht um viel mehr als nur die Einigung auf einen bestimmten Verkaufspreis. Die Prüfung des Vertrags durch den Notar bietet beiden Parteien rechtliche Sicherheit und formale Korrektheit.

Alle Besonderheiten zur Wohnung und Eigentümergemeinschaft werden schriftlich festgehalten und so für beide Seiten transparent gemacht. Ihr Notar geht dabei auf Ihre Fragen ein und stellt sicher, dass Sie und der Käufer ganz genau wissen, was in Ihrem Vertrag steht.

Das gewährleistet, dass nach dem Verkauf der Wohnung keine unerwarteten rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen auf Sie zukommen. Die notarielle Beurkundung des Vertrags macht Ihr Geschäft rechtsgültig.

Der Notar kümmert sich im Weiteren um die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch der Wohnung.

 

Welche Unterlagen benötigt man zum Verkauf einer Eigentumswohnung?

Beim Wohnungsverkauf sind verschiedene Dinge und Themen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind rechtlich einwandfreie und vollständige Verkaufsunterlagen unerlässlich. Dazu gehören etwa der Grundbuchauszug, der Nachweis über das Sondereigentum und viele weitere Dokumente.

Makler und Maklerinnen unterstützen Sie beim kompletten Ablauf – von der Vorbereitung der Verkaufsunterlagen bis hin zur finalen Immobilienbewertung. Wir geben Ihnen gern einen kurzen Überblick.

 

FAQ zum Wohnungsverkauf: Diese Unterlagen benötigen Sie dafür

Die folgenden Unterlagen benötigen potenzielle Kaufinteressenten, um sich ein genaues Bild von Ihrer Immobilie machen zu können. Je gründlicher die Vorbereitung des Maklers, desto reibungsloser verläuft in der Regel der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung. Treten Sie den Verkauf Ihrer Immobilien mit unserer Checkliste sicher und gut informiert an.

 
  • Grundriss der Wohnung
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung
  • Wirtschaftsplan
  • Teilungserklärung
  • Abrechnungen für Wohngeld
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Dokumentation der Maßnahmen zur Instandhaltung
  • vorhandene Darlehen
  • Bei Vermietung: Mietvertrag
  • Grundbuchauszug
 

Grundbuchauszug und Grundbucheintrag für Ihre Immobilie

Bei einem Immobilienverkauf spielt das Grundbuchamt eine entscheidende Rolle. Das gilt auch für eine Wohnung: Im Grundbuch wird formell festgehalten, wer Eigentümer der Immobilie ist. Bei jedem Verkauf muss daher der Wechsel des Eigentümers im Grundbuch eingetragen werden. Zuvor benötigen Sie jedoch einen Grundbuchauszug für Ihre Wohnung. Diesen bekommen Sie bei Ihrem Notar.

Dieser Prozess des Grundbucheintrags ist ein zentraler Bestandteil des Ablaufs beim Verkauf einer Eigentumswohnung und wird von Ihrem Notar übernommen. Die Kosten hierfür sollten Sie für den Käufer im Vorfeld kalkulieren, um später keine unangenehmen Überraschungen beim Verkauf zu erleben.

 

Der Verkaufsprozess: Verkaufspreis, Notarkosten und Steuern

Hat der Immobilienmakler einen Interessenten gefunden und besteht Einigkeit mit den Käufern der Wohnung über den Preis, rückt der Vertrag in den Fokus. Beachten Sie, dass der Kaufvertrag in jedem Fall alle relevanten rechtlichen Aspekte abdecken und sowohl Ihre Interessen als auch die des Käufers berücksichtigen sollte.

Hier hilft Ihnen Ihr Notar, der Ihre Verträge prüfen kann. Eine realistische Bewertung der Immobilie und die Festlegung eines angemessenen Verkaufspreises für Ihre Wohnung durch einen Makler sind ebenfalls wichtige Aspekte beim Verkauf von Wohnungen.

Notar Dr. Durchlaub und sein Team stehen Ihnen beim Thema Verträge prüfen und notarieller Beurkundung mit Expertise und Rat zur Seite. Von der Beschaffung des Grundbuchauszugs bis zur endgültigen Vertragsgestaltung mit dem zum Verkaufszeitpunkt vereinbarten Kaufpreis für Ihre Wohnung und der notariellen Beurkundung stehen wir Ihnen, als Verkäufer einer Wohnung, gern zur Seite.

Ein schneller und rechtssicherer Verkauf Ihrer Wohnung nach Ihren Vorstellungen ist unser gemeinsames Ziel. Planen Sie noch heute den ersten Schritt und wenden Sie sich an uns.

 

Wie hoch sind die Notarkosten beim Wohnungsverkauf?

Die Kosten für den Notar sind für dessen Dienstleistungen zu entrichten und hängen vom Verkaufspreis der Immobilie ab. Die Kosten und Gebühren für einen Notar sind bei Wohnungsverkauf bundesweit einheitlich geregelt. Gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO sind die Gebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Das bedeutet, dass es Notaren untersagt ist, von diesen vorgeschriebenen Gebührensätzen abzuweichen.

So werden die Notarkosten und Gebühren berechnet: die Höhe der Notarkosten beträgt 1,5 % des Kaufpreises der Wohnung, der im Kaufvertrag beurkundet wurde. Darin sind 0,5 % Grundbuchkosten und 1 % Kosten für die Dienstleistungen des Notars enthalten. Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, können die Gebühren bis zu 2 % des Kaufpreises betragen.

 

Wer zahlt die Notarkosten, Käufer oder Verkäufer?

Grundsätzlich haften Verkäufer und Käufer gleichermaßen für die Notarkosten. Die Notarkosten werden beim Wohnungsverkauf allerdings in der Regel vom Käufer getragen. Hierzu gibt es keine Regelung, die per Gesetz vorgeschrieben ist. Allerdings gibt es andere Gründe, die die Bezahlung der Notarkosten durch den Käufer sinnvoll erscheinen lassen.

Der Grund dafür, dass der Käufer in der Regel die Notarkosten bezahlt, sind Vorteile bei der Höhe der zu entrichtenden Steuern: Wenn der Verkäufer für die Gebühren des Notars aufkommt, kommen diese zum Kaufpreis der Wohnung hinzu und der Käufer oder die Käuferin würde eine höhere Grunderwerbssteuer zahlen. Um das zu vermeiden, werden die Notarkosten in der Praxis beim Wohnungskauf meist vom Käufer getragen, um beim Kauf unnötige finanzielle Aufwendungen zu sparen.

 

Was muss man beachten, wenn man eine Eigentumswohnung verkauft?

Alles beginnt mit der Entscheidung, Ihre Wohnung zu verkaufen. Eigentümer und Eigentümerinnen haben die volle Kontrolle über diesen Prozess und bestimmen den Preis anhand der Immobilienpreise, sowie den Zeitrahmen für den Verkauf der Wohnung. Viele Menschen nehmen die Hilfe von einem Immobilienmakler oder einer Maklerin für den Verkauf von Wohnungen in Anspruch, was den Prozess im Hinblick auf Preise und Nachfrage von Wohnungen und Eigentumswohnungen häufig vereinfacht.

Nicht zu unterschätzen sind jedoch die vielen Details beim Verkauf einer Wohnung – von der Zustimmung etwaiger anderer Eigentümer aus einer Eigentümergemeinschaft des Verkäufers, über die Festlegung eines angemessenen Kaufpreises, bis hin zur Bezahlung der Makler und Maklerinnen für die Vermarktung Ihrer Wohnung.

 

Notarielle Beurkundung Ihres Kaufvertrags

Der Kaufvertrag für Immobilien und Grundstücke bedarf der notariellen Beurkundung. Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen und einen Interessenten haben, führt der Weg von Ihnen als Verkäufer und der Ihres Käufers zu Ihrem Notar.

Verträge prüfen und beurkunden sind die nächsten Schritte, die beim Beurkundungstermin folgen. Danach kümmert sich Ihr Notar um den Eintrag ins Grundbuch und bei Bedarf um die Abwicklung der Bezahlung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto, wenn hierfür ein dringendes Sicherungsbedürfnis besteht.

Das Team von Notar Dr. Durchlaub steht Ihnen zur Seite, um Sie zu unterstützen und zu beraten. Wir beraten Sie gern, um Ihren Wohnungsverkauf so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten.

 

Tipps zum Verkauf: Eigentumswohnung verkaufen

Der abschließende Prozess beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung umfasst einige wichtige Schritte. Nach der erfolgreichen Vermarktung durch Makler oder Maklerin, der Preisfindung anhand der Nachfrage und erfolgten Besichtigungen folgt der finale Kaufvertrag, den beide Parteien unterschreiben.

Hier kommt Ihr Notar ins Spiel: Dr. Durchlaub unterstützt Sie in seiner Rolle als Ihr Notar bei dem gesamten Prozess, indem wir entsprechende Dokumente, Verträge prüfen und vorbereiten und Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite stehen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen.

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch Sie und den Käufer erfolgt durch die notarielle Beurkundung der rechtsgültige Wohnungsverkauf und die Wohnungsübergabe durch den Makler. Auch in dieser Phase sind wir für Sie da und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Der Eintrag ins Grundbuch schließt den Prozess des Verkaufs ab. Vertrauen Sie uns, wenn Sie Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen möchten.

 

Leistungen Ihres Notars für den Verkauf einer Eigentumswohnung

Als Eigentümer möchten Sie Ihr Wohneigentum sicher und profitabel verkaufen. Notar Dr. Durchlaub bietet Ihnen hierbei professionelle Unterstützung in Bochum und Nordrhein-Westfalen.

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung aller wichtigen Dokumente, klären rechtliche Fragen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und dem Abschluss des Kaufvertrags mit den Kaufinteressenten. Folgende Leistungen kann Notar Dr. Durchlaub für Sie erbringen, wenn Sie planen, Ihre Wohnung zu verkaufen:

 
  • Grundbucheinsicht/ Grundbuchauszüge
  • bestehende Mietverträge prüfen
  • Verträge prüfen
  • Notarielle Beratung
  • Notarielle Beurkundung
  • Eintragung ins Grundbuch
  • Steuerrecht

Ob es bei Wohnungen um steuerliche Aspekte oder Eigenbedarf geht, um den Umgang bestimmten Aspekten und Klauseln im Kaufvertrag und die notarielle Beurkundung oder um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beim Verkauf von Eigentumswohnungen – in jedem Fall profitieren Sie von unserer Expertise und unserem Engagement.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen stressfreien und erfolgreichen Wohnungsverkauf zu ermöglichen.

 
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Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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