Notarkosten für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
Die Notargebühren für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt.

Wir leben immer länger. Die Lebenserwartung hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen.

Frieden, steigende Einkommen, besserer Lebensstandard, gesündere Ernährung und der medizinische Fortschritt sind hier die wesentlichen Faktoren.

Nicht alle sind aber in den letzten Jahren ihres Lebens aufgrund mit dem Alter eintretender Beeinträchtigungen in der Lage, ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen und zu regeln.

Auch durch Wechselfälle des Lebens kann es durch Unfall und Erkrankung zu einer solchen Situation kommen.

Weder Angehörige noch der Ehegatte sind dann automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden oder zu handeln (§ 1869 BGB).

Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Möglichkeit vorgesehen, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet werden kann, um die wichtigen Entscheidungen, die Sie selbst nicht mehr treffen können, vorzunehmen.

Wer keinen Bevollmächtigten hat, erhält im Bedarfsfall eine (ggf. fremde) Person vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt. Die Konsequenzen sind weitreichend.

Aus diesem Grund sollte jeder eine Vorsorgevollmacht ggf. in Verbindung mit einer Patientenverfügung haben.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Vorsorgevollmacht“:

Download: Broschüre Vorsorgevollmacht

Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele für die Höhe der Notargebühren (Ihnen in Rechnung zu stellenden Kosten) für der Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Dabei haben wir zwischen einer reinen Vorsorgevollmacht und einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung differenziert.

Beispiel 1: Erteilung einer Vorsorgevollmacht

Der Notar beurkundet eine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht.

Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten und in allen persönlichen Angelegenheiten.

Die Vollmacht ist unbedingt und unbefristet sowie im Innen- und Außenverhältnis nicht beschränkt.

Der Vollmachtgeber hat ein Vermögen von 200.000,00 €.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 § 98 Beurkundung der Vorsorgevollmacht 1,0 100.000,00* 273,00 273,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 273,00 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 0,60 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni- Kationsdienstleistungen 3,00 20,00
Zwischensumme 20,00 296,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 56,35
Summe 352,95

* der Gebührenwert beträgt ½ des Aktivvermögens


Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht (ohne Auslagen) in Abhängigkeit von dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers:


Aktivvermögen Maßgeblich: halber Wert des Aktivvermögens für die Berechnung der Notarkosten Notarkosten netto
50.000,00 € 25.000,00 € 115,00 €
100.000,00 € 50.000,00 € 165,00 €
150.000,00 € 75.000,00 € 219,00 €
200.000,00 € 100.000,00 € 273,00 €
250.000,00 € 125.000,00 € 300,00 €
300.000,00 € 150.000,00 € 354,00 €
350.000,00 € 175.000,00 € 408,00 €
400.000,00 € 200.000,00 € 435,00 €
450.000,00 € 225.000,00 € 485,00 €
500.000,00 € 250.000,00 € 535,00 €
550.000,00 € 275.000,00 € 585,00 €
600.000,00 € 300.000,00 € 635,00 €
650.000,00 € 325.000,00 € 685,00 €
700.000,00 € 350.000,00 € 685,00 €
750.000,00 € 375.000,00 € 735,00 €
800.000,00 € 400.000,00 € 785,00 €
850.000,00 € 425.000,00 € 835,00 €
900.000,00 € 450.000,00 € 885,00 €
950.000,00 € 475.000,00 € 935,00 €
1.000.000,00 € 500.000,00 € 935,00 €

Beispiel 2: Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Der Notar beurkundet eine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht nebst einer Patientenverfügung.

Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Die Vollmacht ist unbedingt und unbefristet sowie im Innen- und Außenverhältnis nicht beschränkt.

Der Vollmachtgeber hat ein Vermögen von 200.000,00 €.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 § 98 Beurkundung der Vorsorgevollmacht 1,0 105.000,00** 273,00 273,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 273,00 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 0,60 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni- Kationsdienstleistungen 3,00 20,00
Zwischensumme 20,00 296,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 56,35
Summe 352,95

** der Gebührenwert beträgt ½ des Aktivvermögens + 5.000,00 € für die Beurkundung der Patientenverfügung


Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung (ohne Auslagen) in Abhängigkeit von dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers:


Aktivvermögen Maßgeblich: halber Wert des Aktivvermögensfür die Berechnung der Notarkosten Notarkosten netto
50.000,00 € 30.000,00 € 125,00 €
100.000,00 € 55.000,00 € 192,00 €
150.000,00 € 80.000,00 € 219,00 €
200.000,00 € 105.000,00 € 273,00 €
250.000,00 € 130.000,00 € 327,00 €
300.000,00 € 155.000,00 € 354,00 €
350.000,00 € 180.000,00 € 408,00 €
400.000,00 € 205.000,00 € 485,00 €
450.000,00 € 230.000,00 € 485,00 €
500.000,00 € 255.000,00 € 535,00 €
550.000,00 € 280.000,00 € 585,00 €
600.000,00 € 305.000,00 € 635,00 €
650.000,00 € 330.000,00 € 685,00 €
700.000,00 € 355.000,00 € 735,00 €
750.000,00 € 380.000,00 € 735,00 €
800.000,00 € 405.000,00 € 785,00 €
850.000,00 € 430.000,00 € 835,00 €
900.000,00 € 455.000,00 € 885,00 €
950.000,00 € 480.000,00 € 935,00 €
1.000.000,00 € 505.000,00 € 1.015,00 €

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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Anna Gilgenberg
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