Notarkosten für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht
HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.
Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem
• die Beratung durch den Notar
• die Entwurfserstellung durch den Notar
sowie
• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.
Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.
Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach
Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.
Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.
Wir leben immer länger. Die Lebenserwartung hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen.
Frieden, steigende Einkommen, besserer Lebensstandard, gesündere Ernährung und der medizinische Fortschritt sind hier die wesentlichen Faktoren.
Nicht alle sind aber in den letzten Jahren ihres Lebens aufgrund mit dem Alter eintretender Beeinträchtigungen in der Lage, ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen und zu regeln.
Auch durch Wechselfälle des Lebens kann es durch Unfall und Erkrankung zu einer solchen Situation kommen.
Weder Angehörige noch der Ehegatte sind dann automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden oder zu handeln (§ 1869 BGB).
Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Möglichkeit vorgesehen, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet werden kann, um die wichtigen Entscheidungen, die Sie selbst nicht mehr treffen können, vorzunehmen.
Wer keinen Bevollmächtigten hat, erhält im Bedarfsfall eine (ggf. fremde) Person vom Betreuungsgericht zur Seite gestellt. Die Konsequenzen sind weitreichend.
Aus diesem Grund sollte jeder eine Vorsorgevollmacht ggf. in Verbindung mit einer Patientenverfügung haben.
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Vorsorgevollmacht“:
Download: Broschüre Vorsorgevollmacht
Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele für die Höhe der Notargebühren (Ihnen in Rechnung zu stellenden Kosten) für der Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
Dabei haben wir zwischen einer reinen Vorsorgevollmacht und einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung differenziert.
Beispiel 1: Erteilung einer Vorsorgevollmacht
Der Notar beurkundet eine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht.
Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten und in allen persönlichen Angelegenheiten.
Die Vollmacht ist unbedingt und unbefristet sowie im Innen- und Außenverhältnis nicht beschränkt.
Der Vollmachtgeber hat ein Vermögen von 200.000,00 €.
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
21200 | § 98 | Beurkundung der Vorsorgevollmacht | 1,0 | 100.000,00* | 273,00 | 273,00 |
32001 | Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig | 273,00 | 0,60 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) | 0,60 | 3,00 | |||
32005 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni- Kationsdienstleistungen | 3,00 | 20,00 | |||
Zwischensumme | 20,00 | 296,60 | ||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 56,35 | ||||
Summe | 352,95 |
* der Gebührenwert beträgt ½ des Aktivvermögens
Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht (ohne Auslagen) in Abhängigkeit von dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers:
Aktivvermögen | Maßgeblich: halber Wert des Aktivvermögens für die Berechnung der Notarkosten | Notarkosten netto |
---|---|---|
50.000,00 € | 25.000,00 € | 115,00 € |
100.000,00 € | 50.000,00 € | 165,00 € |
150.000,00 € | 75.000,00 € | 219,00 € |
200.000,00 € | 100.000,00 € | 273,00 € |
250.000,00 € | 125.000,00 € | 300,00 € |
300.000,00 € | 150.000,00 € | 354,00 € |
350.000,00 € | 175.000,00 € | 408,00 € |
400.000,00 € | 200.000,00 € | 435,00 € |
450.000,00 € | 225.000,00 € | 485,00 € |
500.000,00 € | 250.000,00 € | 535,00 € |
550.000,00 € | 275.000,00 € | 585,00 € |
600.000,00 € | 300.000,00 € | 635,00 € |
650.000,00 € | 325.000,00 € | 685,00 € |
700.000,00 € | 350.000,00 € | 685,00 € |
750.000,00 € | 375.000,00 € | 735,00 € |
800.000,00 € | 400.000,00 € | 785,00 € |
850.000,00 € | 425.000,00 € | 835,00 € |
900.000,00 € | 450.000,00 € | 885,00 € |
950.000,00 € | 475.000,00 € | 935,00 € |
1.000.000,00 € | 500.000,00 € | 935,00 € |
Beispiel 2: Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Der Notar beurkundet eine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht nebst einer Patientenverfügung.
Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung in allen vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Die Vollmacht ist unbedingt und unbefristet sowie im Innen- und Außenverhältnis nicht beschränkt.
Der Vollmachtgeber hat ein Vermögen von 200.000,00 €.
KV-Nr. | Wertvorschrift | Bezeichnung | Satz | Wert in € | Gebühr in € | Betrag in € |
---|---|---|---|---|---|---|
21200 | § 98 | Beurkundung der Vorsorgevollmacht | 1,0 | 105.000,00** | 273,00 | 273,00 |
32001 | Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig | 273,00 | 0,60 | |||
32001 | Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) | 0,60 | 3,00 | |||
32005 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni- Kationsdienstleistungen | 3,00 | 20,00 | |||
Zwischensumme | 20,00 | 296,60 | ||||
32014 | Umsatzsteuer 19 % | 56,35 | ||||
Summe | 352,95 |
** der Gebührenwert beträgt ½ des Aktivvermögens + 5.000,00 € für die Beurkundung der Patientenverfügung
Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung (ohne Auslagen) in Abhängigkeit von dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers:
Aktivvermögen | Maßgeblich: halber Wert des Aktivvermögens |
Notarkosten netto |
---|---|---|
50.000,00 € | 30.000,00 € | 125,00 € |
100.000,00 € | 55.000,00 € | 192,00 € |
150.000,00 € | 80.000,00 € | 219,00 € |
200.000,00 € | 105.000,00 € | 273,00 € |
250.000,00 € | 130.000,00 € | 327,00 € |
300.000,00 € | 155.000,00 € | 354,00 € |
350.000,00 € | 180.000,00 € | 408,00 € |
400.000,00 € | 205.000,00 € | 485,00 € |
450.000,00 € | 230.000,00 € | 485,00 € |
500.000,00 € | 255.000,00 € | 535,00 € |
550.000,00 € | 280.000,00 € | 585,00 € |
600.000,00 € | 305.000,00 € | 635,00 € |
650.000,00 € | 330.000,00 € | 685,00 € |
700.000,00 € | 355.000,00 € | 735,00 € |
750.000,00 € | 380.000,00 € | 735,00 € |
800.000,00 € | 405.000,00 € | 785,00 € |
850.000,00 € | 430.000,00 € | 835,00 € |
900.000,00 € | 455.000,00 € | 885,00 € |
950.000,00 € | 480.000,00 € | 935,00 € |
1.000.000,00 € | 505.000,00 € | 1.015,00 € |
Gebührentabelle Notarkosten
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Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin