Teilverkauf Grundstück: Grundstück verkaufen mit Notar Dr. Durchlaub in Bochum
Wenn sich die persönlichen Verhältnisse, Bedürfnisse und Anforderungen ändern, kann der Teilverkauf eines Grundstücks in Frage kommen. Welche Schritte dafür erforderlich sind, welche Kosten entstehen und wie Sie einen Teil Ihres Grundstücks rechtssicher verkaufen, erfahren Sie hier.
Was ist ein Teilverkauf von einem Grundstück?
Der Teilverkauf bedeutet, dass Sie Teile Ihres Grundstücks an einen anderen Eigentümer veräußern. In Nordrhein-Westfalen ist für die Teilung von Grundstücken, für die eine Baugenehmigung vorliegt oder die bereits bebaut sind, eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Sie müssen dazu einen Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen.
Der Unterschied zwischen einem Vollverkauf und einem Teilverkauf ist, dass beim Teilverkauf nicht alles, sondern nur ein Teilbereich des Grundstücks verkauft wird. Dabei entstehen zwei oder mehr Grundstücke aus dem ursprünglichen Grundstück. Es ist von großer Bedeutung, die Vor- und Nachteile zu kennen und sorgfältig abzuwägen, bevor Sie einen derartigen Verkauf in die Wege leiten. Ihr Notar steht Ihnen dabei in der notariellen Beratung zur Seite und hilft Ihnen, mögliche Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden und Ihr Ziel in den Blick zu nehmen.
Kann man einen Teil vom Grundstück verkaufen?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Teil von Ihrem Grundstück zu Ihrer Immobilie zu verkaufen, handelt es sich um einen Teilverkauf. Aus rechtlicher Perspektive besteht dabei ein Unterschied zwischen zwei Arten der Teilung eines Grundstücks:
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Realteilung Werden Grundstücke in mindestens zwei neue Grundstücke aufgeteilt, handelt es sich gemäß § 19 BauGB um eine sogenannte „Realteilung“. Da es sich um zwei oder mehr unterschiedliche Grundstücke handelt, muss das Grundstück vermessen, Kataster eingetragen und ein neues Grundbuchblatt gebildet werden. Nach der Teilung können Sie eines der beiden Grundstücke oder beide verkaufen.
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Ideelle Teilung Bei der sogenannten „Ideellen Teilung“ bleibt das Grundstück in seiner bisherigen Form erhalten und wird nicht physisch geteilt. Stattdessen kommt ein neuer Eigentümer hinzu. Alle Eigentümer verfügen gemeinschaftlich über das Grundstück.
Ein Teilverkauf des Grundstücks im Rahmen der Realteilung kann eine interessante Option sein. Dabei wird das Grundstück nach der Bewertung und Vermessung aufgeteilt und eines oder mehrere der dabei entstehenden Grundstücke verkauft.
Eine solche Realteilung bedarf allerdings einer genauen Planung und einer klaren Darstellung der Eigentumsverhältnisse in Abteilung I im Grundbuch. Mit der Unterstützung von Notar Dr. Durchlaub können Sie den Prozess optimal planen und durchführen.
Teilverkauf: Kann man ein Grundstück ohne Notar verkaufen?
In Deutschland ist es nicht möglich, ein Grundstück ohne die Mitwirkung eines Notars zu kaufen oder zu verkaufen. Dabei macht der Gesetzgeber auch beim Teilverkauf von Immobilien und Grundstücken keine Ausnahme: Gemäß § 311b BGB ist die Beurkundung des Vertrags erforderlich, die nur durch einen Notar vorgenommen werden kann.
Auch die Eintragung ins Grundbuch erfordert die Mitwirkung des Notars. Der neue Eigentümer wird dabei ins Grundbuch des Grundstücks oder der Immobilie eingetragen. Der Verkauf von Grundstücksteilen kann eine Möglichkeit sein, etwas aus Ihrem Vermögen zu machen, ohne dass Sie Ihr gesamtes Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung als Ihr Zuhause aufgeben müssen. Allerdings sind hierbei auch einiges zu berücksichtigen.
Notar Dr. Durchlaub unterstützt Sie in diesen Belangen und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Er berät Sie ausführlich zum Thema Kaufvertrag, Beurkundung und im Hinblick auf die Eintragungen im Grundbuch. Ziel ist es, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Gründe für einen Teilverkauf eines Grundstücks
Ein Teilverkauf eines Grundstücks kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert oder Kapital verfügbar gemacht werden soll. Die zur Last gewordene der Bewirtschaftung eines Grundstücks im Alter, das Erbe eines Hauses oder einer Wohnung auf einem großen Grundstück oder der Plan eines Eigenheims oder Wohneigentum können Gründe sein, die zu Teilkauf oder -Verkauf eines Grundstücks führen können.
Unterschieden wird zwischen der realen und der ideellen Teilung, die beim Erwerb von Grundstücken eine Rolle spielen. Wir haben einige Gründe für Sie zusammengestellt, die beim Teilverkauf eine Rolle spielen können:
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Immobilie: Ein großes Grundstück wird von einer Hausherrengemeinschaft gekauft, um ein Doppelhaus zu bauen
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Grundsteuer: Ein großes Grundstück kann steuerliche Nachteile mit sich bringen. Durch die Realteilung eines Grundstücks kann in einigen Fällen die Grundsteuerbelastung gesenkt werden.
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Schenkung: Ein Teil des Grundstücks soll im Alter an die jüngere Generation verschenkt oder vererbt und Erbschaftssteuer umgangen werden.
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Erbengemeinschaft: kann keine Einigung über die Nutzung eines geerbten Grundstücks erzielt werden, kann es sinnvoll sein, dieses in mehrere Grundstücke zu teilen.
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Bauvorhaben: Das erworbene Grundstück ist deutlich größer als das eigene Bauvorhaben für eine Immobilie.
Wenn Sie sich fragen, wie Sie den Teilverkauf oder Teilkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks planen sollen, kann Notar Dr. Durchlaub Ihnen dabei helfen, Klarheit zu schaffen. Ob bei einer Scheidung, Erbfall oder zu veräußernden Grundstücken für die Verfügbarkeit von Kapital – es gibt viele Gründe für den Teilverkauf, die bereits in der notariellen Beratung berücksichtigt werden müssen.
Entscheiden Sie sich für den Teilverkauf im Rahmen der realen oder ideellen Teilung, erläutert Notar Dr. Durchlaub Ihnen alle rechtlichen Bestimmungen und Kosten und steht Ihnen mit seiner Erfahrung stets zur Seite.
Wie kann ich einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Der Teilverkauf von einem Grundstück beinhaltet mehrere Schritte. Wichtig sind Fragen zum Thema Nutzungsrecht und Bebauung, die vor der Aufteilung und Veräußerung berücksichtigt werden sollten. Grundsätzlich beinhaltet der Ablauf die folgenden sieben Schritte:
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Teilungsgenehmigung einholen Wenn sich Ihr Grundstück in Nordrhein-Westfalen befindet, benötigen Sie für die Aufteilung eine sogenannte „Teilungsgenehmigung“. Diese bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde. Beim Bauordnungsamt erfahren Sie, ob die von Ihnen gewünschte Aufteilung mit dem Bebauungsplan vereinbar ist.
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Vermessung beauftragen Die Vermessung von Ihrem Flurstück muss rechtssicher durchgeführt werden und kann nicht selbst vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird im zweiten Schritt ein Vermessungsingenieur beauftragt, der das Grundstück vermisst und Grenzsteine festlegt.
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Veränderungsnachweis erstellen lassen Ihr Vermessungsingenieur leitet alle Daten an die zuständige Behörde weiter. Gleichzeitig wird eine neue Flurkarte beantragt. Liegt die Genehmigung vor, wird Ihnen der Veränderungsnachweis, bzw. die Fortführungsmitteilung zugesendet, die die von Ihnen beauftragten Änderungen enthält.
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Grundbucheintrag ändern lassen Liegen die Teilungsgenehmigung und die Fortführungsmitteilung vor, kontaktieren Sie Ihren Notar Dr. Durchlaub. Er beantragt die Änderung beim Grundbuchamt für Ihr Grundstück. Sind die Grundstücke ins Grundbuch eingetragen, ist die Aufteilung in Form der Realteilung rechtswirksam vollzogen.
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Teilverkauf Grundstück Sie verfügen nun nicht mehr über ein, sondern über mehrere Grundstücke. Sie können eines oder mehrere dieser Grundstücke verkaufen. Ihr Notar prüft den Kaufvertrag für Sie, sobald Sie einen Käufer gefunden haben.
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Notarielle Beurkundung Der Vertrag für den Verkauf des Grundstücks wird von Ihnen und dem Käufer unterzeichnet. Die notarielle Beurkundung macht den Verkauf rechtskräftig.
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Grundbucheintrag Der neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen. Ihr Notar Dr. Durchlaub kümmert sich um den Eintrag beim Grundbuchamt.
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Beim Teilverkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sind Änderungen im Grundbuch notwendig. Nach der ideellen oder realen Teilung des Grundstücks, der Festlegung des Kaufpreises und der notariellen Beurkundung des Vertrages, muss der Grundbuchauszug aktualisiert und der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Notar Dr. Durchlaub begleitet Sie als Eigentümer sicher durch den gesamten Prozess und erläutert Ihnen Ablauf und Optionen. Vom Verständnis aller Aspekte im Grundbuch bis hin zur sicheren Abwicklung des Teilverkaufs – Notar Dr. Durchlaub kümmert sich um alles und stellt sicher, dass Sie vor, während und nach dem Teilkauf gut informiert sind. Mit ihm an Ihrer Seite können Sie den Prozess mit Ruhe und Vertrauen angehen.
Kann ich in einer Erbengemeinschaft meinen Anteil verkaufen?
Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie geerbt haben und Teil einer Erbengemeinschaft sind, kann es in einigen Fällen schwierig sein, eine Einigung über Nutzung oder Verkauf von Grundstück oder Immobilie herbeizuführen. Wir haben das Wichtigste in Kürze für Sie zusammengefasst:
Hier kommt Ihr Notar ins Spiel: Dr. Durchlaub unterstützt Sie in seiner Rolle als Ihr Notar Gemäß § 2033 Absatz 1 BGB hat jeder Erbe die Freiheit über seinen Anteil des Erbes verfügen, kann also seinen Teil des Grundstücks auch verkaufen. Doch hier ist Vorsicht geboten: für die Grundstücksteilung und den Verkauf ist die Zustimmung aller Erben erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann die Zustimmung eingeklagt werden, was allerdings Kosten mit sich bringen kann..
Beim Teilverkauf eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen ist die professionelle Begleitung durch Ihren Notar erforderlich. Mit der Expertise von Notar Dr. Durchlaub können Sie sicher und unkompliziert Ihr Grundstück verkaufen und den maximalen Wert aus Ihren Immobilien und Grundstücken ziehen.
Was passiert mit Grundschuld bei Eigentümerwechsel?
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse durch die Aufteilung und den Verkauf von Grundstücksflächen, muss bei Grundstücken, Immobilien und Wohnung auch die Grundschuld berücksichtigt werden. Am besten wird die Grundschuld noch vor der Realteilung eines Grundstücks oder Immobilien Teilverkaufs vom Verkäufer vollständig beglichen oder von der Bank auf ein anderes Grundstück des Eigentümers übertragen.
Soll die Grundschuld im neuen Eintrag des Grundbuchs aufgenommen werden, geschieht dies in der Regel anteilig für jedes Grundstück. In diesem Fall benötigen Sie für den Teilkauf die Zustimmung Ihrer Bank. Das beinhaltet in der Regel eine Senkung beim Kaufpreis für den Käufer. Wenn Sie mehr zum Thema Realteilung, Teilkauf, Grundschuld, Löschungsbewilligung oder Kaufpreis wissen möchten, kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Beratungstermin bei Dr. Durchlaub in Bochum. Wir helfen Ihnen gern.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen stressfreien und erfolgreichen Wohnungsverkauf zu ermöglichen.
Vorteile von Teilverkäufen: Warum einen Teil des Grundstücks verkaufen?
Ein Teilverkauf Ihres Grundstücks kann viele Vorteile mit sich bringen. Durch die ideelle Teilung des Grundstücks haben Sie die Möglichkeit, Kapital zu schaffen und gleichzeitig ein Nutzungsrecht auf dem Grundstück zu behalten. Der wichtigste Schritt im Ablauf ist, neben der Vermessung und Genehmigung, die Prüfung der Grundschuld und die Aktualisierung des Grundbuchauszugs beim Grundbuchamt durch Ihren Notar.
Im Falle einer Teilung des Grundstücks muss das neue Grundstück im Grundbuch durch den Grundbucheintrag festgehalten werden. Dieser Schritt ist essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Notar Dr. Durchlaub unterstützt Sie dabei, Ihr Grundstück professionell aufzuteilen und zu verkaufen.
So vermeiden Sie Fehler beim Immobilien-Teilverkauf
Bei einem Teilverkauf von Grundstücken und beim Immobilien Teilverkauf ist es von essentieller Bedeutung, typische Fallstricke und finanzielle Nachteile zu umgehen. Mit dem Know-how von Rechtsanwalt und Notar Dr. Durchlaub können Sie diese Risiken minimieren und Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück sicher und gewinnbringend verkaufen. Beim Immobilien Teilverkauf kann das Nutzungsrecht beispielsweise sehr teuer werden.
Wenn Sie Fragen zum Thema Spekulationsfrist, Spekulationssteuer, Veräußerungsgewinn oder Steuern im Falle einer Erbschaft von Immobilie oder Grundstück haben, kontaktieren Sie uns. Wir beleuchten alle Optionen und ermöglichen Ihnen einen sorgenfreien Ablauf Ihres Immobilien-Teilverkaufs und dem Verkauf Ihrer Grundstücksteile.
Beim Teilverkauf eines Grundstücks und beim Immobilien-Teilverkauf sind Erfahrung und Fachkenntnisse unabdingbar. Ein Notar verfügt über umfassende Erfahrungen und bietet die Unterstützung, die Sie für einen reibungslosen und sicheren Teilverkauf Ihres Grundstücks benötigen. Mit ihm an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass alle Prozesse korrekt ablaufen. Legen Sie den Teilverkauf Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie sicher in die Hände eines Fachmanns und gehen Sie mit Zuversicht den nächsten Schritt.
