Notar für Unternehmensgründung
Die Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen ist ein wesentlicher Teil notarieller Tätigkeit. Bei der Errichtung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder der Aktiengesellschaft ist die Mitwirkung eines Notars vom Gesetzgeber her sogar vorgeschrieben. Grundsätzlich können aber alle Unternehmensgründungen zusammen mit einem Notar erfolgen.
Notarielle Beratung zur Unternehmensgründung
Unter anderem schützt der Unternehmer mit dem Eintrag ins Handelsregister seinen Firmennamen. Der Eintrag dient darüber hinaus auch als Referenz, da mögliche spätere Kunden oder Kooperationspartner den Handelsregistereintrag zu Informationszwecken ebenfalls einsehen können.
Hinweis: Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht immer verpflichtend – so zum Beispiel nicht bei Anmeldung eines Kleingewerbes als Einzelunternehmer oder der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

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Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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