Ihr Notar für die Gesellschaftsgründung in Bochum

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Die Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung von Unternehmen ist ein wesentlicher Teil notarieller Tätigkeit. Bei der Errichtung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder der Aktiengesellschaft ist die Mitwirkung eines Notars vom Gesetzgeber her sogar vorgeschrieben. Grundsätzlich können aber alle Unternehmensgründungen zusammen mit einem Notar erfolgen.

Sie planen, eine GmbH zu gründen und suchen einen Experten für Gesellschaftsgründung in Bochum? Dr. Durchlaub steht Ihnen dabei als erfahrener Notar zur Seite. Er beantwortet jede Ihrer Fragen, kümmert sich um rechtlich korrekte Verträge und hilft Ihnen, die für die GmbH und UG entscheidende beschränkte Haftung zu regeln.

Mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Durchlaub haben Sie die richtige Unterstützung für Ihre Gesellschaftsgründung gefunden: Egal, ob Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaft – Dr. Durchlaub aus Bochum hilft Ihnen nicht nur, die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden, sondern steht Ihnen im gesamten Prozess der Gründung mit seiner langjährigen Expertise zur Seite.

Dr. Durchlaub ist Ihr Notar, auf den Sie sich bei der Gründung verlassen können. Jetzt Termin vereinbaren.

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Was ist eine Gesellschaftsgründung?

Eine Gesellschaftsgründung ist ein bedeutsamer Schritt im Leben eines jeden Unternehmers. Sie stellt den Prozess dar, bei dem Sie eine rechtliche Struktur für Ihr Unternehmen schaffen. Eine der verbreitetsten Rechtsformen dabei ist die GmbH. Die Gründung einer GmbH erfordert bestimmte Schritte und formelle Aspekte. Dr. Durchlaub leistet hierbei wertvolle Unterstützung.

Im ersten Schritt erfolgt die Beratung zur passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen. Notar und Rechtsanwalt Dr. Durchlaub erläutert dabei ausführlich die Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen unter rechtlichen Aspekten und berücksichtigt dabei Ihre Ziele. Nach der Beratung erfolgt die notarielle Beurkundung.

Sie wollen noch mehr wissen? Themen wie GmbH-Liquidation finden Sie in unserem Ratgeber!

Die passende Rechtsform für Start-Ups wählen

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder GmbH & Co. KG? Ob Sie eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder eine GmbH gründen möchten, der Prozess bedeutet für Sie den entscheidenden Schritt und den Start in die Selbstständigkeit.

Die Bedeutung der Gesellschaftsgründung kann deshalb für Gründer und zukünftige Unternehmer nicht unterschätzt werden und der Prozess kann schnell überfordern. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich nicht nur auf das Geschäftsleben der Gründer aus, sondern kann im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Die überwiegende Mehrheit der Gründer von Start-Ups wählen laut Statista (2023) deshalb die GmbH als Rechtsform aus, die nicht nur durch ihren guten Ruf in der Unternehmenswelt überzeugt, sondern auch mit einer Haftungsbeschränkung einhergeht, die das Privatvermögen der Gründer schützt.

Aber was sind die Unterschiede bei den Gesellschaftsformen und was muss in der Gründungsphase beachtet werden? Wenn Sie sich zurzeit diese Fragen stellen, sind Sie bei Notar Dr. Durchlaub in Bochum genau richtig.

Die Begleitung durch einen erfahrenen Notar ist bei der Unternehmensgründung nicht nur notwendig, sondern ebenso wertvoll wie die Unterstützung durch einen Steuerberater. Jede Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, trägt zur erfolgreichen Unternehmensgründung bei.

Vertrauen Sie auf jahrelange Expertise: Rufen Sie gleich an und wir machen einen Termin für eine individuelle Beratung zu Ihrer Gesellschaftsgründung in Bochum aus.

Wie wird eine Gesellschaft gegründet?

Die Unternehmensgründung ist ein wichtiger Schritt und will wohlüberlegt sein. Neben rechtlichen Vorgaben gibt es noch viele andere Punkte zu beachten, damit Ihr Unternehmen von Anfang an ein voller Erfolg wird. Sie wollen eine Gesellschaft gründen und sind sich unsicher, wie es weitergeht? Wir haben die fünf wichtigsten Schritte der Gründung für Sie zusammengestellt:

  1. Wahl der Rechtsform: zum Beispiel GmbH, UG (haftungsgbeschränkt) oder AG? Oder vielleicht doch eine Personengesellschaft (GbR, OHG, GMbH & Co. KG)?
  2. individuelle Beratung bei Ihrem Notar
  3. Vertragsentwurf für die Gesellschaft
  4. notarielle Beurkundung
  5. bei GmbH-Gründung: Geschäftsführer, Eintragung ins Handelsregister, Einzahlung des Stammkapitals

Mit Notar Dr. Durchlaub an Ihrer Seite wird der Prozess des Gründens zu einer machbaren Aufgabe. Begonnen bei der Auswahl der Rechtsform, sei es beispielsweise eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt), über die Klärung der Haftungsbeschränkung und Festlegung des Gesellschaftsvermögens bis hin zur Entscheidung über den passenden Namen: Dr. Durchlaub sorgt dafür, dass alle Aspekte nach dem aktuellen Gesetz geregelt sind und jede beteiligte Person, ob Gesellschafter oder Geschäftsführer, seine Rechte und Pflichten genau kennt.

Dr. Durchlaub steht Ihnen dabei nicht nur als Notar, sondern auch als kompetenter Berater zu anderen ausgewählten rechtlichen Fragen zur Seite und führt Sie sicher durch den gesamten Gründungsprozess. Die Entscheidung liegt dabei natürlich ganz bei Ihnen. Sie erhalten nicht nur wichtige Hinweise zu Formalitäten, sondern profitieren auch von der jahrelangen Expertise Ihres Notars in Sachen Gründung.

Lassen Sie sich beraten!

Der Prozess der Gesellschaftsgründung: so geht’s schnell und sicher

Notar Dr. Durchlaub bietet kompetente Unterstützung bei jedem Schritt Ihrer Gesellschaftsgründung in seiner Geschäftsstelle in der Stadt Bochum. Er steht Ihnen bei allen Fragestellungen zur Seite, sei es zur Auswahl der richtigen Rechtsform – zum Beispiel GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) – oder zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.

Dr. Durchlaub sorgt dafür, dass Ihre Interessen als Gesellschafter geschützt sind und der Gründungsprozess reibungslos abläuft. Mit seiner Erfahrung und Expertise bekommen Sie fundierte Antworten und fühlen sich während des gesamten Prozesses gut beraten. Es lohnt sich, einen professionellen Notar wie Dr. Durchlaub an Ihrer Seite zu haben.

Unabhängig davon, ob Sie eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder eine GmbH & Co. KG gründen möchten – jede Art von Gesellschaft muss eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Der Prozess der Gründung besteht hauptsächlich aus zwei Schritten: der Beratung durch Ihren Notar und der per Gesetz vorgeschriebenen notariellen Beurkundung.

Die Beratung des Notars und die notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages dient den Gründern zudem als Absicherung gegen eventuelle spätere Unstimmigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten.

Schritt 1: Notarielle Beratung zur Unternehmensgründung bei Dr. Durchlaub

Am Anfang steht das umfassende Beratungsgespräch mit den Gründern über die wichtigsten Inhalte, wobei die Auswahl der geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen zunächst im Mittelpunkt steht. Danach folgt der Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Erst wenn der Gründungsvertrag zur Zufriedenheit gestaltet worden ist und beurkundet wurde, veranlasst der Notar die Eintragungen ins Handelsregister.

Folgende Themen sind beispielsweise Teil der notariellen Beratung zur Gesellschaftsgründung:

  • Wahl der passenden Rechtsform
  • Haftung der Gründer
  • notwendige Formalitäten
  • Unternehmenszweck
  • Verhältnis der Gesellschafter
  • Bestellung der Geschäftsführer
  • Stammkapital und Finanzierung
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Ziele und Zukunftsfragen
  • Ihre Fragen an Notar Dr. Durchlaub

Hinweis: Die Inhalte des Beratungsgesprächs können je nach gewählter Rechtsform variieren. Der Eintrag ins Handelsregister ist nicht immer verpflichtend – so zum Beispiel nicht bei Anmeldung eines Kleingewerbes als Einzelunternehmer oder der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); letztere muss jedoch seit 2024 in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht, wie etwa ein Grundstück, erwerben will.

Der Beratungsprozess bei Dr. Durchlaub orientiert sich stets am individuellen Bedarf Ihres Unternehmens. Ob Sie Informationen zu unterschiedlichen Gesellschaftsformen benötigen oder Fragen zur Geschäftsführung, Gesellschaftsvertrag und Handelsregister haben – Dr. Durchlaub berät Sie verständlich und umfassend. Er hilft Ihnen auch, sich im Dschungel der gesetzlichen Vorschriften zurechtzufinden, die bei der Gründung und Anmeldung einer GmbH beachtet werden müssen. So stellt er sicher, dass Ihrem unternehmerischen Erfolg nichts im Wege steht.

Schritt 2: Beurkundung durch Notar Dr. Durchlaub

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist ein zentraler Schritt bei der Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Als eine der meistgewählten Kapitalgesellschaften bietet die GmbH eine klare Struktur und definierte Verantwortlichkeiten. Ob Geschäftsführer oder Gesellschafter, jeder Akteur muss seine Rolle und damit verbundenen Pflichten kennen.

Die Gesellschaftsgründung bringt viele wichtige Fragen und Formalitäten mit sich. Wir haben zur besseren Übersicht eine Video-Anleitung für Sie zusammengestellt, in der Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Unternehmensgründung finden.

Notar Dr. Durchlaub unterstützt Sie in diesem Prozess, sorgt für die korrekte Anmeldung im Handelsregister und bietet eine umfassende Beratung für Gesellschaften aller Art.

Klarheit im Gründungsprozess: Was braucht man für eine Unternehmensgründung?

Die ersten Schritte der Gesellschaftsgründung sind entscheidend und prägen den weiteren Gründungsprozess. Hierbei ist es unerlässlich, sich umfassend über alle Fragen im Zusammenhang mit der Haftung und den Steuern zu informieren. Der Notar spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle.

Mit Dr. Durchlaub erfahren Sie eine persönliche Betreuung bei der Gründung Ihrer Gesellschaft. Sein Fokus liegt dabei stets auf Ihren individuellen Bedürfnissen. Er erstellt gemeinsam mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag und berät Sie bei der Festlegung des Stammkapitals. Egal, ob Sie als Einzelperson eine GmbH gründen oder als Gesellschafter Geschäftsführer werden wollen, Dr. Durchlaub steht an Ihrer Seite und sorgt für eine reibungslose und rechtssichere Gründung Ihrer Gesellschaft.

Die Rolle des Notars bei der Gründung

Bei der Gründung eines Unternehmens – egal ob GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaft (KG) – spielt der Notar eine wichtige Rolle. Er ist bei den beliebten Gesellschaftsformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) nicht nur für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sondern auch für die Eintragung ins Handelsregister verantwortlich.

Dabei kontrolliert er die Rechtssicherheit bei der Erstellung der Verträge und Vollständigkeit des Stammkapitals und des Gesellschaftsvermögens. Die notarielle Beurkundung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.

Darüber hinaus berät der Notar die Gründer umfassend während des gesamten Gründungsprozesses und steht für alle rechtlichen Fragen zur Verfügung. Seine Unterstützung ist unerlässlich für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.

GmbH-Gründung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland sehr beliebt. Die Gesellschaftsform der GmbH bietet Haftungsbeschränkung und schützt damit das private Vermögen der Gesellschafter. Im Gegensatz zur UG, geht die Gründung einer GmbH mit der Einzahlung einer deutlich höheren Summe an Stammkapital einher.

Daher ist es wichtig, im Vorfeld das Gesellschaftsvermögen zu bestimmen und die weitere Vorgehensweise zu planen. Jeder Einzelfall ist dabei individuell. Dr. Durchlaub unterstützt Sie beim Vorhaben, ein Unternehmen zu gründen, erläutert Ihnen die Rechtsformen wie zum Beispiel die GmbH oder die „Mini-GmbH“ (UG (haftungsbeschränkt)) und navigiert Sie sicher durch das komplexe Gesellschaftsrecht, um alle Aspekte korrekt und rechtskonform zu bearbeiten.

Was muss ich tun, um eine GmbH zu gründen?

Bei Gründung einer GmbH, einer Kapitalgesellschaft, bestehen einige Besonderheiten. Sie benötigen dafür die Dienstleistungen eines Notars, denn nur dieser kann die gesetzliche vorgeschriebene notarielle Beurkundung vornehmen.

Alles beginnt mit der Wahl der Gesellschafter und der Festlegung des Gesellschaftsvertrags. Dabei ist es essenziell, das Gesellschaftsrecht genau zu beachten und entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag festzulegen.

Gesellschafter – Geschäftsführer – Stammkapital: Das sind die drei Aspekte, die im Rahmen des Gesellschaftsvertrags geregelt werden müssen. Der Eintrag ins Handelsregister bildet nach der Beurkundung den formellen Abschluss der Gründung.

In diesem sensiblen Prozess ist es unverzichtbar, als angehender Unternehmer auf die Unterstützung eines erfahrenen Notars wie Dr. Durchlaub zu vertrauen, der Sie sicher durch den Gründungsprozess navigiert. Wenden Sie sich deshalb als Erstes an Ihren erfahrenen Notar in Bochum, wenn Sie eine GmbH gründen wollen.

Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch Dr. Durchlaub

Eine GmbH gründen – die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch Dr. Durchlaub – ist dabei ein zentraler Schritt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Er kümmert sich als Ihr Notar um korrekte und rechtskonforme Formulierungen im Gesellschaftsvertrag, klärt die Haftung, sorgt dafür, dass die Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar geregelt sind und prüft das Stammkapital.

Mit Dr. Durchlaubs Hilfe erfolgt auch die Anmeldung Ihrer GmbH im Handelsregister reibungslos und Sie können sich voll und ganz auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.

Wie viel kostet es, eine GmbH zu gründen?

Die Gründungskosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Eine GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro, das vor der GmbH-Anmeldung eingezahlt werden muss. Es reicht zunächst aus, wenn die Hälfte vom Stammkapital, also 12.500 Euro eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG), allerdings haften die Gesellschafter in diesem Fall, bis das gesamte Stammkapital vorhanden ist.

Außerdem kommen Kosten für den Notar hinzu, denn die notarielle Beurkundung ist für die GmbH-Gründung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden der Gesellschaftsvertrag und die Liste der Gesellschafter und der Geschäftsführer erstellt und die Anmeldung zum Handelsregister entworfen und die Eintragung ins Handelsregister veranlasst. Die Kosten für diese Dienstleistungen richten sich nicht nach Komplexität oder Aufwand und sind für alle Notare verbindlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie finden detaillierte Informationen und Berechnungsbeispiele zum Thema Kosten GmbH-Gründung in unserer Kategorie „Kosten“.

Dr. Durchlaub erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre GmbH-Gründung, von der Wahl der Person des Geschäftsführers, über das notwendige Stammkapital für die GmbH und den Gesellschaftsvertrag bis hin zur ausführlichen Klärung aller relevanten Aspekte im Gesellschaftsrecht.

Er berät sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Gesellschafter. Bringen Sie Ihr Vorhaben mit Dr. Durchlaub sicher auf den Weg und machen Sie keine Kompromisse bei der Rechtssicherheit.

Was braucht man, um eine GmbH zu gründen?

Die GmbH-Gründung umfasst viele wichtige Dinge, bei denen Dr. Durchlaub Sie als Notar umfassend unterstützt. Sei es die Festlegung des Gegenstandes des Unternehmens, der Name Ihrer Firma, die Feststellung des Stammkapitals oder die genaue Abklärung und Verteilung der Gründungskosten – er gewährleistet, dass kein wichtiger Aspekt übersehen wird.

Für jeden Gründer kann er dazu beitragen, individuelle Lösungen zu erarbeiten und dabei sowohl den Geschäftsführer als auch alle beteiligten Personen bestmöglich zu beraten. Mit ihm an Ihrer Seite ist Ihre Gründung in sicheren Händen.

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, um die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Voraussetzungen für die Gründung sind:

  • Name der GmbH
  • Gesellschafter: mindestens eine Person
  • Gesellschaftsvertrag: notariell beurkundet
  • Mindesteinlage: 12.500 Euro (Hälfte vom Stammkapital)
  • Stammkapital: 25.000 Euro
  • Geschäftsführer (muss nicht Gesellschafter sein)
  • Eintragung in das Handelsregister

Mit Notar Dr. Durchlaub an Ihrer Seite wird die Gründung einer GmbH zu einem überschaubaren Vorgang. Er berät Sie umfassend zu allen relevanten Aspekten, von der Ermittlung des Stammkapitals bis hin zur Haftung der Gesellschafter. Schließlich begleitet er Sie auch beim wichtigen Schritt der Eintragung ins Handelsregister. Vertrauen Sie auf seine Expertise und Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute.

Unternehmensgesellschaft gründen: UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine beliebte Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens. Sie ist eine Sonderform der GmbH und bietet ähnliche Vorteile, etwa die Haftungsbeschränkung.

Die Besonderheit: Das Stammkapital, also das notwendige Gesellschaftsvermögen zur Gründung, ist deutlich niedriger angesetzt als bei der GmbH. Die UG (haftungsbeschränkt) ist besonders attraktiv für Einzelpersonen oder junge Firmen mit begrenztem Budget, die dennoch die Vorteile einer haftungsbeschränkten Gesellschaft nutzen möchten. Dr. Durchlaub berät Sie umfassend zu den Besonderheiten dieser Rechtsform.

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Eine Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ist die „kleine Schwester“ der GmbH und eine der jüngsten Rechtsformen für Gesellschaften in Deutschland. Sie erlaubt durch geringeres Stammkapital und somit niedrigere Gründungskosten den Einstieg in die Selbstständigkeit.

Trotzdem bietet sie, wie eine GmbH, den Vorteil der Haftungsbeschränkung und muss, wie diese im Handelsregister eingetragen werden. Der Name und Gegenstand des Unternehmens sind frei wählbar, und die Geschäftsführung liegt in den Händen der Gesellschafter.

Bei der Gründung dieser Gesellschaftsform steht Dr. Durchlaub Ihnen gern kompetent zur Seite. Rufen Sie an.

Was braucht man für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)?

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unterliegt strengen Formvorschriften. Beginnend mit der Wahl des passenden Namens für Ihr Unternehmen, über die Unterzeichnung der Gründungsverträge bis hin zur Eintragung ins Handelsregister – der Ablauf ist speziell geregelt. Dabei ist besonders auf die korrekte Darstellung aller Gesellschafter zu achten. Der Reiz dieser Rechtsform ist die Möglichkeit, mit geringem Kapitaleinsatz eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Mit Dr. Durchlaub wird dieser Prozess nahtlos und rechtssicher durchgeführt.

Was man zur Gründung dieser Gesellschaft braucht, haben wir in unserer Checkliste für Sie zusammengestellt:

  • Mindeststammkapital: 1 Euro (unter 300 EUR ist jedoch wegen der Gründungskosten nicht sinnvoll)
  • Pflicht zur Rücklage: 25 % des Jahresgewinns
  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
  • Beurkundung durch einen Notar

Bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist es essentiell, den Gesellschaftsvertrag präzise auszuarbeiten. Dieser beinhaltet alle wichtigen Regelungen zu Gesellschaftszweck, Geschäftsführung und die Struktur. Darüber hinaus ist er die Grundlage für die Anmeldung im Handelsregister.

Egal, ob Sie alleine oder mit mehreren Personen die UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, alle betroffenen Personen müssen im Vertrag berücksichtigt sein. Dr. Durchlaub unterstützt Sie bei diesem entscheidenden Schritt und stellt sicher, dass Ihr Gesellschaftsvertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Wie viel kostet es, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen?

Wenn Sie sich für eine UG (haftungsbeschränkt) entscheiden, beträgt das erforderliche Stammkapital zunächst nur einen Euro (in der Praxis sind weniger als 300 EUR wegen der Gründungskosten nicht sinnvoll). Allerdings besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen (Ausschüttungssperre), die mindestens 25 % des Jahresgewinns umfassen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Diese sogenannte Sparpflicht stellt sicher, dass das Stammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht wird.

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann später in eine GmbH umgewandelt werden. Dies geht mit weiteren Kosten einher, stellt allerdings keine Pflicht dar. Da eine UG (haftungsbeschränkt), genau wie eine GmbH, eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister erfordert, kommen auch hier die Kosten für den Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) hinzu. Wir haben diese Informationen unter Kosten UG-Gründunganhand konkreter Berechnungsbeispiele zusammengestellt.

Der Weg zur UG (haftungsbeschränkt) mit Dr. Durchlaub

Mit der Expertise von Dr. Durchlaub wird der Weg zur Gründung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) planbar und übersichtlich. Er hilft Ihnen bei der Entscheidung für einen Geschäftsführer, berät Sie bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags und unterstützt Sie in allen Fragen zu gesetzlichen Regelungen. Zudem begleitet er Sie beratend im gesamten Gründungsprozess.

So steigen Sie rechtssicher in die Selbstständigkeit ein. Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.

Schnell, sicher, rechtskonform: Ihr Notar für die Gründungsphase in Bochum

Die jahrelange Erfahrung von Dr. Durchlaub in der Begleitung von Gesellschafts-Gründungen ist Ihr Gewinn. Ob Sie als Einzelperson oder mit Gesellschaftern tätig werden möchten, er berät Sie sorgfältig bei allen relevanten Entscheidungen – von der passenden Namenswahl für Ihre GmbH bis hin zur Höhe des erforderlichen Stammkapitals für Rechtsformen wie die GmbH oder die UG. Sie wissen noch nicht, ob Sie sich für eine GmbH oder UG entscheiden sollen? Mehr dazu finden Sie in unserem Blog.

Mit Dr. Durchlaub erfahren Sie eine persönliche Betreuung bei der Gründung Ihrer Gesellschaft. Sein Fokus liegt dabei stets auf Ihren individuellen Bedürfnissen. Er hilft Ihnen in der Beratung dabei, den passenden gesetzlichen Rahmen für Ihr Unternehmen zu finden, erstellt gemeinsam mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag und berät Sie bei der Festlegung des Stammkapitals. Egal, ob Sie als Einzelperson eine GmbH gründen oder als Gesellschafter Geschäftsführer werden wollen, Dr. Durchlaub steht an Ihrer Seite und sorgt für eine reibungslose und rechtssichere Gründung von Gesellschaften.

Egal, ob Sie planen, eine GmbH zu gründen oder sich für eine Kommanditgesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entscheiden, Notar Dr. Thomas Durchlaub aus Bochum unterstützt Sie gerne.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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