Notar – schneller Termin in Bochum

Das Thema „Notar schneller Termin“ ist immer dann wichtig, wenn Sie nicht lange warten möchten. Das deutsche Recht verlangt für zahlreiche Geschäfte und für viele Vorgänge mit besonderer rechtlicher Bedeutung eine Beglaubigung oder eine Beurkundung durch einen Notar. Bei Verträgen, Gründungen von Kapitalgesellschaften oder Geschäfte mit Immobilien werden daher Notare hinzugezogen.

 

Herr Notar Dr. Durchlaub unterstützt Sie als Notar in Bochum in allen notariellen Angelegenheiten. Herr Notar Dr. Durchlaub und seine Mitarbeiter stehen Ihnen im Notarbüro in Bochum bei komplexen Rechtsfragen mit Expertise zur Seite. Ob notarielle Beurkundung, Beglaubigung oder andere Dienstleistungen ‒ hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen über Ihren Notartermin.

Notar in Bochum

Herr Notar Dr. Durchlaub und sein kompetentes Team agieren für Sie im Notarbüro in Bochum als unparteiische und verschwiegene Berater. So werden für alle Beteiligten sichere und faire Rechtsvorgänge geschaffen. Durch eine sichere Vertragsgestaltung werden von vornherein außerdem Konflikte und Streit vermieden, die in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten auftreten können.

Rechtsanwalt und Notar: Was ist der Unterschied?

Rechtsanwälte und Notare zählen beide zur Profession der (Voll-)Juristen. Beim angebotenen Service und bei der Ausübung des Amtes gibt es allerdings einen entscheidenden Unterschied.

Wenn etwa ein Verkauf bzw. Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen werden soll, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht ausreichend.

Für einen Eintrag ins Grundbuch beim Verkauf von Immobilien benötigen Privatpersonen sowie Unternehmen einen Notar, der im Rahmen seines öffentlichen Amtes ein anerkanntes Siegel eines Notars führt.

Ein Rechtsanwalt wird bei rechtlichen Fragen und Angelegenheiten von Mandanten als Parteivertreter und Berater beauftragt. Er führt in seiner Kanzlei eine Rechtsberatung und agiert als eine Art Vertretung seiner Mandanten vor Gericht oder außergerichtlich.

Eine korrekte und umfassende Beratung spielt beim Notar ebenfalls eine große Rolle: Ein Notar ist dazu verpflichtet. Notar und Rechtsanwalt unterscheiden sich allerdings in ihrer Zuständigkeit.

Der Notar muss nach dem deutschen Recht seine Unabhängigkeit wahren und ist dazu angehalten, alle Personen im gleichen Umfang objektiv und unparteiisch zu vertreten. Daraus ergibt sich, dass ein Notar die Interessen aller Parteien im Blick haben muss. Er darf keine Seite bevorzugen und Nachteile für die andere Seite entstehen lassen. Ist er beispielsweise für den Ehevertrag oder die Beurkundungen von Käufen von Immobilien zuständig, wird er weder den Käufer noch den Verkäufer bevorzugen.

Um der Aufgabe des Notars gewachsen zu sein und eine fundierte Beratung durchführen zu können, gibt das deutsche Recht vor, dass ein Notar auf jeden Fall das zweite Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) benötigt, also Volljurist sein muss.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen mit unserer Erfahrung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Anfrage!  
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem Notartermin

Wofür wird ein Notartermin benötigt?

Ein Notar kann z. B. bei Gründungen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) von mehreren Gesellschaftern beratend tätig sein. Die meisten Personen werden mit Notaren in Kontakt kommen, wenn sie ein rechtsverbindliches Geschäft schließen. Dies ist auch beim Abschluss eines Kaufvertrags von Immobilien der Fall.

Zu der Leistung der Notare zählt die Beratung zu allen Vertragsfragen wie zum Erbrecht oder zum Gesellschaftsrecht.

Ein Notar kann darüber hinaus ein Testament entwerfen, beurkunden und es beim Amtsgericht hinterlegen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Notare hinzugezogen werden müssen, wenn ein Vertrag geschlossen wird, bei dem die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist oder der als öffentliche Urkunde benötigt wird. Dies ist bei Immobilienverträgen immer obligatorisch. Auch bei der Beglaubigung von korrekten Abschriften und bei der Unterschriftsbeglaubigung von Anmeldungen zum Vereinsregister im Rahmen von Vereinsgründungen kommen Notare zum Einsatz.

Notare agieren in ihrer Betreuung stets unabhängig und unparteiisch. Somit sind sie keine Interessenvertreter für bestimmte Mandanten, wie z. B. Rechtsanwälte. Der Notar verfügt über das sog. Beurkundungsmonopol, das ihm vom Gesetzgeber übertragen wurde. Für bestimmte Rechtsgeschäfte und Erklärungen ist daher ausschließlich ein Notar zuständig. Dies bedeutet, dass keine andere Behörde oder Person diese Aufgaben vornehmen dürfen. Zu diesen Aufgaben zählen die notarielle Beurkundung und Abwicklung von Grundstücksverträgen sowie die Beurkundung von Erbverträgen.

Zu den Fachgebieten der Dienstleistungen des Notars Dr. Durchlaub zählen:

Icon zur Darstellung von Grundstückskauf und -verkauf

Grundstückskauf und -verkauf

Icon zur Dastellung mehrere Bauträgerverträge

Bauträgerverträge

Icon zur Darstellumg der Unternehmensgründung und -strukturierung

Unternehmensgründung und -strukturierung

Icon zur Darstellung von Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Icon zur Darstellung von Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge

Icon zur Darstellung von Patientenverfügungen

Patientenverfügungen

Icon zur Darstellung von Vollmachten

Vollmachten

Icon zur Darstellung des Steuerrechts

Steuerrecht

Wie lange dauert die Vermittlung an einen Notareines Notartermins?

In unserem Notarbüro in Bochum reagieren wir unverzüglich auf eilbedürftige Termine. Dies kann beispielsweise ein Nottestament darstellen. Auch in anderen Zusammenhängen können Sie damit rechnen, Ihren Entwurf in der Regel sehr schnell zu erhalten. Nutzen Sie für einen reibungslosen Ablauf die Erfassungsbögen (Link auf unserer Webseite).

Sie können mit folgenden Fristen bei Notar Dr. Durchlaub in Bochum rechnen:

  • In der Regel innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen: Eine Bearbeitung von Kopie-Beglaubigungen. Bitte nutzen Sie dafür eine telefonische Anmeldung vorab. Liegen alle erforderlichen Informationen vor und sind alle Vorfragen geklärt, kann ein Termin zur Beurkundung innerhalb weniger Tage vereinbart werden.

  • Wartefrist von mindestens zwei Wochen: Wenn ein Unternehmer bzw. Makler und eine Privatperson beim Hausverkauf oder -kauf beteiligt sind, muss zwischen Versendung des Entwurfs durch den Notar und dem Tag der Beurkundung eine zweiwöchige Wartefrist gewahrt werden.

Anmeldung: Melden Sie sich zur Beratung oder Terminvereinbarung einfach telefonisch während der Bürozeiten.

Kann ich auch spät abends oder am Wochenende einen Termin erhalten, wenn ich oder andere Beteiligten beruflich verhindert sind?

Unsere Bürozeiten sind montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr. In begründeten Fällen können Termine jedoch auch nach Büroschluss oder am Wochenende vereinbart werden. In diesem Fall sieht das Gesetz einen kleinen Zuschlag in Höhe von 30,00 € vor, wenn die Tätigkeit des Notars auf Wunsch eines Beteiligten montags bis freitags vor 08:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr oder samstags nach 13:00 Uhr vorgenommen worden ist.

Kann man seinen Notar frei wählen?

Ja, denn jeder deutsche Notar kann Beurkundungen für jeden Beteiligten für sämtliche Rechtsgebiete vornehmen. Bei der Suche nach einem Notar oder Notartermin hat man also die freie Wahl. Es ist auch nicht relevant, an welchem Ort sich der Gegenstand (Immobilie, Unternehmen o. Ä.) befindet, um den es bei einer notariellen Tätigkeit geht. Entscheidend ist nur, dass der Notar die Beurkundung und Beglaubigung von Unterschriften nur in seinem Amtsbezirk durchführen darf.

Sind Notargebühren überall gleich?

Die Notargebühren sind bei jedem Notar in ganz Deutschland identisch. Alle Notare sind dabei an die Regelungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden. Die Kosten stehen in Relation zu dem Wert des Vertrags, der einer Beurkundung bedarf.

Checkliste: Was muss ich zum Notartermin mitbringen?

Für Notartermine ist es wichtig, alle erforderlichen Informationen in guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen, sich im Voraus mit dem Notar oder dem zuständigen Team in Verbindung zu setzen, um genauere Informationen zu erhalten.

Unserer Erfahrung nach ist es sinnvoll, je nach Anliegen folgende Dokumente und Unterlagen mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Notariell beglaubigte (oder beurkundete) Vollmacht
  • Je nach Anliegen wichtige Dokumente wie Urkunden, Verträge, Grundbuchauszüge oder auch Erbnachweise (Testament oder Erbschein)
  • Bei Beglaubigungen das zu beglaubigende Dokument
  • Häufig auch die steuerliche Identifikationsnummer

Wie läuft ein Besuch bei einem Notar ab?

Wer noch nie die Dienstleistung eines Notars in Anspruch genommen hat, ist vor dem Termin eventuell nervös oder angespannt. Dafür gibt es aber keinen Grund, denn der Ablauf eines Notartermins ist gut strukturiert und transparent.

  1. Identitätsnachweis: Zu Beginn des Termins werden alle Parteien gebeten, ihren Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument vorzulegen. Wer als gesetzlicher Vertreter anwesend ist, muss zusätzlich die beglaubigte oder beurkundete notarielle Vollmacht vorlegen.
  2. Vorlesen des Vertrags: Der Notar wird den zu unterzeichnenden Vertrag vollständig vorlesen. Währenddessen können Bemerkungen angebracht oder später behandelt werden.
  3. Klärung von Fragen und Änderungen: Während dem Vorlesen des Vertrags können Fragen gestellt oder Änderungen am Inhalt vorgenommen werden, falls dies erforderlich ist. Der Notar wird dabei behilflich sein. So werden alle Unklarheiten beseitigt und der Vertrag den Vorstellungen entsprechend ausgesetzt.
  4. Unterzeichnung des Vertrags: Sind alle Fragen geklärt und Änderungen vorgenommen, können alle Beteiligten den Vertrag unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass sie den Vertrag verstanden und mit dem Inhalt einverstanden sind. Der Notar wird den Vertrag ebenfalls unterzeichnen.
  5. Aufbewahrung und Ausfertigungen: In Form einer Originalurkunde wird der Vertrag für mindestens 100 Jahre im elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer sowie 30 Jahre in Papierform beim Notar aufbewahrt. Die beteiligten Parteien, etwa Käufer und Verkäufer bei einem Kaufvertrag, erhalten jeweils eine Abschrift des Vertrags für die eigenen Unterlagen.

Wichtig: Der genaue Ablauf eines Notartermins kann je nach Art des Rechtsgeschäfts variieren. Unserer Erfahrung nach ist es empfehlenswert, wichtige Fragen im Voraus zu klären.

Lächelnde, blonde Frau, die einen Telefonhörer an Ihr Ohr hält

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
Jetzt Termin vereinbaren