Notarkosten Ehevertrag: Kosten für die Erstellung eines Ehevertrages

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der individuelle Vereinbarungen zwischen Ehegatten festlegt, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Er erfordert deshalb die notarielle Beurkundung. Erfahren Sie hier alles über die Erstellung eines Ehevertrags, den Geschäftswert und welche Kosten und Gebühren beim Notar tatsächlich anfallen.

 

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.

Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem

 

• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.

 

Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.

 

Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.

 

Anna Gilgenberg

Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Definition: Was versteht man unter einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehepartnern, der von einem Notar beurkundet wird. Es handelt sich dabei um ein rechtsgültiges Dokument, das die eherechtlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zweier Ehepartner regelt, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

Ziel des Ehevertrages ist in jedem Fall die Regelung der individuellen ehebedingten finanziellen Belange eines Ehepaares sowohl während der Ehe als auch für den Fall der Trennung oder Scheidung.

Folgende Inhalte sind Regelungsbereiche eines Ehevertrags:

  • Güterstand

  • Ehebedingte Zuwendungen

  • Versorgungsausgleich

  • nachehelicher Unterhalt

Für einen Ehevertrag gilt die Vertragsfreiheit: Ein Ehepaar kann über die individuellen Regelungen im Ehevertrag frei entscheiden (§ 1408 BGB). Allerdings ist die Vertragsfreiheit begrenzt. Der finanziell schwächere Partner soll so vor wirtschaftlichen Nachteilen geschützt werden.

Es gibt daher Festlegungen, die das Scheidungsfolgerecht betreffen und als sittenwidrig eingestuft werden. So zum Beispiel, wenn der wirtschaftlich stärkere Partner Unterhaltszahlungen oder den Versorgungsausgleich ausschließen möchte und der wirtschaftlich schwächere Partner so auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Inhalte des Ehevertrags: Güterstand

Das deutsche Recht sieht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bei einer Eheschließung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft für beide Ehepartner vor. Das bedeutet, dass das Vermögen zunächst getrennt bleibt, jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und seine eigenen Schulden hat. Stirbt jedoch ein Partner oder kommt es zur Scheidung, kann es zu einem Zugewinnausgleich, also einem wertmäßigen Ausgleich der unterschiedlichen Vermögenszuwächse während der Ehe kommen (§ 1363 BGB).

Wird ein Ehevertrag errichtet, können, abweichend von der gesetzlichen Regelung, der Güterstand der Gütertrennung oder (theoretisch auch, was aber nicht mehr vorkommt) der Gütergemeinschaft gewählt werden. Bei im Ehevertrag vereinbarter Gütertrennung kommt es zu keinem finanziellen Ausgleich verschiedenen Vermögenszuwächse während der Ehe nach Tod oder Scheidung (§ 1414 BGB). Eine Gütergemeinschaft wird ebenfalls im Ehevertrag festgelegt. Das Vermögen der Partner wird dabei als Gesamtgut betrachtet und beiden Ehegatten stehen Vermögen und Schulden gemeinsam zu, der eine Ehegatte haftet daher für die Schulden des anderen (§ 1415 BGB).

Weiter kann ein Ehepaar eine modifizierte Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag vereinbaren. Das bedeutet, dass der Zugewinnausgleich nicht durchgeführt wird, wenn die Ehe geschieden und für die Ehe in Anfangs- und Endvermögen definiert wird (§ 1373 BGB). Auch bestimmte Vermögensgegenstände können ausgeschlossen werden, wie geerbte Immobilien. Ein Vorteil dieser Option ist, dass der steuerliche Zugewinn beim Tod eines Partners erhalten bleibt.

Regelungen zum Versorgungsausgleich im Ehevertrag

Der Versorgungsausgleich beinhaltet den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen nach einer Scheidung, die während der Zeit der Ehe erworben werden (§§ 6 und 8 VersAusglG). Ein Ehevertrag kann abweichende Vereinbarungen beinhalten.

Kann einer der Ehegatten zum Beispiel aufgrund von Betreuung der gemeinsamen Kinder keine oder nur geringe Rentenanwartschaften erwerben, steht ihm gesetzlich ein Versorgungsausgleich zu, der nach einer Scheidung automatisch durch das Familiengericht mit der Scheidung der Ehe durchgeführt wird. Die Ansprüche für die Rente werden damit ausgeglichen und alle Anwartschaften hälftig geteilt. Die private finanzielle vermögensmäßige Absicherung oder die Höhe des Vermögens der beiden Ehegatten ist dabei unerheblich. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, die dadurch entstehen können, kann man einen Ehevertrag aufsetzen, der beispielsweise eine zeitliche Begrenzung des Versorgungsausgleichs vorsieht.

Die Beurkundung durch den Notar bietet zwar Rechtssicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass individuelle Vereinbarungen im Ehevertrag vor Gericht nicht angefochten werden können. Eine einseitige Benachteiligung beim Versorgungsausgleich sollte daher im Rahmen des Ehevertrages nicht angestrebt werden. Das Gericht kann in diesem Fall eine Inhalts- und Ausübungskontrolle durchführen (§ 8 VersAusglG), um eine Sittenwidrigkeit zu prüfen und auszuschließen. Sittenwidrigkeit führt zur teilweisen oder gesamten Nichtigkeit des Ehevertrages (§ 138 BGB).

Nachehelicher Unterhalt als Regelbereich des Ehevertrags

Der nacheheliche Unterhalt betrifft etwa gemeinsame Kinder, Alter oder Erkrankungen und Aufstockungsunterhalt (§ 1570 BGB). Er kann im Rahmen eines Ehevertrages beispielsweise ausgeschlossen oder begrenzt werden. Grundsätzlich steht den Ehepartnern nach der Ehe Unterhalt zu (§ 1614 BGB). Allerdings sind im Ehevertrag abweichende Vereinbarungen möglich (§ 1585c BGB).

Die Erhöhung oder Abänderung ist meist problemlos möglich. Schwieriger ist die Vereinbarung von niedrigeren Zahlungen, die zeitliche Begrenzung oder der generelle Ausschluss von Unterhalts-Zahlungen an den Partner. Aufgrund von individuellen Faktoren, die mit jedem einzelnen Fall einhergehen, können Fragen zu diesen Sachverhalten hier nicht umfassend beantwortet werden.

Ihr Notar Dr. Durchlaub steht Ihnen hierbei gern als Ratgeber zur Seite und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten zur Erstellung Ihres Ehevertrages und anfallende Kosten. Als erfahrener Rechtsanwalt und Notar kann er Ihnen alle Artikel genau erklären und den Vertrag rechtssicher gestalten.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

In den 60er-Jahren wurden rund 10 % aller geschlossenen Ehen geschieden. Heute sind dies rund 45 % und die geschlossenen Ehen liegen heute lediglich noch bei einem Drittel der absoluten Zahlen der 60er-Jahre! Waren die Ehepartner bereits einmal verheiratet, werden sogar 70 % der von diesen geschlossenen Ehen wieder geschieden.

Die gesetzlichen Regelungen für Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften passen nur noch selten genau auf die persönlichen Verhältnisse. Häufig passen die gesetzlichen Regelungen daher nicht zu den Vorstellungen der Ehepartner und ihren persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Wer sich hier nur in die Hand der gesetzlichen Regelungen gibt, verschenkt nicht nur die Möglichkeit, den rechtlichen Rahmen für das eigene und gemeinsame Leben zu gestalten. Ehepartner ohne Ehevertrag nehmen in der Regel auch noch ungerechte wirtschaftliche Folgen und hohe Anwaltskosten im Rahmen einer Scheidung in Kauf.

Notar Dr. Durchlaub und sein Team beraten Sie unparteiisch über die Möglichkeiten der auf Ihre persönliche familiäre Situation zugeschnittenen Regelungsmöglichkeiten bis hin zur konkreten Ausgestaltung eines individuellen Ehevertrages, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder anderen notariellen Verträgen und allen anfallenden Kosten.

Einen Ehevertrag können Sie vor oder nach der Heirat schließen, also auch während Ihrer Ehezeit.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Ehe und Familie“:

Download: Broschüre Ehe und Familie

Wie hoch sind die Kosten für einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine wichtige privatrechtliche Vereinbarung für Ehepaare, die dazu dient, das Vermögen innerhalb und nach der Ehe zu regeln. Die Erstellung eines solchen Vertrages erfordert die Fachkenntnis eines Notars, der ihn beurkundet. Was ein Ehevertrag kosten kann, ist für viele Paare eine wichtige Frage.

Die Notarkosten, bzw. die Gebühr für einen Ehevertrag berechnen sich nach Vorgaben des Notarkostengesetzes (GNotKG), das die einfache Gebühr festlegt. Diese einfache Gebühr orientiert sich am Vermögenswert der Ehepartner, das heißt an deren Reinvermögen (Geschäftswert des Ehevertrags).

Das Reinvermögen jedes Ehepartners ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Vermögenswerte, von denen die Verbindlichkeiten bis maximal zur Hälfte abgezogen werden. Die Frage, was ein Ehevertrag kosten wird, kann also nicht generell beantwortet werden und hängt vom individuellen Einzelfall ab. Die Berechnung der Notarkosten für einen beurkundeten Ehevertrag enthält, neben der zweifachen Gebühr, außerdem Kosten für Auslagen und die Umsatzsteuer.

Der Notar setzt nicht nur den Ehevertrag rechtssicher auf, sondern berät auch beide Parteien in Fragen des Vertrages. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für einen Ehevertrag variieren können.

Kosten für einen Ehevertrag nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Nachfolgend finden Sie zur besseren Übersicht einige Beispiele für die Höhen der Notargebühren und Kosten bei der Errichtung eines Ehevertrages. Das kann ein Ehevertrag kosten:

Beispiel 1: Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich

Die Ehepartner vereinbaren den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung.

Des Weiteren verzichten die Eheleute auf jeden Ausgleich etwaigen Zugewinns, den sie wechselseitig und jeweils gegenleistungs- und entschädigungslos annehmen. Dabei gehen die Ehepartner übereinstimmend davon aus, dass keine Ansprüche bestehen.

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 200.000,00 € an.

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des Ehevertrages 2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale:
2 Seiten farbig
0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale:
20 Seiten (schwarz/weiß)
3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für
Post- und Telekommuni-kationsdienstleistungen
20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32015 verauslagte Kosten für die
Registrierung im Zentralen Testamentsregister
30,00 30,00
Zwischensumme 923,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 175,48
Summe 1.099,08

 

Weitere Beispiele für die Höhe der Gebühren für die Errichtung eines Ehevertrages, Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich (ohne Kosten für Auslagen):

 

Aktivvermögen beider Eheleute Notarkosten netto
50.000,00 € 330,00 €
100.000,00 € 546,00 €
150.000,00 € 708,00 €
200.000,00 € 870,00 €
250.000,00 € 1.070,00 €
300.000,00 € 1.270,00 €
400.000,00 € 1.570,00 €
450.000,00 € 1.770,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €
550.000,00 € 2.030,00 €
600.000,00 € 2.190,00 €
650.000,00 € 2.350,00 €
700.000,00 € 2.510,00 €
750.000,00 € 2.670,00 €
800.000,00 € 2.830,00 €
850.000,00 € 2.990,00 €
900.000,00 € 3.150,00 €
950.000,00 € 3.310,00 €
1.000.000,00 € 3.470,00 €

 

Beispiel 2: Aufhebung der Gütertrennung mit Wechsel in die Zugewinngemeinschaft

Die Eheleute hatten kurz nach ihrer Ehe Gütertrennung vereinbart.

Diese wird aufgehoben.

Künftig gilt wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das beiderseitige Vermögen geben die Ehepartner mit 200.000,00 € an.

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des Ehevertrages 2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale:
2 Seiten farbig
0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale:
20 Seiten (schwarz/weiß)
3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für
Post- und Telekommuni-kationsdienstleistungen
20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32015 verauslagte Kosten für die
Registrierung im Zentra-
len Testamentsregister
30,00 30,00
Zwischensumme 923,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 175,48
Summe 1.099,08

 

Beispiel 3: Modifizierung des Zugewinns – Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall

Die im gesetzlichen Güterstand lebenden Eheleute schließen für den Fall, dass die Ehe auf andere Weise als durch Tod eines Ehegatten aufgelöst wird, insbesondere im Falle der Scheidung der Ehe, den Ausgleich auf Zugewinn vollständig aus.

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 200.000,00 € an.

 

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des

Ehevertrages

2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale:

2 Seiten farbig

0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale:

20 Seiten (schwarz/weiß)

3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für

Post- und Telekommuni-

kationsdienstleistungen

20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 169,78
Summe 1.063,38

 

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln.

Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

 

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Ehevertrag: Kosten, die sich lohnen

Die Kosten für einen Ehevertrag mögen zunächst hoch erscheinen, sind jedoch sehr gut investiert. Ein Ehevertrag kann erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen in einer möglichen Scheidungssituation verhindern, die in der Regel mit einem Anwalt geklärt werden müssen. Daher sollten zukünftige Ehepartner den Nutzen eines rechtlich abgesicherten Ehevertrags und die damit verbundenen Kosten nicht unterschätzen.

Denn langfristig betrachtet, können die Kosten eines geregelten Ehevertrags erheblich unter den Kosten und Gebühren einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Vermögenswerte nach einer Trennung liegen, die auch mit hohen Anwaltskosten einhergehen können. Zunächst kostet ein Ehevertrag zwar Geld. Er ist aber weit mehr als nur ein Dokument. Er ist eine Investition in eine klare und faire Vermögensregelung innerhalb der Ehe.

>Notar Dr. Durchlaub: Ihre Wahl für den Ehevertrag

Bei der Planung Ihrer Heirat und der sorgfältigen Überlegung zu einem Ehevertrag sind nicht nur die Kosten ein wesentlicher Aspekt. Dr. Durchlaub ist als Rechtsanwalt und Notar Ihre verlässliche Wahl für einen rechtssicheren Ehevertrag. Mit dem nötigen juristischen Fachwissen informiert und berät er die Ehepartner über ihre Rechte und Pflichten und schlüsselt Ehevertrag, Kosten und Gebühren transparent auf.

Er hilft in der Beratung beispielsweise dabei, die möglichen Güterstände zu verstehen und unterstützt das Ehepaar bei der Regelung seines Vermögens im Falle einer Trennung oder des Todes eines Ehegatten.

Dabei legt Rechtsanwalt und Notar Dr. Durchlaub besonderen Wert darauf, dass beide Ehepartner den Inhalt des Ehevertrags in vollem Umfang verstehen. Durch jahrelange Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Fällen bietet er eine besondere Expertise und Sicherheit in diesem Gebiet.

Bei Rechtsanwalt und Notar Dr. Durchlaub läuft der gesamte Prozess präzise und systematisch ab: Nachdem der Ehevertrag mit den Ehegatten entworfen wurde, berät Dr. Durchlaub die Ehepartner detailliert über alle Feinheiten des Ehevertrags, wie Reinvermögen oder Geschäftswert und erläutert etwaige Risiken und die damit verbundenen Anwaltskosten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehevertrag

Bei der Beratung zum Ehevertrag kommen häufig bereits im Vorfeld Fragen auf, die verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich gründlich über das Thema zu informieren. Ihr Rechtsanwalt oder Notar kann als kompetenter Ansprechpartner helfen. Wichtige Themen sind beispielsweise die Beratung zu Reinvermögen und Geschäftswert des Ehevertrags oder möglichen Kosten, die geklärt werden sollten, wenn Sie beim Notar einen Ehevertrag aufsetzen lassen.

Warum ist ein Ehevertrag wichtig?

Ein Ehevertrag ist ein Dokument, das Klarheit über Vermögen und Unterhaltsfragen bietet. Er schützt beide Partner im Falle einer Scheidung vor unsicheren finanziellen Umständen und reduziert mögliche Streitigkeiten und damit einhergehende Anwaltskosten. Der Ehevertrag legt fest, was mit dem gemeinsamen und dem individuellen Vermögen im Fall einer Scheidung geschieht.

Aus diesen Gründen stellt der Ehevertrag eine wichtige Vorsorgemaßnahme dar. Die Kosten für den Ehevertrag hängen vom Reinvermögen (Geschäftswert des Ehevertrags), das ihm zugrunde liegt, ab. Diese Kosten beinhalten die einfache Gebühr gemäß dem Notarkostengesetz, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer und werden vom Notar oder Anwalt detailliert erläutert.

Obwohl die Kosten für einen Ehevertrag zunächst eine Investition darstellen, können sie zukünftige Streitigkeiten und Kosten einer möglichen Scheidung erheblich reduzieren, zum Beispiel die Kosten für einen Rechtsanwalt. Unterhalts- und Vermögensfragen werden bereits im Vorfeld geklärt. Der Prozess zur Erstellung eines Ehevertrags sollte daher stets gründlich überdacht und von einem versierten Anwalt, bzw. Notar begleitet werden.

Kann man einen Ehevertrag auch ohne Notar machen?

Bitte beachten Sie, dass ein Ehevertrag aufgrund wirtschaftlicher Folgen für beide Ehegatten ohne die notarielle Beurkundung nicht gültig ist und auch vor Gericht keine Gültigkeit hat (§ 1410 BGB).

Den Entwurf eines notariellen Ehevertrags vorab zu formulieren kann sinnvoll sein, wenn Sie sich zunächst unabhängig von Ihrem gegenwärtigen oder zukünftigen Ehepartner von einem Anwalt beraten lassen möchten. Ihr Notar kann Sie zu einer entsprechenden Vereinbarung beraten und im Anschluss einen Ehevertrag aufsetzen und diesen beurkunden. Die notariellen Gebührensätze für einen Ehevertrag sind bundesweit einheitlich geregelt. Die Berechnung der Gebühr richtet sich nach der Vermögenssumme der Partner (Geschäftswert des Ehevertrags), hinzu kommen Kosten in Form von Auslagen und die Mehrwertsteuer.

Wie viel kostet ein Ehevertrag?

>Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Vermögen der Ehegatten, von dem max. die Hälfte der Schulden abgezogen werden (Geschäftswert). Die Kosten für die Gebühr für die Berechnung der notariellen Beurkundung durch Notare sind gesetzlich festgelegt.

>Die Kosten werden in der Regel mit einem Gebührensatz von 2,0 Gebühren angesetzt. Die Berechnung der Kosten beinhaltet die Beratung und die Beurkundung und richten sich unter anderem nach dem rechtlichen Schwierigkeitsgrad. Die Gebührensätze für Notare des Gerichts- und Notarkostengesetzes enthalten die einfache Gebühr, die jeweils für beide Ehegatten anfällt.

Welches Vermögen wird im Ehevertrag berücksichtigt?

Für die Erstellung eines Ehevertrags wird das Reinvermögen der Ehepartner berechnet. Das Reinvermögen beinhaltet alle Vermögensgegenstände, wie Bankguthaben, Immobilien usw. von denen die Schulden abgezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass Verbindlichkeiten maximal bis zur Hälfte des Vermögens abgerechnet werden. Hieraus wird der Geschäftswert des Ehevertrags berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und Ehevertrag?

Die Gütertrennung ist ein Güterstand, der im Ehevertrag festgelegt werden kann. Die gesetzliche Regelung sieht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. Ehepartner können im Rahmen eines Ehevertrags aus drei Güterständen wählen, wovon eine die Gütertrennung ist. Sie ist damit ein Teil eines Ehevertrags, der beim Notar beurkundet wird und damit nach einer Scheidung auch vor Gericht verwendet werden kann.

Sind Kosten für einen Ehevertrag steuerlich absetzbar?

Die Kosten für Anwalt und Notar für einen Ehevertrag können nicht in der Steuererklärung angegeben werden, denn die Kosten eines Ehevertrags sind Kosten der Lebensführung. Sie können ihn deshalb nicht steuerlich absetzen. Die Beurkundung durch den Notar stellt allerdings die rechtliche Gültigkeit des Dokuments sicher und vermeidet das Hinzuziehen eines Anwalts bei einer Scheidung.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Notar Dr. Durchlaub noch heute und vereinbaren Sie ein individuelles Erstgespräch für Ihren Ehevertrag.

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin

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