Notarkosten für die Errichtung eines Ehevertrages

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.

Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem

• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.

Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.

Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin
 0234 – 33 88 9 420
Die Notargebühren für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert und verbindlich festgelegt.

In den 60er-Jahren wurden rund 10 % aller geschlossenen Ehen geschieden. Heute sind dies rund 45 % und die geschlossenen Ehen liegen heute lediglich noch bei einem Drittel der absoluten Zahlen der 60er-Jahre! Waren die Ehepartner bereits einmal verheiratet, werden sogar 70 % der von diesen geschlossenen Ehen wieder geschieden.

Dinge, die mit dem Herzen entschieden werden, sollten daher mit dem Kopf geregelt werden. Dies ist angesichts der vorstehenden Zahlen wichtiger denn je.

Die gesetzlichen Regelungen für Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften passen nur noch selten genau auf die persönlichen Verhältnisse. Häufig passen die gesetzlichen Regelungen daher nicht zu den Vorstellungen der Eheleute und Paare und ihren persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Wer sich hier nur in die Hand der gesetzlichen Reglungen gibt, verschenkt nicht nur die Möglichkeit, den rechtlichen Rahmen für das eigene und gemeinsame Leben zu gestalten, sondern nimmt auch noch ungerechte Folgen in Kauf.

Als Notar berate ich Sie unparteiisch über die Möglichkeiten der auf Ihre persönliche familiäre Situation zugeschnittenen Regelungsmöglichkeiten bis hin zur konkreten Ausgestaltung individueller Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder anderen notariellen Verträgen.

Einen Ehevertrag können Sie vor oder nach der Heirat schließen oder auch während Ihrer Ehezeit.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Ehe und Familie“:

Download: Broschüre Ehe und Familie

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für die Höhen der Notargebühren bei der Errichtung eines Ehevertrages.

Beispiel 1: Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich

Die Eheleute vereinbaren den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung.

Des Weiteren verzichten die Eheleute auf jeden Ausgleich etwaigen Zugewinns, den sie wechselseitig und jeweils gegenleistungs- und entschädigungslos annehmen. Dabei gehen die Eheleute übereinstimmend davon aus, dass keine Ansprüche bestehen.

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 200.000,00 € an.

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des Ehevertrages 2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni-kationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32015 verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister 30,00 30,00
Zwischensumme 923,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 175,48
Summe 1.099,08

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Errichtung eines Ehevertrages Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich (ohne Auslagen):

Aktivvermögen beider Eheleute Notarkosten netto
50.000,00 € 330,00 €
100.000,00 € 546,00 €
150.000,00 € 708,00 €
200.000,00 € 870,00 €
250.000,00 € 1.070,00 €
300.000,00 € 1.270,00 €
400.000,00 € 1.570,00 €
450.000,00 € 1.770,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €
550.000,00 € 2.030,00 €
600.000,00 € 2.190,00 €
650.000,00 € 2.350,00 €
700.000,00 € 2.510,00 €
750.000,00 € 2.670,00 €
800.000,00 € 2.830,00 €
850.000,00 € 2.990,00 €
900.000,00 € 3.150,00 €
950.000,00 € 3.310,00 €
1.000.000,00 € 3.470,00 €

Beispiel 2: Aufhebung der Gütertrennung mit Wechsel in die Zugewinngemeinschaft

Die Eheleute hatten kurz nach ihrer Ehe Gütertrennung vereinbart.

Diese wird aufgehoben.

Künftig gilt wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 200.000,00 € an.

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des Ehevertrages 2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni-kationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32015 verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentra- len Testamentsregister 30,00 30,00
Zwischensumme 923,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 175,48
Summe 1.099,08

Beispiel 3: Modifizierung des Zugewinns – Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall

Die im gesetzlichen Güterstand lebenden Eheleute schließen für den Fall, dass die Ehe auf andere Weise als durch Tod eines Ehegatten aufgelöst wird, insbesondere im Falle der Scheidung der Ehe, den Ausgleich auf Zugewinn vollständig aus.

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 200.000,00 € an.

KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 100 Beurkundung des Ehevertrages 2,0 200.000,00 870,00 870,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommuni- kationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 893,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 169,78
Summe 1.063,38

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

Haben Sie weitere Fragen?

Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

Ihre erste Ansprechpartnerin
Anna Gilgenberg
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