Gesellschaftsvertrag prüfen lassen – bei Notar Dr. Durchlaub in Bochum
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Durchlaub prüft im Exzenterhaus Gesellschaftsverträge. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben, die Prüfung durch den Notar kann aber auch für Personengesellschaften sinnvoll sein.
Gesellschaftsvertrag prüfen oder ändern lassen: alles, was Sie wissen müssen
Die Gründung einer Gesellschaft ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit und muss sorgfältig geplant werden. Der Gesellschaftsvertrag ist bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich verpflichtend und erfordert die notarielle Beurkundung. Auch bei der Gründung einer Personengesellschaft, wie OHG oder GbR kann ein schriftlich ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag sinnvoll sein.
Die Prüfung geht der notariellen Beurkundung voran und stellt die Rechtssicherheit des Dokuments sicher. Auch eine Personengesellschaft profitiert aufgrund der eindeutigen Regelung für die Gesellschafter von einem Gesellschaftsvertrag in schriftlicher Form, hier ist dieser nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet aber auch für diese Gesellschaftsformen Rechtssicherheit.
Aber es gibt noch andere Gründe, warum die eingehende Prüfung des Gesellschaftsvertrags erforderlich sein kann: Änderungen, wie eine Kapitalerhöhung, neue Gesellschafter oder ein neuer Sitz oder Änderung des Zwecks der Gesellschaft können dazu führen, dass der Vertrag erneut geprüft und geändert werden muss. Erfahren Sie mehr zum Thema Gesellschaftsvertrag prüfen lassen und schaffen Sie die rechtssichere Basis für Ihr zukünftiges Unternehmen.
Was ist ein Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung bildet die rechtliche Grundlage für eine Gesellschaft und ist die Basis für den Geschäftsverkehr. In diesem Dokument werden Rechte und Pflichten der Gesellschafter eindeutig geregelt und verbindlich festgelegt. Der Gesellschaftsvertrag ist somit das Herzstück der Gesellschaft.
Nach § 705 BGB soll bei Kapitalgesellschaften ein Gesellschaftszweck definiert werden, auf den sich die Gesellschafter einigen und den sie anstreben. Damit dieses wichtige Dokument rechtsgültig wird, ist einerseits die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich, andererseits die Eintragung ins Handelsregister (§§ 2, 7, 10 GmbHG).
Wann braucht man einen Gesellschaftsvertrag?
Nicht alle Rechtsformen erfordern per Gesetz einen Gesellschaftsvertrag. Wenn Sie über GmbH-Gründung oder eine UG-Gründung nachdenken und sich über die Art der Gesellschaft noch unsicher sind, stellen wir Ihnen im Hinblick auf die Erstellung und Prüfung Ihres Gesellschaftsvertrags gern Informationen zur Verfügung und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf.
Unterschieden wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Der Unterschied zwischen beiden Arten von Rechtsformen bezieht sich auf die Haftung: bei der Kapitalgesellschaft haftet die Gesellschaft mit dem Gesellschaftskapital, während bei einer Personengesellschaft die Gesellschafter mit privatem Vermögen (ggf. begrenzt) haften. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Gesellschaftsformen:
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: GmbH
- Unternehmergesellschaft: UG (haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft: AG
Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: GbR
- Offene Handelsgesellschaft: OHG
- Kommanditgesellschaft: KG
Für Kapitalgesellschaften ist der vom Notar beurkundete Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften gilt dies nicht. Trotzdem ist in der Praxis ein schriftlicher Vertrag in einigen Fällen zu empfehlen.
Persönliche und geschäftliche Risiken minimieren
Ein uneindeutig formulierter Gesellschaftsvertrag für Personengesellschaften kann zu erheblichen Risiken für die Gesellschafter und das Unternehmen führen. Fehlende verbindliche Vereinbarungen können zu Unstimmigkeiten führen und wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein großer Punkt ist dabei oft die genaue Ausführung aller Klauseln im Gesellschaftervertrag bei Rechtsformen wie GbR, OHG oder Kommanditgesellschaft.
Eine nicht genau definierte oder veraltete Definition des Unternehmensgegenstands in der Satzung kann zu Konflikten führen und die Stabilität Ihrer Gesellschaft beeinträchtigen. Außerdem kann eine unklare Beteiligungsstruktur innerhalb der Gesellschaftsverträge zu Missverständnissen oder sogar Rechtsstreitigkeiten unter den Partnern führen, die einen Rechtsanwalt erfordern.
Daher ist es wichtig, solche Mängel im Gesellschaftsvertrag zu identifizieren und zu beheben – zum Schutz Ihres Unternehmens und zur Minimierung potenzieller Risiken. Ein vom Notar geprüfter Gesellschaftsvertrag bietet allen Parteien Rechtssicherheit.
Entwurf eines Gesellschaftsvertrags für die Errichtung einer Gesellschaft
Bei der Gründung einer Gesellschaft sind gesellschafterspezifische Bedürfnisse oft ausschlaggebend für die Form und den Inhalt des Vertrags. Notar Dr. Thomas Durchlaub und sein Team sind Spezialisten im Gesellschaftsrecht und sorgen dafür, jeden relevanten Aspekt rechtssicher in Gesellschaftsverträge zu integrieren und kennen alle relevanten Formvorschriften und Besonderheiten zu beachten.
Eindeutig definierte Beteiligungsverhältnisse und festgelegte Pflichten der Gesellschafter minimieren Konfliktpotenziale und stärken die Gemeinschaft der zukünftigen Gesellschafter. Ob Sie in der Phase der Gründung sind oder Ihren bestehenden Gesellschaftsvertrag ändern oder anpassen möchten: Unsere umfassende Beratung umfasst die korrekte Ausgestaltung Ihrer Verträge gemäß den aktuellen Vorgaben durch das Gesetz.
Wir gründen dabei auf Ihren spezifischen Bedürfnissen, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit bei den Regelungen Ihres Vertrags zu gewährleisten. Ihr Anliegen ist bei uns in sicheren Händen.
Warum muss man einen Gesellschaftsvertrag prüfen lassen?
Genauso, wie bei einer Immobilienfinanzierung einzelne Schritte sorgfältig geplant werden müssen, ist die Überprüfung eines Gesellschaftsvertrags ein elementarer und notwendiger Schritt für Ihr Unternehmen. Änderungen in Unternehmensstrukturen oder den Bedürfnissen der Gesellschafter können eine Anpassung und Änderung des Vertrags erforderlich machen.
Die Prüfung des Gesellschaftsvertrags durch einen erfahrenen Notar, wie Dr. Thomas Durchlaub, bietet Ihrem zukünftigen Unternehmen einen wesentlichen Vorteil. Unabhängig von der Rechtsform Ihrer Kapitalgesellschaft – ob GmbH oder Unternehmergesellschaft – gewährleistet eine sorgfältige Durchsicht und Anpassung Ihrer bestehenden Regelungen und Inhalte im Gesellschaftsvertrag, dass das Fundament Ihres Unternehmens von Beginn an rechtssicher und zukunftsorientiert ist. Das gewährleistet, dass Ihnen als Gesellschafter später keine wirtschaftlichen Nachteile durch die Gesellschaft entstehen.
Dabei unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses – von der ersten Analyse, über die Identifizierung relevanter Aspekte bis zur finalen Überarbeitung Ihres Gesellschaftsvertrages. Wir berücksichtigen dabei alle Besonderheiten und Formvorschriften.
Warum wird ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet?
Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bei Kapitalgesellschaften hat gleich mehrere Funktionen, die wir Ihnen gerne erläutern. Die Beurkundung durch den Notar hat Gültigkeits-, Warn- und Beweisfunktion. Das bedeutet, dass das Dokument rechtskonform gestaltet wurde und die Gesellschafter über Themen, wie Haftung, Gesellschaftsanteile und Zweck informiert sind.
Planen Sie beispielsweise die Gründung einer GmbH, hat der Notar bei der Erstellung, Prüfung und Beurkundung des Vertrags Beratungs- und Kontrollfunktionen. Er stellt beispielsweise die Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen sicher und bietet Hilfe und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsrecht und gewählter Rechtsform.
Als zuverlässiger Notar bietet Ihnen Dr. Durchlaub umfassende Unterstützung und Beratung bei der Überprüfung Ihres Gesellschaftsvertrags. Wir sind uns bewusst, welche Auswirkungen eine durchdachte vertragliche Gestaltung auf den Erfolg Ihrer Unternehmung haben kann. Deshalb berücksichtigen wir bei der Prüfung Ihres Vertrags nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Gesellschaftsform, sondern auch die besonderen Ziele und Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
Gesellschaftsvertrag prüfen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf laut § 2 GmbHG der notariellen Form. Das bedeutet, dass der Vertrag von einem Notar, wie Dr. Durchlaub, geprüft und beurkundet werden muss. Geschieht dies nicht, handelt es sich nicht um ein Rechtsdokument – Ihr Gesellschaftsvertrag ist damit nicht gültig.
Laut § 3 GmbH beinhaltet der Gesellschaftsvertrag folgende Angaben zur Gesellschaft, die verpflichtend sind und von Ihrem Notar geprüft werden:
- Name und Sitz
- Zweck
- Stammkapital
- Geschäftsanteile
Die gesetzliche Vorgabe enthält nur wenige Punkte, die im Gesellschaftsvertrag aufgeführt werden. In der Regel werden weitere Angaben und Regelungen hinzugefügt. Das kann zum Beispiel Dauer, Organe, Geschäftsjahr und Vertretung und Regelungen zur Gewinnausschüttung und Tod oder Austreten der Gesellschafter betreffen.
So läuft die Prüfung Ihres Gesellschaftsvertrags beim Notar ab
Unsere Arbeit basiert stets auf Ihrer individuellen Lebens- und Geschäftssituation. Anhand konkreter Beispiele führen wir Ihnen die Notwendigkeit einer Prüfung sowie mögliche Chancen und Risiken auf. Die Erstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags für Ihre gewählte Gesellschaftsform steht dabei im Fokus. Vertrauen Sie uns: Ein rechtssicherer Gesellschaftsvertrag ist die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.
Der Prozess beginnt damit, dass Ihr Notar den Vertrag Punkt für Punkt durchgeht, um sicherzustellen, dass alle Aspekte, wie der Gesellschaftszweck sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen korrekt und vollständig abgebildet sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Regelungen, die bei der Gründung der Gesellschaft getroffen wurden, den aktuellen Bedürfnissen und Zielen der Gesellschafter entsprechen.
Mögliche Diskrepanzen oder Unklarheiten werden dabei identifiziert und in enger Abstimmung mit den Gesellschaftern angepasst. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Klarheit und Verständlichkeit der Regelungen für Sie als Gesellschafter gelegt. Egal, ob Sie eine Gesellschaft gründen oder einen bestehenden Vertrag anpassen möchten – unser Anspruch ist es, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der den Bedürfnissen aller Gesellschafter gerecht wird und Ihr Unternehmen auf juristisch soliden Boden stellt.
Vorteile eines geprüften Gesellschaftsvertrags für Ihre Personengesellschaft
Ein gründlich geprüfter und individuell angepasster Gesellschaftsvertrag bietet zahlreiche Chancen und Vorteile für Ihre Personengesellschaft, wie GbR oder OHG. Auf den ersten Blick gewährleistet er die Klarheit und Eindeutigkeit von Regelungen und Zwecken, die jedem Gesellschafter zugutekommen.
Die Erstellung eines solchen Vertrags durch Ihren Notar als Experten im Gesellschaftsrecht trägt zur rechtlichen Sicherheit bei und verhindert in der Praxis Konflikte. Dabei spielt die genaue Definition und die Klärung der Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters eine zentrale Bedeutung. Ein solcher Vertrag schafft in jedem Fall Klarheit und Verständnis für alle Beteiligten, indem er Orientierung bietet und das reibungslose Funktionieren der Gesellschaft sicherstellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Gesellschaftsvertrag zu erstellen und auf Herz und Nieren zu prüfen – für eine sichere und ertragreiche Zukunft Ihrer Unternehmung.
Gesellschaftsvertrag bei Dr. Durchlaub in Bochum ändern lassen
Die Änderung des Gesellschaftsvertrags kann erforderlich werden, wenn sich die im Vertrag festgelegten Regelungen ändern oder die Gesellschaft sich mit der Zeit wandelt. Das kann zum Beispiel die Gesellschafter oder das Kapital betreffen oder die Ziele oder den Zweck der Gesellschaft.
- Änderung der Gesellschafter: Neue Gesellschafter können hinzukommen, wenn zum Beispiel Investoren in die Gesellschaft eintreten oder Partner hinzugewonnen werden.
- Änderung beim Kapital: Mit neuen Gesellschaftern kommt es häufig auch zu einer Änderung des Stammkapitals, denn Gesellschafter bringen Kapital ein und der Gesellschaftsanteil ändert sich.
- Änderung von Sitz oder Zweck: Ein neuer Firmensitz oder eine Abänderung beim Zweck der Gesellschaft können sich durch die Geschäftstätigkeit ergeben.
Beachten Sie, dass der Änderung des Gesellschaftsvertrags nach § 53 GmbHG ein Gesellschafterbeschluss vorausgehen muss. Das beinhaltet eine Gesellschafterversammlung und eine Mehrheit von 75 % bei der Abstimmung zur Änderung des Vertrages. Weiter muss dieser Beschluss nach § 53 GmbHG durch einen Notar beurkundet werden.
Erst dann kann die Prüfung und Änderung des Gesellschaftsvertrages durch den Notar erfolgen. Nach § 54 GmbHG muss im Anschluss an die Änderung die Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden, was Sie in Bochum und Nordrhein-Westfalen ebenfalls durch Notar Dr. Durchlaub durchführen lassen können.
Wie läuft die Änderung des Gesellschaftsvertrags ab?
Der Prozess des Prüfens und ggf. Änderns des Gesellschaftsvertrages beginnt mit einer genauen Durchsicht des aktuellen Vertrages durch Dr. Durchlaub und sein Team. Dabei werden zunächst die grundlegenden Punkte wie die Form der Gesellschaft, ob GmbH oder Personengesellschaft, und die im Vertrag festgelegten Zwecke überprüft.
Gleichzeitig wird überprüft, ob die Satzung im Einklang mit der Gründung der Gesellschaft und den Wünschen der Gesellschafter steht. Auch die Regelungen und die Beteiligung der Gesellschafter werden genau betrachtet.
Eventuelle Anpassungen oder Änderungen werden in enger Abstimmung mit Ihnen vorgenommen. Unser Ziel ist es, einen Gesellschaftsvertrag zu gestalten, der den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen Ihrer Unternehmung entspricht und mit dem Ihr Unternehmen auf solidem rechtlichen Fundament steht.
Prüfung von Gesellschaftsverträgen bei Notar Dr. Durchlaub in Bochum
Ob Sie die Gründung einer GmbH planen, Fragen zur Rechtsform Ihrer Gesellschaft haben, wichtige Punkte in Ihrem Gesellschaftsvertrag klären möchten oder eine komplette Überprüfung und Änderung Ihres Vertrags wünschen – Dr. Thomas Durchlaub ist als Ihr Notar in Bochum Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um das Thema Verträge prüfen lassen geht.
Jahrelange Expertise im Gesellschaftsrecht und in der Prüfung und Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen ist die ideale Basis für Ihre persönliche Beratung. Unser Anspruch liegt darin, einen Vertrag zu schaffen, der sowohl rechtssicher ist, als auch den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Gesellschaft gerecht wird. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen.