Notarkosten: Wohnungskauf in NRW

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist ein großer Schritt – damit verbunden sind nicht nur der Kaufpreis der Immobilie, sondern auch verschiedene Nebenkosten. Zu den wichtigsten Kaufnebenkosten zählen die Notarkosten und die Grundbuchkosten. Diese Kosten kommen beim Wohnungs- und Hauskauf zur Höhe des Kaufpreises hinzu. Es ist deshalb wichtig, diese Kosten im Voraus genau zu kennen und einzuplanen.

 

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen transparent und verständlich, wie hoch die Notarkosten beim Wohnungskauf sind, wer diese Kosten trägt und geben Ihnen einen Überblick darüber, welche weiteren Nebenkosten bei der Eigentumsübertragung anfallen.

Wie hoch sind Notarkosten beim Wohnungskauf in NRW?

Die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung werden nach dem Gebührensatz Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) berechnet, der in ganz Deutschland gilt. Die Notargebühren orientieren sich am Wert des Kaufvertrags – also am Kaufpreis der Immobilie. Typischerweise liegen die Notarkosten zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises.

Diese Notargebühren beinhalten:

  • Die Beurkundung des Kaufvertrags
  • Die rechtliche Beratung und Aufklärung der Parteien
  • Die Erstellung und Verwaltung der Vertragsdokumente
  • Die Anmeldung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Da der Gesetzgeber die Notargebühren bundesweit einheitlich regelt, sind Notarkosten beim Wohnungskauf nicht verhandelbar. Dennoch sind Kosten für den Notar eine sinnvolle Investition in die rechtliche Sicherheit Ihrer Immobilientransaktion.

Wer zahlt die Notarkosten beim Wohnungskauf?

In der Regel zahlt der Käufer die Notarkosten beim Hauskauf oder Wohnungskauf. Dies gilt auch für die Gebühren der Eintragung im Grundbuch.

Wichtig: Die Kostenverteilung kann im Kaufvertrag auch individuell geregelt werden. Wenn Sie hier eine abweichende Vereinbarung für die Notarkosten wünschen, sprechen Sie das unbedingt mit Ihrem Notar an.

Wie hoch sind Notarkosten und Grundbuchkosten in NRW?

Neben den Notarkosten fallen für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zusätzliche Gebühren an.

  • Notarkosten: ca. 1 % bis 1,5 % des Kaufpreises
  • Grundbuchkosten: etwa 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises

Die Grundbuchkosten für eine Immobilie oder ein Grundstück werden ebenfalls gesetzlich geregelt und sind notwendig, damit Sie als Käufer offiziell als Eigentümer eingetragen werden.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Wohnungskauf in NRW?

Zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten fallen weitere Nebenkosten an, die häufig unterschätzt werden:

1. Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in NRW mit 6,5 % des Kaufpreises eine der größten Nebenkosten beim Wohnungs- und Hauskauf. Sie wird vom Käufer an das Finanzamt gezahlt und ist unabhängig von Notar- und Grundbuchkosten.

2. Maklerprovision (sofern ein Makler beteiligt ist)

Falls Sie Ihre Eigentumswohnung über einen Makler kaufen, fällt meist eine Provision an. In NRW liegt diese oft zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe und wer sie zahlt, hängt vom Maklervertrag ab.

3. Weitere Kosten

  • Finanzierungsgebühren (z. B. für die Bank oder Kreditvermittlung)
  • Gutachterkosten für Immobilienbewertungen
  • Versicherungen (z. B. Wohngebäudeversicherung)
  • Renovierungs- oder Sanierungskosten nach dem Kauf

Welche Aufgaben hat der Notar beim Wohnungskauf?

Der Notar sorgt für Rechtssicherheit bei Ihrem Wohnungskauf:

  • Rechtsverbindliche Beurkundung des Kaufvertrags: Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstück- oder Immobilienkauf in Deutschland unwirksam.
  • Schutz vor Fehlern: Der Notar klärt Sie über alle Rechte und Pflichten auf und verhindert rechtliche Fallstricke.
  • Sicherstellung der Zahlung: Der Notar verwaltet ggf. den Kaufpreis treuhänderisch über ein Notaranderkonto.
  • Eintragung im Grundbuch: Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung der Immobilie, die Sie als Eigentümer absichert.

Je nachdem, ob nur eine Eigentumsumschreibung erfolgt oder weitere Grundbuchdienstleistungen (z. B. Löschung einer Grundschuld), können die Notarkosten beim Hauskauf oder Wohnungskauf variieren. Ihr Notar berät Sie hierzu individuell im Notartermin.

 
Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
Ihre erste Ansprechpartnerin

Immobilienkaufvertrag Rechner

Vertragsobjekt

Was soll gekauft werden?

Kaufpreis

Zu zahlender Kaufpreis (EUR):

Lasten auf dem Objekt

Ruhen noch Bankverbindlichkeiten des Verkäufers (Grundpfandrechte) auf dem Grundstück/Wohnung/Erbbaurecht?

Beispiel: Notarkosten beim Wohnungseigentumskaufvertrag

Kauf einer Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 250.000,00 €.

Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung holt der Notar für den Verkäufer die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger und die Zustimmung des derzeitigen Verwalters der Immobilie ein.

Erhält der Notar die Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger mit zu beachtenden Auflagen, erhält er für jede Überwachung der Treuhandlauflage eine weitere Gebühr, und zwar jeweils aus dem vollen Betrag der Treuhandauflage.

Notarkosten für den Käufer:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 47 Beurkundung des Kaufvertrages 2,0 250.000,00 1.070,00 1.070,00
22110 § 112 Einholung der Verwalterzustimmung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22200 § 113 Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung 0,5 250.000,00 267,50 267,50
32011 verauslagte Kosten für einen Grundbuchauszug 8,00 8,00
32001 Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig 1,80 1,80
320010 Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß) 14,40 14,40
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 15,00 15,00
Zwischensumme 1.510,45
32014 Umsatzsteuer 19 % 286,99
Summe 1.797,44
 

Notarkosten für den Verkäufer:

 
KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
22110 § 112 Einholung der Löschungsbewilligung 0,5 250.000,00 267,50 133,75
22201 § 113 Treuhandauftrag 0,5 125.000,00 150,00 150,00
32004 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 5,00 5,00
Zwischensumme 288,75
32014 Umsatzsteuer 19 % 54,86
Summe 343,61
 

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei einem Erwerb einer Eigentumswohnung (ohne Auslagen):

 
 
Kaufpreis Notarkosten netto für den Käufer Notarkosten netto für den Verkäufer
wenn Immobilie belastet wenn Immobilie lastenfrei
100.000,00 € 750,75 € 819,00 € 68,25 € *
150.000,00 € 973,50 € 1.062,00 € 88,50 € *
200.000,00 € 1.196,25 € 1.305,00 € 108,75 € *
300.000,00 € 1.746,25 € 1.905,00 € 158,75 € *
350.000,00 € 1.883,75 € 2.055,00 € 171,25 € *
400.000,00 € 2.158,75 € 2.355,00 € 196,25 € *
450.000,00 € 2.433,75 € 2.655,00 € 221,25 € *
500.000,00 € 2.571,25 € 2.805,00 € 233,75 € *
550.000,00 € 2.291,25 € 3.045,00 € 253,75 € *
600.000,00 € 3.011,25 € 3.285,00 € 273,75 € *
650.000,00 € 3.231,25 € 3.525,00 € 293,75 € *
700.000,00 € 3.451,25 € 3.765,00 € 313,75 € *
750.000,00 € 3.671,25 € 4.005,00 € 333,75 € *
800.000,00 € 3.891,25 € 4.245,00 € 353,75 € *
850.000,00 € 4.111,25 € 4.485,00 € 373,75 € *
900.000,00 € 4.331,25 € 4.725,00 € 393,75 € *
950.000,00 € 4.551,25 € 4.965,00 € 413,75 € *
1.000.000,00 € 4.771,25 € 5.205,00 € 433,75 € *

* zzgl. Kosten für die Überwachung von Treuhandlauflagen der eingetragenen Gläubiger

 

Tipps: Notarkosten für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf in der Regel nur an, wenn das zu veräußernde Objekt laut Grundbuch belastet ist und die eingetragenen Belastungen von dem Käufer nicht übernommen werden.

Notar- und Grundbuchkosten beim Wohnungskauf – gut planen, sicher kaufen

Die Notarkosten sind ein unverzichtbarer Teil des Wohnungskaufs und sollten bei der Finanzierung eingeplant werden. Der Notar gewährleistet rechtliche Sicherheit und schützen Sie vor Risiken beim Rechtsgeschäft.

Die notarielle Beurkundung ist beim Wohnungs- und Hauskauf gesetzlich vorgeschrieben. Zusammen mit den Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer und eventuell Maklergebühren sollten Sie diese Kosten frühzeitig berücksichtigen.

Wir beraten Sie transparent und umfassend zu allen anfallenden Kosten rund um den Wohnungskauf. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie sich Ihre individuellen Kosten vorab berechnen – so sind Sie von Anfang an gut informiert und können Ihre Finanzierung sicher planen.

FAQ für Käufer und Verkäufer – Notarkosten beim Wohnungskauf

Wie hoch sind die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung?

Die Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen liegen in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) verbindlich festgelegt. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie, also dem Kaufpreis, der im Kaufvertrag festgelegt wird. Diese Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht frei verhandelt werden.

Die Notargebühren umfassen dabei alle Leistungen des Notars, die mit dem Kaufvertrag zusammenhängen:

  • die Beurkundung des Kaufvertrags
  • die Beratung der Vertragsparteien
  • die Vorbereitung und Verwaltung aller erforderlichen Dokumente
  • die Anmeldung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wer trägt beim Wohnungskauf die Notarkosten?

Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten beim Wohnungskauf. Diese Praxis hat sich etabliert, da der Käufer durch die notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung Eigentümer der Wohnung wird und somit den Hauptnutzen aus den notariellen Leistungen zieht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Kaufvertrag eine abweichende Regelung zu treffen, bei der etwa der Verkäufer (oder beide Parteien anteilig) die Notarkosten tragen. Solche Vereinbarungen sollten immer schriftlich fixiert und mit dem Notar besprochen werden.

Wie viel kostet ein Notar- und Grundbucheintrag?

Neben den Notarkosten fallen beim Wohnungskauf auch Gebühren für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch an. Diese Grundbuchkosten liegen in NRW meist zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises.

Zusammengenommen belaufen sich Notar- und Grundbuchkosten daher meist auf 1,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises.

Welche Kosten kommen beim Wohnungskauf dazu?

Neben den Notarkosten und Grundbuchgebühren gibt es weitere wichtige Kaufnebenkosten, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Grunderwerbsteuer: In NRW beträgt diese aktuell 6,5 % des Kaufpreises. Sie ist vom Käufer zu zahlen und stellt oft die größte Nebenkostenposition dar.
  • Maklerprovision: Falls ein Makler eingeschaltet ist, liegt die Provision häufig zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. Die genaue Höhe sowie die Kostenübernahme können variieren.
  • Finanzierungskosten: Gebühren für die Bank, Bearbeitungsgebühren oder Zinsen sollten ebenfalls einkalkuliert werden.
  • Sonstige Kosten: Eventuelle Gutachterkosten, Kosten für eine Immobilienbewertung, Versicherungen oder Renovierungskosten.

Unsere Tipps: Nutzen Sie unsere Rechner, um einen schnellen Überblick über Kosten für Leistungen und Notargebühren zu erhalten.

Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbucheintrag beim Immobilienkauf?

Notar- und Grundbuchkosten sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf. Die Gesamtkosten dafür liegen, wie bereits erwähnt, bei etwa 1,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt, was Ihnen als Käufer oder Verkäufer Planungssicherheit bietet.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines anderen Grundstücks handelt – die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis.

Wie kann man ein Notaranderkonto beim Wohnungskauf nutzen?

Ein Notaranderkonto wird beim Wohnungskauf genutzt, um die Zahlung des Kaufpreises rechtlich sicher und kontrolliert abzuwickeln. Anstatt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zu überweisen, zahlt der Käufer den Betrag zunächst auf ein Treuhandkonto, das vom Notar verwaltet wird.

Der Notar hält den Kaufpreis so lange auf dem Konto zurück, bis alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Zustimmung der Hausverwaltung oder die Lastenfreistellung des Grundbuchs. Erst wenn alle Bedingungen vorliegen, zahlt der Notar den Betrag an den Verkäufer aus.

Das Notaranderkonto bietet damit Sicherheit für beide Parteien:

  • Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der Käufer zahlt erst, wenn der Eigentumserwerb rechtlich gesichert ist.

Die Nutzung des Notaranderkontos muss im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart werden und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Es ist besonders sinnvoll bei komplexen Eigentumsverhältnissen, beim Verkauf einer Immobilie durch Erbengemeinschaften oder wenn Käufer und Verkäufer größtmögliche Absicherung wünschen.

Wie berechnet der Notar die Kosten?

Die Notarkosten berechnen sich nach der bundesweit gültigen Tabelle gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Wert des Kaufvertrags. Die Kostenstaffel ist gestaffelt: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher die absolute Gebühr, aber der Prozentsatz sinkt leicht ab.

Der Notar erstellt auf Basis des Kaufpreises eine transparente Kostenaufstellung, die Sie vor der Vertragsunterzeichnung erhalten. Dort sind alle Notarkosten für seine Tätigkeiten und Aufgaben genau aufgelistet.

Wer muss beim Wohnungskauf den Notar bezahlen?

Grundsätzlich trägt der Käufer die Notarkosten, da er der Hauptnutznießer der Beurkundung und Grundbucheintragung ist. Verkäufer bezahlen in der Regel keine Notargebühren, außer wenn sie zusätzliche notarielle Leistungen (z. B. Grundschuldbestellung zur Finanzierung) in Anspruch nehmen.

Sollten Käufer und Verkäufer eine andere Aufteilung der Kosten wünschen, muss dies ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden. Ohne eine solche Regelung gilt die Käuferzahlungspflicht.

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung. Ihre erste Ansprechpartnerin Anna Gilgenberg Notarfachwirtin und staatl. gepr. Betriebswirtin
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