Kategorie: Ausländischer Rechtsverkehr

Die Verwendung von deutschen notariellen Urkunden im Ausland – 
Apostille / Legalisation, was ist das und wofür benötige ich was?

Warum kann eine deutsche öffentlich Urkunde nicht ohne weiteres im Ausland verwandt werden? Wer eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden möchte, benötigt grundsätzlich eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Von einem deutschen Notar errichtete Urkunden (Notarurkunden) werden in Deutschland aufgrund des Notarsiegels vollumfänglich anerkannt. Innerhalb Deutschlands wird daher auf die Verlässlichkeit vertraut, also auf […]

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