Die Reisevollmacht für minderjährige Kinder

Bei Reisen von Kindern ohne Sorgeberechtigte (Eltern) ist eine Vollmacht / Einverständniserklärung in jedem Fall empfehlenswert

Kinder und Jugendliche verreisen heute sehr häufig nicht mehr nur mit ihren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten.

Verreisen Kinder

  • nur mit einem Elternteil (denn sorgeberechtigt sind in der Regel nur beide Eltern gemeinsam)
  • mit den Großeltern
  • Freunden
  • mit den Betreuern eines Sportvereins
  • mit den Betreuern eines Reiseveranstalters (z.B. Sprach- oder Jugendreisen)

ins Ausland, so ist zur Vermeidung von Problemen beim Grenzübertritt oder während der Reise allgemein in einigen Ländern neben dem Ausweisdokument für das Kind das Mitführen einer Einverständniserklärung und Vollmacht der Erziehungsberechtigten empfehlenswert, teilwiese sogar rechtsverbindlich verpflichtend vorgeschrieben. Bei Namensabweichungen sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde beigefügt werden.

Achtung bei Reisen in Europa insbesondere nach Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien!

In diesen Ländern ist eine Einverständniserklärung und Vollmacht zur Vermeidung von Schwierigkeiten an der Grenze dringend empfohlen bzw. erforderlich.

Bei Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und Griechenland sollte die Vollmacht ferner notariell beglaubigt und eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.

Inhalt der Vollmacht / Einverständniserklärung

Aus der Einverständniserklärung / Vollmacht sollte hervorgehen, dass der / die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind und die Personensorge für die Zeit der Reise auf die Begleitperson übertragen worden ist. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des / der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des / der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung notariell beglaubigt (und ggf. mit Apostille bzw. Legalisation versehen) werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.

Aus Gründen der Praktikabilität kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung / Vollmacht in die Landessprache (durch ein professionelles Übersetzungsbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
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