Ab dem 01. August 2022 wird es möglich sein, ohne persönliches Erscheinen vor einem Notar „vom eigenen Schreibtisch aus“ digital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) zu gründen.
Zu diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft und schafft erstmals die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine notarielle Distanzbeurkundung.
Der Gesetzentwurf wird dazu führen, dass es in Deutschland erstmals ein notarielles Online-Verfahren mittels Videokonferenz geben wird.
Somit haben Sie ab dem 01. August 2022 die Möglichkeit, bequem, einfach und sicher vom eigenen Schreibtisch aus, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) zu gründen oder Anmeldungen zum Handels- oder Genossenschaftsregister bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Zweigniederlassungen vorzunehmen.
Die bewährte Beratungsleistung durch den Notar bleibt dabei erhalten.
Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA