Erbschein und Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Mit einem Erbschein weist die darin als Erbe oder Miterbe des Erblassers bezeichnete Person ihre Erbenstellung und damit das Eigentum/Miteigentum am Nachlass des Erblassers nach.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht auf Antrag einer Person, die sich für den Erben oder einen Miterben hält, erteilt oder versagt (wenn die Prüfung negativ ausfällt).

Zweck des Erbscheins, Inhalt, Antragstellung und Erteilung

Erforderlichkeit: Ein Erbschein wird benötigt, wenn kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, durch den die Erbenstellung in öffentlicher Urkunde nachgewiesen werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn gar keine letztwillige Verfügung besteht und gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder nur ein handschriftliches Testament vorhanden ist.

 

  • Alleinerbschein (für einen alleinigen Erben)

  • Gemeinschaftlicher Erbschein (für mehrere Erben)

  • Teilerbschein (für einzelne Miterben)

 

Eidesstattliche Versicherung: In der Regel muss der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die seiner Darstellung widersprechen.

 

Antragstellung: Der Antrag kann persönlich beim Nachlassgericht oder durch einen Notar erfolgen, der den Erbscheinsantrag beurkundet. Es ist auch möglich, dass mehrere Erben gemeinsam einen Antrag stellen.

 

Welche Kosten sind mit der Erstellung eines Erbscheins verbunden?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Grundsätzlich fallen zwei Gebühren an: eine für den Erbschein selbst und eine für die eidesstattliche Versicherung im Rahmen des Antrags auf Erteilung des Erbscheins. Hier eine Übersicht der typischen Kosten:

 

Nachlasswert Kosten Erbschein Kosten eidesstattliche Versicherung Gesamtkosten
10.000 € 75 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 165 € 330 €
110.000 € 273 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 435 € 870 €
500.000 € 935 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 1.735 € 3.470 €

Welche Unterlagen sind für den Erbscheinsantrag notwendig?

Für die Beantragung eines Erbscheins sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese variieren je nach Art der Erbfolge (gesetzlich oder testamentarisch). Hier sind die wesentlichen Dokumente, die in der Regel benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation des Antragstellers

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen: Nachweis über den Tod des Erblassers

  • Familienstammbuch: Zur Dokumentation der Verwandtschaftsverhältnisse, insbesondere bei gesetzlicher Erbfolge

  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden): Im Original zur Vorlage bei testamentarischer Erbfolge

  • Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben: Um die Erbenstellung zu belegen, besonders wenn Kinder oder Enkel erben

  • Namen und Anschriften aller Miterben: Besonders wichtig bei Erbengemeinschaften

  • Eidesstattliche Versicherung: Diese muss darüber abgegeben werden, dass alle Angaben korrekt sind und keine weiteren letztwilligen Verfügungen bekannt sind

Zusätzlich können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z.B. Nachweise über den Güterstand bei Ehepartnern oder Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, sowie Informationen über eventuelle Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Erbes. Es ist ratsam, sich vorab beim Notar zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Wie lange dauert die Erteilung des Erbscheins?

Die Dauer der Erteilung eines Erbscheins variiert je nach Einzelfall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Arbeitsbelastung des Nachlassgerichts, der Komplexität des Falls und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Erbschein ausgestellt wird, nachdem alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden.

In unkomplizierten Fällen kann der Erbschein oft schneller erteilt werden. Allerdings kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt oder das Gericht zusätzliche Ermittlungen durchführen muss. In solchen Fällen kann die Ausstellung des Erbscheins mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen.

 

Welche Schritte sind notwendig, um den Erbschein zu beantragen?

Um einen Erbschein zu beantragen, sind mehrere Schritte erforderlich. Der Prozess ist formell und erfordert die Einreichung bestimmter Dokumente sowie die Abgabe von Erklärungen. Hier ist eine Übersicht der notwendigen Schritte:

1. Prüfung der Erforderlichkeit

Erbschein notwendig?: Zunächst sollte geprüft werden, ob ein Erbschein überhaupt erforderlich ist. Ein Erbschein ist in der Regel notwendig, wenn:

  • Kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.

  • Der Erbe seine Erbenstellung nachweisen muss (z. B. gegenüber Banken oder Behörden).

  • Ein Testament vorhanden ist, aber keine amtliche Eröffnung erfolgt ist.

2. Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

Der Antrag auf einen Erbschein muss beim Nachlassgericht gestellt werden, das dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen zugeordnet ist.

3. Unterlagen zusammenstellen

Folgende Unterlagen sollten bereitgestellt werden:

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers.

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen.

  • Familienstammbuch (zur Dokumentation der Verwandtschaftsverhältnisse).

  • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag im Original.

  • Geburts- und ggf. Sterbeurkunden der gesetzlichen Erben (z.B. Kinder, Enkel).

  • Namen und Anschriften aller Miterben (bei einer Erbengemeinschaft).

4. Antragstellung beim Nachlassgericht oder Notar

Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden:

  • Persönlich beim Nachlassgericht: Der Antragsteller kann den Antrag persönlich beim zuständigen Gericht einreichen.

  • Über einen Notar: Alternativ kann der Antrag über einen Notar gestellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

5. Eidesstattliche Versicherung abgeben

In den meisten Fällen muss der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die gemachten Angaben korrekt sind und keine weiteren Informationen bekannt sind, die den Anspruch auf das Erbe beeinflussen könnten.

6. Gericht prüft den Antrag

Das Nachlassgericht prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen:

  • Es wird überprüft, ob alle erforderlichen Dokumente vorliegen und ob es möglicherweise andere Erbberechtigte gibt.

  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen kann das Gericht weitere Nachweise anfordern.

7. Kosten bezahlen

Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und müssen vom Antragsteller getragen werden. Die Gebühren umfassen sowohl die Ausstellung des Erbscheins als auch die eidesstattliche Versicherung.

8. Ausstellung des Erbscheins

  • Sobald das Gericht alle Informationen geprüft hat und keine weiteren Hindernisse bestehen, wird der Erbschein ausgestellt.

  • Der Antragsteller erhält den Erbschein per Post oder kann ihn persönlich beim Gericht abholen.

Zusammenfassung der Schritte:

  1. Prüfung, ob ein Erbschein notwendig ist.

  2. Zuständiges Nachlassgericht ermitteln.

  3. Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.

  4. Den Antrag beim Nachlassgericht oder über einen Notar stellen.

  5. Eidesstattliche Versicherung abgeben.

  6. Gericht prüft den Antrag.

  7. Zahlung der Gerichtsgebühren.

  8. Ausstellung des Erbscheins durch das Gericht.

Der gesamte Prozess kann je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung des Gerichts einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
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