Ausländischer Erstwohnsitz bei Heirat – Welches Eherecht gilt und warum ein Ehevertrag hier besonders wichtig ist!

In einer globalen, hochmobilen und diversen Welt leben und arbeiten Paare auch im Rahmen ihres Studiums und / oder ihrer beruflichen Tätigkeit im Ausland. Heiraten sie während dieser Zeit oder lassen ihre Partnerschaft eintragen, ist zwingend zu beachten:

Seit Januar 2019 gilt die Europäische Güterrechtsverordnung. Für das eheliche Güterrecht in 18 EU-Staaten ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der Ort des ständigen Aufenthalts maßgebend.

Somit kann hinsichtlich der ehelichen Vermögensverteilung ausländisches Recht zur Anwendung kommen und nicht etwa das hierzulande geltende eheliche Güterrecht der Zugewinngemeinschaft. Wie können Heiratswillige dennoch sicherstellen, dass ihr Hab und Gut nach deutschem Recht behandelt wird?

Überraschungen durch Rechtswahl vermeiden

Da die berufliche Tätigkeit im Ausland und damit auch der lebensmittelpunkt immer häufiger in jungen Ehen anzutreffen, damit aber nicht der Wunsch verbunden ist, auch für die Ehefolgen ausländisches Recht zu Anwendung zu bringen, ist über den Abschluss eines Ehevertrages mit ausdrücklicher Rechtswahl nachzudenken.

Die Wahl des Rechts des Landes, in dem man sich für den Fall der Scheidung der Ehe „bewegen“ möchte, ist hier besonders wichtig. Man kann durch eine Vereinbarung deutschen Rechts sich wieder entgegen der Europäischen Güterrechtsverordnung dem Recht unterwerfen, das „eigentlich“ für die Ehe geltend sollte.

Rechtswahl löst Mehrkosten aus

Die Kosten einer Urkunde richten sich nach dem Netto-Vermögen der Eheleute. Bei vorgenommener Rechtswahl im Rahmen eines Ehevertrages hat der Notar den Wert der Urkunde um 30 % zu erhöhen.

Es gilt also abzuwägen, in welchem rechtlichen Rahmen eines ausländischen Staates man sich im Falle der Scheidung bewegen möchte und der sich hieraus für den Fall der Rechtswahl ergebenden Kosten.

Hierbei berät Sie Ihr Notar in Ihrem Einzelfall gerne.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
Jetzt Termin vereinbaren