Aktuelle Hinweise und Besonderheiten aufgrund der Corona-Virus-Pandemie

Die Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) führt derzeit zu erheblichen Einschränkungen unseres täglichen Lebens und auch der Berufsausübung. Sogar Behörden und auch die Justiz arbeiten zuweilen nur mit Einschränkungen und der Zugang zu behördlichen Amtsräumen ist nicht uneingeschränkt gegeben. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen misst jedoch Notarinnen und Notaren für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege eine zentrale Bedeutung zu. Ich bin als Notar daher unbeschadet der geltenden Kontaktverbote im öffentlichen Raum weiterhin uneingeschränkt im Rahmen unserer Bürozeiten und auch hiernach oder am Wochenende nach Terminvereinbarung für Sie da und stehe für sämtliche notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Sie können mich daher gerne zur Erledigung Ihrer notariellen Angelegenheiten aufsuchen und sofern Sie im Gebiet von Bochum wohnen oder geschäftsansässig sind, nehme ich in den erforderlichen Fällen auch Auswärtstermine in Ihren Räumen war, selbstverständlich trage ich hierbei eine Mund-Nasen-Bedeckung in Gestalt einer FFP2-Maske.


Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig. Damit wir uns gegenseitig schützen und die Verbreitung des „Coronavirus“ verlangsamen, darf ich Sie darum bitten, nachfolgende Besonderheiten zu beachten:


• Besprechungen werden bevorzugt telefonisch oder über eine Videokonferenz (z.B. Microsoft Teams, Zoom, etc.) durchgeführt.

• Bei Terminen in meinen Räumen sollen nur noch die Urkundsbeteiligten selbst sowie nach dem Beurkundungsrecht unverzichtbare weitere Personen (z.B. Dolmetscher etc.) anwesend sein. Weitere Begleitpersonen können nur bei Darlegung eines berechtigten Interesses zugelassen werden. Letztere können aber im Rahmen einer Videokonferenz auch an einer Beurkundung teilnehmen, da wir über eine Großraum-Videokonferenzanlage verfügen.

• Personen, die

– mit dem Corona-Virus infiziert oder daran erkrankt sind,

– als Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Maßgaben des Robert-Koch-Instituts zu klassifizieren sind,

– sich in Quarantäne befinden oder

– sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, und zwar unabhängig davon, ob sie Symptome haben,

bitte ich dringend zu beachten, meine Amtsräume nicht aufzusuchen und mir bzw. meinen Mitarbeiterinnen dies anzuzeigen. Wir werden dann in Ihrem Einzelfall prüfen, ob, wie und wo die Beurkundung bzw. Beglaubigung stattfinden kann.

Bei Terminen mit mehreren Beteiligten sollte geprüft werden, ob ein gleichzeitiges persönliches Erscheinen aller Beteiligten tatsächlich erforderlich ist. Das Beurkundungsrecht sieht unter den Bedingungen der Pandemie ─ nach Prüfung der Umstände des Einzelfalls ─ die Möglichkeit vor, durch eine Beurkundung mit einem vollmachtlosen Vertreter und einer nachträglichen Genehmigung unter Beglaubigung Ihrer Unterschrift das Zusammentreffen mehrerer Beteiligten in einem einzigen Termin zu verhindern; im Einzelfall kann ich auch mit Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Vertreterin bzw. Vertreter für Beteiligte notarielle Beurkundungen durchführen. Ihre Beratung und Belehrung werde ich dann auf andere geeignete Weise, z.B. durch einen vorhergehenden Telefontermin oder eine Videokonferenz sicherstellen. Insbesondere haben wir die Möglichkeit, ihre „Teilnahme“ an der Beurkundung mit einem vollmachtlosen Vertreter auch über eine Großraum-Videokonferenzanlage live zu Ihnen nach Hause zu übertragen, sodass Sie noch in der Beurkundung (die im Nachgang von Ihnen mit ihrer notariell zu beglaubigenden Unterschrift zu genehmigen ist) Fragen stellen können und ich Ihnen entsprechende Erläuterungen zu Ihren notariellen Vorgang geben kann.


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