Notarkosten für die Errichtung eines notariellen Testamentes

HINWEISE: Die Gebühren eines Notars (der Preis / das Entgelt bzw. die Kosten für seine Dienstleistung) sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar einheitlich. Es ist gesetzlich untersagt, hiervon abzuweichen.


Der Gebührensatz der Notargebühren umfasst unter anderem


• die Beratung durch den Notar

• die Entwurfserstellung durch den Notar

sowie

• die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.


Die Notargebühren richten sich dabei nicht nach Schwierigkeitsgrad oder Aufwand.

Bei den nachfolgenden Beispiel-Berechnungen der Notargebühren können – je nach

Einzelfall – auch weitere Gebühren anfallen.


Etwaige gerichtliche Kosten bleiben unberücksichtigt.


Anna Gilgenberg
Notarfachwirtin
Staatl. geprüfte Betriebswirtin
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Die Notargebühren für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert und verbindlich festgelegt.

Jede fünfte Erbschaft in Deutschland soll künftig über einer Viertelmillion Euro liegen.

Immobilien-Nachlässe werden immer häufiger, sie sollen bald in jedem zweiten Erbe enthalten sein.

Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge passen in Zeiten zunehmender Erbschaftsteuerbelastungen und Patchworkfamilien immer weniger auf die heutigen Lebenssachverhalte, sodass maßgeschneiderte und testamentarisch abgesicherte Nachfolgekonzepte erforderlich sind.

Die Bedeutung von Erben und Vererben steigt immer mehr und damit auch das Informationsbedürfnis von Erblassern und Erben und die Anforderungen an eine kluge Beratung.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Erbrecht“:

Download: Broschüre Erbrecht

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für die Höhe der Notargebühren bei der Errichtung eines notariellen Testamentes.

Dabei haben wir zwischen einem Einzeltestament und einem gemeinschaftlichen Testament differenziert.

Beispiel 1: Errichtung eines notariellen Einzeltestamentes

Der Notar beurkundet folgenden letzten Willen der Frau Muster.

Frau Muster setzt ihre minderjährige Nichte zu ihrer alleinigen und ausschließlichen Erbin ein und ordnet zugleich Testamentsvollstreckung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihrer Nichte an.

Ihr zu vererbendes Vermögen gibt Frau Muster mit 300.000,00 € an.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21200 §§ 97, 102 Beurkundung des Testamentes 1,0 300.000,00 635,00 635,00
32001 Dokumentenpauschale: 1 Seite farbig 0,30 0,30
32001 Dokumentenpauschale: 10 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 656,80
32015 verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister 12,50 12,50
32014 Umsatzsteuer 19 % 124,79
Summe 794,09

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Errichtung eines notariellen Einzeltestamentes (ohne Auslagen):


zu vererbendes Vermögen Notarkosten netto
50.000,00 € 165,00 €
100.000,00 € 273,00 €
150.000,00 € 354,00 €
200.000,00 € 435,00 €
250.000,00 € 535,00 €
300.000,00 € 635,00 €
400.000,00 € 785,00 €
450.000,00 € 885,00 €
500.000,00 € 935,00 €
550.000,00 € 1.015,00 €
600.000,00 € 1.095,00 €
650.000,00 € 1.1175,00 €
700.000,00 € 1.255,00 €
750.000,00 € 1.335,00 €
800.000,00 € 1.415,00 €
850.000,00 € 1.495,00 €
900.000,00 € 1.575,00 €
950.000,00 € 1.655,00 €
1.000.000,00 € 1.735,00 €

Beispiel 2: Errichtung eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments

Der Notar beurkundet folgenden letzten Willen der Eheleute.

Die Eheleute setzen sich als Erben ein. Erbe des Letztlebenden soll der gemeinsame Sohn sein unter der Auflage, seine Schwester bei sich unentgeltlich wohnen zu lassen.

Ferner setzen sie für das Kind des Ehemannes aus erster Ehe ein Vermächtnis in Form einer Geldzahlung von 50.000,00 € aus.

Zum Nachlass gehört ein Grundstück (Verkehrswert: 350.000,00 €).

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 600.000,00 € an. Die Verbindlichkeiten betragen 400.000,00 €.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 102 Beurkundung des gemeinschaftlichen Testamentes 2,0 300.000,00* 1.270,00 1.270,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 1.293,60
32015 verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister 25,00 25,00
Zwischensumme 1.293,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 245,78
Summe 1.564,38

* Verbindlichkeiten werden nur bis zur Höhe des halben Vermögens abgezogen (600.000,00 € – 400.000,00 €; mindestens aber 300.000,00 €).

Wird über den gesamten Nachlass verfügt, werden Vermächtnisse und Auflagen weder abgezogen noch hinzugerechnet.

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Errichtung eines notariellen gemeinschaftlichen Testamentes oder Erbvertrages (ohne Auslagen):


zu vererbendes Vermögen Notarkosten netto
50.000,00 € 330,00 €
100.000,00 € 546,00 €
150.000,00 € 708,00 €
200.000,00 € 870,00 €
250.000,00 € 1.070,00 €
300.000,00 € 1.270,00 €
400.000,00 € 1.570,00 €
450.000,00 € 1.770,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €
550.000,00 € 2.030,00 €
600.000,00 € 2.190,00 €
650.000,00 € 2.350,00 €
700.000,00 € 2.510,00 €
750.000,00 € 2.670,00 €
800.000,00 € 2.830,00 €
850.000,00 € 2.990,00 €
900.000,00 € 3.150,00 €
950.000,00 € 3.310,00 €
1.000.000,00 € 3.470,00 €

Beispiel 3: Errichtung eines notariellen gemeinsch. Testaments mit Rechtswahlvereinbarung

Der Notar beurkundet folgenden letzten Willen der Eheleute.

Die Eheleute setzen sich als Erben ein. Erbe des Letztlebenden soll der gemeinsame Sohn sein unter der Auflage, seine Schwester bei sich unentgeltlich wohnen zu lassen.

Ferner setzen sie für das Kind des Ehemannes aus erster Ehe ein Vermächtnis in Form einer Geldzahlung von 50.000,00 € aus.

In dem notariellen gemeinschaftlichen Testament wählt jeder Ehegatte für seine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen gem. Art. 22 Abs. 2 Eu-ErbVO die Anwendung des deutschen Rechts.

Zum Nachlass gehört ein Grundstück (Verkehrswert: 350.000,00 €).

Das beiderseitige Vermögen geben die Eheleute mit 600.000,00 € an. Die Verbindlichkeiten betragen 400.000,00 €.


KV-Nr. Wertvorschrift Bezeichnung Satz Wert in € Gebühr in € Betrag in €
21100 §§ 97, 102, 111 Beurkundung des gemeinschaftlichen Testamentes 2,0 390.000,00** 1.570,00 1.570,00
32001 Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig 0,60 0,60
32001 Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß) 3,00 3,00
32005 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 20,00
Zwischensumme 1.593,60
32015 verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister 25,00 25,00
Zwischensumme 1.593,60
32014 Umsatzsteuer 19 % 302,78
Summe 1.921,38

** Verbindlichkeiten werden nur bis zur Höhe des halben Vermögens abgezogen (600.000,00 € – 400.000,00 €; mindestens aber 300.000,00 €).

Wird über den gesamten Nachlass verfügt, werden Vermächtnisse und Auflagen weder abgezogen noch hinzugerechnet

Der Geschäftswert für die Rechtwahlvereinbarung beträgt 30 % vom Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten und wird zu dem Wert des Nachlasses abzüglich der Verbindlichkeiten addiert.

Weitere Beispiele für die Höhe der Notargebühren für die Errichtung eines notariellen gemeinschaftlichen Testamentes oder Erbvertrages mit Rechtswahlvereinbarung (ohne Auslagen):


Aktivvermögen Rechtswahlvereinbarung (30 % des Aktivvermögens) Geschäftswert für die Notarkostenberechnung Notarkosten netto
50.000,00 € 15.000,00 € 65.000,00 € 384,00 €
100.000,00 € 30.000,00 € 130.000,00 € 654,00 €
150.000,00 € 45.000,00 € 195.000,00 € 870,00 €
200.000,00 € 60.000,00 € 260.000,00 € 1.070,00 €
250.000,00 € 75.000,00 € 325.000,00 € 1.370,00 €
300.000,00 € 90.000,00 € 390.000,00 € 1.570,00 €
350.000,00 € 105.000,00 € 455.000,00 € 1.770,00 €
400.000,00 € 120.000,00 € 520.000,00 € 2.030,00 €
450.000,00 € 135.000,00 € 585.000,00 € 2.190,00 €
500.000,00 € 150.000,00 € 650.000,00 € 2.350,00 €
550.000,00 € 165.000,00 € 715.000,00 € 2.670,00 €
600.000,00 € 180.000,00 € 780.000,00 € 2.830,00 €
650.000,00 € 195.000,00 € 845.000,00 € 2.990,00 €
700.000,00 € 210.000,00 € 910.000,00 € 3.310,00 €
750.000,00 € 225.000,00 € 975.000,00 € 3.470,00 €
800.000,00 € 240.000,00 € 1.040.000,00 € 3.630,00 €
850.000,00 € 255.000,00 € 1.105.000,00 € 3.950,00 €
900.000,00 € 270.000,00 € 1.170.000,00 € 4.110,00 €
950.000,00 € 285.000,00 € 1.235.000,00 € 4.270,00 €
1.000.000,00 € 300.000,00 € 1.300.000,00 € 4.430,00 €

Gebührentabelle Notarkosten

Laden Sie sich hier die Gebührentabelle für Notarkosten herunter, um für Ihren Gegenstandswert die Beurkundungskosten zu ermitteln. Download: Gebührentabelle für Notarkosten als PDF

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Notar Dr. Thomas Durchlaub und seine Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Belangen der notariellen Beurkundung.

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