Vorsorgevollmacht für Unternehmer (Unternehmervorsorgevollmacht)

Was ist eine Vorsorgevollmacht für das Unternehmen?

Eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen (auch „Unternehmervorsorgevollmacht“ genannt) ist eine besondere Form einer widerruflichen Generalvollmacht, die der Absicherung der Handlungsunfähigkeit des Geschäftsführers aus gesundheitlichen Gründen bzw. seine Geschäftsunfähigkeit dient.

Ziel der Vollmacht ist, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch in der gesundheitlichen Krise des Unternehmens Inhabers/Geschäftsführers zu gewährleisten.

Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht für das Unternehmen?

Ein krankheits- oder unfallbedingter handlungsunfähiger Geschäftsführer verliert gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG sein Geschäftsführer Amt, die GmbH wird, sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, führungslos. Hieraus kann eine Krise des Unternehmens bis zu dessen Insolvenz entstehen.

Wie ist eine Vorsorgevollmacht für das Unternehmen ausgestaltet?

Auch bei einer Vorsorgevollmacht für das Unternehmen handelt es sich grundsätzlich um eine Generalvollmacht. Diese erstreckt sich jedoch nicht auf sämtliche einem Geschäftsführer obliegenden Geschäfte und Pflichten.

Diese Generalvollmacht muss vielmehr hinter den Kompetenzen eines Geschäftsführers zurückbleiben, soll sie nicht unwirksam sein.

Ungeachtet dessen, dass sich die Bevollmächtigten bei einer Vorsorgevollmacht für das Unternehmen von denen einer Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich unterscheiden werden, hat die Vorsorgevollmacht für das Unternehmen einen anderen Regelungsbereich und eine andere Regelung Reichweite.

Im Verhältnis zu Dritten, also im Außenverhältnis sollte dem Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht für das Unternehmen alle Rechte zur Führung des Unternehmens eingeräumt werden, sodass die Unternehmensleitung sichergestellt ist. Die Vollmacht im Außenverhältnis ist demnach regelmäßig unbeschränkt. So wird die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht gemäß § 1896 Abs. 2 BGB vermieden.

Im Innenverhältnis wird zuweilen empfohlen, den Auftrag an den Bevollmächtigten mit konkreten Weisungen und einem Handlungsrahmen zu verbinden. Die sich für ein Unternehmen stellenden Herausforderung in Situationen sind jedoch so vielfältig, dass sie nur schwer aus einer bestimmten Position heraus zu antizipieren und im Rahmen von Handlungsempfehlungen und Weisungen zu konkretisieren sind.

Sie sollten sich für die konkrete Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht über folgende Gesichtspunkte Gedanken machen:

  • Muss die erteilte Vollmacht für den Geschäftsverkehr durch eine im Handelsregister einzutragende Prokura flankiert werden?
  • Soll sich die Vollmacht auch auf die Inhaber/Gesellschafterebene beziehen bedarf es hier einer Stimmrechtsvollmacht?
  • Soll die Vollmacht nur auf Weiterführung des Unternehmens oder auch auf Veräußerung oder gar Liquidation gerichtet sein, je nachdem ob sich der Zustand des Vollmachtgebers als nur vorübergehend oder dauerhaft darstellt?
  • Soll auch die Rechtsform des Unternehmens gewechselt werden dürfen (z.B. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH), was für eine dauerhafte Fortführung durch Bevollmächtigte sich als zweckmäßig oder gar geboten erweisen kann?

Der grunderwerbsteuerfreie Share Deal ist damit nicht tot, aber die Hürden sind nunmehr erheblich höher und das Geschäfts muss sehr sorgfältig strukturiert auch das Verhalten (Haltedauer, etc.) in der Zukunft hierauf angepasst werden.

Die Auswahl der Person des Bevollmächtigten

Die Leitung eines Unternehmens ist keine Nebentätigkeit, die man nach Feierabend oder zwischendurch erledigen könnte. Die Bevollmächtigte Person muss daher sowohl was ihre Qualifikation und Erfahrung als auch ihre Verfügbarkeit betrifft, hierzu sorgfältig ausgewählt und gegebenenfalls hierauf auch vorbereitet werden. Zwar können Verwandte und auch der Ehegatte hierfür in Betracht kommen, regelmäßig werden aber Vertrauenspersonen im Unternehmen dieser Aufgabe besser gerecht werden können. Möglich ist auch, einer qualifizierten Person aus dem Kreise des Unternehmens einen Angehörigen oder Ehegatten als weiterem Bevollmächtigten an die Seite zu stellen. Es ist jedoch darauf achten, Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und potentielle Streitigkeiten und Uneinigkeit, die in Blockadesituationen münden können, zu vermeiden. Bei Uneinigkeit sollte daher einem Bevollmächtigten das letzte Entscheidungsrecht zustehen.

Fazit

Eine auf die konkrete Führungssituation und Ihr Unternehmen zugeschnittene Vorsorgevollmacht für Ihr Unternehmen ist ebenso unverzichtbar, wie die private Absicherung durch eine persönliche Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Die jeweils Bevollmächtigten, die ihrer konkreten Aufgabe gewachsen sein und über diese auch im Vorhinein informiert sein sollten, sind auf diese konkret hin auszusuchen und gegebenenfalls hierauf auch vorzubereiten. Ein Aktenordner, in dem die hierfür erforderlichen Grund Informationen, Dokumente, Kennwörter, Weisungen etc. zusammengefasst sind, sollten an einer sicheren Stelle verwahrt und später für den Bevollmächtigten allein zugänglich gemacht sein.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
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