Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung: alles, was Sie wissen müssen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch Trennungsvereinbarung regelt, wie der Name schon sagt, die Folgen einer Scheidung. Um sich scheiden zu lassen, ist es zunächst notwendig, die Scheidung beim Familiengericht zu beantragen. Damit dieser Prozess möglichst reibungslos abläuft und ein Rechtsstreit vermieden wird, kann man eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, die zum Beispiel Unterhalt, Vermögen, Zugewinnausgleich und den Vorsorgeausgleich regelt und notariell beurkundet wird.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung beinhaltet Rechte und Pflichten für beide Eheleute. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind oder ein größeres Vermögen vorhanden ist. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient dazu, alle Aspekte zu klären, die während und nach der Scheidung relevant werden und ansonsten gegebenenfalls streitig im Verfahren vor dem Familiengericht geklärt werden müssen, was den Ausspruch der Scheidung erheblich verzögern kann.

In einer solchen Vereinbarung wird beispielsweise festgelegt, ob, und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Eine Regelung zum Sorgerecht und ein eventueller Verzicht auf bestimmte Ansprüche können ebenfalls in der Vereinbarung festgehalten werden.

Die Beratung durch einen Anwalt ist bei der Abfassung einer Scheidungsfolgenvereinbarung immer anzuraten. Die Vereinbarung hat rechtliche Konsequenzen für beide Parteien und die Sachverhalte sollten deshalb eindeutig geklärt werden. Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf dann zwingend der notariellen Beurkundung.

Dr. Durchlaub und sein Team stehen Ihnen diesbezüglich gern zur Verfügung.

Scheiden lassen – Dauer einer einvernehmlichen Scheidung

Zur Jahrtausendwende wurde in Deutschland fast jede zweite Ehe geschieden. Die Scheidung erfolgt im Durchschnitt nach 15 Ehejahren. In den vergangenen Jahren ist die Scheidungsquote dann auf 36 % gefallen, wobei die Anzahl der Eheschließungen auch um 10 % gestiegen ist. Auch wenn sich heute deutlich weniger Menschen scheiden lassen, geht eine Scheidung jedoch mit rechtlichen Folgen für beide Ehegatten einher. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der keine Scheidungsfolgen im Verbundverfahren (also verbunden mit dem Scheidungsantrag bei Gericht) anhängig sind, hat das Familiengericht nach Ablauf des Trennungsjahres nur über den Versorgungsausgleich zu entscheiden. Das betrifft in diesem Fall die Teilung der Altersversorgung und die Scheidung selbst. Ein Antrag für die Scheidung kann in der Regel schon rund zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht gestellt werden.

Eine Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres bei einvernehmlicher Scheidung innerhalb von nur drei Monaten geschieden werden, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, beispielsweise bei einer kurzen Ehe unter drei Jahren. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich müssen Sie jedoch mit bis zu neun Monaten Wartezeit rechnen.

Tipp: Ist der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung ausgeschlossen, sollte die Zeit während des gemeinsamen Trennungsjahres vor dem Scheidungsantrag genutzt werden, um einen Antrag auf Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern zu stellen. Das gewährleistet, dass Fehlzeiten im Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei Stellung des Scheidungsantrages geklärt sind. Wartezeiten im Rahmen des späteren Scheidungsverfahrens werden verkürzt.

Um die Dauer des Scheidungsverfahrens weiter zu verkürzen, kann bei einvernehmlicher Scheidung im Anschluss an die mündliche Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Scheidungstermin der Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Damit werden der Beschluss und die Scheidung sofort rechtskräftig.

Die Scheidung ist streitig, wenn einer der Ehegatten keine Scheidung möchte oder eine oder mehrere der Scheidungsfolgesachen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung oder Hausrat nicht geklärt sind. In diesem Fall kann sich die Dauer einer Scheidung der Ehepartner über mehrere Jahre hinziehen. Ein häufiger Wechsel der zur Entscheidung berufenen Richter während des Verfahrens kann dessen Laufzeit zusätzlich erheblich verlängern.

Wenn auch Sie Ihre Scheidung beschleunigen wollen, rufen Sie gerne an.

Schnelle Scheidung: mit Ihrem Notar

Eine schnelle Scheidung setzt ─ soweit kein die Scheidungsfolgen regelnder Ehevertrag vorhanden ist ─ eine Einigung der Ehepartner über die Scheidungsfolgen und damit eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung voraus. Bei einer Ehescheidung, insbesondere nach längerer oder langer Ehezeit, sind eine Vielzahl von tatsächlichen und rechtlichen Fragen der Scheidungsfolgen zu klären. Deren streitige Entscheidung nimmt vor Gericht viel Zeit und Geld in Anspruch. Das können Kosten für den Anwalt, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten sein. Eine sich lang hinziehende Scheidung kostet aber vor allem auch körperliche und emotionale Kraft und damit mehr Lebensqualität.

Es ist zu Beginn und auch im Laufe eines langen komplexen Ehescheidungsverfahrens schwer prognostizierbar, wie das Verfahren am Ende ausgehen wird. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass hier eine Gesamtbetrachtung und ein strategisches Vorgehen gefragt sind.

Jede unterschiedliche und streitige Position gerichtlich auszustreiten, erweist sich in der Regel nicht als sinnvoll und häufig sogar als bedingt selbstschädigend. Ein Gesamtpaket zu verhandeln und durch Nachgeben oder Verzicht Kompromisse zu einer gemeinsamen Regelung zu suchen, sollten daher als Ziele angestrebt werden.

Mit Hilfe des Notars eine Vereinbarung zur Gesamtlösung treffen

Jeder Ehegatte sollte deshalb Vereinbarungen für eine Gesamtlösung bzw. eine einvernehmliche Scheidung anstreben, die im Verhandlungswege mit dem Ziel des Abschlusses einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung alle scheidungsrelevanten Fragen einer Lösung zuführt und damit das eigentliche Scheidungsverfahren kurz hält.

Bei genauerer Betrachtung ergeben sich wichtige Bereiche, die bei einer Scheidung geregelt werden müssen, sogenannte Scheidungsfolgesachen. Eine beidseitig bindende Trennungsvereinbarung, die notariell beurkundet werden muss, deckt diese Bereiche ab und kann die Dauer des Verfahrens deutlich verkürzen. Wir helfen Ihnen gern. Die Inhalte einer Scheidungsfolgevereinbarung finden Sie im Folgenden im Einzelnen.

Inhalte einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Folgende Scheidungsfolgen der Ehegatten sollten in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden:

  • Finanzielle Trennung: Wie werden die gemeinsam angeschafften Vermögensgegenstände unter den Ehegatten aufgeteilt? Wer übernimmt oder wie wird verwertet?
  • Vermögen: Welche Vermögensgegenstände sind vorhanden (Auskunftserteilung) und wie sind diese zu bewerten (Sachverständigengutachten)?

  • Zugewinnausgleich: Wie viel Zugewinn hat jeder Ehegatte erzielt und wie wird dieser ausgeglichen?

  • Nachehelicher Unterhalt: Bestehen ehebedingte Nachteile oder ein Anspruch auf Unterhalt und in welcher Höhe? Gibt es unterschiedliche Unterhaltsansprüche, die sich durch Unterhaltsberechtigten aus verschiedenen Beziehungen oder Ehen ergeben können?

  • Kindesunterhalt: Der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder ist zu klären.

  • Hausrat: Wie wird der Hausrat aufgeteilt?

  • Sorgerecht: Wer bekommt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder und wird das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt oder auch noch darüber gestritten?

  • Vorsorgeausgleich: Welche Versorgungsanwartschaften bestehen und wie haben sich diese bei beiden Ehegatten während der Ehezeit entwickelt? Hier werden alle Versorgungsanwartschaften sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch private Renten, Betriebsrenten, Pensionsansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen etc. bestimmt und gegeneinander verglichen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung, bzw. Trennungsvereinbarung sollte mit der Unterstützung eines Notars erstellt werden. Vor allem wirtschaftliche Folgen wirken noch lange Zeit nach, deshalb sollte sie Ihre individuellen Interessen bestmöglich widerspiegeln. Kontaktieren Sie uns gern bei weiteren Fragen zum Thema.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Werden alle sich im Rahmen der Scheidung stellenden Fragen besprochen, geklärt und in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, hat dies zur Folge, dass im gerichtlichen Scheidungsverfahren lediglich noch die Scheidung ausgesprochen werden muss. Der Prozess wird also so weit wie möglich beschleunigt.

Dies kann mit einem Anwalt geschehen oder mithilfe eigenständiger Verhandlungen der Ehepartner oder einer Mediation geregelt werden. Die Vertretung durch einen Anwalt bietet sich an, wenn zwischen den Ehegatten erhebliche Kontroversen in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen bestehen oder die Scheidung nicht einvernehmlich ist.

Der Notar kann dabei nicht Interessenvertreter einer Partei sein und deren rechtliche und wirtschaftliche Interessen wahren. Er ist neutral und kann daher in wirtschaftlichen Fragen zwischen den Ehegatten nicht einseitig tätig werden.

Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt und die gemeinsamen Kinder treffen

>Die einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bietet zahlreiche Vorteile. Wer sich für diesen Weg entscheidet, kann gemeinsam mit dem Ehepartner über wichtige Themen wie den Versorgungsausgleich oder das Sorgerecht verhandeln. Diese Vereinbarungen werden dann im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert und beurkundet.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass die Eheleute in diesem Fall selbst bestimmen können, welche Regelungen und Vereinbarungen sie treffen möchten – ohne eine richterliche Entscheidung, die möglicherweise nicht den individuellen Wünschen und Bedürfnissen beider Parteien entspricht.

Zudem können mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung Konflikte und Streitigkeiten vermieden werden, die bei einer Trennung auftreten können und eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Es gilt jedoch, sich bereits im Vorfeld umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, damit die Vereinbarung den Anforderungen des Familienrechts entspricht.

Der Ablauf der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung durch den Notar

>Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt bei der Trennung. Die Ehegatten setzen sich gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zusammen, um fundamentale Aspekte wie Unterhalt, Sorgerecht, Verzicht oder den Zugewinnausgleich zu regeln. Im Laufe der Zeit sollten diese Regelungen konkretisiert und schriftlich in der Scheidungsfolgenvereinbarung, bzw. Trennungsvereinbarung festgehalten werden.

Hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig, um sowohl den Ehepartnern als auch dem Gericht im Scheidungsverfahren Rechtssicherheit zu geben. Da das Familienrecht komplexe Regelungen enthält, sollten Sie bei der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Dies ermöglicht eine rechtlich fundierte und gleichzeitig auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Vereinbarung. Zweitens bietet es beiden Ehegatten die Sicherheit, dass ihre Interessen und Anliegen angemessen berücksichtigt werden.

Einordnung der Scheidungsfolgenvereinbarung im Scheidungsprozess

In einem Scheidungsverfahren ist der Scheidungsfolgenvereinbarung eine zentrale Rolle zuzuweisen. Sie deckt gemeinsame Belange der Ehepartner ab, die im Kontext der beabsichtigten Scheidung relevant sind. Sie muss auf ganzer Linie durchdacht und sorgfältig gestaltet sein, um ungewollte Scheidungsfolgen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Beide Partner sollten sich daher bei der Ausarbeitung der Scheidungsvereinbarung Unterstützung durch einen Anwalt suchen. Hierbei ist es immens wichtig, nicht nur auf das Fachwissen, sondern auch auf die erprobte Erfahrung des Rechtsexperten zu vertrauen.

Wir helfen Ihnen gern und beantworten im Folgenden wichtige Fragen in Bezug auf Scheidungsfolgen, die Scheidungsfolgenvereinbarung und mögliche Kosten in Kurzform. Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen.

Wozu dienen die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidung kann emotional belastend sein und geht mit rechtlichen Folgen für beide Partner einher. Ähnlich wie ein Ehevertrag ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein rechtliches Dokument, das von jedem Ehepartner unterzeichnet wird. Dieses ist grundsätzlich notariell zu beurkunden und legt die konkreten Regelungen der Scheidungsfolgen fest.

Wenn Ehepartner sich dazu entscheiden, ihr Eheleben durch eine Trennung einvernehmlich zu beenden, ist es empfehlenswert, eine Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht zu ziehen. Sie bietet eine klare Basis dafür, wie das restliche gemeinsame Leben und die daraus resultierenden Verpflichtungen gestaltet werden sollen und vermeidet durch explizite Regeln und Vereinbarungen eventuelle Rechtsstreitigkeiten.

In der Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung werden wichtige Themen wie der Zugewinnausgleich und z. B. ein Ausschluss des Versorgungsausgleich (wenn dieser gewünscht und sinnvoll ist, weil z. B. beide Ehegatten ungefähr die gleichen Anwartschaften während der Ehe erworben haben) geregelt, aber auch Fragen zu gemeinsamen Besitztümern, finanziellen Verpflichtungen und Kindern können darin geklärt werden.

Was kann in einer Scheidungsvereinbarung geregelt werden?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Folgen einer Scheidung umfassend. In einer solchen Vereinbarung können beide Parteien in einer einvernehmlichen Atmosphäre klare und faire Regelungen für ihre zukünftige Situation erarbeiten.

Mögliche Streitpunkte und Missverständnisse, die während des Scheidungsprozesses aufkommen könnten, werden so bereits frühzeitig aus dem Weg geräumt. Die Scheidungsvereinbarung ist daher ein wichtiges Instrument für ein respektvolles und friedliches Scheidungsverfahren.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird notariell beurkundet und ist damit auch rechtlich bindend. Das heißt, dass sich beide Ehegatten an die Vereinbarungen halten müssen, die hier getroffen wurden. Vereinfacht formuliert ähnelt die Vereinbarung einem Vertrag, der durch beide Partner unterzeichnet und durch die notarielle Beurkundung sowohl vor Gericht als auch zwischen den Eheleuten Bestand hat.

Es ist deshalb ratsam, sich bereits bei der Ausarbeitung dieser Vereinbarungen juristischen Beistand zu holen und sich beispielsweise von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann sicherstellen, dass alle Regelungen in Ihrem individuellen Fall den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die langfristigen Folgen einer solchen Vereinbarung fair und umfassend berücksichtigen.

Weshalb ist die notarielle Beurkundung entscheidend?

Wer eine Scheidung möchte, kann seine wirtschaftliche Trennung selbstverständlich auch durch eine mündliche Vereinbarung regeln. Die Scheidung der Ehegatten wird dabei beim Familiengericht beantragt. Es ist allerdings möglich, dass einer der Partner sich später anders entscheidet und beispielsweise die getroffene mündliche Vereinbarung über einen finanziellen Verzicht infrage stellt und so nicht mehr akzeptieren möchte.

In diesem Fall ist diese Vereinbarung rechtlich nicht durchsetzbar, denn sie gilt nicht vor Gericht und muss eingeklagt werden. Am Ende eines Scheidungsverfahrens kann es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, der es ermöglicht, eine Einigung herbeizuführen. Das geht allerdings nicht nur mit Kosten für den Rechtsanwalt einher, sondern nimmt auch viel mehr Zeit in Anspruch.

Die Rolle des Notars ist deshalb im Scheidungsverfahren und insbesondere bei der Scheidungsfolgenvereinbarung entscheidend. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss stets notariell beurkundet werden und bietet damit rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten.

Der Anwalt oder Notar berät sie bei der Ausarbeitung einer gerechten und angemessenen Scheidungsvereinbarung. Er sorgt damit dafür, dass alle relevanten Punkte rechtssicher geregelt bzw. geklärt werden. Die Vereinbarung gilt auch vor Gericht und erleichtert den gesamten Prozess.

Der Notar bringt jedoch mehr als nur rechtliche Sicherheit in Form einer Beurkundung. Mit fundiertem Fachwissen im Familienrecht ist er in der Lage, komplexe Regelungen zu erläutern und die beiden Parteien auf die Folgen ihrer Entscheidungen hinzuweisen.

Was macht ein Notar bei der Scheidung?

Auch wenn eine Scheidungsvereinbarung vielleicht zunächst danach klingt, ist es nicht möglich, sich bereits beim Notar scheiden zu lassen. Wer sich scheiden lassen möchte, sollte deshalb einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Die Scheidungsvereinbarung wird notariell beurkundet und ist damit, im Gegensatz zu mündlichen Vereinbarungen, vor Gericht rechtssicher. Sie ist damit ein Dokument, das sich auf Regeln für den Zeitraum nach der Scheidung bezieht und diese im Idealfall beschleunigen kann.

Der Notar steht Ihnen während des gesamten Prozesses der Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Seite. Dabei geht er strukturiert und umfassend vor:

Er klärt Sie auf Wunsch über die Kosten auf, die mit der notariellen Beurkundung von Vereinbarungen verbunden sind. Im nächsten Schritt bespricht er gemeinsam mit Ihnen die Regelungen, die in der Scheidungsvereinbarung getroffen werden müssen – von Unterhaltszahlungen über das Sorgerecht bis zum Versorgungsausgleich.

Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die notarielle Beurkundung ist bei einer Scheidungsvereinbarung vor allem für den Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs III S. 2 BGB, § 7 LPartG), Immobilien (§ 311b BGB), Vorsorgeausgleich (§ 7 VersAusglG, § 20 LPartG) und nachehelichen Unterhalt (§ 1585c BGB, § 16 LPartG) erforderlich.

Der Notar achtet darauf, dass alle Aspekte einvernehmlich geregelt werden, was besonders wichtig ist, wenn Kinder beteiligt sind. Er stellt dabei sicher, dass die Regelungen der Scheidungsvereinbarung juristisch korrekt formuliert sind. Er begleitet Sie durch den komplexen Prozess und stellt sicher, dass alle Details geklärt und Ihre Interessen berücksichtigt werden.

Was kostet eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung erfordert die notarielle Beurkundung. Die Kosten hierfür sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt (§ 34 GNotKG). Das bedeutet, dass sich alle Notare danach richten müssen.

Die Kosten setzen sich grundsätzlich aus der Beurkundungsgebühr der Scheidungsfolgenvereinbarung und Auslagen wie Porto zusammen. Die Gebühr wird jeweils von beiden Eheleuten entrichtet, denn die Scheidungsfolgenvereinbarung, bzw. Trennungsvereinbarung ist für beide Partner erforderlich.

Wie hoch die anfallenden Kosten für die Vereinbarung tatsächlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach dem Vermögen, Rentenanwartschaften oder erforderlichen Grundbucheinträgen für Immobilien. Sie lassen sich deshalb grundsätzlich nicht im Vorfeld festlegen und sollten im Einzelfall geklärt werden.

In solchen Angelegenheiten sollten alle Aspekte sorgfältig geprüft werden, um eine faire und gesetzeskonforme Regelung zu gewährleisten. Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre Situation sorgfältig zu besprechen und den bestmöglichen gemeinsamen Weg für Sie im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden.

Wir erläutern Ihnen im Rahmen eines persönlichen Besprechungstermins gern alles Weitere zu Kosten und Ablauf. Sie können den Termin telefonisch oder auch per E-Mail vereinbaren, bitte beachten Sie dabei unsere Bürozeiten.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
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