Kosten Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen lassen oder nicht?

Ist ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie nach vielen Jahren getilgt, steht die Grundschuld zur Sicherung des Darlehens noch im Grundbuch. Für den Grundstückseigentümer stellt sich die Frage, ob er das Grundbuch bereinigen und die Grundschuld löschen lassen soll.

Definition Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung dient dazu, Ihre eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Dies ist der Fall, wenn der Kredit, der durch die Grundschuld abgesichert war, vollständig zurückgezahlt ist.

Der Kreditgeber, zum Beispiel die Bank, bewilligt in diesem Fall die Löschung der Grundschuld – daher der Begriff „Löschungsbewilligung“.

Vorteile sind die Befreiung des Eigentümers vom Grundpfandrecht durch die Bank und eine höhere Attraktivität von Grundstücken und Immobilien auf dem Markt.

Es gibt allerdings auch Gründe, die Grundschuld bestehen zu lassen. Ob und wann Sie Ihre Grundschuld löschen lassen sollten, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab, die wir Ihnen im Folgenden erläutern.

Darlehen getilgt: Grundschuld löschen lassen

Im Anschluss an eine erfolgreiche Immobilienfinanzierung ist der Weg zur Löschung der bestehenden Grundpfandrechte oft mit Fragen verbunden. Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf und den Kosten einer Löschungsbewilligung.

 

Was muss ich tun, um eine Grundschuld löschen zu lassen?

  • Nach der vollständigen Tilgung des Darlehens erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung; handelte es sich bei der Grundschuld um eine sogenannte Briefgrundschuld, übersendet die Bank auch den Grundschuldbrief;

  • der Grundstückseigentümer muss beim Notar einen notariell beglaubigten Antrag auf Löschung der Grundschuld unterzeichnen;

  • der Notar übersendet den Antrag mit der Löschungsbewilligung und gegebenenfalls des Grundschuldbriefes an das Grundbuchamt;

  • das Grundbuchamt löscht Grundschuld aus dem Grundbuch.

Ist eine Löschungsbewilligung sinnvoll?

Die Grundschuld verliert mit der vollständigen Tilgung des durch sie abgesicherten Kredits bei Ihrer Bank nicht ihre Wirksamkeit, sie bleibt als sogenannte Eigentümergrundschuld ein wirksames Pfandrecht im Grundbuch.

Dies bedeutet, dass sie von der Bank sehr schnell wieder als Sicherungsmittel für eine Kreditsicherheit eingesetzt werden kann, wenn Sie keine Löschungsbewilligung beantragen und sie im Grundbuch eingetragen bleibt.

Der oder die Grundstückseigentümer müssten in diesem Falle nur privatschriftlich eine neue sogenannte Zweckerklärung der Bank oder Sparkasse unterzeichnen, und die Grundschuld wäre für einen neuen Kredit als Sicherheit reaktiviert. Man würde also die Kosten der Löschung und die neue Bestellung einer Grundschuld sparen.

Im Falle des Verkaufs eines Grundstücks kann es zu Problemen kommen, wenn die durch die Bank übersandten Löschungsunterlagen (die Löschungsbewilligung und gegebenenfalls bei einer Briefgrundschuld der Grundschuldbrief) nicht mehr auffindbar sind.

Eine Löschungsbewilligung muss dann als sogenannte Ersatzlöschungsbewilligung neu angefordert werden, was mit Kosten verbunden ist. Dies kostet Geld und viele Monate Zeit, durch die die Abwicklung eines Grundstücksverkaufs erheblich beeinträchtigt wird.

Ob eine Löschungsbewilligung sinnvoll ist oder nicht, hängt damit von der individuellen Situation der Grundstückeigentümer, bzw. Kreditnehmer ab.

Was muss ich tun, um eine Grundschuld löschen zu lassen?

Als Eigentümer stellen Sie einen Antrag für die Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank, um die ehemalige Kreditsicherheit aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.

In vielen Fällen senden Kreditgeber die Bewilligung sogar unaufgefordert an den Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie, nachdem das Darlehen vollständig getilgt wurde.

Die Ausstellung der Löschungsbewilligung erfolgt seitens des Kreditgebers und kann nicht selbst erstellt werden. Nachdem das Dokument geprüft wurde, ist die Voraussetzung die Beglaubigung durch einen Notar. Erst dann wird die Löschung im Grundbuch eingetragen. Dadurch findet eine Umwandlung der Immobilie von einer Sicherheit des Gläubigers zu reinem Eigentum statt.

 

Die Löschungsbewilligung enthält unter anderem die folgenden Angaben:

  • Grundbuchblatt

  • Grundbuchband

  • Grundschuld

  • Grundbuchnummer

  • Zustimmung des Eigentümers

Was macht der Notar mit der Löschungsbewilligung?

Um eine Grundschuld zu löschen, ist die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung der Bank erforderlich. Der Notar (der Bank) beglaubigt die vom Kreditgeber erteilte Löschungsbewilligung und leitet das Dokument an den Kunden der Bank/ehemaligen Kreditnehmer weiter.

Wie beantrage ich eine Löschung im Grundbuch?

Wenn Sie als Grundstückeigentümer Ihre eingetragene Grundschuld löschen lassen wollen, übernimmt der Notar den entsprechenden Prozess. Sie lassen Ihren Antrag auf Löschung notariell beglaubigen. Der Notar übersendet den Antrag und die Löschungsbewilligung dem Grundbuchamt.

Das Grundbuchamt löscht nach positiver Prüfung die Grundschuld im Grundbuch und bringt dort einen Löschungsvermerks an.

Was kostet eine Löschungsbewilligung?

Die Ausstellung einer Löschungsbewilligung durch den Kreditgeber (in der Regel der Bank) kostet nichts und die Erstellung stellt eine Verpflichtung für die jeweilige Bank dar. Es werden nur die Notarkosten der Bank weiterbelastet. Doch welche Kosten sind damit genau verbunden, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld setzen sich aus den Notarkosten und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. Insgesamt können diese Kosten auf 0,2 % des Betrages der Grundschuld geschätzt werden.

Was kostet die Beglaubigung einer Löschungsbewilligung und der Antrag auf Löschung?

Genau wie die Grundschuldbestellung erfordert auch die Löschung die Beglaubigung durch den Notar (der Bank). Die Notarkosten sind deshalb Teil des Prozesses.

Die Bewilligung für die Löschung der Grundschuld durch den Gläubiger, zu dessen Gunsten die Grundschuld bestellt wurde, ist nach der Tilgung des Darlehens allein nicht ausreichend für die Löschung im Grundbuch.

Es bedarf noch eines Antrages des Grundstückseigentümers. Die Notarkosten für die Beglaubigung des Antrags richten sich nach der Höhe der Grundschuld, die in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen ist und können deshalb variieren. Sie finden eine konkrete Angabe möglicher Kosten in unserem Berechnungsbeispiel.

Was kostet das Löschen einer Grundschuld?

Auch das Grundbuchamt erhebt Gebühren, wenn eine Grundschuld zu löschen ist. Das Grundpfandrecht, das in Form der Grundschuld in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist, kann nur mit entsprechender Gebührenzahlung vom Grundbuchamt entfernt werden.

Der genaue Betrag hängt, wie die Notarkosten, von der Höhe der Grundschuld ab.

Eine Gebühr für die Erteilung der Löschungsbewilligung darf das Kreditinstitut nicht verlangen. Kosten entstehen beim Grundbuchamt für die Löschung des Grundpfandrechts in Höhe von rd. 0,2 Prozent der Grundschuldsumme, zudem berechnet der Notar rd. 0,2 Prozent für die notarielle Beglaubigung des Löschungsantrags.

 

Warum die Grundschuld löschen sinnvoll sein kann

Die Löschungsbewilligung ist oft der wichtigste Schritt, nachdem ein Immobilienkredit vollständig getilgt wurde. Besonders für Grundstücke und Immobilien, bei denen die Grundschuldsumme hoch war, ist dies für den Eigentümer in der Regel vorteilhaft.

Wenn der Gläubiger die Bewilligung erteilt hat, wird diese und der Löschungsantrag des Grundstückseigentümers vom Notar beglaubigt und vom Grundbuchamt im Grundbuch vermerkt – die Grundschuld wird gelöscht. Dies erhöht die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt und vermittelt zukünftigen Käufern Sicherheit.

Der Nutzen einer bereinigten Grundschuld für den Eigentümer

Nach Tilgung des Immobilienkredits und der Löschung der Grundschuld ist der Eigentümer von den Grundpfandrechten der Gläubiger, bzw. Kreditgeber befreit. Ein Grundstück oder Haus ohne Belastungen kann unter Umständen attraktiver für potenzielle Käufer sein und somit bessere Verkaufschancen bieten. Auch ist die Abwicklung eines Verkaufs des Grundstücks schneller und unkomplizierter, weil keine Belastung mehr zur Löschung zu bringen ist.

Löschungsbewilligung bei einem geplanten Immobilienverkauf

Das Thema Grundschuldlöschung wird besonders relevant, wenn ein Immobilienverkauf ansteht. Denn für potenzielle Käufer kann eine belastete Immobilie unter Umständen weniger attraktiv sein. Daher kann es sinnvoll sein, die Grundschuld löschen zu lassen.

Hierfür ist allerdings die Zustimmung des Gläubigers erforderlich, die in Form einer Löschungsbewilligung gegeben wird. Durch diesen Schritt, also die Löschung der Grundschuld, erhöht sich die Marktgängigkeit der Immobilie. Daher kann die Löschungsbewilligung als ein wichtiger Aspekt im Verkaufsprozess betrachtet werden

Löschung der Grundschuld: Fragen und Antworten

Die Entscheidung, eine Grundschuld löschen zu lassen, kann auch Herausforderungen mit sich bringen. Eine davon ist beispielsweise, dass Banken möglicherweise zögern, ein neues Darlehen für Haus oder Wohnung zu gewähren, wenn die Grundschuld bereits gelöscht wurde.

Neben den anfallenden Kosten, kann es zeitintensiv sein, alle notwendigen Unterlagen für die Löschung zusammenzustellen. Daher sollte man diese Aspekte vor einer Entscheidung sorgfältig abwägen.

Was passiert, wenn die Löschungsbewilligung oder der Grundschuldbrief verloren gehen?

Die Löschungsbewilligung und der Grundschuldbrief (im Falle einer Briefgrundschuld) sind wichtige Dokumente für die Grundschuldlöschung. Sollten diese verloren gehen, kann dies zu Herausforderungen für den Grundstückeigentümer führen.

In der Regel ist eine erneute Ausstellung der Löschungsbewilligung möglich, jedoch ist dieses Verfahren mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden. Daher ist eine sorgfältige Aufbewahrung der Dokumente rund um die Grundschuld entscheidend, um unnötige Komplikationen und Verzögerungen im Prozess der Löschung von Grundschulden zu vermeiden.

Ein verloren gegangener Grundschuldbrief hindert die Löschung. Er muss in diesem Falle erst durch ein gerichtliches Aufgebotsverfahren für Kraftlos erklärt werden. Dieses Verfahren dauert in der Regel 6 Monate und verzögert die Löschung und einen beabsichtigten Verkauf entsprechend und löst weitere erhebliche Kosten aus.

Was kostet eine Ersatzlöschungsbewilligung?

Kommt es zum Verlust der Unterlagen rund um die Grundschuld, kann dies für den Grundstückeigentümer kostspielig werden. Die Banken erheben in solch einem Fall Gebühren für eine Ersatzlöschungsbewilligung.

Die Kosten variieren von Bank zu Bank und hängen unter anderem vom Darlehensbetrag und dem Aufwand für die Neuausstellung der Unterlagen ab. Daher sollten Eigentümer immer darauf achten, die Unterlagen sicher aufzubewahren, damit die Grundschuld problemlos gelöscht werden kann.

Die Kosten für ein Aufgebotsverfahren eines verloren gegangen Grundschuldbriefes können je nach Höhe des Grundschuldbetrages von einigen hundert bis einigen tausend Euro betragen.

Herzlichst, Ihr
Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA

Signatur Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
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